Datum: 15.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:22 Uhr bis 21:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verkehrsschau 2020
1.1 Antrag Anwohner und Anlieger des Baugebiets Schrammerweg: Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich für Grundfeld und Bruckmeierstraße sowie Nebenstraßen
1.2 Antrag Bürgerstimme: Geschwindigkeitsreduzierung Amperpettenbach auf 30 km/h
1.3 Fußgängerüberweg Hauptstraße Nahkauf und Metzgerei
1.4 Sicherheitsstreifen für Radfahrer Dachauer Straße
1.5 LKW's oder Anhänger am Straßenrand der St 2339
1.6 Hauptstraße: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Höhe Kindergarten / Schulen
1.7 Hauptstraße in Richtung B13
1.8 Münchner Straße: Verkehrssicherheit
1.9 Weitere Punkte aus der Verkehrsschau 2020
2 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 21.07.2020
3 Bericht des Bürgermeisters
3.1 Vollzug der Gewässeraufsicht - Ergebnisse der Überwachung
3.2 Abriss alte Turnhalle
4 Wünsche und Anregungen

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1. Verkehrsschau 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Am 4. August fand die bereits angekündigte Verkehrsschau zusammen mit der Polizei Dachau statt.
Ergänzt wurde die Verkehrsschau am 5. August durch eine Begutachtung der Dachauer Straße, Thema: Radweg, zusammen mit dem Straßenbauamt München und dem Landratsamt Dachau sowie der Polizei.
Eine weitere Begutachtung mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken) wurde am 19. August 2020 durchgeführt.


In den nachgeordneten TOP’s werden Begriffe auftauchen, die hier übergreifend erläutert werden:

v85%: 
Die 85%-Geschwindigkeit einer Straße gilt als einfacher Maßstab der Verkehrssicherheit und wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15 % überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator.
Die 85%-Geschwindigkeit einer Straße sollte unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von mehr als jedem siebten Fahrer überschritten.

Temposys:
Temposys ist eines unserer Geschwindigkeitsmessgeräte, deren gefahrene Geschwindigkeit von dem Fahrer, in dessen Fahrtrichtung das Gerät steht, in roter oder grüner Anzeige erkannt wird. Ausgewertet werden beide Fahrspuren. Die v85% wird vom Temposys ausgewertet. Durch die Anzeige wirkt das Temposys teilweise regulierend auf den Fahrer ein.

Vedasys:
Vedasys ist eine Verkehrsdatenauswertung, hier werden mittels Radar vom Fahrbahnrand neben Datum und Uhrzeit auch die gefahrene Geschwindigkeit und  Fahrzeugklassen (PKW, LKW, Zugfahrzeuge etc.) anhand der Fahrzeuglänge ausgewertet. Kennzeichen werden genau wie beim Temposys nicht erfasst. Das Vedasys ist ein kleines Kästchen, das nicht so hoch aufgebaut wird und vom Verkehrsteilnehmer oft gar nicht wahrgenommen wird; es bringt also „Echt-Daten“.

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1.1. Antrag Anwohner und Anlieger des Baugebiets Schrammerweg: Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich für Grundfeld und Bruckmeierstraße sowie Nebenstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Anlieger und Anwohner im Baugebiet Schrammerweg (2. Bauabschnitt) beantragen mit einer Unterschriftenliste die Umwandlung der Straßen Grundfeld (soweit diese durch den 2. Bauabschnitt des Baugebiets Schrammerweg führt) und Bruckmeierstraße sowie Zufahrten zu den Reihenhäusern als verkehrsberuhigten Bereich. Hier befinden sich viele kleine Kinder (31), was sicher mehr werden wird mit dem Bau und Bezug der weiteren Reihen-, Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Das Verkehrsaufkommen ist in diesem Bereich gering; der Aufenthalts- und Bewegungsraum überwiegt. Derzeit ist im gesamten Siedlungsbereich, mit Ausnahme der Plangger-Popp-Straße, Zone 30.
Laut Frau Meckel sind es nicht die Anwohner, die in diesem Bereich zu schnell fahren, sondern insbesondere die Paketdienste.

