Datum: 17.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Amtsniederlegung Gemeinderat Thomas Kranz
2 Vereidigung neues GRM durch Listennachfolger
3 Verbrauchermarkt am Kramer Kreuz_Vorstellung des Planungsstands
4 CSU-Antrag - Konzept zum weiteren Ausbau der lokalen und regenerativen Energieerzeugung
5 Baugebiet Schrammerweg; Endgültige Herstellung der Straßen und der Begrünung
6 Organisationsstruktur Kinderhausen, Naturgruppe Heigl-Weiher
7 Antrag des Haimhauser Kulturkreises auf Zuwendung für das Musiktheaterprojekt "Das große Geheimnis von Haimhausen"
8 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.01.2022
9 Bericht des Bürgermeisters
9.1 Schulwegsicherung Nähe Schule
9.2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Beteiligungsverfahren
9.3 Sachstandsbericht zum 13.01.2022 für den Neubau der Wohnungen im Schrammerweg
9.4 Veranstaltungen der 1.250-Jahrfeier
9.5 Terminhinweis: Namensgebung Schulturnhalle - 29.07.2022
9.6 Verabschiedung Leyla Yildiz (Merkur)
10 Wünsche und Anregungen

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1. Amtsniederlegung Gemeinderat Thomas Kranz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Am 20.01.2022 informierte GRM Kranz über den Umstand, aus persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu sein, den Anforderungen als GRM gerecht werden zu können und daher mit sofortiger Wirkung bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt niederlegen zu wollen. Gemäß Art. 48 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) ist nach beendeter Amtszeit des Wahlausschusses der Gemeinderat dafür zuständig, die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken der Listennachfolgerin (vgl. Anlage 1 Punkt C zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) zu entscheiden – vgl. Art 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG.

Der direkte Listennachfolger, Herr Josef Heigl, erklärte am 08.02.2022 seinen Verzicht darauf, in das Gremium nachzurücken.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von GRM Kranz und somit das Nachrücken des Listennachfolgers (Wahlvorschlag 1 Christlich Soziale Union Bayern e. V.) gemäß Kommunalwahlergebnis vom 15.03.2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Vereidigung neues GRM durch Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Gemäß Kommunalwahlergebnis vom 15.03.2020 ist Herr Anton Rottmair der zweite Nachrücker für die CSU. Die schriftliche Einverständniserklärung, die Wahl zum Gemeinderatsmitglied anzunehmen, liegt der Verwaltung vor. Herr Rottmair ist als neues Gemeinderatsmitglied zu vereidigen, die Vereidigungsformel ergibt sich aus Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung.

Hinsichtlich Nachfolge von Herrn Kranz als Mitglied im SKB ist im Anschluss eine Entscheidung durch den Gemeinderat nötig.

Beschluss

Die CSU schlägt als Mitglied im Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss GRM Rottmair vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Verbrauchermarkt am Kramer Kreuz_Vorstellung des Planungsstands

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Herr Mayerhöfer von Ratisbona wird den derzeitigen Stand der Planungen vorstellen. Dabei wird er auch Aussagen zum künftigen Marktbetreiber treffen.

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4. CSU-Antrag - Konzept zum weiteren Ausbau der lokalen und regenerativen Energieerzeugung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu und beauftragt die Verwaltung nächste Schritte entsprechend einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Baugebiet Schrammerweg; Endgültige Herstellung der Straßen und der Begrünung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Sachstand:
Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 18.11.2021 TOP 2 das Gestaltungskonzept zur Begrünung durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger vorgestellt. Das Gremium nahm hiervon zustimmend Kenntnis.

Ferner wurde unter anderem festgelegt, dass in den Bereichen
a) Platz Grundfeld-Süd
b) Straßenverschwenkung Grundfeld Verbindungsbereich auf Höhe Fußweg
c) Platz Graf-Karl-Straße/Gemeinbedarfsfläche
die Straßenflächen asphaltiert werden und keine Pflasterung erhält. 

Für die weiteren Schritte zur Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen fand vor kurzem ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Landschaftsplanungsbüro Brugger und dem Ing.Büro Dost statt.

