Datum: 12.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 20:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vorstellung Mobilitätsprojekt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Auf Initiative von Dritter BGMin Spallek stellt ein Vertreter der Fa. Intech vor, was ein regionales Mobilitätskonzept für Haimhausen bedeuten könnte. Die Konzepte von Intech beinhalten Angebote bzgl. Bikesharing, Lastenräder, Carsharing etc., die zentral über eine App organisiert werden – Buchung, Abrechnung, Hotline und Service inkludiert.
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2. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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2 |
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1846/26 Gemarkung Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1846/26 Gemarkung Haimhausen vor.
Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes Inhausermoos „Moosachstraße“
Abweichend von den Vorschriften des Bebauungsplanes werden Befreiungen beantragt.
Hierzu ist zu beachten, dass nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nur befreit werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So kann eine Befreiung erteilt werden, wenn
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern,
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
oder
- die Durchführung des Bebauungsplan zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde
und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Grundkonzeption des Bebauungsplanes wird tangiert, sofern es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern der Umfang der beantragten Befreiung sich auf das gesamte Plangebiet auswirkt.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Ziff. 4.3.1: Wandhöhe
Es wird eine Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 4,20 um 49 cm auf 4,69 beantragt.
Begründung:
Die geringfügige Erhöhung um 49 cm ist notwendig, um das Dachgeschoss auch wirtschaftlich sinnvoll, als zweite Wohnung (für ein Familienmitglied) nutzen zu können.
Aus dem gleichen Grund wird bei den Zwerchhäusern eine Wandhöhe von 6,14 (bei einer Zwerchhausbreite von 3,54 m) bzw. 6,08 m (bei einer Zwerchhausbreite von 3,895) beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Abweichung wird das planerische Konzept verändert. Die Befreiung berührt die Grundzüge der Planung. Ein vergleichbarer Antrag wurde vom Landratsamt in jüngster Vergangenheit abgelehnt.
Ziff. 4.2.1: Dachgeschoss darf kein Vollgeschoss sein
Das Dachgeschoss soll als Vollgeschoss ausgebildet werden.
Begründung:
Dachgeschoss als Vollgeschoss laut BauNVO. Die Befreiung ist notwendig, um das Dachgeschoss auch wirtschaftlich sinnvoll, als zweite Wohnung (für ein Familienmitglied) nutzen zu können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hier wurden bereits in Vergangenheit Befreiungen erteilt. Besondere Gründe für deren unbedingte Beibehaltung sind nicht erkennbar. Bei der nach Bebauungsplan zulässigen Dachneigung von 42 bis 48 Grad ergibt sich bei Einbau von Dachgauben bzw. Zwerchgiebel ein Vollgeschoss.
Ziff. 7.2.5: Dachüberstände mit Ausnahme der ortsüblichen Kastengesimse sind nicht zulässig
Es wird ein Dachüberstand von ca. 50 cm beantragt. Dieser ergibt sich aus der Systembauweise des Fertighausherstellers und ist darüber hinaus im Sinne des konstruktiven Holzschutzes notwendig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Lt. Bebauungsplan ist ein Dachüberstand nicht zulässig. Es kann jedoch ein Dachüberstand von max. 30 cm an der Giebelseite und max. 50 cm an der Traufseite als ortsüblich bezeichnet werden.
Ziff. 5.2 Baugrenze:
Die Baugrenze wird durch den Technikraum überschritten
Begründung:
Der eingeschossige Technikraum wird außerhalb der Baugrenze beantragt. Er entspricht mit einer Größe von 12,1 qm den Festsetzungen für Bauteile außerhalb der Baugrenze unter 3.4. An nahezu gleicher Stelle befindet sich auch beim Bestandsgebäude ein Technikraum von nahezu gleicher Größe außerhalb der Baugrenze.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach 3.4 sind Nebenanlagen nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen auf den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Außerhalb der Baugrenzen sind zulässig: Teppichklopfstangen, Wäschetrockenstangen, Pergolen, erdgeschossige Gartenhäuser und Gewächshäuser bis 15 qm Grundfläche. Sonstige untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen sind nicht zulässig.
