Datum: 07.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
2 Weitere Bürgermeister/innen
2.1 Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister/innen
2.2 Bildung eines Wahlausschusses
2.3 Wahl einer/eines zweiten Bürgermeisterin/Bürgermeisters
2.4 (ggf.) Wahl einer/eines dritten Bürgermeisterin/Bürgermeisters
2.5 Vereidigung der/des weiteren Bürgermeisterin/innen / Bürgermeister/s
3 Bestellung weiterer Stellvertretungen des ersten Bürgermeisters i. S. Art. 39 Abs. 1 S. 2 GO
4 Erlass der Geschäftsordnung des Gemeinderats für die Wahlperiode 2020 bis 2026
4.1 Nachrichtlich: Bildung von Fraktionen und Ausschussgemeinschaften
5 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
5.1 Bestellung der Mitglieder und Vertretungen in den Ausschüssen
5.2 Festlegung von Ausschussvorsitzenden
5.3 Bestellung von Referenten und Beauftragten für die Gemeinde Haimhausen
5.4 Festsetzung von Entschädigungspauschalen
5.5 Satzungstext
6 Kommunalunternehmen der Gemeinde Haimhausen
6.1 Satzungsänderung des Kommunalunternehmens Liegenschaften
6.2 Bestellung der Verwaltungsräte/-innen für das KU Liegenschaften
6.3 Bestellung der Verwaltungsräte/-innen für das KU Energie
7 Bestellung von Mitgliedern für Gremien an denen die Gemeinde beteiligt ist
8 Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
8.1 Bestellung weiterer Bürgermeister/-innen zu Eheschließungsstandesbeamten/-innen
9 Vertretung der Gemeinde Haimhausen im Grundstücksverkehr
10 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 23.04.2020
11 Bericht des Bürgermeisters
11.1 Allgemeines
12 Wünsche und Anregungen

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1. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister Peter Felbermeier vereidigt die neun neuen Mitglieder des Gemeinderats gemäß Art 31 Abs. 4 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern)

  • Fr. Ahlrep, Bettina (Die Grünen)
  • Hr. Heigl, Josef jun. (CSU)
  • Fr. Horzella, Veronika (Die Grünen)
  • Hr. Jänicke, Stefan (Bürgerstimme Haimhausen)
  • Hr. Mayerbacher, Georg (CSU)
  • Fr. Meckel, Christina (ÜWG)
  • Fr. Spallek, Sabrina (Die Grünen)
  • Hr. Prof. Dr. Stangl, Christian (FDP)
  • Hr. Wiese, Detlef (Bürgerstimme Haimhausen)

und übergibt gegen Unterschrift die Verpflichtungserklärung gemäß Art. 56a GO.

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2. Weitere Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Unterpunkte:

  • Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister
  • Bildung eines Wahlausschusses
  • Wahl einer/eines zweiten Bürgermeisterin / Bürgermeisters
  • (ggf.) Wahl einer/eines dritten Bürgermeisterin / Bürgermeisters
  • Vereidigung der/des weiteren Bürgermeisterinnen / Bürgermeister

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2.1. Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit (2020 – 2026) einen oder zwei weitere Bürgermeister/innen. Diese sind Ehrenbeamte, wenn nicht durch Satzung etwas anderes bestimmt wird.

Für die Gemeinde Haimhausen hat es sich bewährt, die Anzahl weiterer Bürgermeister/innen auf zwei festzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat sieht für sich das Erfordernis, zwei weitere Bürgermeister/innen zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. Bildung eines Wahlausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Auf Vorschlag des ersten Bürgermeisters wird ein Wahlausschuss aus anwesenden Beschäftigten der Verwaltung gebildet.

Als Vorsitzende: Fr. Michaela Schilasky
Als Beisitzerin: Fr. Andrea Fischböck
Als Beisitzer: Hr. Florian Wetzler

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2.3. Wahl einer/eines zweiten Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Durchführung einer geheimen Wahl, auf Basis entsprechender Wahlvorschläge (gemäß Art. 35 Abs. 2 GO) aus der Mitte des Gemeinderats.

