Datum: 22.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Auswertung der Bürgerbeteiligung für das geplante Baugebiet "Alte Schlossbrauerei Haimhausen"
2 Zustimmung zum Abschluss eines Dachnutzungsvertrags für den Betrieb einer PV-Anlage auf der Wohnanlage am Schrammerweg mit der HaPeVi eG
3 Fortsetzung: Antrag SPD/FDP, Hybridsitzungen, Beschlussfassung bzw. Änderung GeschO
4 Einbeziehungssatzung "Ottershausen - Dachauer Str. 4 (FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen)"
4.1 Billigung des Satzungsentwurfs, Stand: 22.04.2021
4.2 Auslegungsbeschluss zum Satzungsentwurf, Stand: 22.04.2021
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2021
6 Bericht des Bürgermeisters
6.1 Zukünftige Busanbindung Haimhausen und Ottershausen
6.2 Stromlieferungsvertrag
6.3 Genehmigung des Haushalts 2021
6.4 Markt im Ortszentrum / alternative Einkaufsmöglichkeit
7 Wünsche und Anregungen
7.1 Asylunterkunft Amper-Campus, Laufzeit Pachtvertrag
7.2 Abenteuerspielplatz / Spielplatztourismus / Verkehrskontrollen

zum Seitenanfang

1. Auswertung der Bürgerbeteiligung für das geplante Baugebiet "Alte Schlossbrauerei Haimhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 26.02. bis 26.03.2021 fand die Bürgerbeteiligung in Form einer Befragung (Papierform und Online) bezüglich des ehemaligen Brauereigeländes statt.

Der Fragebogen wurde von der Verwaltung und Euroboden bzw. dem Büro Engel & Zimmermann GmbH sowohl in enger Abstimmung mit dem Referenten für Ortsentwicklung und Gewerbe als auch mit den Fraktionen erarbeitet.

Die Ergebnisse der Befragung werden von Vertretern des Büros Engel & Zimmermann GmbH vorgestellt. Vertreter von Euroboden werden ebenfalls anwesend sein. 

Im Anschluss daran erfolgt ein Ausblick auf das weitere Vorgehen.

zum Seitenanfang

2. Zustimmung zum Abschluss eines Dachnutzungsvertrags für den Betrieb einer PV-Anlage auf der Wohnanlage am Schrammerweg mit der HaPeVi eG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
keine

Die Gemeinde errichtet derzeit in Zusammenarbeit mit dem KU Liegenschaften die Wohnanlage mit insgesamt 42 Wohnungen im Baugebiet Schrammerweg.

Die 42 Wohnungen sind in insgesamt 3 Baukörpern untergebracht; zwei davon verbleiben mit insgesamt 30 Wohnungen im Eigentum der Gemeinde und werden nach Fertigstellung vermietet. Der dritte Baukörper umfasst 12 Wohnungen, die vom KU Liegenschaften im Rahmen eines Baulandmodells veräußert werden.

Bereits bei der Vorstellung der Planung wurde darüber berichtet, dass auf den Dächern der drei Gebäude eine PV-Anlage zur Stromerzeugung errichtet werden soll. Ebenso wurde darüber berichtet, dass weder die Gemeinde noch die Wohnungseigentümergemeinschaft Betreiber der PV-Anlage sein sollten. Auch das gemeindeeigene KU Energie hat aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb einer PV-Anlage auf der Wohnanlage abgelehnt.

Als Mitglied der Genossenschaft BürgerEnergie HaPeVi hat die Gemeinde bei dieser angefragt, ob der Betrieb einer PV-Anlage in der Wohnanlage Schrammerweg in Frage käme. Die HaPeVi hat diesem Ansinnen bereitwillig zugestimmt und sich bereits in der Planungsphase der Gebäude entsprechend eingebracht. Nachdem nun beiderseits (also zwischen der HaPeVi und dem KU Liegenschaften als Generalübernehmer der Wohnanlage) die Planungen abgeschlossen und aufeinander abgestimmt sind, liegt nun der Gestattungsvertrag zur Nutzung der Dächer für den Betrieb einer Photovoltaikanlage vor.

