Datum: 14.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:25 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 sachlicher und räumlicher Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen
1.1 Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
1.1.1 Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 13.09.2021
1.1.2 Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co.KG vom 11.09.2021
1.1.3 Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 01.09.2021
1.1.4 Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 08.09.2021
1.1.5 Stellungnahme der Bayernets GmbH
1.1.6 Stellungnahme der Stadtwerke Unterschleißheim vom 16.09.2021
1.1.7 Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes vom 31.08.2021
1.1.8 Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 15.09.2021
1.1.9 Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 07.09.2021
1.1.10 Stellungnahme der TenneT TSO GmbH vom 07.09.2021
1.1.11 Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.08.2021
1.1.12 Stellungnahme des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) vom 27.08.2021
1.1.13 Stellungnahme des Bund Naturschutzes, Kreisgruppe Dachau, vom 15.09.2021
1.1.14 Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 06.09.2021
1.1.15 Stellungnahme der Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2021
1.1.16 Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Rechtliche Belange, vom 30.08.2021
1.1.17 Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Untere Naturschutzbehörde, vom 02.09.2021
1.1.18 Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde, vom 17.09.2021
1.1.19 Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Technischer Umweltschutz, vom 10.09.2021
1.2 Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
1.3 Billigung des Entwurfs
1.4 Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
2 Ehemaliges Brauereigelände - Konzeptvorstellung von Euroboden
3 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.09.2021
4 Bericht des Bürgermeisters
4.1 Sachstand Erschließungsplanung "Nördlich des Amperbergs"
4.2 Vollzug der technischen Gewässeraufsicht
4.3 Termin an der B13 mit Staatssekretär Weigert wg. Gewerbegebiet
4.4 Termin der Bürgerversammlung 2021
5 Wünsche und Anregungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 21.10.14 Niederschrift öffentlich.pdf

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1. sachlicher und räumlicher Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1
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1.1. Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den hier beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Gleichzeitig nimmt er davon Kenntnis, dass nicht alle beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis, dass die Gemeinden Eching, Röhrmoos und Hebertshausen sowie das Wasserwirtschaftsamt München, der Regionale Planungsverband München und die Industrie- und Handwerkskammer für München und Oberbayern keine Einwände gegen die Planung vorgetragen haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.1. Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 13.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.1

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Es sind keine Änderungen im Teilflächennutzungsplan veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.2. Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co.KG vom 11.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co.KG zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans ist nicht veranlasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.3. Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 01.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans ist nicht angezeigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.4. Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 08.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Änderungen zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplan sind nicht angezeigt. Eine Regulierung von 110 kV-Hochspannungsleitungen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Diese sieht ausschließliche Konzentrationszonen für Höchstspannungsfreileitungen vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.5. Stellungnahme der Bayernets GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.5

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernets GmbH zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Änderungen zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans sind nicht angezeigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.6. Stellungnahme der Stadtwerke Unterschleißheim vom 16.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.6

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke Unterschleißheim zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Änderungen zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans sind nicht angezeigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.7. Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes vom 31.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.7

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans ist nicht angezeigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.8. Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 15.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.8

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans ist nicht angezeigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.9. Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 07.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.9

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die 110 kV-Hochspannungsleitungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Höchstens einzelne Kreuzungspunkte und Anschlüsse sind betroffen. Die Regelungswirkung des vorliegenden Teilflächennutzungsplans beschränkt sich ausschließlich auf die Ausschlusswirkung von Höchstspannungsfreileitungen außerhalb der Konzentrationsflächen im Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans. Der Stellungnahme wird insoweit nachgekommen, als dass die bestehenden 110 kV-Hochspannungsleitungen der Bayernwerk Netz GmbH als nachrichtliche Übernahmen in den Entwurf des Teilflächennutzungsplans in die Planzeichnung und Legende aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.10. Stellungnahme der TenneT TSO GmbH vom 07.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.10