Auf den Bestand kann nicht Bezug genommen werden. Die Baugrenze ist im umliegenden Bereich eingehalten. Der Bauraum bietet Platz für einen Technikraum (z. B. in Verlängerung der Garage)
Ziff. 7.2.6.3 Kniestockhöhe
Anstelle der zulässigen Kniestockhöhe von 50 cm werden 124 cm beantragt.
Begründung:
Die Erhöhung ist notwendig, um das Dachgeschoss auch wirtschaftlich sinnvoll, als zweite Wohnung (für ein Familienmitglied) nutzen zu können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Abweichung wird das planerische Konzept verändert. Die Befreiung berührt die Grundzüge der Planung. Ein vergleichbarer Antrag wurde vom Landratsamt in jüngster Vergangenheit abgelehnt.
Ziff. 4.2.2. Satteldach für Garage und 7.2.6.6 Dachform und Eindeckung der Gauben
Anstelle des Satteldaches wird ein Flachdach mit extensiver Begrünung beantragt.
Begründung:
Beantragt wird eine Garage mit begrüntem Flachdach, um diese einerseits weniger massiv wirken zu lassen, andererseits um durch die Begrünung dem Grundstück durch die Bebauung verlorene Pflanzfläche teilweise zurückgegeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Begründung kann nachvollzogen werden. Die Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht. Die Ziffer 7.2.6.6 bezieht sich nur auf die Dachgauben. Hiervon ist also keine Befreiung erforderlich.
Ziff. 4.1.2 Grundfläche
Überschreitung der Grundfläche
Zulässig sind lt. Plandarstellung 200 qm für das ehemals ungeteilte Grundstück. Beantragt wird für das neue Grundstück eine Grundfläche von 145,41 qm. Auf dem ehemaligen Gesamtgrundstück wird damit eine Grundfläche von ca. 263 qm erreicht.
Ziff. 4.1.1 Geschossfläche
Zulässig ist eine Geschossfläche von 330 qm (für ehemals ungeteiltes Grundstück) Beantragt wird für das neue Grundstück eine Grundfläche von 230,01 qm. (Anmerkung der Verwaltung: Es muss wohl Geschossfläche heißen und für den Bestand wurden 244 qm verbraucht.)
Begründung der Grund- und Geschossfläche.
Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1988. Das im Bebauungsplan dargestellte Grundstück wurde mittlerweile in zwei Grundstücke geteilt und entspricht Vergleichsfällen für eine Überschreitung der Grundflächen in der näheren Umgebung (z. B. Ringstraße 7, Ringstr. 10, Ringstr. 15, Ringstr. 17, Moosachstraße 33/33 a)
Stellungnahme der Verwaltung:
Für das zum Zeitpunkt der Bebauungsplanerstellung vorhandene Gesamtgrundstück wurde eine Grundfläche von max. 200 qm festgesetzt. Auf einer Teilfläche wurde bereits nach Rechtskraft des Bebauungsplanes eine GR von 122 „verbraucht“. Zugunsten der Antragsteller verbleibt eine GR von ca. 78 qm. Für das beantragte Vorhaben beträgt die GR 145,41 qm. Dieses überschreitet die festgesetzte Grundfläche um ca. 67 qm. Bei den angesprochenen Vergleichsgrundstücken handelt es sich um besondere Einzelfallentscheidungen, die nicht herangezogen werden können. Auch ist hier die Höhe der Überschreitung nicht annähernd vergleichbar. Bei dem Grundstück Ringstraße 15 ist eine Überschreitung nicht erkennbar.