Hieraus ergaben sich Punkte, die ergänzender Entscheidungen des Gremiums bedürfen:


Änderung des Maßnahmenbereichs

1. Östlicher Bereich
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2021 TOP 1 ein Vorhaben für Seniorenwohnung und Tagespflege auf der Gemeinbedarfsfläche im Baugebiet Schrammerweg grundsätzlich befürwortet. Derzeit ist noch nicht absehbar wie viel Fläche für das künftige Projekt benötigt wird. Die Umsetzung der Planungen zur endgültigen Herstellung der Begrünung und des Straßenbaus soll in diesem Bereich herausgenommen werden. Die Planungen werden in der anstehenden Projektplanung aufgegriffen und entsprechend angepasst und umgesetzt.    

Durch das o.g. Projekt „Seniorenwohnung und Tagespflege“ bietet es sich an, die Ergänzung der Begrünung der Regenrückhaltebecken ebenso zunächst zurückzustellen und diesen Bereich bei den anstehenden Planungen mit einzubeziehen.

Seitens der Verwaltung wird nicht verkannt, dass dies für die unmittelbar angrenzenden Bewohner eine weitere zeitliche Verzögerung bedeutet. Dennoch überwiegen in der Gesamtschau hier die wirtschaftlichen Gesichtspunkte. 

2. Bereich Münchner Straße 
Im Zuge der Planungen zum Lebensmittelmarkt (siehe auch TOP 3 der heutigen Sitzung) wird es im Rahmen der Erschließung zu Veränderungen in der Münchner Straße kommen (z.B. Zufahrt zum Supermarkt, Einrichtung einer Überquerungshilfe o.ä.). Um einer konkreten Planung hier nicht vorwegzugreifen, sollte dieser Bereich aus den aktuellen Begrünungsplanungen für das Baugebiet Schrammerweg herausgenommen werden. Die Planungen werden dann im Bauleitverfahren zum Lebensmittelmarkt wieder aufgegriffen und entsprechend angepasst und umgesetzt. 

Eine Bepflanzung des Bereichs entlang der Münchner Straße ist aufgrund der vorhandenen Spartenleitungen nicht mehr möglich.

3. Bereich Valleystraße
Durch anstehende Planungen an der Valleystraße soll der betroffene Bereich aus den aktuellen Planungen herausgenommen werden und dann in die konkreten Planungen einbezogen werden.

4. Bereich Eingrünung Michael-Schober-Ring

DerBereich der (ehemaligen) Ortsrandeingrünung auf Höhe Michael-Schober-Ring ist bereits angelegt. Dieses Areal wird von der Gemeinde bereits heute schon gepflegt und unterhalten. Im Zuge der Umsetzung der Planungen zur Herstellung der Begrünung wären nur Optimierung der vorhandenen Struktur nur teilweise Ergänzungspflanzungen erforderlich. Die geplanten Maßnahmen können auch unter fachlicher Begleitung durch die Gemeinde umgesetzt werden. 


Anstehende private Bauvorhaben

5. Bereich zweiter Bauabschnitt
Im zweiten Bauabschnitt des Baugebietes Schrammerweg (Valleystraße/Plangger-Popp-Straße/Grundfeld) werden demnächst private Bauvorhaben realisiert. Es ist nicht auszuschließen, dass durch diese Maßnahmen Beschädigungen durch Baufahrzeuge bei der Begrünung bzw. den Straßen entstehen. 

Ein Zuwarten mit der endgültigen Herstellung der Begrünung bzw. Straßen bis zur vollständigen Bebauung des Baugebietes ist hier jedoch nicht zu empfehlen. Würde die Gemeinde dies abwarten, wäre eine gemeindliche Planung hinsichtlich Finanzierung und Ausführung schon aus dem Grund unmöglich, da für die freien Baugrundstücke keine Bauverpflichtungen bestehen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass bei gleichzeitiger privater und öffentlicher Bautätigkeit ein gegenseitiges Behindern ausgeschlossen wird. Die Verwaltung wird auf mögliche Schäden an bereits hergestellten Bereichen ein besonderes Augenmerk richten.


