Datum: 14.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Firma Euroboden als Investor für das ehemalige Brauereigelände
2 Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021, Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
3 Bauleitplanung "Nördlich des Amperbergs"
4 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Klimagerechtes und nachhaltiges Bauen fördern
5 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Haimhausen auf eine Ersatzbeschaffung für das Löschfahrzeug (LF 16)
6 Antrag "Fairtrade Gemeinde Haimhausen"
7 Kreisumlage und Schlüsselzuweisung 2021
8 Finanzzuweisung Gewerbesteuermindereinnahmen
9 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020
10 Bericht des Bürgermeisters
10.1 Mütter- und Väterberatung Bericht 2020
10.2 Haushaltsvorberatung
11 Wünsche und Anregungen

zum Seitenanfang

1. Vorstellung der Firma Euroboden als Investor für das ehemalige Brauereigelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Vertreter der Firma Euroboden werden in der Sitzung zum einen das Unternehmen vorstellen und zum anderen einen Ausblick auf die weiteren Planungen für das ehemalige Brauereigelände geben.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die vorgestellte Form der Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Befragung, die gemeinsam mit der Fa. Euroboden entwickelt und mit dem Gemeinderat abgestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021, Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 2

Sachverhalt

  1. Überblick über die bevorstehenden gesetzlichen Neuerungen

Die Verwaltung wurde am 03.12.2020 durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum und die Kanzlei Döring Spieß im Rahmen eines Webinars über die anstehenden Neuerungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) informiert:

Am 02.12.2020 fand die zweite Lesung im Landtag zur Änderung der BayBO statt; das Inkrafttreten der Änderungen ist zum 01.02.2021 geplant.

Ziele dieser Gesetzesänderung sind insbesondere dass
  • eine Verfahrenspflicht nur besteht, wo eine präventive Prüfung unbedingt erforderlich ist,
  • sich notwendige Verfahren auf das Wesentliche konzentrieren und so schnell wie möglich durchgeführt werden,
  • dichter gebaut werden kann,
  • materiell rechtliche Anforderungen mit Ortsbezug in die Verantwortung der Gemeinden gestellt werden,
  • eine digitale Antragstellung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren ermöglicht wird und
  • materiell bauordnungsrechtliche Anforderungen vereinheitlicht werden.

Laut der Gesetzesbegründung soll das Bauen durch die Änderungen einfacher, schneller, günstiger, flächensparender und nachhaltiger werden.

Es erfolgen auch Änderungen im Spielplatzrecht und verfahrensrechtliche Neuerungen wie bspw. die Genehmigungsfiktion werden eingeführt. Für Dachgeschossausbauten entfällt künftig die Genehmigungspflicht. Ferner wird der Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben ergänzt.

Zudem werden insbesondere die Satzungsermächtigungen (örtliche Bauvorschriften) erweitert und das Abstandsflächenrecht geändert.


  1. Neuerungen im Abstandsflächenrecht

Die Tiefe der Abstandsflächen war und ist von der Höhe des Gebäudes abhängig. Diese Höhe (H) hat sich dabei bisher aus der Wandhöhe und der Höhe des Daches oder Giebels ergeben. Die Dachneigung war hierbei gestaffelt zu berücksichtigen. Das sich daraus ergebende Maß bezeichnet man als 1 H.

Im neuen Gesetz wird bei den Abstandsflächenregelungen eine Anpassung vorgenommen. Es erfolgt eine Angleichung an die Musterbauordnung. 

Das Mindestmaß der Tiefe der Abstandsflächen wird dabei verkürzt:

Grundsätzlich beträgt das neue Maß für die Tiefe der Abstandsflächen künftig 0,4 H bzw. 0,2 H für Gewerbe- und Industriegebiete, mindestens jedoch 3m. Bisher galt hier die Regelung von 1 H bzw. 0,5 H für Kerngebiete und urbane Gebiete bzw. 0,25 H für Gewerbe- und Industriegebiete, mindestens jedoch auch 3m.