Der Gestattungsvertrag entspricht im Wesentlichen den Nutzungsverträgen, die bezüglich PV-Anlagen zwischen der Gemeinde und dem KU Energie abgeschlossen wurden. Neuheiten bestehen bezüglich der Vertragspunkte 12 und 13.

Pkt. 12 – Mieterstromangebot
Anders als bei den Gestattungsverträgen zwischen Gemeinde und KU Energie, wo die Gemeinde sowohl Grundstückseigentümer als auch direkter Nutzer der Gebäudes ist, wird die Wohnanlage Schrammerweg künftig von 12 Wohnungseigentümern und 30 Mietern genutzt. Jeder der 42 hat das verfassungsmäßige Recht (Freizügigkeit) seinen Stromanbieter selbst zu wählen. Weder Wohnungseigentümer noch Mieter kann daher verpflichtet werden, den auf der Dachanlage erzeugten Strom zu nutzen. Den Wohnungseigentümern/Mietern kann daher nur ein Recht auf Nutzung der selbst erzeugten Sonnenergie einzuräumen.

Dieses Recht auf Nutzung des PV-Stroms räumt die HaPeVi auf die Vertragslaufzeit dem jetzigen und künftigen Eigentümer der Wohnanlage durch Pkt. 12 des Vertrages ein.

Pkt. 13 – Finanzierungsangebot
Im Gestattungsvertrag wird man vergeblich nach einem Pachtzins für die vermietete Dachfläche suchen. Anstatt eines Pachtzinses räumt die HaPeVi der Gemeinde und dem KU Energie (Pkt. 13.2) und nachfolgend den Einwohner der Gemeinde Haimhausen (PKt. 13.3) ein Anrecht auf Erwerb von Geschäftsanteilen und Nachrangdarlehen zur Finanzierung dieser PV-Anlage ein.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist nachfolgende Ausgangslage:
Die HaPeVi rechnet nur mit einem geringen Anteil an Verkauf von Mieterstrom. Der größte Anteil des erzeugten Stroms wird in das Stromnetz eingespeist und nach dem EEG vergütet (derzeit ca. 10 Ct/kWh). Mit dieser geringen Vergütung können gerade mal die Finanzierungskosten (Tilgung und Zins) erwirtschaftet werden. Durch die Finanzierung mittels Genossenschaftsmitglieder (Genossenschaftsanteile und Nachrangdarlehen) werden sowohl ein erzielter Überschuss als auch die Darlehenszinsen direkt an die Genossenschaftsmitglieder ausbezahlt.
Die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung ist für den Betreiber eine fest errechenbare Größe. Der von Nutzern/Mietern abgenommene Strom dagegen ein großer Unsicherheitsfaktor. Bisherige Mieterstrommodelle der HaPeVi (als auch örtlicher Betreiber) zeigen, dass in der Regel nur ein kleiner Teil der Nutzer/Mieter vom Mieterstrommodell Gebrauch macht. Die Zahlung eines Pachtzinses würde bei der geringen Einspeisevergütung zur Unwirtschaftlichkeit führen.

Daher unterbreitet die HaPeVi der Gemeinde bzw. den Gemeindebürgern die Möglichkeit  sich an der Finanzierung der PV-Anlage zu beteiligen, um an den Überschuss- und Zinsausschüttungen profitieren zu können.

Insgesamt erreicht die Gemeinde durch diesen Gestattungsvertrag ein gewolltes erstmaliges Engagement der HaPeVi in Haimhausen, von dem neben der Gemeinde bwz. das KUE auch die Haimhauser Bürger profitieren können.