Bereits hergestellte Begrünung von Bewohner*innen auf öffentlichem Grund

6. Begrünung öffentlicher Grund
Zwischenzeitlich haben einige Bewohner*innen auf öffentlichem Grund Anpflanzungen und Oberflächengestaltungen (z.B. Rasen) vorgenommen. Es ist beabsichtigt, diese Flächen in die Herstellung der Begrünung einzubeziehen. Sollten die erfolgten Anpflanzungen mit dem Begrünungskonzept vereinbar sein, werden diese integriert und nicht wieder entfernt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die geänderten Maßnahmenbereiche (Nr. 1 bis 4) für die Herstellung der Begrünung und Straße zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der zügigen Umsetzung des Gestaltungskonzepts. Die vollständige Bebauung des Baugebiets soll hierbei nicht abgewartet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Es besteht Einverständnis, dass bereits vorgenommene Anpflanzungen bzw. Oberflächengestaltungen von Privaten auf öffentlichen Flächen in das Gestaltungskonzept einbezogen werden, sofern sie sich hierfür eignen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Organisationsstruktur Kinderhausen, Naturgruppe Heigl-Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 6

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 20.05.2021 wurde der Beschluss gefasst, die gesamte Betreuungseinrichtung an der Prof.-Schinnerer-Straße 9 künftig durch einen Träger zu betreiben. Ferner wurde dieser Beschluss am 14.09.2021 dahingehend präzisiert, das Kinderhaus unter die Trägerschaft der Gemeinde zu stellen. Davon gesondert zu betrachten ist die Naturgruppe am Heigl-Weiher, da hier an die Beschäftigten auch andere Anforderungen gestellt werden.

Der Zweckverband Jugendarbeit betreibt in Fahrenzhausen den Waldkindergarten „Die Ampertaler Biberbande“. Erfahrung, pädagogische Konzeption, die Beliebtheit und das Wachstum der Naturgruppe legen den Entschluss nahe, die Naturgruppe unter die Trägerschaft des Zweckverbandes Jugendarbeit zu stellen. Bekannte und prognostizierte Buchungs- und Betreuungszahlen lassen den Schluss zu, dass eine Erweiterung der bestehenden Gruppe um eine weitere bevorsteht. Der Zweckverband verfügt mit Frau Goder über eine Erzieherin als Teamleitung, welche die Leitung der Naturgruppe als eigene Einrichtung und auch die ggf. anstehende Erweiterung übernehmen könnte.

Der Beschluss vom 14.09.2021 („Die Trägerschaft für das komplette zukünftige Kinderhaus an der Prof.-Schinnerer-Straße übernimmt ab September 2022 die Gemeinde.“) steht die Überlegung zur gesonderten organisatorischen Anbindung und damit Trägerschaft für die Naturgruppe nicht im Wege. Auch nach Absprache mit der Leitung des zukünftigen Kinderhauses besteht mit der Maßnahme (vgl. Beschlussvorschlag) Einverständnis.

Beschluss

Die Trägerschaft für die Naturgruppe Heiglweiher geht mit 01.09.2022 auf den Zweckverband Jugendarbeit über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Antrag des Haimhauser Kulturkreises auf Zuwendung für das Musiktheaterprojekt "Das große Geheimnis von Haimhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Haimhauser Kulturkreis e.V. hat mit Schreiben vom 24.01.2022 eine Zuwendung in Höhe von 20.000 € sowie eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 20.000 € für das Musiktheaterprojekt „Das große Geheimnis von Haimhausen“ beantragt. Die Höhe der Zuwendung und der Ausfallbürgschaft werden mit den hohen Produktionskosten von rd. 113.000 € begründet. Durchführbar ist das Projekt nur dann, wenn ca. 1/3 der Kosten durch Sponsorengelder gedeckt werden können. Zum Vergleich: Beim letzten Projekt „Der Ball der Vampire“ im Jahr 2019 wurde ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 20.000 € gewährt.

Auf den Zuwendungsantrag und die Projektkalkulation wird verwiesen.