Künftig erfolgt für die Bemessung der Tiefe der Abstandsflächen auch keine Anrechnung mehr der Giebelseite auf die Wandhöhe, sondern eine Berücksichtigung der Wand in ihrem Gesamtaufriss.

Bei der Berechnung der Abstandsflächentiefe bei der traufseitigen Wandhöhe gab es bisher ein gestuftes System. Dieses wird durch eine 70 Grad-Schwelle novelliert, d.h. die Höhe von Dächern mit einer Neigung von kleiner/gleich 70 Grad wird bis zu 1/3 der Wandhöhe zugerechnet und die Höhe von Dächern mit einer Dachneigung von mehr als 70 Grad wird voll zur Wandhöhe gerechnet.

Das sog. 16m-Schmalseitenprivileg wird entfallen. (Bei Gebäuden mit zwei Außenwänden bis 16m Länge genügte als Abstandsfläche 0,5 H.) 

Dachgauben sind nun abstandsrelevant. 

Die bisherige Regelung für Grundstücke mit besonders langen Grenzen entfällt. Für die Großstädte München, Augsburg, Nürnberg gilt weiterhin ein Maß der Abstandsflächentiefe von 1 H, mindestens 3 m. Eine maßvolle Weiterentwicklung soll so ermöglicht werden.

Durch die Neuregelungen der Abstandsflächen soll dichteres und damit flächensparendes Bauen ermöglicht werden. Den Schutzzwecken (Belichtung, Belüftung, Besonnung und Sozialabstand) werden Rechnung getragen.

In der Anlage sind Beispiele beigefügt, in denen die kommenden Änderungen bildlich dargestellt sind.

  1. Folgen der Neuregelungen im Abstandsflächenrecht

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich Abstandsflächen künftig grundsätzlich verkürzen und nicht mehr zwingend rechteckig sind. 

Die neuen Abstandsflächen gelten ab 01.02.2021 für Bauvorhaben im sogenannten Innenbereich (§ 34 BauGB). Rechtlich derzeit ungeklärt ist, ob die neuen Abstandsflächenregelungen auch bei bestehenden Bebauungsplänen zur Anwendung kommen, wenn darin auf die Abstandsflächen der (bisherigen) BayBO verwiesen wurde. Hier ist strittig, ob die alten Regelungen anzuwenden sind oder die neuen gelten. Problematisch ist hier vor allem der Umstand, dass es zu einem Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit durch das Gesetzgebungsorgan kommt. In Bebauungsplänen, in denen keine Aussagen zu Abstandsflächen getroffen wurden, aber große Bauräume festgesetzt wurden und hierbei die Abstandsflächen bei der Planung von Gebäuden in diesen zu beachten sind, gelten wohl die neuen Regelungen. Klarheit besteht aktuell jedoch nicht.

  1. Möglichkeit zum Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen

In Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO wird den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, durch eine Satzung das Abstandsflächenrecht abweichend von den gesetzlichen Regelungen zu gestalten. Insbesondere eine Erhöhung des neuen Regelfalls (0,4 H bzw. 0,2 H) ist denkbar.

Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass dies der Erhaltung des Ortsbildes im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets bezweckt oder der Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität dient.

Zu beachten ist allerdings weiterhin der Vorrang des Bauplanungsrechts, d.h. eine bodenrechtliche Steuerung durch diese Satzung ist nicht möglich.

Die vorgenannte Satzungsermächtigung tritt möglicherweise bereits zum 15.01.2021 in Kraft.

Bei Erlass einer solchen Satzung sind folgende rechtliche Anforderungen zu beachten:

  • Der Geltungsbereich (gesamtes Gemeindegebiet oder Teile davon) muss begründet sein.
  • Eine Begründung der Satzung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wird aber gerade bei der Abstandsflächensatzung empfohlen.
  • Die Grundsätze der Abwägung sind zu beachten. Die Gemeinde muss begründen, was sie mit der Satzung erreichen will und sich mit den Wirkungen der Satzung auseinandersetzen. Dies gilt vor allem für die Eigentümerbelange.