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Einwendungen wurden geprüft. Der Gemeinderat geht weiterhin von der rechtlichen Zulässigkeit der verfolgten Planung aus. Im Rahmen der ihm zustehenden Planungskompetenz trifft er auf Basis der ermittelten und gewichteten Belange die eigene planerische Entscheidung, der Südtrasse den Vorzug zu geben. 
Die Bewertung wird insofern korrigiert, als in Karte 7b nun ein 400 m Puffer zu Mischgebieten vorgesehen wird, entsprechend der Vorgaben unter Ziff. 6.1.2 des LEP. Der Puffer um Mischgebiete wird von 200 m auf 400 m erhöht. Dementsprechend ändert sich auch der Raumwiderstand geringfügig (minimal größere Flächen mit der Einstufung „hoch“, was augenscheinlich jedoch nicht wahrnehmbar ist. Auch wenn es sich bei den Abstandswerten laut dem LEP (2020) um Regelvermutungen handelt, stellt die Einhaltung dieser den bestmöglichen Schutz des Menschen da. Wie bereits erläutert, ist der Schutz der Menschen besonders zu berücksichtigen. Daher wird die Einstufung mit „hoch“ von der Gemeinde bewusst weiter beibehalten. Die Gemeinde hat sich eine ausführliche Herleitung der Bewertung in Karte 5b zum Landschaftsbild zu eigen gemacht. Diese ist der Anlage 1 der Begründung des Teilflächennutzungsplans („Bewertungsmethodik“) zu entnehmen. Es erfolgte aufgrund der Stellungnahme eine nochmalige visuelle Überprüfung im Gelände. Allerdings hat dies dazu geführt, dass die Gemeinde weiterhin an der bisherigen Einstufung „gering“ für die Landschaftsbildeinheit 3b „ackerbaulich genutzte Mooslandschaft ohne gliedernde Gehölzstrukturen“ festhält. Sie stützt sich hierbei auf folgende Gründe: Die Geländeoberfläche in der Landschaftsbildeinheit 3b ist eben (keinerlei Reliefenergie) und von großflächigen Ackerschlägen geprägt. Die Grabenläufe sind nicht erkennbar, erst im unmittelbaren Nahbereich sind diese als Landschaftsstruktur wahrnehmbar. Raumwirksame Strukturen finden sich hier selten und wenn nur als vereinzelte Sträucher. Die Vielzahl vorhandener Hoch- und Höchstspannungsleitungen mit einem hörbaren Knistern stellt eine zusätzliche Vorbelastung dar (Vielzahl an technischen Störelementen). Die raumwirksamen und dem Landschaftsraum als Sichtkulissen prägenden großen zusammenhängenden Waldflächen in der Mooslandschaft sind in der Landschaftsbildeinheit 3c erfasst und hier sogar mit „hoch“ bewertet. Da im Rahmen des Teilflächennutzungsplans keine flächendeckende Bestandserfassung stattgefunden hat und aufgrund der Maßstabsebenen auch nicht erwartet werden kann, liegen keine detaillierten Informationen einzelner Strukturen im Sinne einer vollständigen Vegetationskartierung vor. Es erfolgten aber punktuelle Ortseinsichten. 
Die Bewertung erfolgte anhand stichprobenartiger Überprüfungen im Gelände sowie der Auswertung von Luftbildern und des gemeindlichen Flächennutzungsplans. Auf Anregung der Stellungnahme hin erfolgte eine erneute Überprüfung im Gelände. Die Landschaftsbildeinheit 1 Tertiärhügelland weist eine hohe Reliefdynamik, ein deutlich vielfältigeres Nutzungsmosaik, vereinzelte raumwirksame Strukturen (teilweise strukturiert), fernwirksame Blickbeziehungen und v. a. auch eine viel geringere Anzahl an Störfaktoren auf. Daher ist hier die Einstufung „mittel“ gerechtfertigt. Die Gemeinde hält an dieser Einstufung unverändert fest. Sichtachsen wurden bei keinem der beiden Schutzgüter flächenmäßig in Wert gesetzt und somit auch nicht bewertet. Jedoch wurden sie in den Karten zu den Schutzgütern Landschaftsbild sowie Kultur und Sachgüter als Hinweis aufgenommen und der Vollständigkeit halber dargestellt. Die Trasse der bestehenden Höchstspannungsfreileitung mit Mastnummerierung und genauer Bezeichnung wird in Planzeichnung und Legende als nachrichtliche Übernahme in den Teilflächennutzungsplan übernommen. Der Hinweis, dass ein vollständiger Rückbau der Bestandstrasse im Fall der Verwirklichung der Nordtrasse nicht ausgeschlossen ist, wird zur Kenntnis genommen. Gleichermaßen wird aber auch zur Kenntnis genommen, dass ein Verbleiben der Bestandstrasse („Doppelbelastung“) ebenfalls nicht ausgeschlossen wird und auf Basis der vorliegenden Unterlagen im Raumordnungsverfahren mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bewertet werden muss. In diesem Umfang wird die Gefahr einer Doppelbelastung in die Abwägung mit eingestellt, was zusätzlich zu den übrigen ermittelten Belangen zu Gunsten der Südtrasse spricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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1.1.11. Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.11

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Beeinträchtigung der Waldflächen wurde berücksichtigt und mit hohem Gewicht in die Abwägung eingestellt. In der Gesamtschau unter Abwägung aller betroffenen Belange verbleibt der Gemeinderat allerdings bei seiner planerischen Entscheidung zu Gunsten der Südtrasse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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1.1.12. Stellungnahme des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) vom 27.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.12