Die Auswertung des vor der Begehung installierten Geschwindigkeitsmessgeräts ergab eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 23 km/h, die v85%-Geschwindigkeit liegt täglich zwischen 18 und 28 km/h. Unter Berücksichtigung, dass unter 10 km/h von Fußgängern erfolgen, ist hier ein Fahrzeugdurchlauf (incl. Radfahrer) zwischen 60 und 195 am Tag zu verzeichnen.

Stellungnahme der Polizei bei Begutachtung der Auswertungen und Ortsbesichtigung: Gehwege (wenn auch schmale) sind vorhanden, die Geschwindigkeiten liegen überwiegend unter 30 km/h, Überschreitungen sind sehr gering. Es wird keine Erfordernis für einen verkehrsberuhigten Bereich gesehen. Gleiches gilt für Tempo 10.
Ein Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ ist nicht anzubringen, da hier die Besonderheit wie Spielplatz, Kindergarten, Schule, Schulweg, fehlt. Eine solche Beschilderung würde zudem zu Begehrlichkeiten bei ähnlicher Gesamtsituation (z.B. Grundfeld, 1. Bauabschnitt, Mühlenstraße) führen. Als Erschließung innerhalb des Siedlungsgebietes für alle seitlich abgehenden Wohnstraßen ist neben dem Vorhandensein eines Gehweges keine Begründung für einen Verkehrsberuhigten Bereich oder Tempo 10 gegeben.
Da die kleinen Straßen vor den Reihenhäusern aufgrund der geringen Breite sicher in erster Linie nur von den Anliegern selbst zum Be- und Entladen genutzt werden, höhere Geschwindigkeiten gar nicht gefahren werden können, der Verkehrsdurchlauf als mehr als gering einzuschätzen ist, wird auch hier eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich als nicht erforderlich angesehen. Ein Ansprechen der Paketdienste auf Reduzierung der Geschwindigkeit bringt sicher mehr als ein Schild, das bewusst oder unbewusst „übersehen“ wird.

Zudem würde eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich weitere Probleme bei Baumaßnahmen in den noch freien Baugrundstücken ergeben: Erwähnt sei hier, dass nur in ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf, dies aber bei Abfahren von Aushubmaterial oder Anlieferung von Material nicht immer eingehalten werden kann.

In wenigen Wochen beginnt die große Baumaßnahme des Geschoßwohnungsbaus. Dies wird vermehrt LKW-Verkehr mit sich bringen. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich, also erlaubte Nutzung aller Verkehrsteilnehmer und –arten über den gesamten Straßenkörper gibt Kindern ein Sicherheitsgefühl, das gerade bei Baustellenverkehr nicht besteht, gar nicht gewährt werden kann. Eine Ausweisung in dieser Richtung wäre deshalb durchaus als kontraproduktiv anzusehen, unabhängig von der Einstellung der Polizei.

Beschluss

Das Gremium schließt sich der Vorgabe der Polizei an; die Erschließungsstraßen im Baugebiet Schrammerweg (Grundfeld, Bruckmeierstraße, etc.) bleiben wie geplant Tempo 30 Zone.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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1.2. Antrag Bürgerstimme: Geschwindigkeitsreduzierung Amperpettenbach auf 30 km/h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Die Bürgerstimme Haimhausen beantragt eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h für den Ortsteil Amperpettenbach, insbesondere für die Alte Kreisstraße. Der Spielplatz am Ortseingang ist aus Sicht der Bürgerstimme ein wichtiger Grund für die Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung, da hier häufig Kinder die Straße queren. Die Charakteristik der Straße in Amperpettenbach entspricht einer dörflichen Hauptstraße ohne Gehwege; Anlieger und Kinder sind dazu verleitet auf der Straße zu gehen, sich am Straßenrand zu treffen und teilweise dort auch zu spielen. Es leben in Amperpettenbach viele Kinder und das Verkehrsaufkommen ist aufgrund der Gewerbe am Ort recht hoch.

