Datum: 12.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 19:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Neubau einer ldw. Mehrzweckhalle auf den Grundstücken FlNrn. 1199 und 1201 der Gemarkung Haimhausen
2 10. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Röhrmoos - Gymnasium“ der Gemeinde Röhrmoos im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB;
3 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld "München-Feldmoching" für fünf Jahre
4 Vergabe Abgasabsauganlage Feuerwehr
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 20.07.2021
6 Bericht des Bürgermeisters
7 Wünsche und Anregungen
7.1 Erschließung Baugebiet Schrammerweg

zum Seitenanfang

1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Neubau einer ldw. Mehrzweckhalle auf den Grundstücken FlNrn. 1199 und 1201 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Grundstücken mit den FlNrn. 1199 und 1201 der Gemarkung Haimhausen (Hochstr. 32) vor.

Auf den Grundstücken erfolgte ab dem Jahr 2004 die Errichtung eines Aussiedlerhofes mit Wohnhaus, Lagerhallen, Fresserstall und Bullenstall. 

Wegen Platzmangel wird nun die Errichtung einer weiteren landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle erforderlich. 

Die Halle ist in einer Größe von 27 m x 35 m mit einer Wandhöhe von 6,20 m bzw. 8,20 m und einer Firsthöhe von 9,43 m geplant.

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Die Zulässigkeitsprüfung richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Voraussetzung u.a. hierfür ist, dass die Privilegierung nachgewiesen wird und die ausreichende Erschließung (Straße, Wasser, Kanal und Löschwasserversorgung) gesichert ist.

Das Anwesen verfügt über einen Wasser- und Kanalanschluss. Das anfallende Niederschlagswasser wird oberflächennach versickert. Die Löschwasserversorgung ist gesichert. 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zum Neubau der landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Grundstücken FlNrn. 1199 und 1201 der Gemarkung Haimhausen zu, sofern die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. 10. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Röhrmoos - Gymnasium“ der Gemeinde Röhrmoos im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat am 22.07.2020 die 10. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans „Röhrmoos - Gymnasium“ im Parallelverfahren beschlossen.

In der Sitzung vom 28.07.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos die vom Planungsbüro EGL GmbH, Landshut aufgestellten Entwürfe der 10. Flächennutzungsplanänderung (Fassung: 28.07.2021) sowie des Bebauungsplans „Röhrmoos - Gymnasium“ (Fassung: 28.07.2021) gebilligt und den frühzeitigen Auslegungsbeschluss gefasst. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.1 BauGB) an dieser Bauleitplanung findet in der Zeit vom 14.09.2021 – 15.10.2021 statt.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erhält die Gemeinde Haimhausen bis 15.10.2021 Gelegenheit zur Äußerung., 
Die Planungsunterlagen können auf der gemeindlichen Homepage www.roehrmoos.de im Bereich Aktuelles in der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden (§ 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB). 

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Haimhausen werden keine Einwendungen erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld "München-Feldmoching" für fünf Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert die Gemeinde Haimhausen über folgenden Sachverhalt:

die SWM Services GmbH beantragt mit beiliegendem Schreiben die Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „München-Feldmoching“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken. Die Erlaubnis soll entsprechend § 16 Abs.4 BBergG auf fünf Jahre nach Erteilung befristet werden.

Die Antragstellerin beabsichtigt Geothermie zur Wärmeversorgung zu erschließen und zu nutzen. Um die Energiewende im Wärmemarkt zu erreichen, haben die SWM eine Fernwärme-Vision entwickelt: Bis 2040 wollen sie den Münchner Bedarf an Fernwärme CO2-neutraldecken. Dafür wollen sie überwiegend die regenerative Energie der Tiefengeothermie erschließen und nutzen. Die bisherigen 2D-seismischen Erkundungen (u. a. 2007) und Auswertungen in der Region erbrachten die Erkenntnis, dass günstige geologische Verhältnisse zur Erschließung tiefer Geothermiepotentiale im Untergrund vorliegen. 

Im Bereich des beantragten Feldes hat die Landeshauptstadt München (LHM) ein Entwicklungsgebiet Feldmoching-Ludwigsfeld von rund 900 Hektar ausgewiesen. Die SWM verfügen über eigene Grundstücke für die Entwicklung von Geothermiestandorten
und haben als kommunales Unternehmen nach ihren Aussagen die Möglichkeit, bei Bedarf auch Grundstücke der LHM zu nutzen. Zusätzlich können laut Antrag ev. Standorte der Gemeinde Oberschleißheim in Anspruch genommen werden.

