Datum: 13.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung: Jahresabschlüsse, Bildung von Ausschüttungsrückstellungen und Vermögenszuführung
2 Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus auf Bezuschussung der Restaurierung eines Epitaphs
3 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.07.2021
5 Bericht des Bürgermeisters
6 Wünsche und Anregungen

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1. Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung: Jahresabschlüsse, Bildung von Ausschüttungsrückstellungen und Vermögenszuführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
keine

Seit 14.03.2002 besteht die Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung.

Die Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung ist eine fiduziarische Stiftung (nichtrechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) der Gemeinde Haimhausen. Rechtsgrundlage der Stiftung ist die Satzung vom 25.10.2001 (Gemeinde Haimhausen im Landkreis Dachau - text für Satzungen). Aufgrund der mildtätigen Zwecke ist die Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung grundsätzlich befreit von der Körperschaftssteuer. Dennoch sind zum Zwecke des Nachweises der dauerhaften Mildtätigkeit Körperschaftssteuerklärungen abzugeben.

Mit der Körperschaftssteuererklärung sind die für Unternehmen üblichen Unterlagen, wie bsp.weise  ein eigener Jahresabschluss, die Feststellung über die Verwendung des Ertrags, ggfs. die Festlegung von Ausschüttungsrückstellungen (wenn nicht der gesamte Ertrag zu mildtätigen Zwecken verwendet wurde) und die Bildung von Vermögenzuführungen zur Aufrechterhaltung des Stiftungsvermögen dem Finanzamt vorzulegen.

Bisher hat der Gemeinderat mit der Feststellung des Gesamt-Jahresabschlusses all diese Einzelbestandteile ohne Darstellung bzw. Vorlage im Detail, genehmigt. Auch wenn der Stiftungsertrag stets unter 35.000 Euro lag und damit die Gemeinde gegenüber der staatl. Finanzverwaltung nur in abgespeckter Form Unterlagen vorzulegen hat, sollte eine angemessene Darstellung und Entscheidung über das Stiftungsvermögen erfolgen.

Bis zum Jahr 2013 war der jährliche Ertrag so groß, dass rd. 80% des Ertrags ausgeschüttet wurden. Mir dem Rückgang der Zinsen hat sich die Ertragslage so verändert, dass eine jährliche Ausschüttung nicht mehr zielführend war. Somit wurden ab 2014 Ausschüttungsrückstellungen gebildet, um zumindest im Zeitraum von 3 – 4 Jahren eine dem Stiftungszweck zielführende Ausschüttung vornehmen zu können.

In den beigefügten Übersichten
  • Ertrag und Aufteilung
  • Ausschüttungsrückstellungen
  • Kapitalentwicklung
  • Kassenbestandsentwicklung
Wird die gesamte Vermögensentwicklung der Rosalia-Bruckmeier-Stiftung von 2014 bis 2020 dargestellt.

Der Anfangsbestand des Stiftungskapitals betrug zum 01.01.2014 355.347,57 €.
Mit einer exakten Zuführungsquote von 20% des Jahresertrags beläuft sich das Stiftungskapital zum 31.12.2020 nun auf 360.898,36 €. Die seit 2014 gebildeten Rückstellungen zur Ausschüttung sind vom Stand 0,00 € auf nunmehr 17.821,26 € (Stand 31.12.2020) angewachsen und sollten in diesem Jahre entsprechend dem Stiftungszweck zur Ausschüttung gelangen. 

Jahresabschluss 2020:
2020 wurden Einnahmen aus der Verzinsung von Wertpapieren in Höhe von 6.150,81 € erzielt. An Kosten sind 165,61 € für Bank- und Depotgebühren angefallen, so dass ein Ertrag von 5.985,20 € erzielt wurde. 20% des Ertrags sollten dem Stiftungskapital zugeführt werden (=1.197,04 €); die restlichen 80% (= 4.788,16 €) sollten in die Rückstellungen für Ausschüttungen gebucht werden (und wie oben beschrieben, in 2021 mit den bisherigen Ausschüttungsrückstellungen zur Auszahlung kommen).

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresabschluss der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung wie vorgelegt festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss wird aus dem Ertrag des Jahres 2020 sowie aus den bisherigen Ausschüttungsrückstellungen 2014 bis 2019 ein Betrag in Höhe von 17.821,26 € zur satzungsgemäßen Mittelverwendung der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einen Betrag in Höhe von 1.197,04 € aus dem Ertrag des Jahres 2020 dem Stiftungskapital der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus auf Bezuschussung der Restaurierung eines Epitaphs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro


Das Erzbischöfliche Ordinariat München beantragt mit Schreiben vom 05.08.2021 einen Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Nikolaus zur Restaurierung des Epitaphs des Maximilian Graf von Haimhausen.

Die Arbeiten sollen nach Sicherstellung des Finanzierungsplans und der Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis beginnen. Die Restaurierung soll zum Ende des kommenden Jahres abgeschlossen werden.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 62.118,00 Euro veranschlagt. Die Gemeinde wird um einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 Euro gebeten.

Für 2021 sind im Haushalt der Gemeinde keine Zuwendungsmittel für kirchliche Belange vorgesehen. Aufgrund der Notwendigkeit der Maßnahme sollten die beantragten Mittel bewilligt werden, allerdings erst im Jahre 2022.

Beschluss

Die beantragte Zuwendung in Höhe von 2.500,00 Euro wird in 2022 in Aussicht gestellt. Die Mittel sind im Haushalt 2022 vorzusehen. Dem Gemeinderat wird die Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Überplanmäßige Ausgabe:

Folgende überplanmäßige Ausgabe wurde im Haushaltsjahr 2021 verbucht. Die Ausgabe fällt nicht in die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters (bis 5.000,00 €) und muss daher vom Gemeinderat genehmigt werden.

Verwaltungshaushalt

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz
Ist-Ausgabe
Überschreitung
Tats. Überschreitung nach Auflösung des DK
8800.9320
Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen
0,00
16.367,76 €
16.367,76 €
- 16.367,76 €
Kostenberechnung zur Beurkundung des Wohnungs-WEG-Anteil Gemeinde Wohnanlage Schrammerweg 232/b

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt gemäß Art. 66 Abs. 1 GO die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.367,76 € auf HHSt. 8800.9320 im Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 21.07.2021 waren keine Themen auf der nichtöffentlichen Tagesordnung und somit wurden auch keine Beschlüsse gefasst, die veröffentlich werden könnten.

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5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2021 ö 5

Sachverhalt

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6. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2021 ö 6

Sachverhalt

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Datenstand vom 16.12.2021 08:15 Uhr