Die Befreiung in der beantragten Größenordnung berührt die Grundzüge der Planung.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung nicht zu. Die Zustimmung zu Befreiungen zur Überschreitung der Wandhöhe, Dachüberstände an der Giebelseite mit 50 cm, Überschreitung der Baugrenze durch Technikraum, Überschreitung der Kniestockhöhe und der erheblichen Überschreitung der Grund- und Geschossfläche werden nicht erteilt. Eine Befreiung für ein begrüntes Flachdach auf der Garage sowie ein Dachüberstand von 30 cm an der Giebelseite und 50 cm an der Traufseite kann in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.2. Errichtung von 2 temporär aufgestellten Containeranlagen auf dem Grundstück FlNr. 137 und 138 Gemarkung Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei temporär aufgestellten Containeranlagen für Fachräume auf dem Grundstück FlNr. 137 und 138 Gemarkung Haimhausen – Hauptstraße 1 für Fach- und Klassenräume für eine Standzeit von 5 Jahren vor.
Eine Containeranlage wurde im Jahr 2011 für Fachräume und 2012 eine Containeranlage für Klassenräume genehmigt. Hierzu wurden mehrere Verlängerungen beantragt und die letzte im Oktober 2018 genehmigt. Eine weitere Verlängerung ist gesetzlich nicht mehr zugelassen, somit wurde ein neuer Bauantrag mit weitgehend gleichlautendem Inhalt gemeinsam für beide Containeranlagen eingereicht.
Die Containeranlagen wurden als Interimslösung zur Beherbergung von Fach- und Klassenräumen hergestellt, die mit dem endgültigen Ausbauzustand der Schule in einem Technologiegebäude untergebracht werden sollen.
Als vorbereitende Maßnahmen für den Bau des Technologiegebäudes war zunächst die Erstellung der Sporthalle erforderlich. Nach der erfolgten Fertigstellung und Inbetriebnahme der Halle sollten der Abbruch der bestehenden Halle und die Planung des Technologiegebäudes folgen. Der Bau des Technologiegebäudes verzögert sich nun etwas. Die Begründung kann dem beiliegenden Schreiben vom 24.11.2020 entnommen werden.
Für die Errichtung der Containeranlagen wurde eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen beantragt. Die Container stellen eine temporäre Einrichtung dar, die den Schulablauf während der Planungs- und Bauzeit für die Erstellung des neuen Technologiegebäudes gewährleisten soll. Durch die zweigeschossig angeordneten Container wird die erforderliche Grundfläche außerhalb des ausgewiesenen Baufeldes weitgehend minimiert. Da die Containeranlage keine eigenen Sanitärräume erhält, ist ein kurzer Weg zu den Sanitäranlagen in der Cafeteria beziehungsweise im Schloss erforderlich.
Die im Bebauungsplan ausgewiesene Feuerwehrzufahrt wird dadurch im Bereich der Containeranlage während deren Standzeit auf eine bereits bestehende befestigte Terrasse entlang der Böschung zu den Sportplätzen, in einer ausreichenden Breite von mind. 3,00 m und den erforderlichen Aufweitungen in Kurvenbereichen westlich der Containeranlage vorbeigeführt. Durch die zeitliche Begrenzung der Maßnahme bleiben die Grundzüge der Planung unberührt und weder die nachbarlichen Interessen noch die öffentlichen Belange werden verletzt.
Beschluss
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei temporär aufgestellten Containeranlagen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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2.3. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück FlNr. 82 der Gemarkung Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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2.3 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück FlNr. 82 der Gemarkung Haimhausen (Hauptstr. 32) vor.
Die Werbeanlage ist in den Ausmaßen 3,50 m Höhe und 1,20 m Breite geplant.
Für den Bereich besteht kein Bebauungsplan.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB:
„Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Sichtverhältnisse beim Ein- bzw. Ausfahren aus den Parkplätzen sowie der Zufahrt zur Tiefgarage dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung der Werbeanlage grundsätzlich zu. Dem beantragten Standort wird nicht zugestimmt. Die Werbeanlage soll auf dem Grundstück der FlNr. 82/3 im Bereich Ecke Hauptstraße/Bayernstraße aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.4. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des besteh. Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1456/6 der Gemarkung Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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2.4 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des besteh. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1456/6 der Gemarkung Haimhausen (Neufeldweg 4 a) vor.
