Datum: 24.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Einführung einer Frauenquote i. R. städtebaulicher Wettbewerbe
2 Kläranlage Erneuerung der Rechenanlage - Vergabe
3 Vergabe Ertüchtigung Lüftungsanlage (Kühlung) Kinderhausen
4 Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die FFW Haimhausen - Vergabe
5 Zustimmung zum Abschluss eines Kostenerstattungsvertrags mit dem KU Liegenschaften für die Erschließung des Baugebiet Birkenweg-Süd
6 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Beteiligungsverfahren
7 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.02.2022
8 Bericht des Bürgermeisters
8.1 Vorfahrtsregelung Mühlenstraße - Pointweg - Dachauer Straße
8.2 Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung von Oberbachern nach Ottenhofen durch die TenneT
8.3 Ablehnung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen durch das LRA Dachau
9 Wünsche und Anregungen
9.1 Vorstellung Verein Dachauer Moos im Gemeinderat
9.2 Ladesäuleninfrastruktur: Frage zum Sachstand bzw. Standorten

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1. Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Einführung einer Frauenquote i. R. städtebaulicher Wettbewerbe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der rechtlichen Würdigung und Vorlage der beiden Anträge an die Aufsichtsbehörde sowie anschließender Unterrichtung des Gemeinderates beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Kläranlage Erneuerung der Rechenanlage - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Wie bereits im vergangenen Jahr mehrfach vorgetragen, muss die Rechenanlage (mechanische Reinigungsstufe) erneuert werden. Nun wurde die Erneuerung der technischen Ausrüstung beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Von den fünf aufgeforderten Firmen haben drei Firmen bis zum Submissionstermin ein Angebot abgegeben:

Fa. XXX, 224.770,33€ brutto
Fa. XXX, 224.817,83€ brutto
Fa. XXX, 265.873,60€ brutto

Die Fa. XXX meldete im Nachgang, dass ihnen im abgegebenen Angebot ein Preisirrtum unterlaufen und dieses somit nicht auskömmlich sei. Demnach ist das Angebot der Fa. XXX aus der Wertung auszuschließen. Nach Prüfung der wertbaren Angebote ist das Angebot der Fa. XXX mit einer vorläufigen Auftragssumme von 224.770,33 € am wirtschaftlichsten. Der Vergabevorschlag des Ing. Büro Dippold & Gerold liegt als Anlage der Bekanntgabe / TOP 10, nichtöffentlicher Teil, bei. Im Bauentwurf vom 20.05.2021 war die ausgeschriebene Leistung mit 225.000€ brutto veranschlagt. Demnach liegt das Angebot der Fa. XXX im Kostenrahmen.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Es sind noch entsprechende Haushaltsreste aus 2021 vorhanden

Beschluss

Das Angebot der Fa. XXX, mit einer vorläufigen Angebotssumme von 224.817,83 € Brutto, wird vorbehaltlich des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vergabe Ertüchtigung Lüftungsanlage (Kühlung) Kinderhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Da in den Sommermonaten die Raumtemperaturen im Obergeschoss des Kindergartens, gerade in den Schlafräumen, sehr unangenehm werden können, wurde im November des vergangenen Jahres das Ingenieurbüro Stangl & Schlederer aus Dachau mit der Planung einer Raumkühlanlage beauftragt. Da situationsbedingt die Lieferung von Lüftungsanlagenbestandteilen sich teilweise recht schwierig gestaltet, wurde die Anlage so geplant und ausgeschrieben, dass der geplante Einbau in den Osterferien stattfinden kann. Submissionstermin ist am 23.03.2022, 12:00 Uhr.

Ergebnis der Submission (ungeprüft): Es wurden vier Angebote abgegeben.

Fa. XXX mit einer Angebotssumme von           88.417,00€ brutto
Fa. XXX mit einer Angebotssumme von           91.973,12€ brutto
Fa. XXX mit einer Angebotssumme von           93.287,38€ brutto
Fa. XXX mit einer Angebotssumme von         130.321,36€ brutto

Die Angebote enthalten Lieferung und Einbau einer Kühlung für den Kindergarten, Lieferung und Einbau einer Kühlung Serverraum Turnhalle und Wartungsvertrag für beide Anlagen. Gemäß Kostenschätzung sind alle drei Bestandteile dieser Ausschreibung mit rund 99.000€ brutto eingepreist. Somit liegen die Angebote der ersten drei Anbieter im Kostenrahmen.