Beschluss

Dem Abschluss eines Dachnutzungsvertrags zum Betrieb einer Photovoltaikanlage am Grundstück Fl.Nr. 232/6 Gemarkung Haimhausen mit der BürgerEnergie HaPeVi eG entsprechend dem vorgelegten Entwurf wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Fortsetzung: Antrag SPD/FDP, Hybridsitzungen, Beschlussfassung bzw. Änderung GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 18.03.2021 beschloss der GR auf Basis des Antrags von SPD/FDP (ohne Gegenstimmen) die Verwaltung zu beauftragen, eine Änderung der Geschäftsordnung für die nächste reguläre Sitzung zu entwerfen. Regelungsbestandteile sollten u. a. sein: Hybridsitzungen ermöglichen, Festlegungen hinsichtlich TN-Begrenzung (oder eben nicht), Notwendigkeit eines zeitl. Vorlaufs, Begründung für hybrid-Teilnahme, Regelungsbedarfe hinsichtlich techn. Schwierigkeiten etc.

Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage etwas geändert, wie dankenswerterweise auch durch die Antragsteller der Verwaltung mitgeteilt wurde: Eine Änderung der GeschO ist nicht mehr zwingend erforderlich, es ist eine Beschlussfassung (jedoch auch mit einer nötigen 2/3-Mehrheit der Abstimmenden, wg. der grundsätzlichen Bedeutung) ausreichend.

IMS des Bayr. Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 16.03.2021:
  • Zu den Regelungen einer Sitzungsteilnahme (hybrid) folgen noch gesonderte Anwendungshinweise.
  • Sitzungen werden weiter als Präsenzsitzungen vorbereitet.
  • Die Zuschaltungen müssen in TON-BILD-Kombination erfolgen. Ton allein reicht nicht.
  • Gremienmitglieder müssen sich gegenseitig wahrnehmen können, auch für die Saalöffentlichkeit.
  • Die Verantwortung für die technische Abwicklung liegt bei den Kommunen. Andernfalls dürfen Sitzungen nicht beginnen oder sind zu unterbrechen. Dies gilt auch, wenn ungeklärt ist, wir die Verantwortung (ggf. GRM?) für die nicht erfolgreiche Zuschaltung trägt. Bei rügeloser Beteiligung an der Beschlussfassung kann dieser Verstoß jedoch geheilt werden.
  • Ergibt ein Test, dass eine Zuschaltung zur Sitzung grundsätzlich möglich ist, wird widerlegbar vermutet, dass der Grund für die Nichtzuschaltung im Verantwortungsbereich des Mitglieds liegt, solange die Gemeinde nur die technische Plattform der audiovisuellen Zuschaltung stellt.
  • Zugeschaltete Mitglieder können nicht an geheimen Wahlen teilnehmen.

Gemeinden können eine Höchstzahl an Zuschaltungen bestimmen: Hierfür sieht die Verwaltung aktuell (v. a. hinsichtlich Technik, Leistungskapazität etc.) kein Erfordernis.

Zuschaltungen können generell ermöglicht werden oder von besonderen Gründen abhängig gemacht werden: Aus Sicht der Verwaltung wäre es natürlich wichtig zu wissen, wie viele Mitglieder auf welche Art und Weise teilnehmen, auch gerne ein paar Tage im Vorfeld, um z. B. die Vervielfältigung von Unterlagen etc. effektiv und ressourcenschonend steuern zu können. Faktisch sollte die Option jedoch auch kurzfristig durch die Mitglieder wahrgenommen werden können.

Zuschaltungen können auf des Gesamtgremium beschränkt werden, auf einzelne Ausschüsse, oder für alle Gremien realisiert werden: Aus Sicht der Verwaltung – gleiches Recht für alle.

Zuschaltungen können auf öffentliche Sitzungen beschränkt werden, oder auch für nichtöffentliche Sitzungen zugelassen werden: Aus Sicht der Verwaltung würde durch eine Beschränkung auf öffentliche Sitzungen das eigentlich Ziel verfehlt werden.