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2.4. (ggf.) Wahl einer/eines dritten Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 2.4

Sachverhalt

Durchführung einer geheimen Wahl, auf Basis entsprechender Wahlvorschläge (gemäß Art. 35 Abs. 2 GO) aus der Mitte des Gemeinderats.

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2.5. Vereidigung der/des weiteren Bürgermeisterin/innen / Bürgermeister/s

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 2.5

Sachverhalt

Die Vereidigung und Verpflichtung (gemäß Art. 56a GO) sind obligatorisch, sollten im Rahmen von TOP 1 (oder in der Vergangenheit) bereits erfolgt sein.

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3. Bestellung weiterer Stellvertretungen des ersten Bürgermeisters i. S. Art. 39 Abs. 1 S. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 3

Sachverhalt

In den vorangegangenen Legislaturperioden sah der Gemeinderat das Erfordernis, für den Fall der Verhinderung des ersten Bürgermeisters und seiner (beiden) Stellvertretung(en), gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO zwei weitere Stellvertretungen zu bestellen.

Sollte erneut dieser Beschluss gefasst werden, sind entsprechende Vorschläge durch das Gremium zu unterbreiten. Anschließend ist in vorgeschlagener Reihenfolge offen über die/den jeweilige/n Kanditatin/nen bzw. Kandidaten abzustimmen und abschließend deren Reihenfolge festzulegen, in der die Stellvertretung erfolgen soll.

Beschluss 1

Der Gemeinderat sieht das Erfordernis, zwei weitere Stellvertreter/innen im Sinne des Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO für den Fall der Verhinderung sowohl des ersten Bürgermeisters als auch der beiden weiteren Bürgermeisterinnen zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bestellung von GRM Ludwig Meier zu einem der beiden weiteren Stellvertreter/innen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Beschluss 3

Bestellung von GRM Anton Bredl zu einem der beiden weiteren Stellvertreter/innen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

Beschluss 4

Bestellung von GRM Dorothea Hansen zu einer der beiden weiteren Stellvertreter/innen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17

Beschluss 5

Bestellung von GRM Angelika Goldfuß zu einer der beiden weiteren Stellvertreter/innen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Bestellung von GRM Detlef Wiese zu einem der beiden weiteren Stellvertreter/innen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Beschluss 7

Die Vertretung der beiden bestellten weiteren Stellvertreter/innen erfolgt in d er Reihenfolge
a) Angelika Goldfuß
b) Ludwig Meier

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Erlass der Geschäftsordnung des Gemeinderats für die Wahlperiode 2020 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Klärung offener Fragen, Anregungen, Wünsche etc. bzgl. des vorabgestimmten Textes der Geschäftsordnung (GeschO) des Gemeinderats, Beschluss und damit Erlass der neuen GeschO gemäß Art. 45 Abs. 1 GO.

Der Satzungsentwurf (Anlage zu TOP 4) liegt für Bürgerinnen und Bürger einsehbar im Sitzungs- und Dokumentenarchiv: https://ris.komuna.net/haimhausen/Document.mvc

Hinsichtlich wesentlicher Inhalte der neuen Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (TOP 5) fanden im Vorfeld Gespräche mit allen im Gremium vertretenen Parteien, Gruppierungen oder Ausschussgemeinschaften seitens Geschäftsleitung statt. Weiterhin erfolgte am 28.04.2020 eine gemeinsame Abstimmung mit allen Fraktionsvorsitzenden, um nähere Details zu klären und offene Themen zu diskutieren.

Einvernehmliche Festlegungen im Vorfeld dieser Sitzung erfolgten zu:
  • Fraktionsstärke (§ 5 GeschO)
  • Anzahl der Ausschüsse (TOP 5, Satzung)
  • Besetzung der Ausschüsse nach Hare-Niemeyer-Verfahren (§ 6 GeschO)
  • Aufgabenbereiche der Ausschüsse (§ 7 GeschO)
  • Abgrenzung der Aufgaben erster Bürgermeister ggü. Gemeinderat (§ 11 GeschO)
  • Anpassungen im Bereich Geschäftsgang (§§ 16 ff.)