Derzeitige Beschilderung: Direkt nach dem Ortsschild steht Verkehrszeichen „Achtung Kinder“, aus dem Ort kommend vor dem Spielplatz ebenfalls.
Die Auswertung des Temposys ergibt, dass die v85%-Geschwindigkeit bei 48 km/h liegt, bei einem Fahrzeugdurchlauf von 29 in der Stunde.
Die Auswertung des Vedasys ergibt eine v85%-Geschwindigkeit von 51 km/h. Höchstgeschwindigkeit eines (regelmäßig nachts zwischen 22:30 und 2 Uhr fahrenden) PKW: 100 km/h.
In Amperpettenbach leben derzeit 8 Kinder im Alter von 0-6 Jahren und 10 im Alter von 7 bis 12 Jahren.

Auszug aus HAV, Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für eine Tempo 30-Zone:
„Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone sollte für viele Straßen abseits der Vorfahrtsstraßen angestrebt werden. So bilden sie bewusst einen Kontrapunkt zu den Straßen des überörtlichen Verkehrs oder sonstigen Vorfahrtsstraßen. Verkehrsteilnehmer müssen mit einer solchen Regelung rechnen“.

  • Eine Straße des überörtlichen Verkehrs kann bei der Alten Kreisstraße aus Sicht der Verwaltung nicht erkannt werden, auch wenn Amperpettenbach und Sulzrain heute noch verbindet. Seit die DAH 3 den überörtlichen Verkehr aufnimmt, ist diese Straße als überörtliche Straße entbehrlich und überwiegend dem landwirtschaftlichen Verkehr zuzuordnen.
  • Bei einem Spielplatz am Ortseingang, parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand und fehlendem Gehweg ist aus Sicht der Verwaltung mit einer Tempo 30 zu rechnen.

Wie an den Auswertungen des Tempo- und Vedasys (siehe oben) ersichtlich, wirkt ein Temposys durchaus regulierend auf den Fahrer. Bei den oben aufgeführten Auswertungen war das Temposys auf 50 km/h eingestellt.

Zu bedenken ist, dass bei einem Fahrzeugdurchlauf von 29 Fahrzeugen in der Stunde und den wenigen Terminen, die Haimhausen für Kontrollen der Kommunalen Verkehrsüberwachung zur Verfügung hat, der Kontrollpunkt Amperpettenbach eher untergeordnet sein wird.


Stellungnahme der Polizei: Tempo 30 wird abgelehnt. Alte Kreisstraße ist mit Vz 136 „Achtung, Kinder“ richtig beschildert; 30 wäre kontraproduktiv. 30 verleitet viele Fahrer dazu „ich darf 30 fahren“, jegliches Achtung-Schild und damit auch das Schild „Achtung, Kinder“ bedeutet: Hier sind Kinder, jede gefahrene Geschwindigkeit, insbesondere 30, könnten zu schnell sein“.


Als Kompromiss-Lösung wären 2 Temposys (ortseinwärts vor dem Spielplatz und zu Beginn der Alten Kreisstraße im Ort), die auf Tempo 30 eingestellt werden dürfen (d.h., ab 30 km/h leuchtet die Anzeige rot mit dem traurigen Smiley, unter 30 km/h grün mit dem freundlichen Smiley). Im August war ein Temposys mit eingestellter Geschwindigkeit 30 km/h vor der Alten Kreisstraße 18 montiert. Ein Temposys (ohne Speicherfunktion, mit Solarmodul) kostet ca. 2.400 €.

Dazu auch ein Auszug aus der Zeitschrift KOMMUNAL vom 19. August 2020:

Verkehrsschilder-Studie: Mit Smileys die Verkehrssicherheit erhöhen VON CHRISTIAN ERHARDT:

