Datum: 10.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verbrauchermarkt "Am Kramer Kreuz" - Vorstellung der Firma Ratisbona (künftige Bauherrin) -
2 Bauleitplanung "Nördlich des Amperbergs"
2.1 Vorstellung städtebaulicher Strukturkonzepte
3 Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
4 Bestellung von Verbandsräten für den Zweckverband Naherholungsanlage Eichberg/Golfplatz
5 Erlass der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen vom 31.10.2016
6 Corona: Kindertagesstätten-Gebühren
6.1 Gebührenerhebung Kindertagesstätten
6.2 Gebührenerhebung Mittagsbetreuung
7 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2021
8 Bericht des Bürgermeisters
9 Wünsche und Anregungen
9.1 Fortsetzung: Antrag der Bürgerstimme im BPU v. 23.06.2020

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1. Verbrauchermarkt "Am Kramer Kreuz" - Vorstellung der Firma Ratisbona (künftige Bauherrin) -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Vertreter der Firma Ratisbona werden in der Sitzung zum einen das Unternehmen vorstellen und zum anderen einen Ausblick auf die weiteren Planungen geben.

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2. Bauleitplanung "Nördlich des Amperbergs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Am 19.02.2020 hat der Gemeinderat unter TOP 3 die Durchführung einer Bürgerbeteiligung für das geplante Baugebiet „Nördlich des Amperbergs“ beschlossen. Diese sollte vor Einleitung von planerischen Schritten erfolgen.

Diese Bürgerbeteiligung fand bekanntlich letzten Sommer unter den gegebenen Umständen im Rahmen einer Bürgerbefragung statt. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2020 stellte das Planungsbüro OPLA die Befragungsergebnisse vor und erhielt den Auftrag, diese in einem Städtebaulichen Vorentwurf (in mehreren) Varianten umzusetzen.

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2.1. Vorstellung städtebaulicher Strukturkonzepte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Auf Basis der Befragungsergebnisse aus der Bürgerbeteiligung letzten Sommer hat das Planungsbüro OPLA unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Rahmenbedingungen (insbesondere zum Immissionsschutz) städtebauliche Strukturkonzepte in mehreren Varianten erstellt. Diese Planungsvarianten werden unmittelbar nach der Sitzung noch der Anlage beigefügt bzw. entsprechend verteilt. In der Sitzung werden diese von einem Vertreter des Planungsbüros vorgestellt.

Im Nachgang zur Sitzung werden diese dann auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht, sodass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich entsprechend zu informieren.

Es ist dann geplant, in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 18.03.2021 eine Entscheidung herbeizuführen, mit welcher dieser Planungsvarianten die Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Baugebiet Nördlich des Amperbergs“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich des Amperbergs“ fortgesetzt werden.

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3. Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020, TOP 1, beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen aufzustellen. Der voraussichtlich vertiefte Untersuchungsraum betrug hierbei 461 ha. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, den Geltungsbereich zu prüfen und sachgerecht abzuwägen.

Zwischenzeitlich haben Arbeitsgespräche zwischen der Verwaltung, dem Planungsbüro Linke+Kerling und Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt & Partner stattgefunden.

Hierbei wurde in einem ersten Schritt der räumliche Geltungsbereich für den räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplans thematisiert und konkretisiert. Es wurde sich darauf verständigt, dass dieser auf das südliche Gemeindegebiet beschränkt wird. Er beginnt am südlichen Siedlungsrand von Haimhausen und erstreckt sich bis zur südlichen Gemeindegrenze, wobei er die bestehenden Siedlungsbereiche im Inhausermoos ausspart (Überspannungsverbot bei Ersatzneubauten gemäß LEP G 6.1.2). Der Geltungsbereich beträgt nunmehr 914 ha anstatt 461 ha und ist im Lageplan der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage 2 dient lediglich der Information und wird kein Verfahrensbestandteil.

Der Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2020, TOP 1, ist daher entsprechend zu konkretisieren (da es sich begrifflich um einen räumlichen und sachlichen Teil-FNP handelt) und zu modifizieren (wg. der Größe des Plangebiets). 

In der Sitzung werden Frau Linke und Herr Rechtsanwalt Engelmann online zugeschaltet. Sie werden den Geltungsbereich erläutern und auch für Fragen des Gemeinderats zur Verfügung stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat konkretisiert und modifiziert seinen Beschluss vom 25.06.2020, TOP 1, zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen dahingehend, dass es sich um einen sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan handelt und der Geltungsbereich entsprechend des in der Anlage 1 dargestellten Planumgriffs angepasst wird. Der Geltungsbereich, nunmehr 914 ha anstatt 461 ha, wird wie folgt begrenzt: Der Nordrand des Geltungsbereiches entspricht dem südlichen Siedlungsrand von Ottershausen und Haimhausen. Ab dem Südosteck der Ortslage Haimhausen, hier dem sog. „Grundfeld“ bzw. dem Kreisverkehr an der Staatstraße St 2339, verläuft der Geltungsbereich nördlich der Staatsstraße St 2339 bis zur Bundesstraße B 13 nach Osten nahezu im Lot auf die östliche Gemeindegrenze zu – hier im Nordosten zu Fahrenzhausen und im Südosten zu Eching. 
Im Osten entspricht die Grenze des Geltungsbereiches derjenigen des Gemeinde­gebietes. 
Im Südosteck der Gemeinde, ab der Kreuzung der Gemeindegrenze mit der Bundesstraße B 13 verläuft der Geltungsbereich südlich der Bestandstrasse der Höchstspannungsleitung am Nordrand der Siedlungsflächen des Inhausermooses. Im Süden – hier nördlich des Unterschleißheimer Sees – springt der Geltungsbereich wieder auf die südliche Gemeindegrenze – hier zur Stadt Unterschleißheim. Am Westrand erfolgt die Begrenzung des Geltungsbereiches bis zur Amper ebenfalls durch die Gemeindegrenze – hier zu Hebertshausen. Ab der Amper verläuft der Geltungsbereich in einem Abstand von 100 m nördlich der bestehenden Höchstspannungs-Freileitung, bis dieser auf den südwestlichen Siedlungsrand von Ottershausen – hier im Bereich Marienmühle – trifft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bestellung von Verbandsräten für den Zweckverband Naherholungsanlage Eichberg/Golfplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Im Nachgang zur konstituierenden Sitzung vom Mai 2020 muss die Gemeinde Haimhausen ihre Mitglieder zum Zweckverband Naherholungsanlage Eichberg bestellen.