Die Abstandsflächenverlängerungssatzung kann vor allem mit der Wohnqualität sowie dem Erfordernis von Flächen für Nebenanlagen begründet werden.

Seitens des Bayerischen Gemeindetags wurde in Abstimmung mit dem Bauministerium eine Mustersatzung entworfen.

Der Erlass einer Abstandsflächenerweiterungssatzung in Anlehnung an die Mustersatzung wird aus Sicht der Verwaltung befürwortet. Der Satzungsentwurf mit Begründung ist in der Anlage beigefügt.   

Um eine „Regelungslücke“ zu vermeiden, sollte die Satzung noch im Januar 2021 beschlossen und vor dem 01.02.2021 bekannt gemacht werden. In der Satzung sollte ferner geregelt werden, dass diese zum 01.02.2021 in Kraft tritt. Rechtlich gesichert ist diese Vorgehensweise jedoch nicht.

Rechtsanwalt Beisse von der Kanzlei Döring Spieß ist in der Sitzung anwesend und wird auf eventuelle rechtliche bzw. inhaltliche Fragen eingehen.

Ergänzend zur Thematik wird auf einen Presseartikel „Dachau stemmt sich gegen Baurechtsnovelle“ im Münchner Merkur vom 18.12.2020 (siehe Anlage) verwiesen.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Die Beschlussfassung hat grundsätzlich keine finanziellen und/oder personellen Auswirkungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung mit Begründung über abweichende Maße der Abstandsflächen (Anlage zur Niederschrift) als Satzung mit Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung "Nördlich des Amperbergs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats am 17.09.2020 (TOP 1) hat das Büro OPLA die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung „Nördlich des Amperbergs“ vorgestellt.

Es wurde sodann beschlossen, dass darauf basierend ein städtebaulicher Vorentwurf mit Planungsvarianten erstellt wird. Diese Variantenentwürfe werden derzeit erstellt und dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung am 10.02.2020 vorgestellt.

Ferner wurde am 17.09.2020 beschlossen, dass die Planungsvarianten in der Folge für die Öffentlichkeit thematisch aufbereitet und in geeigneter Weise vorgestellt werden sollen.

Es ist daher zu beraten und zu beschließen, in welcher Form die Planungsvarianten der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.

Aus Sicht der Verwaltung kommt aufgrund der aktuellen Situation derzeit leider nur eine Vorstellung der Entwürfe auf der gemeindlichen Homepage in Frage. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten weiteren Vorgehen (Vorstellung der drei Alternativen im Februar, fraktionsinterne Beratung und Auswahl, Festlegung und anschließende Einleitung des Verfahrens Flächennutzungs- und Bebauungsplan durch Gemeinderat im März) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Klimagerechtes und nachhaltiges Bauen fördern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung mit nachstehenden Themen zu beauftragen; seitens Antragstellerinnen wird entsprechende Unterstützung zugesichert:
  • Prüfung und Stellungnahme, ob das Qualitätssiegel NaWoh und das Bewertungssystem BNK als Kriterien für nachhaltiges Bauen in Haimhausen gelten können
  • Prüfung, welche Kriterien über das o. g. Qualitätssiegel bzw. Bewertungssystem hinaus für das Thema klimagerechtes, ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen künftig in die Bauleitplanung aufgenommen werden können
  • Prüfung, welche Möglichkeiten es über die Bauleitplanung hinaus gibt, um das Thema klimagerechtes, ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen in Haimhausen weiter voran zu bringen
  • Prüfung, ob durch die Festlegung solcher Kriterien die Baukosten erhöht werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Haimhausen auf eine Ersatzbeschaffung für das Löschfahrzeug (LF 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.12.2020 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Haimhausen die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für das Löschfahrzeug (LF) 16.