„Tempolimits werden von Autofahrern häufig ignoriert. Besonders gefährlich ist das vor Schulen oder Kindergärten. Wie ein Belohnungssystem dagegen helfen kann und Verkehrsplaner zudem spannende Daten bekommen. Wechseln wir noch mal kurz ins klassische Amtsdeutsch: Wir sprechen in diesem Beitrag über Dialog-Displays im Straßenverkehr. Das sind Verkehrsschilder, aber keine offiziellen Verkehrszeichen, sie ersetzen also nicht das Tempo 30 Schild vor der Schule. Aber sie ergänzen es. Moderne Displays arbeiten mit Emotionen. Angezeigt wird per Smiley ein Gemütszustand – lächelnd oder eben traurig. Was im Straßenverkehr und vor Schulen ganz witzig aussieht, hat auch nachweislich einen Effekt. Ein Forscherteam aus Berlin hat die Wirkung der Dialog-Displays ausgewertet. Demnach reduzieren Autofahrer vor einem solchen animierten Smiley ihre Geschwindigkeit im Durchschnitt um zwei bis vier Km/h. Jeder zweite, der zu schnell an der Schule oder Kita vorbeifuhr, hat seine Geschwindigkeit deutlich – im Schnitt um fünf bis sechs Stundenkilometer – angepasst. Macht im Ergebnis der Forscher einen Wert von 42 bis 64 Prozent weniger Raser. Sprich, die Zahl derjenigen, die mit mehr als Tempo 30 durch eine solche Zone fuhren, reduzierte sich um bis zu 64 Prozent. Und offenbar gibt es einen Lerneffekt: Autofahrerinnen und Autofahrer, die regelmäßig die Strecke nutzen, hatten ihre Geschwindigkeit spätestens beim vierten Mal in aller Regel automatisch schon angepasst. Eine Art Lerneffekt. Einziger Haken: Sobald die Smileys wieder abgebaut wurden, kehrten die Autofahrer zu ihrem alten Verhalten zurück.“

Beschluss

Das Gremium ist der Auffassung, die Ortsverbindung der Alten Kreisstraße ist durch die DAH 3 nicht gegeben, der Charakter einer reinen Siedlungsstraße überwiegt allein schon aufgrund der vielen Kinder, die hier die Straße zwischen den parken Fahrzeugen, den Häusern und dem Spielplatz die Straße wechseln. Zone 30 für Amperpettenbach ist anzuordnen, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu verringern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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1.3. Fußgängerüberweg Hauptstraße Nahkauf und Metzgerei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Die FDP regt gemäß ihres Wahlprogrammes einen Fußgängerüberweg (beleuchtet, insbesondere in den Wintermonaten) in L-Form vor dem Nahkauf in Richtung Metzgerei sowie über die Amperpettenbacher Straße an.

An der Amperpettenbacher Straße steht morgens ein Schulweghelfer, um die Schüler sicher über die stark frequentierte, an dieser Stelle bergab führende Straße zu bringen. Nach 8:00 Uhr steht hier keine Querungshilfe mehr. Insbesondere ältere Menschen haben hier oft ein Problem, die Straße schnell genug vor dem nächsten KfZ zu überqueren.

Stellungnahme der Polizei:
Ein Fußgängerüberweg erfordert 100 Querungen in der Spitzenstunde. Es ist zu bezweifeln, dass eine der beiden Bereiche die Anzahl der Querungen erreicht.

Unabhängig von den Querungen ist ein Fußgängerüberweg in der Hauptstraße zwischen REWE und Metzgerei schon deshalb nicht möglich, weil beidseits zu den Bushaltestellen Abstände eingehalten werden müssten, diese wiederum mit den Ausfahrten der Grundstücke kollidieren. Weiter oben oder unten ist ein Fußgängerüberweg nicht zielführend, erfahrungsgemäß geht kaum ein Fußgänger einen Umweg, um einen Fußgängerüberweg zu nutzen.
Bezüglich der Querung Amperpettenbacher Straße regt die Verwaltung an, im September / Oktober die Querungen zu zählen.

Beschluss

Ein FÜG auf der Hauptstraße zwischen REWE und Metzgerei wird mangels Durchführbarkeit abgelehnt.

Bezüglich eines Fußgängerüberweges an der Amperpettenbacher Straße wird die Verwaltung beauftragt, an mehreren Wochentagen die Querungen an dieser Stelle zu zählen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.4. Sicherheitsstreifen für Radfahrer Dachauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Seit Jahren fordert die Gemeinde Haimhausen eine Möglichkeit zur Installation eines Radweges an der Dachauer Straße oder einen Sicherheitsstreifen für Radfahrer. Die Dachauer Straße ist mit rd. 2.200 bis 2.400 Fahrzeugen am Tag und zunehmenden LKW-Verkehr die meist befahrenste Straße in Haimhausen und das ohne Radweg. Ein Sicherheitsstreifen für Radfahrer wenigstens einseitig wäre aus Sicht der Gemeinde eine Möglichkeit gewesen, hätte dieser gleichzeitig das Parken entlang der Dachauer Straße untersagt.