Bis einschließlich 05.05.2020 gingen bei der Geschäftsleitung Hinweise, Anmerkungen, Anregungen etc. ein, die abschließend zu behandeln sind.

Grundsätzlich gilt: Der Gemeinderat gibt sich seine Geschäftsordnung. Nötige Anpassungen im Laufe der Legislaturperiode sind bei wesentlichen Änderungsbedarfen möglich.

Weitere Anpassungen der GeschO, vgl. Anlage, bis einschl. S. 30 (danach Satzung):

  1. S. 10, § 7 Abs. 3, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Ziffern 1.5 und 1.6 wurden nach Abgleich präzisiert; Ziffer 1.8 ist eine Klarstellung durch die Verwaltung, Ziffer 1.10 unterstreicht das Thema „Umwelt“

  1. S. 11, § 7 Abs. 3, Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss, Ziffer 2.10 wurde eingefügt, vgl. hierzu auch die Stiftungssatzung in Anlage zu TOP 4

  1. S. 13, § 7 Abs. 3, Haupt- und Finanzausschuss, Sätze 1-3, Notausschuss

  1. S. 20, § 17 Abs. 1, Streichung Satz 3, da Näheres hierzu in § 18 Abs. 2 Sätze 3 und 4 geregelt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage der Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der vorangegangenen und o. dargestellten Festlegungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4.1. Nachrichtlich: Bildung von Fraktionen und Ausschussgemeinschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Gemäß § 5 GeschO ist die Anzeige von Fraktionen (Mitteilung der genauen Bezeichnung, Benennung Vorsitzende und der Stellvertretung) ggü. erstem Bürgermeister nötig sowie die ggf. erfolgende Bildung von Ausschussgemeinschaften.

Der Geschäftsleitung liegen bisher folgende Meldungen / Informationen vor, mit der Bitte um ergänzende Benennungen, Bestätigung, Änderung:

  • CSU-Fraktion
Vorsitz:                Mittermair, Thomas
Stellvertretung:        Müller, Martin

  • Die Grünen-Fraktion
Vorsitz:                Ahlrep, Bettina
Stellvertretung:        Hansen, Dorothea

  • Bürgerstimme Haimhausen-Fraktion
Vorsitz:                Wiese, Detlef
Stellvertretung:        Dost, Ergun

  • ÜWG-Fraktion
Vorsitz:                Christina Meckel
Stellvertretung:        Angelika Goldfuß

  • FDP/SPD-Fraktion
Vorsitz:                Christian Stangl
Stellvertretung:        Ludwig Meier

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5. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf war ebenfalls Gegenstand der Vorgespräche; vgl. TOP 4.
Der Text liegt diesem TOP als Anlage bei.

Der Satzungsentwurf (Anlage zu TOP 5) liegt zudem für Bürgerinnen und Bürger
einsehbar im Sitzungs- und Dokumentenarchiv: https://ris.komuna.net/haimhausen/Document.mvc

Wesentliche Änderung ggü. der Satzung für die Jahre 2014 – 2020 ist die Anzahl und Aufgabenstellung (hierzu: Vgl. Gescho, § 7) der Ausschüsse, im Einzelnen:

    • Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)
    • Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (veränderte Aufgabenstellung)
    • Haupt- und Finanzausschuss (in dieser Form neu/zusätzlicher Ausschuss)
    • Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (veränderte Aufgabenstellung)

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die o. g. und in § 2 Abs. 1 der Satzung dargestellten Ausschüsse zur eigenen Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.1. Bestellung der Mitglieder und Vertretungen in den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5.1

Sachverhalt

In § 2 Abs. 1 der Satzung ist die Mitgliederanzahl der Ausschüsse geregelt. Die Vorschlagsrechte und bereits namentlich vorliegenden Benennungen der Vorschlagsberechtigten sind in der Anlage 1 Buchstabe D zur Satzung (Anlage zu TOP 5) dokumentiert.

