Datum: 11.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorberatung Haushalt 2021
2 Umsetzung landkreisweites Bedarfsverkehrskonzept ÖPNV: Finanzierung des Zusatzangebotes
3 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.01.2021
4 Bericht des Bürgermeisters
5 Wünsche und Anregungen

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1. Vorberatung Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Nach den aktuellen Planungen schließt der

Verwaltungshaushalt im Jahr 2021 mit Ausgaben in Höhe von insgesamt 13.793.500 € und einem Fehlbetrag von -418.500 €

und der Vermögenshaushalt mit Ausgaben in Höhe von 9.684.500€ und einem Fehlbetrag von -1.799.000 € ab.


Folgende, größten Einnahmen und Ausgaben sind im Verwaltungshaushalt geplant:

Einnahmen:
  • Förderungen nach BayKiBiG 1.255.000 €
  • Elternbeiträge 425.000 €
  • Kanalgebühren 975.000 €
  • Ausgleich aus Umlegung Birkenweg 650.000 €
  • Konzessionsabgaben 140.000 €
  • Verwaltungskostenersatz vom Schulverband und Zweckverband 109.000 €
  • Förderung Starkregenkonzept 100.000 €
  • Gewinnausschüttung KUE 100.000 €

Steuereinnahmen:
  • Einkommensteuer 4.940.000 €
  • Gewerbesteuer 1.700.000 €
  • Grundsteuer A und B 614.000 €
  • Einkommensteuerersatzleistung 355.000 €
  • Schlüsselzuweisung 172.500 €
  • Beteiligung an der Umsatzsteuer 172.000 €
  • Anteil an der Grunderwerbsteuer 150.000 €
  • Allg. Finanzzuweisung 105.000 €

Aus der nachfolgenden Grafik ist erkennbar, dass die Steuereinnahmen über 60 % der gesamten Einnahmen im Verwaltungshaushalt  entsprechen.


Ausgaben:
  • Personalausgaben 3.851.000 €
  • Kreisumlage 3.597.000 €
  • Gewerbesteuerumlage 208.000 €
  • Zuschüsse nach BayKiBiG 1.320.000 €
  • Freiwillige Zuschüsse an freie Träger 225.000 €
  • Umlage an den Schulverband für Grund- und Mittelschüler sowie offene Ganztagsklasse 816.000 €
  • Umlage an den Zweckverband Jugendarbeit 109.000 €
  • Bebauungspläne 150.000 €
  • Straßenunterhalt (ohne Grünflächen) 100.000 €
  • Restkosten Starkregenkonzept 80.000 €
  • Gewährleistungs- und Zustandsbefahrung, Dichtigkeitsprüfung Kanal 186.000 € (Die Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Kanals sind ausgeglichen)

Die folgende Grafik zeigt, dass die Kreisumlage und die Gewerbesteuerumlage 28 % der gesamten Ausgaben entspricht. Zusammen mit den Personalausgaben werden bereits 56 % der gesamten Ausgaben im Verwaltungshaushalt umfasst





Finanzplanung
Einnahmen
  • Mieteinnahmen für den Geschosswohnungsbau sind in der Finanzplanung ab 10/2022 eingeplant.
  • in der Finanzplanung wird mit steigenden Steuereinnahmen gerechnet. Im Vergleich zum Jahr 2021 wird in 2022 mit einem Zuwachs von rd. 260.000 €, in 2023 mit rd. 830.000 € und in 2024 mit einem Zuwachs von rd. 700.000 € gerechnet.

Ausgaben:
  • Personalkosten steigen in der Finanzplanung jährlich um rd. 1,02 % an (Tarifanpassungen)
  • Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage beläuft sich im Jahr 2022 auf voraussichtlich 3.675.000 € und somit -130.000 gegenüber 2021, da die Steuerkraft des Jahres 2020 zugrunde liegt.


Im Haushaltsjahr 2019 konnte der Verwaltungshaushalt noch positiv mit rd. 1.425.000 € Überschuss schließen. Im Vergleich zum Jahr 2019 steigen die Ausgaben um rd. 2.185.000 €. Das entspricht einer Kostensteigerung von ca. 1,19 % in 2 Jahren
Ursachen:
  • Die Personalkosten im Jahr 2019 beliefen sich auf rd. 3.375.000 €. Der Ansatz 2021 beläuft sich auf 3.851.000 €. Das entspricht einer Steigerung von 475.000 €. Ursache hierfür ist neben den Tarifsteigerungen die Einführung der Großraumzulage München, die mit rd. 220.000 € zu Buche schlägt. Hierbei nicht berücksichtigt sind die Umlagefinanzierten Haushalte des Schulverbands und des Zweckverbands. Auch hier trägt die Gemeinde ihren Anteil der Großraumzulage entsprechend. 
  • Wie bereits in der Sitzung vom 14.01.2021 berichtet, betrug die Kreisumlage im Jahr 2019 noch rd. 2.905.000 € und im Jahr 2021 rd. 3.600.000 €. Dies belastet den Verwaltungshaushalt im Vergleich zu 2019 mit rd. 695.000 € mehr.
Die Personalkostensteigerung und die erhöhte Kreisumlage entsprechen bereits 1.170.000 €.

