Datum: 15.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Friedhof: Gebührenkalkulation 2022 - 2024
2 Beauftragung des Ersten Bürgermeisters zur Verteilung des Stiftungsertrags der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Wünsche und Anregungen

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1. Friedhof: Gebührenkalkulation 2022 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 15.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Bereits in der letzten SKB-Sitzung wurde die Kalkulation der Gebühren im Bestattungswesen für die Jahre 2022 bis 2025 vorgestellt. Ziel war, einen Deckungsgrad für die Grabarten wie auch für das Leichenhaus festzulegen, als Grundlage für die Gebühren ab 2022. 

Letztendlich konnte sich das Gremium nicht für einen Deckungsgrad festlegen, da die kalkulierten Gebühren einen großen Sprung nach oben ergeben, insbesondere bei der Urnenwand und den Leichenhausgebühren.

Für Fragen aus dem Gremium wird sich Herr Bernhardt der Fa. Schneider & Zajontz aufschalten. Eine Frage aus dem Gremium ist bereits mit einem Punkt gekennzeichnet, sollten noch weitere Fragen aus der Kalkulation zu stellen sein, bitten wir vorab um Zuleitung, damit sich Herr Bernhard darauf vorbereiten kann. 

Beim Leichenhaus ergibt sich die drastische Erhöhung dadurch, dass bei der letzten Kalkulation mit einer jährlichen Fallzahl von 45 gerechnet wurde, tatsächlich es aber nur 17,75 Fälle pro Jahr im Schnitt waren. Unabhängig davon, dass bei der letzten Kalkulation die Fallzahlen noch höher waren, wurden auch theoretische „Liegezeiten“ der kirchlichen Friedhöfe ohne Leichenhaus hinzugerechnet. Die Fallzahlen im Leichenhaus werden 

  1. deshalb immer weniger, weil die Bestatter ihre Kühlräume ebenfalls mind. kostendeckend betreiben wollen und deshalb die Särge nicht mehr ins Leichenhaus bringen und 
  2. durch die lange Renovierungszeit der Pfarrkirche entfielen auch die Rosenkränze für die Verstorbenen, nach denen häufig am Leichenhaus am Sarg innegehalten wurde; dafür musste der / die Verstorbene kurz nach dem Tod ins Haimhauser Leichenhaus verbracht werden. 
  3. Die Gesellschaft hat sich verändert; Rosenkränze sind heute eher selten geworden. Viele gehören heute nicht mehr der katholischen Kirche an. 

Deshalb gibt es keine Notwendigkeit für die Hinterbliebenen, dass Verstorbene ein oder zwei Tage vor der Bestattung nach Haimhausen ins Leichenhaus gebracht werden. Eine Leichenhaus-Benutzungspflicht gibt es nicht.

Die Grabnutzungsgebühren wurden letztmals über alle Gräber verteilt berechnet. Dies ist nicht mehr zulässig und wird vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband beanstandet, da die Ergebnisse zu niedrig ausfallen. Richtigerweise wird nur über die neu vergebenen Gräber verteilt.
Der Kostendeckungsgrad der jetzigen Gebühren ist mit 49 % definitiv zu niedrig.

Der letztmals ansatzfähige Aufwand belief sich auf 60.033 EUR, was zu den jetzt 74.773 EUR ein Plus von 24,6 % bedeutet. Von 2014 bis jetzt bedeutet dies keine enorme Steigerung.

Die ermittelten Gebühren (s. bei der Kalkulation Seite 2 im rechnerischen Teil) bedeuten die Obergrenze. 