Die Finanzierung ist durch Haushaltsreste aus 2021 gesichert.

Beschluss

Das Angebot der Fa. XXX mit einer vorläufigen Angebotssumme von 88.417,00€ brutto (vorbehaltlich der Angebotsprüfung) wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die FFW Haimhausen - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Ausgaben von rd. 700.000 € entsprechend Finanzplanung 2021
Personelle Auswirkungen: keine

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.01.2021 der Einleitung des Ausschreibungsverfahrens für eine Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Haimhausen zugestimmt.

Mit Zuwendungsbescheid vom 01.04.2021 der Regierung von Oberbayern wird der Beschaffung zugestimmt. Danach wird für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (nach DIN 14530-27) für die Freiwillige Feuerwehr Haimhausen ein Betrag von 119.000,00 € im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Bindungsfrist beträgt 20 Jahre beginnend mit der Nutzungsaufnahme. Im Haushalt 2021 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 € eingeplant, damit das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden konnte und die Auftragsvergabe im Jahr 2022 erfolgen kann.

Begleitend zur Beschaffungsmaßnahme wurde ein Beratungsbüro, vertreten durch Herrn Viehhauser, mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt.

Die Beschaffungsmaßnahme wurde in vier LOSE aufgeteilt und ausgeschrieben.
       LOS 1: Fahrgestell für einen feuerwehrtechnischen Aufbau
       LOS 2: Feuerwehrtechnischer Auf-/Ausbau für ein HLF20
       LOS 3: Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF20
LOS 4: Rettungssatz mit Zubehör für ein HLF20

Für das LOS 1 (Fahrgestell für einen feuerwehrtechnischen Aufbau) ging ein Angebot ein:
       xxx
Als Kriterien für die Auftragserteilung wurde zu 65% der Preis, 15% die technische Ausführung, 15% die Qualität und 5% die Ausführungszeit festgelegt, wenn die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.

Für das LOS 2 (Feuerwehrtechnischer Auf-/Ausbau für ein HLF20) ging ein Angebot ein:
       xxx
Als Kriterien für die Auftragserteilung wurde zu 50% der Preis, 28% die technische Ausführung, 15% die Qualität und 7% die Ausführungszeit festgelegt, wenn die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.

Für das LOS 3 (Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF20) ging ein Angebot ein:
       xxx
Als Kriterien für die Auftragserteilung wurde zu 95% der Preis und 5% die Ausführungszeit festgelegt, wenn die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.

Für das LOS 4 (Rettungssatz mit Zubehör für ein HLF20) gingen drei Angebot ein:
       xxx
       xxx
       xxx
Als Kriterien für die Auftragserteilung wurde zu 95% der Preis und 5% die Ausführungszeit festgelegt, wenn die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.


Vergabe LOS 1:
Das einzige Angebot für das Fahrgestell für einen feuerwehrtechnischem Aufbau der Fa. xxx entspricht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und bewegt sich preislich im Rahmen der Erwartungen. Auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Vergabe sind erfüllt.

Diese angefragten Alternativen/Optionen sollen nicht mit beauftragt werden*:
Alternative 1 (kürzerer Radstand)                        Mehr-/Minderkosten          +/- 0 €
Alternative 2.1 (Fahrerhaus mittlere Länge)        Mehr-/Minderkosten        9.600 €/netto
Alternative 2.2 (Fahrerhaus längste Länge)        Mehr-/Minderkosten        4.900 €/netto
Alternative 3.1 (verstärkte Kipphydraulik)         Mehr-/Minderkosten        1.550 €/netto
Alternative 3.2 (Entfall Kipphydraulik)                 Mehr-/Minderkosten          +/- 0 €
Option 1 (2ter Nebenantrieb)                         Mehr-/Minderkosten        1.750 €/netto
Option 2 (Einbau Abbiege-Assistent)                 Mehr-/Minderkosten        3.600 €/netto