  • Die Gemeinde wird im Jahr 2021 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 172.500 € erhalten. Im Jahr 2019 waren es 429.000 € und somit 256.500 € weniger. Die Ursachen hierfür wurden bereits in der Sitzung vom 14.01.21 erläutert.
  • 2019 konnten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2.420.000 € verzeichnet werden. Der Ansatz im Haushaltsjahr 2021 liegt bei 1.700.000 €. Im Vergleich zum Jahr 2019 konnten rd. 720.000 € Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer verzeichnet werden.
Dies entspricht im Vergleich rd. 975.000 €  weniger Einnahmen.


Folgende, größten Einnahmen und Ausgaben sind im Vermögenshaushalt geplant:

Einnahmen:
  • Grundstücksverkäufe am Schrammerweg an das KUL und
Verkäufe Inhauser Moos 4.838.000 €
  • Veräußerung Gebäude am Pfanderling an das KUL 940.000 €
  • Restzahlung Förderung Breitbandausbau 389.000 €
  • Baukostenersatz vom Schulverband für Turnhalle/Mensa 320.000 €
  • Beitragsersatz für Ausbau Hauptstraße 200.000 €
  • Erschließungskosten vom KUL für Schrammerweg 183.000 €
  • Restzahlung Förderung Sanierung Kath. Kinderhaus 139.000 €
  • Investitionspauschale 110.000 €
  • Endabrechnung Baugebiet Mooswiesen 100.000 €
Der Verkauf der Grundstücke und Gebäude umfasst derzeit knapp ¾ der gesamten Einnahmen im Vermögenshaushalt. Wenn ein Kredit in Höhe des Defizits aufgenommen wird, entspricht der Kredit fast 20 % der Einnahmen und die Verkäufe 60 %.


Ausgaben:
  • Baukosten Geschosswohnungsbau 7.000.000 €
  • Grunderwerb 1.065.000 €
  • Restkosten für Turnhalle/Mensa rd. 400.000 €
  • Investitionsumlage an den Schulverband für Grund- und Mittelschule 256.000 €
  • Erschließungsplanung Birkenweg und Amperberg 155.000 €
  • Tilgungsleistungen 155.000 €
  • Ingenieurkosten für neue Rechenanlage und Errichtung neues Abschlagsbauwerk der Kläranlage 105.000 € (zzgl. Haushaltsrest rd. 100.000 €)


Finanzplanung 2022:
Einnahmen:
  • Grundstücksverkäufe Amperberg 10.000.000 €
  • Darlehen Geschosswohnungsbau 6.000.000 €
  • Förderung Geschosswohnungsbau 3.822.500 €
  • Schlussrate Förderung Turnhalle/Mensa 735.000 €
  • Förderung HLF 119.000 €

Ausgaben:
  • Grunderwerb 7.665.000 €
  • Tilgung Zwischenfinanzierung und laufende Tilgungsleistung 7.295.000 €
  • Baukosten Geschosswohnungsbau 2.708.000 €
  • Erwerb HLF für die Feuerwehr 650.000 €
  • Erschließung Birkenweg und Amperberg 375.000 €
  • Investitionsumlage an den Schulverband für Grund- und Mittelschule 235.000 €
  • Neue Rechenanlage Klärwerk (Umsetzung) 200.000 €


Das Defizit im Vermögenshaushalt kann über Zwischenfinanzierungsdarlehen überbrückt werden. Dazu ist eine Genehmigung der Rechtsaufsicht erforderlich.


Finanzplanung
Auch im Jahr 2022 werden die Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Ausgaben nicht decken können. Nach aktuellem Planungsstand wird sich ein Defizit von rd. 430.000 € ergeben.
Ab 2023 wird wieder mit einem positiven Abschluss des Verwaltungshaushalts gerechnet, da mit steigenden Steuereinnahmen und mit Mieteinnahmen vom Geschosswohnungsbau kalkuliert wird. Die Mieteinnahmen sollten aber zur Tilgung des Darlehens herangezogen werden, sodass weiterhin mit einem Defizit gerechnet werden muss. (wenn Mindestzuführung vom VwHH in den VmHH eingehalten werden soll)
Es müssen langfristige Lösungen herbeigeführt werden.