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des LBV zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Bewertung des Schutzguts Boden wird im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Moorböden angepasst. Im Ergebnis führt die Abwägung allerdings weiterhin zu einer Bevorzugung des südlichen Trassenverlaufs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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1.1.13. Stellungnahme des Bund Naturschutzes, Kreisgruppe Dachau, vom 15.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.13

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dachau, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine weitergehende Änderung zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans ist nicht angezeigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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1.1.14. Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 06.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.14

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Stellungnahme wird insoweit nachgekommen, als die aktualisierte Darstellung der Bodendenkmäler als nachrichtliche Übernahmen in den Entwurf des Teilflächennutzungsplans in Planzeichnung und Legende aufgenommen werden, die Hinweise in die Begründung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.15. Stellungnahme der Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.15

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die jeweiligen Stände von LEP und Regionalplan werden angepasst. Weitere Änderungen im Entwurf des Teilflächennutzungsplans sind nicht angezeigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.16. Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Rechtliche Belange, vom 30.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.16

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Rechtliche Belange, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Regelungs­wirkung des vorliegenden Teilflächennutzungsplans beschränkt sich ausschließlich auf die Ausschlusswirkung von Höchstspannungsfreileitungen außerhalb der Konzentrationsflächen. Die Konzentrationsfläche bezieht sich ausschließlich auf Höchstspannungsfrei­leitungen. Daher beschränkt sich auch die Legende auf diese Planungsinhalte und nachrichtliche Übernahme, die den Regelungsinhalt sinnvoll ergänzen. Die Planzeichnung des wirksamen Flächennutzungsplans wird zudem ausgegraut. Die genannten weiteren übergeordneten Planungsvorgaben werden gegebenenfalls in der Abwägung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.17. Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Untere Naturschutzbehörde, vom 02.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.17

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Unterer Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen.
Die aufgeführten Tierarten werden in die saP mit aufgenommen. Die Legenden-Tabellen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden im Umweltbericht (Kapitel 3.1) unmittelbar zugeordnet. Die Tabellen zur saP entsprechend ergänzt. Es erfolgt eine Berichtigung bei Nr. 051-4 im Umweltbericht sowie Korrektur der Grundwasserfließrichtung im Plan. Die Grundwasserfließrichtung wird im Plan angepasst. Eine sachgerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange wurde vorge­nommen. Es wurden die acht ursprünglichen Schutzgüter des UVPG unter­sucht und hinsichtlich des Ersatzneubaus einer Höchstspannungsfreileitung bewertet. Eine ausführliche Standortanalyse und -bewertung ist der Anlage 1 der Begründung zum Teilflächennutzungsplan („Bewertungsmethodik“) zu entnehmen. Zu dieser zählen auch zehn Pläne mit den Nummern 1b, 2b, 3b, 4b, 5b, 6b, 7b, 7c, 8a und 8b. Während es sich bei den ersten sieben um die Bewertungskarten zu den einzelnen Schutzgütern nach UVPG handelt, bilden die Pläne 8a und 8b den sog. Raumwiderstand ab, einmal ohne (auf Grundlage des Plans 7b) und einmal mit Berücksichtigung zukünftiger Siedlungsentwicklungen (auf Grundlage des Plans 7c, siehe auch Umweltbericht Abb. 3 auf Seite 31). Gegenstand der Bestandsanalysen und Bewertungen der Schutzgüter ist der gesamte Geltungsbereich mit den darin befindlichen Suchkorridoren Haimhausen Nord und Haimhausen Süd. Diesem Raumwiderstand einer Veranschaulichung der Empfindlichkeit der Landschaft – wird die potenzielle Eignung der beiden Trassenvarianten überlagert. Somit ist eine erste Abwägungsgrundlage für die Gemeinden im Rahmen des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes vorhanden. Hier ist im Ergebnis keine der beiden Tassen augenscheinlich günstiger als die andere. Somit kann eine zweite Abwägungsgrundlage für die Gemeinde im Rahmen des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes entwickelt werden. Hier ist im Ergebnis die Südvariante etwas günstiger als die Nordvariante, die die Siedlungsentwicklung der Gemeinde mit Wohnbebauung erheblich beschneiden und einschränken würde. Zudem ist bei der Südvariante eine Bündelung mit weiteren Versorgungsleitungen, z. B. vorhandene Freileitungen, aber auch linearen Infrastrukturen, z. B. Bundesautobahn A 92, möglich. Eine Neubelastung sowie eine Zerschneidung von bisher unberührten Landschaftsausschnitten kann somit vermieden werden. Private Belange konnten durch Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 BauGB oder am Erörterungstermin am 20.09.2021 vorgebracht werden, sodass diese im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. Hier erfolgten keine Einwendungen.
Haimhausen Nord wurde im Zuge der Alternativenprüfung als Möglichkeit aufgeführt. Kriterien, die aus Sicht der Gemeinde gegen die Variante Haimhausen Nord werden kompakt wiedergegeben. Die Bewertungsmethodik, siehe Anlage 1 der Begründung des Teilflächennutzungsplans, mit Schutzgutbewertung und Raum­widerstand ergab keinen Vorzug für eine der beiden Varianten. Erst nach Einbeziehung der zukünftigen Siedlungsentwicklung und der kommunalen Planungsabsichten stellt sich die Variante Haimhausen Nord als seitens der Gemeinde Haimhausen weiterzuverfolgende Trassenführung dar. Die Gemeinde würdigt die Belange von Natur und Landschaft. Insbesondere die Belange des Moorschutzes, der Moorwälder sowie der Schutzgüter Boden, Wasser sowie Arten und Lebensräume werden in die Betrachtungen zur sog. Südtrasse einbezogen. Die Gemeinde Haimhausen hält an der bisherigen Bewertungsmethodik, siehe Anlage 1 zur Begründung des Teilflächennutzungsplans, fest, passt jedoch die Herleitung zum Schutzgut Boden in der Herleitung der Einzelbewertung einem Punkt an. Die Ertragsfähigkeit der Offenlandflächen mit unterdurchschnittlichem Ertrag (Acker- bzw. Grünlandzahl unter 55) wird entgegen der in Fachkreisen durchaus üblichen Beschränkung der Bewertungskriterien ausschließlich auf die Ertragsfähigkeit, hier nun nurmehr einfach gewertet, um dem Moorschutz hier noch eine höhere Wertigkeit zu verleihen. Somit verändert sich zwar die Karte 2b Boden Bewertung erheblich. Die Gesamtzusammenschau im Raumwiderstand 8a verändert sich hingegen nicht. Die genannten weiteren übergeordneten Planungsvorgaben sind aber in der Abwägung berücksichtigt und in Begründung und Umweltbericht offengelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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1.1.18. Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde, vom 17.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.18