Das LF 16/12 der Marke MAN Nutzfahrzeuge wurde am 09.01.1996 zugelassen und wird seither von der Freiwilligen Feuerwehr als Löschfahrzeug genutzt. Die Kosten für ein Neufahrzeug (neue Bezeichnung HLF 20) liegen – wie angegeben – bei über 600.000 Euro. Die staatliche Zuwendung für die Beschaffung eines HLF 20 beläuft sich auf einen Festbetrag von 119.000 Euro.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die notwendige Eigenfinanzierung von rd. 500.000 Euro kann nicht durch einen Überschuss aus dem Haushalt 2021 und auch nicht aus Rücklagen bestritten werden. Zur Finanzierung dieser Anschaffung ist – wie im Übrigen bei den weiteren Investitionsmaßnahmen - die Veräußerung der Grundstücke in den Baugebieten Amperberg und Inhauser Moos im Jahr 2022 erforderlich.

Beschluss 1

Soll vor endgültiger positiver Beschlussfassung das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung für das Löschfahrzeug (LF 16) wie beantragt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag "Fairtrade Gemeinde Haimhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Dritte BGMin Spallek trug in der GR-Sitzung vom 10.12.2020 die Idee bzw. den Wunsch vor (vgl. Niederschrift, TOP 6.3), dass sich Haimhausen der Kampagne „Fairtrade-Towns“ (https://www.fairtrade-towns.de/aktuelles/ ) anschließen möge. Ziel dieser Kampagne ist es, gezielt den fairen Handel auf kommunaler Ebene zu fördern. Das Thema traf auf breite Zustimmung. Konkret formuliert bedeutet dies im Weiteren:

Die Gemeinde Haimhausen beteiligt sich an der internationalen Kampagne und strebt den in Deutschland von TransFair e.V. verliehenen Titel „Fairtrade-Town“ an. Zur Erlangung dieses Titels verpflichtet sich die Gemeinde Haimhausen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die fünf geforderten Kriterien erfüllt werden.

Hintergrund:
Seit Januar 2009 können sich Kommunen in Deutschland für ihr Engagement im fairen Handel um den genannten Titel bewerben. Die Kampagne vernetzt Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik und fördert den fairen Handel auf kommunaler Ebene. In Deutschland wächst zunehmend das Bewusstsein für gerechte Produktionsbedingungen sowie soziale und umweltschonende Herstellungs- und Handelsstrukturen. Auf kommunaler Ebene spielt der faire Handel in allen gesellschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle, zunehmend auch bei der öffentlichen Beschaffung. Die Kampagne bietet einen Startschuss für ein faires, nachhaltiges Engagement in einer Kommune. Angeknüpft an die Lokale Agenda 21 übernimmt eine Fairtrade-Town soziale Verantwortung und damit eine Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger. Für Haimhausen bedeutet dies, sich als innovative weltoffene Gemeinde zu etablieren und ein positives Image zu transportieren. Der verknüpfende Charakter der Kampagne öffnet meist ganz neue Kooperationsformen regional, national sowie international. Weltweit gibt es bereits über 1.400 Fairtrade-Towns in über 24 Ländern.

Zur Erlangungen des Titels müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

Kriterium 1
Der Gemeinderat beschließt, an der Kampagne Fairtrade-Towns teilzunehmen und die Auszeichnung als Fairtrade-Town anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden. Bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro werden Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet wird.

Kriterium 2
Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade Gemeinde“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Sie besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft. Ihre Kernaufgaben sind die Erfüllung der Kriterien auf dem Weg zur Fairtrade-Town, das Setzen von Schwerpunktthemen für den fairen Handel vor Ort, die Koordination und Organisation von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, die Gewährleistung von Informationsaustausch zw. allen Beteiligten.

Kriterium 3
In lokalen Einzelhandelsgeschäften sowie in Cafés und Restaurants werden jeweils mindestens zwei „fairtrade Produkte“ angeboten. (Die Anzahl der Geschäfte und gastronomischen Betriebe richtet sich nach der Einwohnerzahl bzw. dem Fairtrade-Town Kalkulator. Für Haimhausen ergeben sich hiernach „3 Geschäfte“ und „2 Gastronomiebetriebe“, die jew. mindestens zwei Produkte aus fairem Handel anbieten müssen.)