Lösungsvorschläge
Einsparungen der laufenden Ausgaben sind nicht im erforderlichen Umfang möglich, sodass der Verwaltungshaushalt langfristig nur durch höhere Einnahmen ausgeglichen werden kann.
Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben des Art. 62 Abs. 2 und 3 GO zu beachten. Hierzu finden Sie eine Folie im Anhang.
Die Großraumzulage München verursacht Ausgaben in Höhe von rd. 220.000 €. Diese Zulage wird nach unserem Kenntnisstand in allen Städten Gemeinden bezahlt, die dazu berechtigt sind. Ein Drittel der Personalausgaben fallen allein für Kinderhausen und die Kinderkrippe an. In diesem Bereich wird neben der Großraumzulage auch eine Arbeitsmarktzulage bezahlt (nur bis S8, 100 € bei VZ seit 01.03.2016). Aufwendungen für die Arbeitsmarktzulage fallen in Höhe von jährlich rd. 27.000 € an. Beide Zulagen sind freiwillige Leistungen. Hier wäre eine Einsparung der Ausgaben möglich, allerdings besteht die Gefahr Mitarbeiter zu verlieren.


Anpassung der Betreuungsgebühren
Die Rangfolge der Einnahmebeschaffung führt unter 2. die Gebühren und Beiträge auf. Dazu zählen auch die Betreuungsgebühren für Kindertageseinrichtungen.
Folgende Defizite werden derzeit im Haushalt verzeichnet:

Bereich 4*
- 1.476.000,00 €
davon Kinderhausen
-     574.000,00 €
davon Kinderkrippe Prof.
-     108.500,00 €
 
 
Bereich 2*
- 1.195.000,00 €
davon Mittagsbetreuung
-     273.000,00 €

Diese Defizite steigen in den nächsten Jahren weiter an, da die Hauptausgabe im Betreuungsbereich die Personalausgaben sind und diese an den Tarifvertrag gebunden sind. Eine Anpassung der Betreuungsgebühren ist daher regelmäßig notwendig. Zur Planungssicherheit der Eltern und der Gemeinde sollte ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass eine Anpassung der Gebühren für Kindergarten, -Krippe und Mittagsbetreuung jährlich, spätestens alle 2 Jahre erfolgt.
Da derzeit eine Kalkulation mit Echtkosten nicht zielführend ist (Corona-Jahre und Inbetriebnahme der Mensa) wird empfohlen zunächst die neu eingeführte Großraumzulage anteilig auf die Betreuungsgebühr umzulegen. Sobald wieder ein Regelbetrieb möglich ist, wird eine Gesamtkalkulation vorgenommen.
An die Mitarbeiter der Mittagsbetreuung wurde im Jahr 2020 eine Großraumzulage von rd. 31.000 €, an die Mitarbeiter von Kinderhausen rd. 75.000 € und an die Mitarbeiter der Krippe rd. 20.000 € und somit insgesamt 126.000 €.

Wenn bei der Mittagsbetreuung rd. 50 % umgelegt werden, ergeben sich folgende Erhöhungen:
 
bei 5 Tagen
bei 4 Tagen
bei 3 Tagen
bei 2 Tagen
bei 1 Tag
bis 17 Uhr
26,00 €
20,80 €
15,60 €
10,40 €
5,20 €
bis 16 Uhr
20,00 €
16,00 €
12,00 €
8,00 €
4,00 €
bis 15:30 Uhr
18,00 €
14,40 €
10,80 €
7,20 €
3,60 €
bis 14 Uhr
15,00 €
12,00 €
9,00 €
6,00 €
3,00 €

Bei 30 % Umlegung der Kosten bei der Krippe ergibt sich durchschnittlich eine Erhöhung von 40 €, je nach Buchungszeit mehr oder weniger und beim Kindergarten durchschnittlich 15 €. Somit würden sich bei der Krippe rd. 22.000 € Mehreinnahmen und beim Kindergarten rd. 8.000 € Mehreinnahmen ergeben.
Bei der Mittagsbetreuung könnten rd. 14.000 € Mehreinnahmen generiert werden. Insgesamt würden so rd. 44.000 € auf die Betreuungsgebühren umgelegt werden.
Die Betreuungsgebühren könnten frühestens ab 01.09.2021 erhöht werden, sodass sich dies erst im Haushalt 2022 spürbar auswirken wird.