In die Höhe der Gebühren bei der Urnenwand mit einzubeziehen ist auch die Tatsache, dass es sich bei der Urnenwandanlage um eine bauliche Anlage handelt. Die Erweiterung ist mangels Anbieter kostenintensiv gewesen. Man muss aber bedenken, dass sich Hinterbliebene bei der Urnenwand einige andere Beträge sparen, einerseits die Investition eines Grabsteins, der schnell mit 5.000  - 10.000 EUR beträgt und andererseits Kosten für die Grabpflege. Sollte die Pflege nicht mehr selbst übernommen werden können, bedarf es einer Platte oder eines Gärtners, der die Pflege übernimmt. Auch dies kostet rd. 800 bis 1.000 EUR pro Jahr. Dies sind Kosten, die ein Urnenwand-Grabinhaber nicht hat. Die Pflege des Urnenwand-Platzes oder der Wege wird durch die Gemeinde übernommen. Die Bereitstellung eines Bauwerkes kann deshalb nicht zu Lasten der allgemeinen Friedhofskosten oder der Steuerzahler im allgemeinen gehen, die Beteiligung an den Kosten für eine Bestattung ohne jährliche Nebenkosten für die Hinterbliebenen muss finanziert werden. 

  • Frau Goldfuß war der Meinung, ob denn die Gebühren nicht moderater steigen könnten, um dann jährlich anzuheben. Die vorgeschlagenen Beträge verblieben jedoch unter dem Deckungsgrad von 60 %.

Dabei sollte berücksichtigt werden: Die Unterhaltung eines Friedhofs ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Je geringer der Deckungsgrad, desto mehr Geld muss der Steuerzahler investieren, um dieses Minus auszugleichen. Je mehr Pflichtleistungen nicht mehr kostendeckend arbeiten, desto eingeschränkter ist der Handlungsspielraum der Gemeinde. Ganz zu schweigen von freiwilligen Leistungen, von Zuschüssen etc., die jeder Verein, jede Institution benötigt, um überleben zu können.

Beschluss 1

Die Kalkulation 2022-2025 wird mit einer Kostendeckung von 70 % vorgeschlagen, um die Erhöhungen sozialverträglich zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

In der nächsten Kalkulation wird eine Kostendeckung von 90 % angestrebt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Beauftragung des Ersten Bürgermeisters zur Verteilung des Stiftungsertrags der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 15.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Plangger-Popp-Kindergarten-Stiftung wurde im Jahre 1981 gegründet. Zweck der Stiftung ist die Subventionierung von Kindergartenbeiträgen für sozial schwache Familien aus Haimhausen. Das Stiftungsorgan besteht aus dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde Haimhausen und dem katholischen Pfarrer für Haimhausen. Beide Personen vertreten die Stiftung nach außen gemeinschaftlich. Die Verwaltung der Stiftung wird von der Gemeinde Haimhausen nach den für die Gemeinde geltenden Bestimmungen geführt.

Die Verteilung des Stiftungsertrags obliegt dem Stiftungsorgan.

In der Vergangenheit wurde zur Verteilung des Stiftungsertrags grundsätzlich der Jugend-, Umwelt-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss (JUKSS) herangezogen. Die Vorgehensweise war insoweit nicht korrekt, als der JUKSS nicht selbst Stiftungsorgan ist, sondern nur der Erste Bürgermeister. Da aber für die Verwaltung des Stiftungsvermögens nach den für die Gemeinde geltenden Bestimmungen zu handeln ist, sind insbesondere die Gemeindeordnung und die daraus erlassene Geschäftsordnung zu beachten. Nach der Geschäftsordnung fällt die Verteilung des Stiftungsertrags in die Zuständigkeit des SKB. Der SKB tritt damit zwar nicht an die Stelle des Stiftungsorgans, kann aber den gemeindlichen Teil des Stiftungsorgans, also den Ersten Bürgermeister anweisen, wie er sich bei der Verteilung des Stiftungsertrag zu verhalten hat. Die kommunale Rechtsaufsicht hat die von uns vertretene Meinung zur korrekten Vorgehensweise geteilt.