Lt. Satzung des Zweckverbandes ist der jeweilige Erste Bürgermeister „geborenes Mitglied“; im Verhinderungsfall dessen Stellvertretung.

Die Gemeinde Haimhausen kann noch ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, GRM Horzella als Mitglied zum Zweckverband Naherholungsanlage Eichberg zu bestellen, GRM Meier als ihren Vertreter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

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5. Erlass der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen vom 31.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 5

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats, am 07.05.2020, wurde unter TOP 6 die Bestellung der Verwaltungsräte für die beiden Kommunalunternehmen beschlossen.
Die beiden Kommunalunternehmen haben in ihren Unternehmenssatzungen allerdings unterschiedliche Regelungen bezüglich der Anzahl der Verbandsräte.
§ 5 der Unternehmenssatzung des KU Energie regelt, dass neben dem Vorsitzenden (Erster Bürgermeister der Gemeinde) bis zu 8 weitere Verwaltungsräte vom Gemeinderat bestellt werden können.
§ 5 Unternehmenssatzung des KU Liegenschaften regelt, das neben dem Vorsitzenden (Erster Bürgermeister der Gemeinde) 8 weitere Verwaltungsräte vom Gemeinderat zu bestellen sind.

In TOP 6 der konstituierenden Sitzung vom 07.05.2020 wurde allerdings festgelegt, dass analog zu der Ausschussbesetzung der gemeindlichen Gremien auch die Anzahl der Verwaltungsräte in den Kommunalunternehmen auf 6 Personen verringert wird. Unter TOP 6.1 wurde der Auftrag zur entsprechenden Satzungsänderung erteilt. Bei der Satzungsänderung sollte die Formulierung des Satzungstextes des KU Energie übernommen werden.
Die vorgelegte Änderungssatzung umfasst nun genau diese Vorgabe.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen vom 31.10.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Corona: Kindertagesstätten-Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 6
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6.1. Gebührenerhebung Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Wie bereits beim letzten Lockdown können nicht alle Kinder in den Kindertagesstätten wie gewohnt betreut werden. Die Regierung hat in der Sitzung vom 26.01.2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Zur Umsetzung wird eine Förderrichtlinie veröffentlicht.

Im Vergleich zum Beitragsersatz im Jahr 2020 verringern sich nun die Beiträge, die von der Regierung übernommen werden, da die Förderung 70 % der festgesetzten Pauschalbeträge beträgt. 
Die Voraussetzung für die Gewährung des Beitragsersatzes ist, dass das jeweilige Kind an nicht mehr als 5 Tagen die Einrichtung besucht hat und keine Elternbeiräte erhoben werden.

Es wurden folgende Pauschalbeträge festgesetzt:
  • Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 240 Euro.

  • Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.

Im Januar wurden im Kindergarten von 52 Kindern 24 Kinder nicht betreut. 
In den Kinderkrippen wurden von 55 Kindern 21 Kinder nicht betreut. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, wie auch bereits beim letzten Lochdown die Elternbeiträge nach der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben. Bei einer Betreuung von nicht mehr als 5 Tagen im Monat wird kein Beitrag erhoben.

Die Abrechnung erfolgt Anfang März, sodass der Elternbeitrag für ggf. Januar und Februar entsprechend zurückerstattet wird.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Der Freistaat wird den Beitragsersatz pauschaliert ausbezahlen. Das heißt, wenn der Elternbeitrag grundsätzlich unter dem festgelegten Beitragsersatz liegt, wird trotzdem der volle Beitragsersatz ausbezahlt. Im Gegenzug trifft dies aber auch auf höhere Elternbeiträge zu. Die Elternbeiträge in Haimhausen liegen im Schnitt über den festgelegten Beitragssätzen des Freistaats, sodass der Beitragsersatz den Ausfall der Elternbeiträge nicht abdecken wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen nach der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben werden. Bei einer Betreuung von nicht mehr als 5 Tagen wird kein Beitrag erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.2. Gebührenerhebung Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Wie unter vorstehendem TOP gewährt der Freistaat auch für die Mittagsbetreuung einen Beitragsersatz. Hier gilt dasselbe Vorgehen.

Es wurden folgende Pauschalbeträge festgesetzt:
Mittagsbetreuung bis 14 Uhr 47,60 €
Mittagsbetreuung bis 16 Uhr 77 €

Im Januar wurden von 79 Kindern 73 Kinder nicht betreut.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Elternbeiträge in der Mittagsbetreuung nach der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben werden. Bei einer Betreuung von nicht mehr als 5 Tagen wird kein Beitrag erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 8
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9. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 9
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9.1. Fortsetzung: Antrag der Bürgerstimme im BPU v. 23.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 9.1
Datenstand vom 20.10.2021 10:43 Uhr