Der Entwurf der Anlage 1 zur Satzung (Anlage zu TOP 5) liegt für Bürgerinnen und Bürger einsehbar im Sitzungs- und Dokumentenarchiv: https://ris.komuna.net/haimhausen/Document.mvc

Beschluss 1

Der Gemeinderat bestellt die in Anlage 1 zur Satzung, Buchstabe D, Ziffer 1 „Bau-, Planungs- und Umweltausschuss“ dokumentierten Mitglieder und Stellvertretungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestellt die in Anlage 1 zur Satzung, Buchstabe D, Ziffer 2 „Haupt- und Finanzausschuss“ dokumentierten Mitglieder und Stellvertretungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat bestellt die in Anlage 1 zur Satzung, Buchstabe D, Ziffer 3 „Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss“ dokumentierten Mitglieder und Stellvertretungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat bestellt die in Anlage 1 zur Satzung, Buchstabe D, Ziffer 4 „Rechnungsprüfungsausschuss“ dokumentierten Mitglieder und Stellvertretungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.2. Festlegung von Ausschussvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Art. 33 Abs. 2 Satz 1 GO: Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, eine/r seiner Stellvertreter/innen oder ein vom ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied.

Erster Bürgermeister Peter Felbermeier informiert über seine Entscheidungen:

  1. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss – Vorsitz durch
ersten Bürgermeister Peter Felbermeier

  1. Haupt- und Finanzausschuss – Vorsitz durch
ersten Bürgermeister Peter Felbermeier

  1. Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss – Vorsitz durch
die/den zweite/n Bürgermeister/in

Hinsichtlich Stellvertretung verweist er auf die in § 2 Abs. 3 der Satzung dargestellte Vertretungsregelung.

Bestellung der/des Vorsitzende/n für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Vom Gemeinderat zu bestimmendes Ausschussmitglied (vgl. §6 Abs. 3 Satz 3 GeschO i. V. m. Art. 103 Abs. 2 GO).

Der Personenkreis wurde unter TOP 5.1 festgelegt: Vorschläge, jew. Abstimmung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat bestellt Hrn. Georg Mayerbacher zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestellt Hrn. Ludwig Meier zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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5.3. Bestellung von Referenten und Beauftragten für die Gemeinde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Gemäß TOP 5.1 der konstituierenden Sitzung vom 08.05.2014 sind mit 30.04.2020 die Bestellungen aller Referenten erloschen.

In § 3 Abs. 3 GeschO ist geregelt (entspr. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO, Art. 30 Abs. 3 GO), dass der Gemeinderat einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung und damit Überwachung der Verwaltungstätigkeit zuteilen kann. Darüber hinaus ist es möglich, Beauftragte für die Dauer der Legislaturperiode durch den Gemeinderat zu ernennen, die nicht Gremiumsmitglied sein müssen.

Umfang und Zielsetzung sind, so auch die Rückmeldung der Fraktionen aus den Vorgesprächen, in jedem Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen näher zu bestimmen und zu beschreiben. Dies dient zum einen der Klarheit und Zielsetzung für alle Beteiligten, aber auch dem Schutz der/des jew. Referentin/-en oder Beauftragten vor zu hohen Ansprüchen; Stichwort hierzu: Eigener Wirkungskreis der Gemeinde Haimhausen, vgl. u. a. Art 83 BV (Bayerische Verfassung).

Im ersten Schritt erfolgt heute die Festlegung darauf, welche Person mit welchem Thema betraut werden kann bzw. soll.