Seit dem Jahre 2012 wurden die Erträge der Stiftung immer kleiner, da das Angebot für mündelsichere Anlagen erheblich zurückgegangen ist.  Die Jahreserträge von 2012 bis 2020 liegen zwischen -12,54 € und 732,67 €. Zum wirtschaftlichen Erhalt des Stiftungsvermögens darf ein geringer Anteil (wir nehmen 20%) des Jahresertrags dem Vermögen zugeführt werden. Der restliche Ertrag (bei uns somit 80%) ist dem Stiftungszweck entsprechend auszuschütten. Finden sich nicht ausreichend Bedürftige oder soll eine Maßnahme gefördert werden, die über dem jährlichen Stiftungsertrag liegt, kann eine Ausschüttungsrückstellung über mehrere Jahre gebildet werden. Aufgrund der niedrigen Erträge müssen neuerdings auch Ausschüttungsrückstellungen gebildet werden, da der Ertrag nicht einmal für eine einzige Förderung ausreicht.

Seit 2012 wurden Erträge in Höhe von 3.320,53 € erzielt; 653,75 € wurden dem Stiftungsvermögen zugeführt. 2.666,78 € wurden in die Ausschüttungsrücklage gestellt, wobei 2017 (letztmalig) eine Ausschüttung in Höhe von 1.340,00 € vorgenommen wurde.  Somit verbleibt zum Jahresende 2020 eine Ausschüttungsrückstellung in Höhe von 1.326,78 €, die nach Möglichkeit in 2021 für Stiftungszwecke verwendet werden sollte.


Der Erste Bürgermeister wird angewiesen bei der Verteilung des Stiftungsertrags der Plangger-Popp-Kindergarten-Stiftung im Jahre 2021 folgenden Vorschlag einzubringen:

Sozial schwache Familien werden über Bildung und Teilhabe insoweit gefördert, dass Kindergartenbeiträge und Essen bis auf eine Eigenbeteiligung von 1,-- EUR ganz oder teilweise übernommen werden. 
Es gibt jedoch immer mal wieder Zusatzkosten wie spezielles Bastelmaterial, Kasperltheater, kindgerechte Workshops etc. die nicht über diesen Topf finanziert werden und sozial schwächere Familien – und davon sind meist Familien betroffen, deren Einkommen knapp über dem Satz der o.g. Förderung liegt, nicht über Bildung und Teilhabe gefördert werden und deshalb vor große Probleme stellt, Extra-Kosten aufzubringen, damit ihr Kind diese Aktionen mitmachen kann. Dies würde u.E. dem Stiftungszweck entsprechen.

Als die Plangger-Popp-Kindergarten-Stiftung gegründet wurde, gab es in Haimhausen nur den Kath. Kindergarten. Mittlerweile gibt es 3 Betreuungseinrichtungen, die Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren betreuen. Deshalb wäre es u.E. dem Stiftungszweck entsprechend, alle Kindergärten anteilig an der zu betreuenden Haimhauser Kinder im Alter von 3-6 Jahren im September 2021 am Ertrag zu beteiligen.

In allen drei Kinderbetreuungseinrichtungen werden insgesamt im September 2021 169 Kinder betreut.

Davon besuchen den Katholischen Kindergarten        69 Kinder
das Kinderhaus Kinderhausen                                47 Kinder
den BRK-Kindergarten                                        53 Kinder

Somit würden dem Katholischen Kindergarten                541,70 EUR
das Kinderhaus Kinderhausen                                368,99 EUR
den BRK-Kindergarten                                        416,09 EUR
für o.g. Zweck aus der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung ausbezahlt werden.

Da Stiftungsgelder immer nachrangig heranzuziehen sind, wenn keine staatlichen Gelder mehr greifen, sind die dem Stiftungszweck entsprechenden Grenzen eng gesetzt.

Beschluss 1

Der Ausschuss legt den Sinn und Zweck der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung so aus, dass alle kleinen Kinder gefördert werden sollen, die eine Kinderbetreuung besuchen. Damit würde auch die Krippe Prof. gefördert bzw. einen Zuschuss aus der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Somit würden das Kath. Kinderhaus St. Nikolaus, das gemeindliche Kinderhaus, die Krippe Prof.-Schinnerer-Straße und der BRK-Kindergarten anteilig an allen HAIMHAUSER Kindern, die die Einrichtungen besuchen, an dem Stiftungsertrag beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 15.09.2021 ö 3
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4. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 15.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Keine Wünsche und Anregungen

Datenstand vom 24.03.2022 17:17 Uhr