Erhöhung der Hebesätze
Weitere Möglichkeit ist die Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer. Die möglichen Auswirkungen sind im Sachverhalt angefügt.
Auch die Gemeinden Vierkirchen, Röhrmoos und Karlsfeld werden die Hebesätze erhöhen. Die Gemeinden Sulzemoos und Weichs haben die Hebesätze bereits 2020 erhöht. wenn die Hebesätze in allen Bereichen um 20 v. H. zu erhöhen werden können somit Mehreinnahmen von voraussichtlich insgesamt rd. 190.000 € erzielt werden.
Haimhausen liegt im Vergleich der Landkreiskommunen bei der Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt. Der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer liegt im Landkreis bei 331 v. H. Bei einer Anpassung auf diesen Hebesatz können Einnahmen von voraussichtlich rd. 53.000 € generiert werden. Aktuell wird geprüft, ob und wie ein Gewerbegebiet in Haimhausen angesiedelt werden kann. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer sollte daher zeitnah vorgenommen werden, sodass keine Erhöhung notwendig wird, wenn neue Gewerbetreibende für Haimhausen gewonnen werden konnten.
Bei der Grundsteuer A und B liegt Haimhausen derzeit bereits im Landkreisweiten Durchschnitt. Zwei Gemeinden im Landkreis haben Hebesätze von 360 v. H., eine weitere sogar einen Hebesatz von 400 v. H. bei der Grundsteuer B. Wenn die Hebesätze der Grundsteuer A und B von 340 auf 350 erhöht werden, könnten Einnahmen von rd. 65.000 € verzeichnet werden.

Finanzierung Geschosswohnungsbau
Im Jahr 2022 ist die Darlehensaufnahme „kommunales Wohnraumförderprogramm“ bei der BayernLabo geplant.
Das Darlehen hat derzeit folgende Konditionen:

In der Anlage sind Modellberechnungen mit einer Kreditlaufzeit von 20 und 30 Jahren angefügt.
Bei einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren und einem gewünschten Mietpreis von 10,50 €/m², übersteigen die Tilgungsleistungen die Mieteinnahmen und belasten somit den Verwaltungshaushalt mit rd. 25.000 € jährlich. Eine Kostendeckung wird voraussichtlich erst nach knapp 20,6 Jahren eintreten. Hierbei sind Folgekosten nicht berücksichtigt!)
Bei einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren und dem genanngten Mietpreis übersteigen die jährlichen Mieteinnahmen die Tilgungsleistung und könnte somit ein Überschuss von jährlich rd. 80.000 € erzielen. Mit diesem Überschuss kann eine fiktive Rücklage für notwenidge Sanierungsarbeiten gebildet werden.  
Die Zahlen sind vorläufig und dienen lediglich als Grundlage der Finanzplanung. Sobald die Echtkosten weitgehend bekannt sind, kann eine Entscheidung über den Mietzins getroffen werden.
Wenn mit einem Mietpreis von 11 €/m² kalkuliert wird, könnten Mieteinnahmen von knapp 305.000 €/Jahr erzielt werden. Hiermit liegen wir noch weit unter dem ortsüblichen Mietpreis. Eine Kostendeckung könnte somit bereits nach kanpp 20,3 Jahren erreicht werden.
Die Kreditaufnahme ist im Jahr 2022 vorgesehen. Mit Mieteinnahmen wird ab 10/22 gerechnet.  

Zweitwohnungssteuer einführen? Derzeit 265 Zweitwohnungen in Haimhausen. Möglich?
Nein, ist wohl kaum durchsetzbar.

Wenn die Hebesätze entsprechend dem Vorschlag erhöht werden, können voraussichtlich bereits im Jahr 2021 Mehreinnahmen von 118.000 € generiert werden, sodass sich das Ergebnis auf rd. -300.000 € beläuft. Diese können aus der Rücklage entnommen werden.
Im Jahr 2022 könnten neben den Mehreinnahmen aus der Hebesatzerhöhung auch die erhöhten Betreuungsgebühren einkalkuliert werden. Somit könnten weitere 45.000 € eingeplant werden. Das Defizit im Jahr 2022 würde sich so auf voraussichtlich rd. -270.000 € reduzieren. Auch dieser Betrag kann aus der Rücklage entnommen werden. Die Rücklage wird sich demnach reduzieren auf rd. 225.000 €. Die Mindestrücklage kann noch eingehalten werden. Ab 2023 wird wieder mit positiven Ergebnissen gerechnet, sodass die Rücklage dann wieder erhöht werden kann.