Die Ermächtigung durch das StMI ist bis Ende des Jahres 2022 befristet, um Hybridsitzungen zu erproben.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Momentan nicht bezifferbar, jedoch abhängig von der Sitzungssituation (Schulaula) könnten entsprechende Ausgaben zur Sicherstellung der nötigen Bandbreite erforderlich sein.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, Sitzungen des Gemeinderates und sämtlicher Gremien in der nachstehend näher bezeichneten Art und Weise vorzubereiten und durchzuführen:
  • Sitzungen werden weiter als Präsenzsitzungen vorbereitet.
  • Eine Hybrid-Teilnahme erfolgt in Kombination aus Ton und Bild.
  • Die Verwaltung ist grundsätzlich verantwortlich für die technische Umsetzung.
  • Es wird keine Höchstzahl/-quote für Zuschaltungen festgelegt.
  • Eine Hybrid-Teilnahme im Vorfeld anzukündigen ist wünschenswert, zwingend nötig ist dies am Sitzungstag bis zum frühen Nachmittag (15 Uhr).
  • Die Hybrid-Teilnahme ist für den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungsteil möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Einbeziehungssatzung "Ottershausen - Dachauer Str. 4 (FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Am 23.07.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück mit der FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen (Dachauer Str. 4) beschlossen.

Ziel dieser Satzung ist die Schaffung von Wohnraum in einem bis dato als Nebengebäude und Garage genutztem Gebäude an der nördlichen Grundstücksgrenze. Es soll hier eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Da das Grundstück bzw. Teile davon derzeit im Außenbereich liegen, soll eine Einbeziehungssatzung erlassen werden.

Das Grundstück liegt ferner im Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“, im regionalen Grünzug „Ampertal“ und im Biotopverbund. Die Planung wurde daher vorab am 07.12.2020 mit einer Vertreterin der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Bei der Planung wurden auch denkmalschutzrechtliche Belange berücksichtigt.
 
Darauf aufbauend und basierend auf den Vorstellungen der Grundstückseigentümer sowie den gemeindlichen Zielen und Zwecken der Planung wurde vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ein Satzungsentwurf erstellt, siehe TOP 4.1.

zum Seitenanfang

4.1. Billigung des Satzungsentwurfs, Stand: 22.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat in Abstimmung mit der Gemeinde und den Grundstückseigentümern den in der Anlage beigefügten Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Ottershausen – Dachauer Str. 4 (FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen)“  erstellt.

Mit dem Bauleitverfahren verfolgt die Gemeinde folgende Planungsziele:

Anlass für die Einbeziehungssatzung ist das Vorhaben der Grundstückseigentümer, auf ihrem Grundstück mit der FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen Wohnraum in einem bis dato als Nebengebäude und Garage genutzten Gebäude schaffen zu wollen. Hierfür ist eine Umnutzung und Aufstockung des Gebäudes geplant. Da das Grundstück derzeit im Außenbereich liegt und das Vorhaben unzulässig ist, soll durch eine Einbeziehungssatzung die planungsrechtliche Möglichkeit zur Nachverdichtung geschaffen werden.

Da es sich um ein baulich genutztes Grundstück handelt, dessen künftige bauliche Entwicklung auf den vorhandenen Bestand beschränkt wird, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich weder die Funktionen des Landschaftsschutzgebiets, noch die des regionalen Grünzugs und des Biotopverbunds beeinträchtigt werden.

Der Erhalt des vorhandenen Baumbestands wird festgesetzt. Sollten jedoch einzelne Bäume nicht erhalten werden können, ist auf dem Grundstück für entsprechend gleichwertigen Ersatz zu sorgen.  

Da sich auf dem Grundstück ferner ein Baudenkmal (ehem. Schulhaus) befindet, wurden die denkmalschutzrechtlichen Belange insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Firsthöhe des Nebengebäudes auf 7,20m festgesetzt wurde (FH des Baudenkmals: 9 m).