  1. Bestellung von Referenten/Referentinnen; Vorschläge, entspr. Abstimmung

    1. Referentin für Seniorinnen/Senioren und Soziales: GRM Goldfuß

    1. Umweltreferentin: GRM Spallek

    1. Projektreferent Ortsentwicklung und Gewerbe: GRM Wiese

  1. Bestellung von Beauftragten; Vorschläge, entspr. Abstimmung

    1. Beauftragter f. Behinderte u. chronisch Kranke: Hr. Thomas Sommer

    1. Fahrradbeauftragter: Hr. Martin Herrenbrück

    1. Friedhofsbeauftragter: Hr. Helmuth Greiner

    1. Beauftragter f. Sport, Bildung u. Kultur: Hr. Josef Heigl sen.

    1. Wirtschaftsbeauftragter: Hr. Sebastian Portenlänger

    1. Beauftragte f. Familien und Jugend: Fr. Martina Rusch

Beschluss 1

GRM Goldfuß wird als Referentin für Seniorinnen/Senioren und Soziales bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

GRM Spallek wird in Kombination mit dem Amt der dritten Bürgermeisterin als Umweltreferentin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

GRM Wiese wird als Projektreferent Ortsentwicklung und Gewerbe bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat bestellt die o. g. Personen zu den jew. genannten Themengebieten als Beauftragte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Aufgabengebiete der Referenten/innen und Beauftragten werden durch die jew. Beteiligten (GRM, Beauftragte, Verwaltung) näher konkretisiert und im Verlauf der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.4. Festsetzung von Entschädigungspauschalen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5.4

Sachverhalt

In § 3 Abs. 2 ist die Aufwandsentschädigung je Sitzung (Gemeinderat oder Ausschuss) geregelt. Diese belief sich zuletzt auf 40 € pro Sitzung. In diversen Vorgesprächen wurde vorgeschlagen, diese beizubehalten. Auch hinsichtlich der Stundenpauschale (30 €) und der Aufwandsentschädigung für Referentinnen/Referenten (120 € / Monat) gab es bisher keine anderweitigen Vorschläge. Entsprechend ergehen die Beschlussvorschläge unter dem Hinweis hierzu, dass jedes Gemeinderatsmitglied für die Versteuerung der Entschädigungen selbst verantwortlich ist.

Regelungsbedarf besteht hinsichtlich Zugang zum Ratsinformationssystem, in Form von der Gemeinde zur Verfügung gestellter oder hierfür genutzter sonstiger (privater) Hardware, die entsprechenden Vorgaben (vgl. Unterlagen: „Datenschutzbelehrung“ sowie „Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation“) entsprechen muss.

Für die abgelaufene Legislaturperiode stellte die Gemeinde den GRM Tablets zur Verfügung, die inzwischen nicht mehr dem Stand der Technik und den Sicherheitsanforderungen (technisch und rechtlich) entsprechen. Eine weitere Verwendung der Altgeräte ist daher nicht angezeigt (Rückgabe oder Erwerb). Insbesondere die nun zusätzlich zu installierende Software zur Mobilgeräteverwaltung (MDM = Mobile-Device-Management) stellt gesteigerte Anforderungen an die Hardware, dem die vorhandenen Tablets nicht gewachsen sind. Vor diesem Hintergrund bieten sich nun mindestens zwei Wege an:

  1. Inanspruchnahme einer jährlichen Pauschale i. H. v. 200 € je GRM, mit der private Hardware-Kosten (inkl. Drucker, Papier etc.) abgegolten werden

  1. Ersatzbeschaffung und Nutzung der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten neuen Tablets; im Haushalt sind hierfür Mittel vorgesehen.