Stellungnahme des Landratsamtes Dachau:
Die Straßenbreite gibt einen Radfahrstreifen nicht her. Er signalisiert dem Radfahrer eine Sicherheit, die nicht besteht, denn im Begegnungsverkehr muss jedes KfZ auf den Sicherheitsstreifen ausweichen. Durch einen Radfahrstreifen besteht sogar noch eher die Gefahr, dass ein KfZ einen Radfahrer bei entgegen kommenden Fahrzeugen seitlich wegdrängt, als wenn sie mangels Sicht nicht überholen können bzw. dürfen und hinter dem Radfahrer bleiben.
Der Radweg beginnt erst nach dem Herrnangerweg; keinesfalls sollen Radfahrer schon bei der Ottershauser Kirche auf den Radweg geleitet werden. Die derzeitige Beschilderung ist deshalb vollkommen richtig. Ein Wechsel in Richtung Mühlenstraße über den Abbiegestreifen ist zielführend, um den Gegenverkehr sicher vorbei lassen zu können, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern.

Für einen Radweg wird von Seiten des Straßenbauamtes empfohlen, eine Variante anzustreben, die nur ein geringer Umweg ist, weil nur ein geringer Umweg Chancen hat, auch genutzt zu werden. Allerdings bedeutet ein Weg, der im Kosten- / Nutzen-Verhältnis steht auch, dass die Hirschgangbrücke die letzte Möglichkeit in Ottershausen ist, auf die Dachauer Straße zurück zu kommen und damit immer noch rd. 300 m auf engstem und gefährlichstem Straßenniveau zurückgelegt werden müssen.

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1.5. LKW's oder Anhänger am Straßenrand der St 2339

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Wie bereits mehrfach unter Wünsche und Anregungen angesprochen, ist mit der Regelmäßigkeit, am Seitenstreifen der St 2339 nach dem Kreisverkehr LKW’s und Anhänger abzustellen, ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr toleriert werden könne.

Wir haben mehrfach mit dem Straßenbauamt Kontakt aufgenommen, die Fläche doch mittels Pfosten, Hecken o.ä. von der Straße aus so abzugrenzen, dass ein Abstellen der Fahrzeuge nicht mehr möglich ist. Laut Straßenbauamt ist der Auftrag, das Parken mittels Abgrenzungen zu verhindern, an die Straßenmeisterei weitergegeben worden. Leider ist bis heute nichts passiert.

Im Februar, als ein Ortstermin mit dem Straßenbauamt stattfand, wollte das Straßenbauamt Freising die Möglichkeiten zur Unterbindung des Wildparkens mittels Hecke oder Blöcken prüfen. – Die Prüfung läuft bis heute, denn wir haben nichts gehört.

Bei der Verkehrsschau zusammen mit der Polizei wurde dieses Thema, ebenfalls angesprochen: Tenor: „Wenn die LKW’s oder Anhänger an dieser Stelle, obwohl sie hier ordnungswidrig parken, vertrieben werden, parken sie woanders – dort, wo sie erheblich stören. Sinnvoller wäre es, Parkflächen für LKW’s auszuweisen.“

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1.6. Hauptstraße: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Höhe Kindergarten / Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.6