Hinsichtlich der Abstandsflächen wurde hier der Besonderheit des Einzelfalls Rechnung getragen und wo erforderlich, eine entsprechende Regelung abweichend der gemeindlichen Satzung getroffen. Im Übrigen gilt sinngemäß die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

Der Satzungsentwurf mit Begründung ist der Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf - Stand: 22.04.2021- zur Einbeziehungssatzung „Ottershausen – Dachauer Str. 4 (FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Auslegungsbeschluss zum Satzungsentwurf, Stand: 22.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Das Verfahren zur Einbeziehungssatzung richtet sich nach § 13 Abs. 2 und § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr mit dem in TOP 4.1 gebilligten Entwurf der Einbeziehungssatzung (Stand: 22.04.2021) die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt für den in der letzten nichtöffentlichen Sitzung unter TOP 8 gefassten Beschluss die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.

Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Thematik

  • Budgetplanung 1.250-Jahrfeier

bekannt, der auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Zukünftige Busanbindung Haimhausen und Ottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau hat die Ausweitungen und Anpassungen im Regionalbusverkehr für die Gemeinde Haimhausen spezifiziert und bekannt gegeben:
Zum Fahrplanwechsel 2022 (Dez. 2021) werden sich für die Gemeinde Haimhausen einige Änderungen bzw. Angebotsausweitungen im Regionalbusverkehr ergeben. 
Neue Linie 771: Peterhausen – Lohhof
Diese neue Verbindung wird im 40min-Takt zwischen Petershausen (S/R), Kammerberg, Haimhausen und Lohhof (S1) verkehren. Somit ergeben sich in Petershausen Umsteigemöglichkeiten zur Regionalbahn Richtung Ingolstadt/Nürnberg und München sowie zur S-Bahn in Richtung Dachau. In Lohhof entsteht eine Verbindung zur S1 in Richtung München oder zum Flughafen. 

Mit dieser Linie werden in Haimhausen Ort die Haltestellen Am Pfanderling, Kirche, Hauptstraße 24, Schloß, Kramer Kreuz und Maisteig angebunden.

Neue Linie 772: Markt Indersdorf – Unterschleißheim
Diese neue Verbindung wird die S-Bahn Äste der S2 in Markt Indersdorf und Röhrmoos mit der S1 in Unterschleißheim tangential verbinden. Im Stundentakt entstehen hiermit neue Verbindungen von Haimhausen zu den Dachauer S-Bahn Ästen und der S1 zum Flughafen oder nach München. Auch das neue Gymnasium in Röhrmoos soll mittelfristig mit der Linie 772 erschlossen werden. 

Mit dieser Linie wird Ottershausen im Stundentakt an die S-Bahn nach München angebunden; hier ist der Anschluss an die S-Bahn nicht wie bisher über Lohhof, sondern über die Haltstelle Unterschleißheim. Da es sich um Schnellbus-Linien handelt, werden nur die Haltestellen direkt an der Dachauer Straße angefahren, d.h. kein Halt in der Mühlenstraße, der Halt ist außerhalb, Haltestelle „Brücke“ (Schwebelbach-Brücke).
Der Halt Unterschleißheim liegt wie Lohhof auf der Zone 1 / 2, so dass sich preislich für Haimhausen nichts ändert, auch nicht für Fahrten zum Flughafen.