Kriterium 4
In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden fairtrade Produkte verwendet und es werden dort (einmal pro Jahr) Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt. (Gemäß Kalkulator für Haimhausen „1 Schule, 1 Kirchen-/Glaubensgemeinschaft, 1 Verein“)

Kriterium 5
Die örtlichen Medien berichten über Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade Gemeinde“. (Lt. Kalkulator sind für Haimhausen jährlich „4 Artikel“ nötig, die im Gemeindeblatt oder auch online erscheinen können.)

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung den Auftrag, die entsprechenden Schritte (vgl. Kriterium 1) zu unternehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Kreisumlage und Schlüsselzuweisung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Umlagekraft:
Mit Bescheid vom 30.10.2020 teilte uns das statistische Landesamt die Umlagekraft für das Jahr 2021 mit. 

Die Umlagekraft resultiert hauptsächlich aus der Steuerkraft der Kommune. Zugrunde gelegt werden die Zahlen aus dem Vorvorjahr und daher für das Jahr 2021 die Steuerkraftzahlen aus dem Jahr 2019. 
Die Steuerkraft berechnet sich aus den Einnahmen der Realsteuern (Grundsteuer A + B und Gewerbesteuer), der Beteiligung an der Einkommensteuer und der Beteiligung an der Umsatzsteuer.  
Zu der Steuerkraft werden noch 80 % der Schlüsselzuweisungen aus dem Vorjahr, also hier aus 2020 hinzugerechnet. Die so berechnete Umlagekraft beläuft sich auf 7.415.817 €.

Entwicklung der Umlagekraft:
2017
2018
2019
2020
2021
5.500.455 €
5.575.781 €
6.180.503 €
6.570.103 €
7.415.817 €

Kreisumlage:
Die Umlagekraft der Gemeinde ist Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage, die an das Landratsamt Dachau zu bezahlen ist. Der Hebesatz wird für das Jahr 2021 bei 48,5 % liegen. Die Kreisumlage 2021 wird demnach 3.596.671,24 € betragen. 

Entwicklung Kreisumlage:
2017
2018
2019
2020
2021
2.557.712 €
2.592.738 €
2.904.836 €
3.153.649 €
3.596.671 €

Schlüsselzuweisung:
Mit Bescheid vom 10.12.2020 wurde die Schlüsselzuweisung 2021 mit 172.688 € festgesetzt. 
Die Schlüsselzuweisungen resultieren aus der Gemeindeschlüsselmasse die der Freistaat jährlich zur finanziellen Unterstützung bereitstellt. Daraus wird ein einheitlicher Grundbetrag je Einwohner berechnet, der für ganz Bayern gilt. Ist dieser Grundbetrag höher, als die Steuerkraft je Einwohner (siehe Umlagekraft), erhält die Gemeinde 55 % des Unterschiedsbetrags als Schlüsselzuweisung. Durch die hohe Steuerkraft sinken entsprechend auch die Schlüsselzuweisungen. 

Entwicklung der Schlüsselzuweisung:
2018
2019
2020
2021
337.256 €
428.724 €
494.444 €
172.668 €


Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen:

Für die Kreisumlage ist ein Betrag in Höhe von 3.597.000 € im Haushaltsplan zu veranschlagen. 

Für die Schlüsselzuweisung wird ein Betrag in Höhe von 172.500 € veranschlagt. 

Diese beiden Positionen stellen im Vergleich zum Haushalt 2020 eine Veränderung von 
– 764.798  € dar, die im Haushalt 2021 gedeckt werden muss. 

zum Seitenanfang

8. Finanzzuweisung Gewerbesteuermindereinnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 14.12.2020 wurde für die Gemeinde Haimhausen die Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen mit 42.058 € festgesetzt. 

Wie in der letzten Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020 bereits berichtet wurde, überstieg das maßgebliche Gewerbesteueristaufkommen 2020 das durchschnittliche  Aufkommen der Jahre 2017 – 2019. Somit erhält die Gemeinde demnach keine Zuweisung. 