Es ist geplant, die Aufsuchungstätigkeiten in zwei Phasen durchzuführen:

  • Zunächst soll in Phase 1, neben der Auswertung bisheriger 2D-Seismikdaten, eine hochauflösende, feldesübergreifende 3D-seismische Untergrunderkundung im Norden Münchens durchgeführt werden. 

  • Phase 2 beinhaltet die Festlegung eines Standortes zur Erschließung mittels Tiefbohrungen
inkl. einer Untersuchung für die optimale Nutzung und Einbindung der Geothermie.
Im Weiteren sollen die Bohrungen für die geothermische Erschließung geplant und abgeteuft
werden.

Folgendes Arbeitsprogramm liegt der Befristung zugrunde:

  • Auswertung vorhandener Daten und Planung der Seismikkampagne
/ Survey-Design,
  • EU-weites Ausschreibungsverfahren, 
  • Genehmigungsverfahren für seismische Messungen,
  • Durchführung 3D-Seismikkampagne mit Datenaufbereitung und Interpretation,
  • Standortbestimmung und Erstellung Nutzungskonzept bis Ende 2024,
  • Detailplanung des Bohrplatzes und der Bohrungen und Durchführung
der Genehmigungsverfahren,
  • Abteufen der Bohrungen und Produktionstests. Langzeitpumpversuch, Festlegung der Zirkulationsrichtungen
  • Markscheiderisches und seismometrisches Monitoring, 
  • Beantragung einer bergrechtlichen Bewilligung bei Fündigkeit,
  • Begleitender Bürgerdialog und frühzeitige Öffentlichkeitsinformation mindestens 3 Monate vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen für die Bohrungen.

Den zu beteiligenden Behörden (Regierung von Oberbayern, Landesamt für Umwelt, Bergamt Südbayern, Landratsämter Dachau, München sowie die Landeshauptstadt München) werden - je nach Zuständigkeit - Gelegenheit zu Stellungnahme entsprechend § 15 BBergG zu den der Aufsuchung im gesamten Feld entgegenstehenden öffentlichen Interessen aus Gründen der Landesplanung und Raumordnung, der Bergaufsicht, des Landschafts-und Naturschutzes, des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes, des Baurechts und des Denkmalschutzes gegeben. Die behördlichen Stellungnahmen werden bis spätestens 20.10.2021 erbeten.

Den im Feld liegenden nicht kreisfreien Städten und den Gemeinden wird der Antrag zur Kenntnis übersandt. Eine direkte Beteiligung der Gemeinden und nicht kreisfreien Städte erfolgt für das betroffene Gebiet bei konkreten Maßnahmen wie die Durchführung seismischer Messungen und Bohrungen in einem gesonderten Genehmigungsverfahren durch das Bergamt Südbayern.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Bereich des beantragten Feldes liegt nur in einem ganz kleinen Bereich in der nordöstlichen  Spitze des  Rechtecks auf  dem Gemeindegebiet der Gemeinde Haimhausen. (s. Anlage). Das Feld liegt auch außerhalb des Bereiches, für den die Gemeinde Haimhausen vor Jahren eine Erlaubnis für die Aufsuchung von Erdwärme geplant hatte. 

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde  Haimhausen werden keine Einwendungen  erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vergabe Abgasabsauganlage Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Da die bestehende Abgasabsauganlage im Feuerwehrgebäude, Hauptstraße 62, nicht den   gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht, wurden für eine neue Anlage drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Das Angebot der für am wirtschaftlichsten erachteten Fa. XXX beläuft sich auf 24.279,46 € netto (sh. Vergabevermerk).

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Die veranschlagte Summe ist in der HHSt.1300.9350 berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt der Fa. XXX den Auftrag zur Lieferung und Montage der Abgasabsauganlage zu einer vorläufigen Angebotssumme in Höhe von 24.279,46 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 20.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 5
zum Seitenanfang

6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Keine Themen

zum Seitenanfang

7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Erschließung Baugebiet Schrammerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Auf Nachfrage von Herrn Dost bestätigt Herr Felbermeier, dass  die  Erschließung des Baugebietes Schrammerweg mit  Begrünung im Herbst 2022 vorgesehen ist. Vor der Begrünung sollen die Straßen hergestellt werden. Am   21.10. findet eine Informationsveranstaltung  zum Thema Herstellung der Begrünung und endgültiger Straßenausbau mit Vorschlägen des Arch.Büros Brugger statt.  Das Ergebnis der Informationsveranstaltung  wird dem Gemeinderat  vorgestellt und  das Gremium hat dann die endgültige Ausführung zu beschließen. 


 

Datenstand vom 30.11.2021 10:00 Uhr