Anpassungen der Linie 693:
Die neuen Linien 771 und 772 decken aufgrund ihres direkten Linienwegs als Tangentialverbindungen sowohl auf Dachauer, als auch auf Freisinger Gebiet mehrere Bereiche nicht hinreichend ab, so dass für Linie 693 eine Neuordnung bzw. Anpassung an die neuen Gegebenheiten zum Fahrplanwechsel 12.12.2021 erforderlich ist. Durch diese beiden neuen Linien können allerdings überflüssige Fahrten auf der Linie 693 eingespart werden, um den öffentlichen Haushalt zu entlasten.
Grundsätzlich sieht der Fahrplanentwurf eine Verlängerung der Linie nach Norden vor bis in die Gemeinde Hohenkammer, wobei der neue Linienweg diverse Bereiche abdeckt, welche bei den Linien 771 und 772 nicht angebunden werden. Für den Landkreis Dachau stellt die Linie 693 weiterhin für das Inhausermoos mit der Haltestelle „Kanalweg“ eine Anbindung an die S1 in Lohhof sicher. Auch der Schülerverkehr, welcher bislang in der Linie 693 für  Ottershausen, Haimhausen und Inhausermoos eine große Rolle spielen, findet sich im Fahrplanentwurf wieder. In Bezug auf die B.I.S. in Haimhausen werden durch Linie 693 jene Zeitlagen abgedeckt, in denen Linie 771 nicht verkehrt. Die im Fahrplanentwurf enthaltene späte Abfahrt um 22.22 Uhr ist aus Dachauer Sicht weiterhin sinnvoll, da die Linien 771 und 772 nur bis 22 Uhr verkehren und diese Fahrt der Linie 693 bereits heute nach Ottershausen angeboten wird.
Es ist somit festzustellen, dass die Linie 693 künftig keinen Parallelverkehr zu den beiden Tangentiallinien 771 und 772 darstellen wird, sondern aufgrund ihrer anders gelagerten Funktionen den Raum kleinteiliger erschließt und das Angebot ergänzt.

Schülerverkehr (auch der Schülerverkehr der Bavarian International School) sowie späte Fahrten verbleiben weiter auf der „Landkreis-Freising“-Linie 693 ansonsten wird Haimhausen zukünftig über die Linien 771 und 772 erschlossen.
 
Es ergeben sich folglich für die Gemeinde Haimhausen eine Vielzahl an neuen Fahrtangeboten und verkehrlichen Verbindungen. Diese stellen einen spürbaren verkehrlichen Mehrwert für die Bürger der Gemeinde Haimhausen dar. Die wegfallenden Fahrten auf der Linie 693 werden durch die neuen Linien 771 und 772 vollumfänglich aufgefangen. Schlussendlich wird es nach der Umstellung zum Fahrplanwechsel 2022 ein weitaus besseres und vielseitigeres Angebot für die Gemeinde Haimhausen geben. 

zum Seitenanfang

6.2. Stromlieferungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Nachdem zum 31.12.2020 der bisherige Stromlieferungsvertrag mit der EMB Energieversorgung Miltenberg endete, wurde die Firma Kubus beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren in die Wege zu leiten. Hierzu gingen vier Angebote ein. Der Stromlieferungsvertrag ab dem 01.01.2021 bis 31.12.2023 wurde an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Stadtwerke Amberg vergeben. Der Vertrag wurde auf Grund der Ermächtigung in der Sitzung vom 12.11.2020 am 03.12.2020 von Bürgermeister Felbermeier abgeschlossen.

zum Seitenanfang

6.3. Genehmigung des Haushalts 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.04.2021 hat die Rechtsaufsicht die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 genehmigt.

zum Seitenanfang

6.4. Markt im Ortszentrum / alternative Einkaufsmöglichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 6.4

Sachverhalt

BGM Felbermeier informiert darüber, dass der Eigentümer des Gebäudes, in dem sich der Nahkauf noch befindet, die Immobilie inseriert und darum bemüht ist, einen Nachmieter zu finden. Bisher jedoch erfolglos. Seinerseits hat BGM Felbermeier jedoch bereits eine alternative Lösung gefunden, insbesondere die mobilitätseingeschränkte Bevölkerung nicht ohne Einkaufsmöglichkeit „im Regen stehen zu lassen“:

Zweimal wöchentlich (dienstags und freitags, jew. 09 Uhr vormittags) wird der ortsansässige Busunternehmer Peter Heigl mit einem Linienbus (somit leichter Ein- & Ausstieg möglich) drei Haltestellen (Tankstelle, Ortszentrum, Kirche) anfahren und die Fahrgäste zu einem Markt in der Nähe bringen, anschließend zurück.

zum Seitenanfang

7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Asylunterkunft Amper-Campus, Laufzeit Pachtvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 7.1
zum Seitenanfang

7.2. Abenteuerspielplatz / Spielplatztourismus / Verkehrskontrollen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 7.2
Datenstand vom 20.10.2021 10:54 Uhr