Beschluss 1

Als Sitzungsgeld (vgl. § 3 Abs. 2 der Satzung) wird ein Betrag von 40 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Entschädigungssatz gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung (für Selbstständige oder sonstige Gemeinderatsmitglieder) wird als Stundenpauschale i. H. v. 30 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die unter TOP 5.3 bestellten Referentinnen/Referenten erhalten für ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) von 120 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Hinsichtlich nötiger Hardware für die RIS-Nutzung wird in der Satzung eine Wahlmöglichkeit für die GRM aufgenommen, die es zur freien Entscheidung eines jeden GRM stellt, auf Hardware (Tablet) der Gemeinde zuzugreifen, oder gegen jährliche Kostenpauschale in Höhe von 200 € private Hardeware einzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.5. Satzungstext

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5.5

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf (Anlage zu TOP 5) liegt für Bürgerinnen und Bürger einsehbar im Sitzungs- und Dokumentenarchiv: https://ris.komuna.net/haimhausen/Document.mvc 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage der Niederschrift beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts unter Berücksichtigung der unter TOP 5 bis TOP 5.4 getroffenen Entscheidungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Kommunalunternehmen der Gemeinde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 6

Sachverhalt

In der aktuellen Legislaturperiode werden Ausschüsse des Gemeinderates von acht auf sechs Mitglieder verringert, somit den Stärkeverhältnissen im Gremium (Gebot der Spiegelbildlichkeit, Art. 33 Abs. 2 Satz 1 GO) Rechnung getragen. In Analogie, so wurde der Wunsch geäußert, sollte auch die Anzahl der Verwaltungsräte der beiden Kommunalunternehmen verkleinert werden. Die Unternehmenssatzungen der Kommunalunternehmen „Liegenschaften“ (Satzung v. 31.10.2016) und „Energie“ (Satzung in zuletzt geänderter Fassung v. 21.08.2018) liegen diesem TOP als Anlage bei.

Beide Satzungen (Anlagen zu TOP 6.1 etc.) liegen für Bürgerinnen und Bürger
einsehbar im Sitzungs- und Dokumentenarchiv: https://ris.komuna.net/haimhausen/Document.mvc

KU Liegenschaften: Gemäß § 5 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertretung und sieben weiteren Mitgliedern.

KU Energie: Gemäß § 5 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und bis zu acht weiteren Mitgliedern.

In beiden Satzungen ist der Grundgedanke bzgl. Spiegelbildlichkeit verankert, jedoch nur im Fall des KU Energie flexibel genug formuliert, sodass bzgl. KU Liegenschaften eine Anpassung / Änderung der Satzung nötig wird.

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6.1. Satzungsänderung des Kommunalunternehmens Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Gemäß § 6 der Satzung des KU Liegenschaften entscheidet der Verwaltungsrat über Satzungsänderungen, unterliegt dabei jedoch den Weisungen des Gemeinderats. Der Gemeinderat regt an, die Satzung des Kommunalunternehmens Liegenschaften in § 5 hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats analog der Formulierung in der Satzung des Kommunalunternehmens Energie zu ändern, da ansonsten nicht dem Gebot der Spiegelbildlichkeit entsprochen werden kann.

Beschluss

Die Änderung der Satzung wird in der im Sachverhalt bezeichneten Weise beschlossen, um den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Liegenschaften mit sechs Gemeinderatsmitgliedern besetzen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.2. Bestellung der Verwaltungsräte/-innen für das KU Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Auf Basis des vorhergehenden Beschlusses und in Analogie zur Ausschussbesetzung bestehen damit folgende Vorschlagsrechte für den Verwaltungsrat des KU Liegenschaften:

  • 2 Sitze für die CSU
  • 1 Sitz für Bündnis 90/Die Grünen
  • 1 Sitz für die Bürgerstimme Haimhausen
  • 1 Sitz für die ÜWG
  • 1 Sitz für die FDP/SPD

Vorschläge seitens Fraktionen:

Mitglied                        (Vorschlagsträger)
Anton Bredl                        (CSU)
Martin Müller                        (CSU)
Dorothea Hansen                (Bündnis 90/Die Grünen)
Michael Kuffner                (Bürgerstimme Haimhausen)
Christina Meckel                (ÜWG)
Christian Stangl                (FDP/SPD)

Bestellte Vertretungen der CSU für ihre Ausschussmitglieder, in nachstehender
Reihenfolge:
Thomas Mittermair, Simon Käser, Georg Mayerbacher, Thomas Kranz, Josef Heigl,
Claudia Kops