Die zum pauschalen Ausgleich der Mindereinnahmen zur Verfügung stehende Summe (Zuweisungsmasse) wurde von den Gemeinden nicht komplett ausgeschöpft, sodass ein Betrag von insgesamt 220.583.955 € an die bayerischen Gemeinden entsprechend ihrer Schlüsselzuweisungen ausgeschüttet wird. 
Für die Gemeinde Haimhausen entfällt hierbei ein Anteilsatz von 0,00019066871, wonach sich die Zuweisung in Höhe von 42.058 € ergibt. 

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Die Zuweisung ist nicht zweckgebunden und wird als allgemeine Zuweisung gewährt. Die Einnahme war im Haushalt 2020 nicht vorgesehen. Es handelt sich somit um Mehreinnahmen die zur Deckung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt herangezogen werden können. 

zum Seitenanfang

9. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Mütter- und Väterberatung Bericht 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Im Landkreis Dachau kommen immer mehr Babys auf die Welt. Auch unser Bürgerbüro registrierte für das Jahr 2020 75 Geburten. Das ist ein Anstieg um 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Corona-Pandemie mit den Maßnahmen zu ihrer Eindämmung ist für Familien eine besondere Herausforderung – im Alltag, bei der Erziehung und Betreuung von Kindern sowie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb war es für die Mütter- und Väterberatung eine Herzensangelegenheit, zumindest die werdenden Eltern in dieser schwierigen Zeit mit ihrer Unsicherheit, ihren Fragen und Sorgen nicht alleine zu lassen.

Auch das Team der Mütter- und Väterberatung musste im letzten Jahr durch die ansteigenden Corona-Infektionszahlen im Frühjahr und das Déjavu im Herbst ihre Beratungsangebote laufend anpassen und optimieren. So musste immer wieder eine gute Balance zwischen sozialer Face-to-Face-Kommunikation und telefonischer Beratung gefunden werden. Die üblichen Beratungsschwerpunkte wie das Wiegen und Messen des Kindes mussten in diesem Zeitraum wegfallen. In den letzten Monaten wurden vermehrt Adressen von weiteren Fach- und Beratungsstellen an die Eltern vermittelt und Tipps zum Schlafen, Entwicklung und Pflege gegeben. Für das Team war es von großer Wichtigkeit, dass sie in den Monaten September bis November für ihre Präsenzberatungen aus den Praxisräumen des AVZ in den Sitzungssaal umziehen konnten. Nur so war gewährleistet, dass die Abstände und Hygienemaßnahmen sehr gut eingehalten werden konnten. Im Jahr 2020 wurden an 24 Tagen Sprechstunden angeboten und Beratungsbesuche für 16 Säuglinge und 29 Kleinkinder abgehalten (siehe Grafik).  Coronabedingt war bei den Beratungen ein Rückgang von rund 39 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Besonders auffällig war, dass die Beratungen an Kleinkindern gegenüber den Säuglingen außerordentlich gefragt waren. Hier konnten wir einen Anstieg von fast 30 % aufweisen. Seit 3 Jahren läuft das Projekt „Vernetzungstreffen“, das sich aus fünf Hebammen einer Ernährungsberaterin und einer Kinderärztin zusammensetzt, recht erfolgreich. Auch dieses konnte im letzten Jahr leider nur im Februar stattfinden. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Frau Dr. Berger vom AVZ, die für das Team stets erreichbar ist und mit Herzblut und hilfreichen Tipps immer wieder gerne unterstützt.

zum Seitenanfang

10.2. Haushaltsvorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Zur Haushaltsvorberatung wird am 10.02.2021 um 18:30 eine Haupt- und Finanzausschusssitzung vor der Gemeinderatssitzung stattfinden. Die Mitglieder werden in gewohnter Weise geladen. 

zum Seitenanfang

11. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 11
Datenstand vom 20.10.2021 10:40 Uhr