Sachverhalt

Ein Bürger bemängelt aufgrund des Aufrufs im Gemeindeblatt die häufig überhöhten Geschwindigkeiten auf der Hauptstraße im Abschnitt zwischen Fußgängerüberweg und Am Pfanderling. Tatsächlich ist es so, dass die letzte Kontrolle der Kommunalen Verkehrsüberwachung 15,9 % bzw. 7,5 % Verstöße registrierte, wobei Höchstgeschwindigkeiten von 73 km/h bzw. 84 km/h gemessen und geahndet wurden. Gerade in diesem Abschnitt queren viele Fußgänger, Kinder und ältere Leute die Straße, zwischen Fußweg vom Pfanderling, Parkplatz ehem. Telekom und Offene Ganztagesschule zu den Kindertagesstätten, Schule und Friedhof. Zwei bzw. drei Bushaltestellen sind hier untergebracht, teilweise ohne Aufstellfläche. In den Nachmittagsstunden sind diese Bushaltestellen stark frequentiert mit Schülern, die nach Fahrenzhausen müssen. Durch die leichte Kurvenlage und parkende Fahrzeuge vor dem Fußgängerüberweg im Halteverbot werden querende Kinder erst spät gesehen.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Jugendzentrum um eine Offene Ganztagesschule handelt, die direkt an die Hauptstraße anschließt, darf in diesem Stück die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 angeordnet werden.
Die meisten Einsätze der Feuerwehr finden in den Abendstunden bzw. nachts statt. Mit Recht hat die Feuerwehr Bedenken, zukünftig zu spät zum Einsatz zu kommen, wenn 30 eingehalten werden muss, oder es jedes Mal einen Antrag der Gemeinde auf Erlass der Gebühren bedarf, wenn einer auf dem Weg zur Feuerwehr geblitzt wird. Um der Feuerwehr gerecht zu werden, die zügig zu den Einsatzfahrzeugen und an den Einsatzort kommen wollen (und jeder Betroffene froh ist, wenn die Feuerwehr schnell kommt), gäbe es die Möglichkeit, die Zeiten für 30 mit einem Zusatzschild zu begrenzen z.B. werktags von 7-18 Uhr.

Aufgrund des Schulanfangs wurde die Beschilderung mit Tempo „30“ bereits am 1. September angebracht. Sollte der Beschluss für die Anordnung negativ ausfallen, werden diese wieder abgebaut.

Der Radweg, der vor dem Ortsschild auf die Straße führt, kann zur besseren Kenntlichkeit der Radwegeführung sowohl für den Radfahrer als auch für den Autofahrer rot markiert werden.

Beschluss

Auf der Hauptstraße zwischen Fußgängerüberweg Kirche und Am Pfanderling wird Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 angeordnet. Eine Zusatzbeschilderung zur Zeitbegrenzung ist anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.7. Hauptstraße in Richtung B13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.7

Sachverhalt

Vor kurzem ist an der Kurve der Hauptstraße zur B13 ein Verkehrsunfall passiert, bei dem die beteiligten Fahrzeuge auf den Radweg geschleudert wurden. Vor dem Bau des Radweges waren an dieser Stelle Kurvenabweiser vorhanden, die die Kurvenlage besser verdeutlichten. Das Fehlen seit dem Bau des Radweges hat nun die Feuerwehr bemängelt.

Es ist zwar grundsätzlich so, dass ein Autofahrer immer nur so schnell fahren darf, wie die Straße zu überblicken ist und Hindernisse erbremst werden können, Kurvenabweiser können aber zur besseren Kenntlichkeit der Kurve wieder angebracht werden, um die ggfs. zur Sicherheit der Radfahrer an dieser Stelle beizutragen.

Beschluss

Das Gremium befürwortet die Installation von Kurvenabweisern an der Links-Kurve der Hauptstraße, Fahrtrichtung B13-Haimhausen, zwischen Straße und Radweg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.8. Münchner Straße: Verkehrssicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.8

Sachverhalt

Die Verwaltung erreichen über Mitglieder des Gemeinderats sowie Anlieger immer wieder Beschwerden über mangelnde Verkehrssicherheit aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten in der Münchner Straße oder parkende Fahrzeuge, die zu Sichtbehinderungen führen.

Die Münchner Straße ist mit Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h und „Achtung Kinder“ ausgeschildert, weil sie als Haupterschließungsweg zur Schule fungiert. Auch außerhalb der Schulzeit werden die Siedlungen und der Hauptort durch Querung der Münchner Straße erschlossen.

Als Erschließungsstraße nimmt die Münchner Straße viel Verkehr auf. Die Kontrolle der Kommunalen Verkehrsüberwachung ergibt 4,7 % Verstöße, wobei die höchst gemessene Geschwindigkeit bei 46 km/h liegt.