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers Bündnis 90/Die Grünen:
Veronika Horzella, Sabrina Spallek, Bettina Ahlrep

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers Bürgerstimme Haimhausen:
Stefan Jänicke, Ergun Dost, Detlef Wiese

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers ÜWG:
Angelika Goldfuß

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers FDP/SPD:
Ludwig Meier

Beschluss

Als Verwaltungsräte/-innen und jew. Stellvertretungen werden die im Sachvortrag bezeichneten Gemeinderatsmitglieder bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.3. Bestellung der Verwaltungsräte/-innen für das KU Energie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 6.3

Sachverhalt

In Analogie zur Ausschussbesetzung bestehen folgende Vorschlagsrechte für den Verwaltungsrat des KU Energie:

  • 2 Sitze für die CSU
  • 1 Sitz für Bündnis 90/Die Grünen
  • 1 Sitz für die Bürgerstimme Haimhausen
  • 1 Sitz für die ÜWG
  • 1 Sitz für die FDP/SPD

Vorschläge seitens Fraktionen:

Mitglied                        (Vorschlagsträger)

Georg Mayerbacher        (CSU)
Simon Käser                        (CSU)
Sabrina Spallek                (Bündnis 90/Die Grünen)
Michael Kuffner                (Bürgerstimme Haimhausen)
Christina Meckel                (ÜWG)
Christian Stangl                (FDP/SPD)

Bestellte Vertretungen der CSU für ihre Ausschussmitglieder, in nachstehender
Reihenfolge:
Martin Müller, Thomas Mittermair, Anton Bredl, Thomas Kranz, Josef Heigl, Claudia Kops

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers Bündnis 90/Die Grünen:
Bettina Ahlrep, Veronika Horzella, Dorothea Hansen

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers Bürgerstimme Haimhausen:
Detlef Wiese, Stefan Jänicke, Ergun Dost

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers ÜWG:
Angelika Goldfuß

Bestellte Vertretung des Vorschlagsträgers FDP/SPD:
Ludwig Meier

Beschluss

Als Verwaltungsräte/-innen und jew. Stellvertretungen werden die im Sachvortrag bezeichneten Gemeinderatsmitglieder bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bestellung von Mitgliedern für Gremien an denen die Gemeinde beteiligt ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Grundsätzlich enden die Bestellungen mit Ablauf der Wahlperiode sowie bei Gemeinderatsmitgliedern, wenn diese aus dem Gremium ausscheiden oder bei sonstigen Personen (fachkundigen Gemeindebürgern, sofern im Einzelfall deren Entsendung zulässig ist), wenn diese sowohl Erst- als auch Zweiwohnsitz im Gemeindegebiet aufgeben.

  • Bestellung eines Mitglieds für die Schulverbandsversammlung Haimhausen nebst Vertretung; Vorschläge:
    • Bettina Ahlrep (Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen)
    • Ludwig Meier (Vorschlag CSU)

  • Bestellung von bis zu zwei Vertretern / einer Vertreterinnen für den Dachauer Moos e. V. (aus Gemeinderat oder Verwaltung); nächste Vorstandssitzung findet bereits am 18.06.2020 statt; Vorstandssitzung um 10:00 Uhr, Mitgliederversammlung von 10:30 bis ca. 11:30 Uhr (Ort: Dachau). Termin für Rückmeldung 20.05.2020:
    • Sabrina Spallek (Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen)
    • Sabrina Spallek (Vorschlag ÜWG)
    • (Vorschlag f. Vertretung)

  • Bestellung eines weiteren Verbandsrats (neben dem ersten Bürgermeister) für den „Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd sowie jew. eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin. Zu beachten: Ein bestellter Verbandsrat kann nicht gleichzeitig als Vertreter des ersten Bürgermeister bzw. einer/eines Verbandsrates/Verbandsrätin entsandt werden:
    • Anton Bredl (Vorschlag CSU)
    • Dorothea Hansen (Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen)

  • Bestellung der/des Delegierten für die Mitgliederversammlung des
Erholungsflächenvereins sowie einer Vertreterin / eines Vertreters:
    • Sabrina Spallek (Vorschlag ÜWG)
    • (Vorschlag f. Vertretung)

Weitere Vorschläge sind durchaus erwünscht, gerade hinsichtlich Vertretungsregelungen, im Anschluss daran erfolgt die Abstimmung bzgl. der vorgeschlagenen Personen.