Beschluss 1

Für das Musiktheaterprojekt „Das große Geheimnis von Haimhausen“ wird dem Haimhauser Kulturkreis e.V. ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat gewährt die beantragte Ausfallbürgschaft für die in der Zeit vom 25. Juni bis 01. Juli 2022 stattfindende Veranstaltung „Das große Geheimnis von Haimhausen“ in Höhe von max. 20.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 9
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9.1. Schulwegsicherung Nähe Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Die Verkehrssituation rund um das Schulgelände stellt den ÖPNV, Fußgänger und Autofahrer täglich vor große Herausforderungen. So hat sich in den letzten Monaten die Situation insbesondere in unmittelbarer Nähe zur Ausfahrt aus dem Parkplatz des katholischen Kindergartens besonders verschärft. Der Parkplatz ist eng und klein, manche Fahrzeuge können nur rückwärts wieder ausfahren und gefährden so aber die Kinder auf dem Gehweg zur Schule massiv. Mehrmals gab es nun durch die Polizei Ortsbesichtigungen, um die Situation kurzfristig, aber auch auf lange Sicht in den Griff zu bekommen – bevor Personenschaden entsteht.

Mehrere Ortsbesichtigungen zusammen mit der Polizei haben in den letzten Monaten stattgefunden und werden auch in naher Zukunft noch stattfinden. Die erste Planung zur kurzfristigen Sicherung des Schulweges sieht folgendermaßen aus:

Pfarrstraße:
Die Schulkinder sollen zukünftig die Gefahrstelle der Parkplatzausfahrt meiden, indem sie ihren Weg über den Schulhof nehmen. Die dadurch erforderliche Querung der Pfarrstraße wird mittels Schulweghelfern abgesichert werden. Auch Kinder, die aus dem Bus aussteigen, sollen zukünftig an den Fahrradständern vorbei über den Schulhof gehen.

Hauptstraße:
Damit ggfs. mehr Parkplätze für Eltern des Kath. Kindergartens während der Bring- und Holzeiten zur Verfügung stehen, werden auf der Hauptstraße (Seite Friedhof / Kindergarten) im Wechsel immer 2-3 Parkplätze geschaffen mit Freiflächen als Ausweichplatz bei Gegenverkehr. Die Parkplätze sollen hier die Geschwindigkeit herausnehmen mit der Chance (auch für den Bus) bei Gegenverkehr ausweichen zu können.

Für die Sicherung des Schulweges in der Pfarrstraße werden Eltern gesucht, die die Sicherung des Schulweges ehrenamtlich zur Sicherheit unserer Kinder mit übernehmen wollen. Hierfür erhalten Sie eine Schulung durch die Polizei. Meldungen für interessierte Eltern nimmt die Elternbeiratsvorsitzende, Frau Lydia Blaimer, (lydia.blaimer@web.de) gerne entgegen.

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9.2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 9.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom  20.01.2022 wurde über das Beteiligungsverfahren  zum LEP berichtet.    Die für die Februarsitzung  angekündigte  Stellungnahme   kann erst  für die März-Sitzung vorbereitet werden. 
Herr Dehm von der Fa. Opla wird die Gemeinde zusammen mit einigen  anderen Landkreisgemeinden  dabei unterstützen. 

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9.3. Sachstandsbericht zum 13.01.2022 für den Neubau der Wohnungen im Schrammerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 9.3

Sachverhalt

Das KU Liegenschaften hat am 19.01.2022 einen Sachstandsbericht zum Baufortschritt der Wohnungen im BG Schrammerweg mit Stand 13.01.2022, vorgelegt.

 Zum 13.01.2021 sind folgende Baufortschritte zu erkennen:

Haus A: Die Gebäudehülle ist komplett geschlossen. Derzeit wird der Estrich aufgeheizt und die Trockenbauwände geschlossen.

Haus B: Es fehlt noch der Fassadenanstrich, welcher witterungsbedingt erst nach der Frostperiode aufgebracht werden kann. Aktuell wird die Dämmung für den Estrich eingebaut. 

Haus C: Die Außenputzarbeiten werden witterungsbedingt aber erst im kommenden Frühjahr erfolgen. Nun werden letzten Elektroleitungen verlegt und der Trockenbau vervollständigt.