Kinder bleiben länger zu Hause wohnen aufgrund der hohen Mieten; durch Dachgeschoßausbauten wird Wohnraum geschaffen: dies alles erfordert Parkraum. Parkraum, der auf dem jeweiligen eigenen Grundstück aufgrund der dichten Bebauung nicht zur Verfügung steht. Folge ist, dass immer mehr Fahrzeuge auf der Straße parken. Dies wird von der  einen Seite als Verkehrsbehinderung angesehen.
Auf der anderen Seite sind parkende Fahrzeuge nötig, um den Verkehr auf ein verantwortungsbewusstes Maß an Geschwindigkeit zu senken.

Die Beschilderung ist mehr als ausreichend anzusehen; weitere Maßnahmen sind auf der Münchner Straße nicht erforderlich. Für § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ gibt es keine Beschilderung.

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1.9. Weitere Punkte aus der Verkehrsschau 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.9

Sachverhalt

Kreuzungsbereich Dachauer-, Mühlenstraße, Pointweg:
Ein Bürger der Mühlenstraße beantragte eine Prüfung, wer nun tatsächlich in diesem Bereich Vorfahrt hätte, da die Mühlenstraße als „Hauptstraße“, ohne auf evtl. rechts vor links zu achten, befahren wird.

In einer Zone 30 herrscht grundsätzlich rechts vor links, gleiches gilt auch in der Mühlenstraße. Beim Ausfahren in Richtung St 2339 sind drei Einmündungen von rechts bevorrechtigt: Am Saum, Pointweg und auch die Dachauer Straße 107 bis 109. Auch die „Anliegerstraße“ mit vielen Radfahrern ist durch den Straßennamen als Straße zu betrachten und bevorrechtigt vor der Mühlenstraße (in Fahrtrichtung St 2339).


St 2339 – Mündungsbereich B13 (Radweg)
Nahe der Beschilderung für die Querungshilfe über die St 2339 ortsauswärts befindet sich ein wild aufgegangener Hollerstrauch. Die Verwaltung bittet seit längerem um Entfernung dieses Strauches, da er die Sicht des Autofahrers auf den Radweg blockiert, evtl. querende Radfahrer erst im letzten Moment erkannt werden können.

Auch die Polizei sieht eine Sichtbehinderung als gegeben an, das Straßenbauamt soll in Auftrag geben, dass dieser Strauch nicht nur zurückgeschnitten, sondern komplett entfernt wird.
Da diesbezüglich die Kommunikation zwischen Straßenbauamt und Straßenmeisterei teilweise unterschiedlich und vor allem langwierig war (siehe Parken am Kramer Kreuz) hat unser Bauhof diesen Strauch Anfang September geschnitten, damit das Sichtdreieck wieder gegeben ist.


St 2339 Alleestraße – Spiegel Ausfahrt Weiherstraße
Ein Bewohner der Weiherstraße bemängelt bereits mehrmals, dass nach dem Alleestraßenausbau der Spiegel, der vorher gegenüber der Ausfahrt Weiherstraße montiert war, nicht mehr aufgestellt wurde. Insbesondere dann, wenn auf den Parkplätzen links größere Fahrzeuge wie Sprinter oder SUV’s stehen, wäre die Sicht zum Einfahren in die Alleestraße sehr schlecht, herannahende Fahrzeuge werden bei Geschwindigkeiten 50+ erst sehr schwer erkannt. Das Grundstück, auf dem der Spiegel montiert werden müsste, gehört dem Freistaat Bayern.

Gleiches gilt für eine der privaten Ausfahrten der Alleestraße, auch hier gibt es erhebliche Sichtprobleme, sobald ein SUV auf den Parkplätzen steht.

Von Seiten der Polizei wird die Aufstellung eines Spiegels abgelehnt. Ein Hineintasten in die Alleestraße wird als zumutbar angesehen. Die Folge ist, dass sich das Straßenbauamt an die Haltung der Polizei anschließt und eine Genehmigung zur Aufstellung eines bzw. zweier Spiegel nicht erteilt wird.


Parken in Sackgassen, insbes. Kellerberg und Peter-Rossegger-Straße, Rosenstraße

Im Mündungsbereich der Rosenstraße stehen Fahrzeuge immer wieder bis an die 5m-Grenze, so dass der Sichtbereich beim Abbiegen behindert, sowie das Abbiegen für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge teilweise unmöglich ist. Beide Kurven in die Rosenstraße werden mittels Sperrfläche markiert, das Parken auf den Sperrflächen zukünftig durch die Kommunale Verkehrsüberwachung geahndet.