Beschluss 1

Als Mitglied für die Schulverbandsversammlung wird GRM Ahlrep bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

Beschluss 2

Als Stellvertreter von GRM Ahlrep für die Schulverbandsversammlung wird GRM Meier bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Als Vertreterin der Gemeinde Haimhausen in der Mitgliederversammlung im Dachauer Moos e. V. wird GRM / dritte BGMin Spallek bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Als weiterer Verbandsrat neben dem ersten Bürgermeister im Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd wird GRM Bredl bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Beschluss 5

Zur Stellvertretung des weiteren Verbandsrats im Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd wird GRM Hansen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Als Vertreterin in der Mitgliederversammlung des Erholungsflächenvereins wird GRM / dritte BGMin Spallek bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 7

Als Stellvertretung f. die Mitgliederversammlung des Erholungsflächenvereins wird GRM Meckel bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 8

Sachverhalt

§ 2 Abs. 3 AVPStG: Gemeinden können ihre Bürgermeister (…) zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG den erste n Bürgermeister Peter Felbermeier erneut zum Eheschließungsstandesbeamten für die Amtsperiode 2020 – 2026.

Zeitgleich wird die Verwaltung beauftragt, sowohl dem LRA Dachau / Standesamtsaufsicht als auch der Stadt Dachau (als zuständiges Standesamt) die neuerliche Bestellung anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8.1. Bestellung weiterer Bürgermeister/-innen zu Eheschließungsstandesbeamten/-innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 8.1

Sachverhalt

Auf Grund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre ist eine Stellvertretung bzw. gegenseitige Ergänzung für diese Aufgabe sinnvoll und gut. Eine erneute Bestellung (mindestens) des/der neuen zweiten Bürgermeisters/-in wird daher angeraten. Gemäß heutiger Wahl unter TOP 2.3 und ggf. TOP 2.4 ist die Bestellung von bis zu zwei weiteren Personen möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die zweite und dritte Bürgermeisterin  gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zu Eheschließungsstandesbeamten/-innen für die Amtsperiode 2020 – 2026.

Zeitgleich wird die Verwaltung beauftragt, sowohl dem LRA Dachau / Standesamtsaufsicht als auch der Stadt Dachau (als zuständiges Standesamt) die (neuerliche) Bestellung/en anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Vertretung der Gemeinde Haimhausen im Grundstücksverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Erteilung nötiger Vollmachten bei der notariellen Abwicklung des allgemeinen Grundstücksverkehrs ist insbesondere auch durch das Ausscheiden des alten Geschäftsleiters nötig.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, vorhandene Vollmachten zu prüfen, ggf. deren Widerrufung zu veranlassen und zusammenfassend darzustellen, welche Vollmachten für welche Amtsgeschäfte nötig sind und durch wen diese wahrgenommen werden können .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 23.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt für die in der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses unter TOP 10, 11 und 12 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb gemäß Art. 52 Abs. 3 GO deren Veröffentlichung.

Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende Beschlüsse zu den Themen

  • Vergabe von Leistungen zur Erstellung eines Baugrundgutachtens im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Birkenweg Süd“
  • Vergabe von Leistungen zur Erstellung eines Baugrundgutachtens im Rahmen der Bauleitplanverfahren „Nördlich des Amperbergs“
  • Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement

bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 11
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11.1. Allgemeines

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 11.1
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12. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 12
Datenstand vom 03.06.2020 12:34 Uhr