Es ist geplant das Bestandsgebäude baulich zu erweitern.
An der Südseite ist ein erdgeschossiger Anbau mit Pultdach in den Ausmaßen 4,80 m Breite und 1,90 m Tiefe vorgesehen.
An der Westseite entsteht eine Außentreppe verbunden mit einem Balkon.
Ferner werden im Gebäude kleinere bauliche Veränderungen vorgenommen.
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Krautgärten 7. Änderung“ in Verbindung mit dem Bebauungsplan „Krautgärten 5. Änderung“.
Für das Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der teilweisen Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch den Balkon beantragt. Eine schmale Teilfläche des Balkons mit einer Tiefe von rund 60 cm bzw. rund 20 cm auf der gesamten Länge des Balkons liegt außerhalb der Baugrenzen (schraffierter Bereich). Die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des besteh. Wohngebäudes mit der Befreiung zur geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch den geplanten Balkon das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Grundzüge der Planung sind hiervon nicht berührt.
Beschluss
Der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Krautgärten – 7. Änderung“ in Verbindung mit dem Bebauungsplan „Krautgärten – 5. Änderung“ hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung des Balkons an der Westseite des besteh. Wohngebäudes zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Vergabe von Leistungen zur Erschließung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Birkenweg Süd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:
Vergabe Ingenieurleistungen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Birkenweg Süd“ ist die Planung der Erschließung erforderlich.
Für die vorgenannten Maßnahmen werden Kosten in Höhe von rund 50.000,- Euro (netto) angesetzt.
In der letzten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 08.12.2020 wurde bereits in der Sache beraten. Eine Beschlussfassung erfolgte allerdings nicht und der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da eine weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich erachtet wurde.
Wie bereits in der letzten Sitzungsvorlage erläutert, kann hier grundsätzlich das vereinfachte Vergabeverfahren gemäß der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich in der Fassung vom 07.07.2020 zur Anwendung kommen.
Daher wurde zunächst lediglich ein Angebot für
- die Niederschlagswasserbeseitigung, Leistungsphase 1-9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung nach HOAI),
- den Straßenbau, Leistungsphase 1-3 und 5-9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung nach HOAI, außer Genehmigungsplanung),
- die Spartenkoordinierung und
- die Parzellierung
vom Ing.-Büro XXX eingeholt. Das Angebot datiert vom 24.11.2020 und enthält eine Angebotssumme von 45.600,48 Euro (netto).
Aufgrund der Besonderheit des hier gelagerten Einzelfalls wurden im Nachgang ausnahmsweise zwei weitere Angebote eingeholt. Diese Vorgehensweise soll jedoch keinen Bezugsfall für weitere Auftragsvergaben schaffen, bei denen grundsätzlich die vereinfachte Vergabe (Auftragswert kleiner/gleich 50.000,- Euro netto) Anwendung finden kann.
Das Ing.-Büro XXX hat mit Schreiben vom 21.12.2020 ein Angebot mit der Angebotssumme von 45.853,59 Euro abgegeben.
Am 11.01.2021 ging das Angebot des Ing.-Büros XXX ein. Dieses Angebot kann allerdings nicht in die Wertung einbezogen werden, da die Leistung „Niederschlagswasserbeseitigung“ nicht wie im Leistungsverzeichnis angegeben, angeboten wurde. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen ist daher hier nicht möglich.
Das Angebot des Ing.-Büros XXX mit der angebotenen Summe von 45.600,48 Euro (Netto) stellt somit das wirtschaftlichste Angebot dar.
Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Für die Umsetzung der notwendigen Erschließungsplanung sind im HH 2021 XXX€ einzuplanen.
Beschluss
Das Angebot des Ing.-Büros XXX vom 24.11.2020 mit der Angebotssumme 45.600,48 Euro (Netto) wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom 08.12.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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5. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Keine Themen.
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6. Wünsche und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
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12.01.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
Keine Themen
Ende der Sitzung
Datenstand vom 20.10.2021 10:39 Uhr