Am Kellerberg kommt es immer wieder zu Parkproblemen, wenn mehrere Fahrzeuge, meist Kleinbusse, im Wendeplatz-Bereich stehen und teilweise auch Ausgänge aus den Gärten versperren. Dort werden in Absprache mit der Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Sachbereichs ruhender Verkehr, zwei Parkplätze markiert und der Platz vor dem Gartentürchen mit einer Sperrfläche versehen. Somit verbleibt genügend Platz zum Wenden. Sollte die Parkmoral sich mit dem Angebot nicht bessern, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.

In der Peter-Rossegger-Straße ist am Ende Platz für 2 Parkplätze. Grundsätzlich ist es zwar erlaubt, vor der eigenen Garage zu parken (was diesen Bereich auf bis zu 5 Parkplätze erweitern würde), in diesem Bereich wird dann aber wenden oder Zufahrten zu anderen Grundstücken erschwert bzw. behindert. Die Garagen stehen an der Grenze zum öffentlichen Grund. Neben der Markierung der beiden Parkplätze im Wendebereich wird deshalb ein Parkverbot aufgestellt.

Valleystraße:
Hier lag die Beschwerde eines besorgten Vaters vor, der in Höhe des Abenteuerspielplatzes das teilw. beidseitige Parken moniert, dass Kinder auf die Straße laufen können sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten jenseits der 30 km/h liegen und auch 30 bereits zu schnell wäre.
Die Temposys-Auswertung aus Oktober 2018 ergibt eine v85% von 28 km/h.
Stellungnahme der Polizei: Der Spielplatz hat 2 Ausgänge, alles andere ist eingezäunt. Die Valleystraße ist in der Zone 30 und mit „Achtung, Kinder“ in Höhe des Spielplatzes richtig beschildert. Autofahrer werden durch das Achtung-Schild auf querende Kinder hingewiesen. Kinder unter 6 Jahren sollten einen Spielplatz aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht alleine besuchen und: Kinder müssen an den Verkehr und die damit verbundenen Gefahren herangeführt werden.
Ein Grund für weiterführende Maßnahmen werden nicht gesehen.

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2. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 21.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 2

Sachverhalt

In der Haupt- und Bauausschuss-Sitzung waren keine Themen auf der Tagesordnung und somit wurden auch keine Beschlüsse gefasst.

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 3
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3.1. Vollzug der Gewässeraufsicht - Ergebnisse der Überwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Am 28.07.2020 fand eine Überprüfung der Abwasserbehandlungsanlage durch das Münchner Wasserwirtschaftsamt im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht statt. Die dabei vorgenommenen Einzelstichproben ergaben, dass die Werte aller überprüften Einzelparameter sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben lagen.

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3.2. Abriss alte Turnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 21.07.2020 wurde die Beauftragung des Abrisses der alten Turnhalle in dem Zeitfenster vom 17.08. – 28.08.2020 (Ferienzeit Schule als auch Kindergarten) unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Kosten für eventuell nicht im Angebot genannten Schadstoffentsorgung entstehen, an die Fa. Darweesh aus Dachau mit der vorläufigen Angebotssumme von 79.695,00€ (netto) vergeben. Die Abbrucharbeiten wurden mit einer Schlusssumme von 79.456,21€ (netto), also – 238,79€ (netto) abgeschlossen.

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4. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Parkflächen vor dem Mehrzweckgebäude:

GRM Dost die über die Ausführung der nun hergestellten Parkfläche vor dem Mehrzweckgebäude irritiert, da die ursprünglich geplanten Straßenbäume nicht hergestellt wurden. BGM Felbermeier berichtet, dass durch den Straßenunterbau nicht genügend Platz für Bäume vorhanden ist und auch die Mülltonnen einen Platz benötigen, wenn sie zur Abholung bereitgestellt werden müssen. Auf dem ohnehin schon schmalen Gehweg ist dies nicht möglich. So wurde eine Fläche dafür geschaffen.

Datenstand vom 14.10.2020 10:00 Uhr