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Änderungen im Teilflächennutzungsplanentwurfs nicht angezeigt. Der Stellungnahme wird insoweit nachgekommen, als dass die bestehenden aktualisierten Bodendenkmäler als nachrichtliche Übernahmen in den Planstand Entwurf des Teilflächennutzungsplans in Planzeichnung und Legende aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.1.19. Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Technischer Umweltschutz, vom 10.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.19

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. 
Die gesetzlichen Grundlagen und Verweise, siehe Spiegelstrich 3, werden in den Texten berichtigt und aktualisiert in die Rechtsgrundlagen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Erörterungstermin am 20.09.2021 zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Belange von Natur und Landschaft werden gewürdigt. Insbesondere die Belange des Moorschutzes, der Moorwälder sowie der Schutzgüter Boden, Wasser sowie Arten und Lebensräume werden in die Betrachtungen zur sogenannten Südtrasse einbezogen. Die Gemeinde hält an der bisherigen Bewertungsmethodik, siehe Anlage 1 der Begründung des Teilflächennutzungsplans, fest, passt jedoch die Herleitung zum Schutzgut Boden in der Herleitung der Einzelbewertung einem Punkt an. Die Ertragsfähigkeit der Offenlandflächen mit unterdurchschnittlichem Ertrag (Acker- bzw. Grünlandzahl unter 55) wird entgegen der in Fachkreisen durchaus üblichen Beschränkung der Bewertungskriterien ausschließlich auf die Ertragsfähigkeit, hier nun nurmehr einfach gewertet, um dem Moorschutz hier noch eine höhere Wertigkeit zu verleihen. Somit verändert sich zwar die Karte 2b „Boden Bewertung“ erheblich. Die Gesamtzusammenschau im Raumwiderstand 8a verändert sich hingegen nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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1.3. Billigung des Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.3

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zum „sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen“ (in der Fassung vom 14.10.2021) mit den heute beschlossenen Änderungen in Plan und Texten (Begründung und Umweltbericht).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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1.4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.4

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Entwurf des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen (in der Fassung vom 14.10.2021) die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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2. Ehemaliges Brauereigelände - Konzeptvorstellung von Euroboden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 2
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3. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 4
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4.1. Sachstand Erschließungsplanung "Nördlich des Amperbergs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 4.1
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4.2. Vollzug der technischen Gewässeraufsicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 4.2
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4.3. Termin an der B13 mit Staatssekretär Weigert wg. Gewerbegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 4.3
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4.4. Termin der Bürgerversammlung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 4.4
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5. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 5
Datenstand vom 14.02.2025 10:50 Uhr