Beschluss 1

Der Finanzausschuss empfiehlt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und B jeweils von 340 auf 360 erhöht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Finanzausschuss empfiehlt, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 320 auf 330 erhöht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Finanzausschuss empfiehlt, die Betreuungsgebühren zum Beginn des Kindergartenjahres (01.09.) jährlich anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung Vergleichskalkulationen (Beispiele für eine Nivellierung der Erhöhungen zw. Kindergarten und Kinderkrippe) zu erstellen, diese abzustimmen und spätestens im Mai dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zur Finanzierung des Geschosswohnungsbaus und der Darlehensaufnahme „kommunaler Wohnungsbau“ bei der BayernLabo spricht sich der Ausschuss für die Variante „Laufzeit 30 Jahre / Zinsbindung 30 Jahre“ aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Umsetzung landkreisweites Bedarfsverkehrskonzept ÖPNV: Finanzierung des Zusatzangebotes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Planungen für das landkreisweite Bedarfsverkehrskonzept befindet sich in der finalen Phase. Dieses wird in das sogenannte Grund- und Zusatzangebot unterteilt. Während das Grundangebot der Hauptverkehrszeiten von 5:00 bis 22:00 (werktags) bzw. 7:00 bis 20:00 Uhr (Sonn- und feiertags) der Landkreis Dachau finanziert, wird das Zusatzangebot in den sog. Schwachlastzeiten von 22:00 bis 24 Uhr (werktags) und 20:00 bis 24:00 Uhr (Sonn- und feiertags) durch die jeweiligen Gemeinden finanziert. Für die Gemeinde Haimhausen ergeben sich dadurch folgende Verkehrsverbindungen und Kosten:
 
Grundlegend wird der Landkreis in 11 Korridore unterteilt. Die Gemeinde Haimhausen fällt hierbei in den Korridor 6. Kombiniert wird dieses Angebot mit dem zusätzlichen Angebot durch die Linie 772 ab Dez. 2021. 
Folgende Vorteile ergeben sich für die Gemeinden zusätzlich durch die Umsetzung des landkreisweiten Bedarfsverkehrskonzeptes:
  • Einbindung in den MVV-Tarif (Nutzung mit gültigem MVV-Ticket).
  • Durch Anrufzentrale und Buchungsmöglichkeit über MVV-App möglichst kleine Zugangsbarrieren für die Nutzer.
  • Durchgängiger Stundentakt in der Gemeinde Haimhausen von 05:00 bis 24:00 Uhr (zuvor Bedienung durch die Linie 772 ab Dez. 2021).
  • Kein Parallelverkehr zum vorhanden Regionalbusangebot und sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Verkehres in der Fläche und in Nebenverkehrszeiten. Damit Stärkung des ÖPNV im gesamten Landkreis Dachau.
  • Durch die pauschale Aufteilung der Kosten -pro Gemeinde berechnet auf die angebotenen Fahrten- optimierte und übersichtliche Abrechnung (Zustimmung der anwesenden Bürgermeister zu dieser Kostenaufteilung auf Bgm.-Dienstbesprechung am 07.12.2020 erfolgt). 
Damit ergeben sich pro Korridor bzw. Gemeinde folgende Kosten:
  • Korridor mit 16 Zusatzfahrten (pro Woche): 14.500 Euro
  • Korridor mit 23 Zusatzfahrten (pro Woche): 21.000 Euro
  • Kosten je Gemeinde von 7.250 Euro (halber Korridor), 14.500 Euro (ein Korridor) bzw. 10.500 Euro (halber Korridor Gemeinden Sulzemoos und Odelzhausen) 
Für die Gemeinde Haimhausen ergeben sich somit durch die Bedienung von Korridor 6 (gemeinsam mit Gemeinde Röhrmoos) jährliche Kosten in Höhe von ca. 7.250€.
Nach Einschätzung der Verwaltung des Landratsamtes Dachau und der Verkehrsexperten des MVV raten wir mit Blick auf die Relation des vorgesehenen Angebotes und der entstehenden Kosten zu einer Zustimmung seitens der Gemeinde Haimhausen.
 

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:


Ca. 7.250 € jährlich netto gem. Landratsamt Dachau, SG 13, Kreisschulen und ÖPNV

Beschluss

An dem Zusatzangebot der Anbindung Haimhausens gem. beiliegenden vorläufigen Fahrplan wird festgehalten und die Zusatzkosten durch die Gemeinde Haimhausen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2021 ö 3

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass keine Beschlüsse veröffentlicht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

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5. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2021 ö 5
Datenstand vom 18.03.2021 08:21 Uhr