Gemäß aktuellem Bauzeitenplan vom 06.05.2021 des Architekturbüro g.h.k besteht ein Rückstand gegenüber der ursprünglich geplanten Bauzeit (Stand 10.01.2020) von ca. 64 Werktagen also rund 12 Wochen. In der Fortschreibung ist aktuell noch mit weiteren Verzögerungen zu rechnen, da man erneut eine Winterphase durchlaufen wird, diese werden aber ggf. nur die Außengewerke betreffen und sind damit nicht schädlich für den Gesamtprojektablauf. Mit Pufferzeiten ist die Fertigstellung aller drei Häuser im August 2022 geplant. Da der Außenputz bereits teilweise in aufgetragen ist, können die bisherigen Verschiebungen in den Außenanlagen (geplant war Herbst 2022) vielleicht abgewendet werden und nahezu zeitgleich mit Bezugsfähigkeit abgeschlossen werden.

Bisher wurden folgende Gewerke vergeben:
  • Baumeisterarbeiten 
  • Aufzugsanlage 
  • Heizung 
  • Lüftung 
  • Sanitär
  • Elektroarbeiten 
  • Gerüstarbeiten
  • Fensterarbeiten 
  • Zimmererarbeiten 
  • Metallbauarbeiten
  • Spengler und Abdichtarbeiten
  • Innentüren 
  • Malerarbeiten 
  • Schlosserarbeiten
  • Estricharbeiten 
  • Trockenbau
  • Fliesenarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten 
  • Pflasterarbeiten Tiefgarage
  • Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Außenanlagen) 
  • Kellerabteilabtrennungen 
  • Schließanlage 
  • Baureinigung


Für folgende Gewerke werden die Ausschreibungen noch sukzessive veröffentlicht:
  • Feuerlöscher 
  • Tiefgaragentor (erneute Vergabe erforderlich)
  • BOS Anlage.

Die Kostenverfolgung sieht aktuell wie folgt aus (alles netto):

Gewerk
Geplante Kosten bepreistes LV
Bezuschlagte Kosten
Nachträge
Soll/Haben
Baumeister
4.433.209,85
4.177.980,24
96.033,83
-159.195,78
Sanitär
560.820,00
525.518,80
2.769,21
-32.531,99
Heizung
621.212,00
405.878,61
33.517,83
-181.815,56
Lüftung
120.278,00
59.936,90
 
-60.341,10
Zimmererarbeiten
133.336,40
272.092,24
 
138.755,84
Gerüstbau
70.586,90
60.893,74
 
-9.693,16
Aufzugsanlagen
129.300,00
117.050,00
 
-12.250,00
Elektroarbeiten
619.145,50
611.987,29
 
-7.158,21
Fensterarbeiten
386.640,00
413.652,00
4.884,00
31.896,00
Metallbauarbeiten
170.135,00
158.854,00
 
-11.281,00
Spengler und Abdichtarbeiten
392.620,82
412445,72
 
19.824,90
Innentüren
133.572,00
158.219,00
 
24.647,00
Malerarbeiten
226.482,00
161.288,30
 
-65.193,70
Estricharbeiten
149.875,00
164.768,00
 
14.893,00
Trockenbauarbeiten
46.076,00
35.619,60
 411,45
-10.456,40
Schlosserarbeiten
195.700,00
223.106,00
 
27.406,00
Fliesenlegearbeiten
345.155,00
319.151,14
3.368,46
-22.635,40
Bodenlegearbeiten
125.259,20
105.680,06
 
-19.579,14
Pflasterarbeiten TG
133.000,74
142.864,00
 
9.863,26
Außenanlagen
667.253,35
646.288,55

-20.964,80
Kellertrennwände
19.425,00
19.522,32

97,32
Baureinigung
32.370,00
13.994,00

-18.376,00
Schließanlage
6.200,00
4.509,50 
 
-1.690,50 

 
 
Summe
-365.367,97


Zum Stand 31.12.2021 wurde die Gesamtsumme von 7.739.979,66 € (netto) ausgezahlt, davon entfallen 4.450.831,49 € auf das Haus A und B der Gemeinde.

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9.4. Veranstaltungen der 1.250-Jahrfeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 9.4
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9.5. Terminhinweis: Namensgebung Schulturnhalle - 29.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 9.5
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9.6. Verabschiedung Leyla Yildiz (Merkur)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 9.6
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10. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 10
Datenstand vom 25.03.2022 11:27 Uhr