Diese angefragte Option soll mit beauftragt werden:
Option 3 (Ausschnitt Rückwand)                        Mehr-/Minderkosten        3.570 €/netto

* Die Alternativen sind bei dem in LOS 2 benannten Auf-/Ausbauer nicht notwendig, selbiges gilt für die Option 1. Die Option 2 ist im LOS 2 enthalten; die Option ist nötig, um die Zertifizierung der Fahrerkabine nach ECE-R29-3 nicht zu verlieren.
Gesamtkosten LOS 1:        115.315,00 €/netto                137.224,85 €/brutto (19% MwSt.)


Vergabe LOS 2:
Das einzige Angebot für das Fahrgestell für einen feuerwehrtechnischem Aufbau der Fa. xxx entspricht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und bewegt sich preislich im Rahmen der Erwartungen. Auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Vergabe sind erfüllt.

Diese angefragten Alternativen sollen nicht berücksichtigt werden*:
Alternative 1
(Standard LED-Blaulichtbalken)                        Mehr-/Minderkosten         - 645 €/netto
Alternative 2
(FPN 10-2000 Feuerwehrkreiselpumpe)                Mehr-/Minderkosten         - 250 €/netto
Alternative 3
(2000 l Wassertank)                                Mehr-/Minderkosten        1.280 €/netto

Diese angefragte Optionen soll mit beauftragt werden*:
Option 1 (Wartungsvertrag)                Mehr-/Minderkosten                906 €/netto

* Die Alternativen 1 und 2 sind ausschreibungstechnisch nötig, da nicht alle Auf-/Ausbauer z.B. die leistungsstärkere Pumpe FPN 10-3000 anbieten können. Die Option 1 ist zu empfehlen, da diese Kosten jährlich anfallen, sind diese nicht in den Gesamtkosten enthalten.
Gesamtkosten LOS 2:        348.357,00 €/netto                414.544,83 €/brutto (19% MwSt.)


Vergabe LOS 3:
Das einzige Angebot für die feuerwehtechnische Beladung für ein HLF20 der Fa. xxx entspricht den Vorgaben der Leistungs- bzw. Produktbeschreibung und bewegt sich preislich im Rahmen der Erwartungen. Auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Vergabe sind erfüllt.
Gesamtkosten LOS 3:         86.834,02 €/netto                103.332,48 €/brutto (19% MwSt.)


Vergabe LOS 4:
Die eingegangenen Angebote für den Rettungssatz mit Zubehör für ein HLF20 der Firmen xxx, xxx und xxx entsprechen den Vorgaben der Leistungs- bzw. Produktbeschreibung, die Beauftragung soll an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. xxx erfolgen. Auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Vergabe an die Fa. xxx sind erfüllt.
Gesamtkosten LOS 4:         32.917,00 €/netto                39.171,23 €/brutto (19% MwSt.)


Gesamtkosten:
Die Gesamtvergabe für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug beläuft sich damit auf 694.273,39 € inkl. 19% MwSt. (ohne Berücksichtigung des Zuschusses), einschließlich der von der Feuerwehr gewünschten Optionen ohne den jährlichen Wartungsvertrag. Im Laufe der Auftragsbearbeitung werden voraussichtlich noch weitere Kosten (Fahrt- und Verpflegungskosten) entstehen, da insbesondere bei der Erstellung des Aufbaus, Baubesprechungen und Abnahmen am Ort des Aufbauherstellers notwendig sein werden. Erfahrungsgemäß ergeben sich dabei zudem noch kleinere Anpassungen für die Auftragsausführung. Es ist aber davon auszugehen, dass der Finanzierungsrahmen von 700.000,00 € eingehalten werden.

Beschluss 1

Das Los 1 (Fahrgestell für einen feuerwehrtechnischen Aufbau) inklusive Option 3 zum Angebot wird an die Fa. Xxx aus xxx zum Preis in Höhe von 137.224,85 € (brutto) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Los 2 (Feuerwehrtechnischer Auf-/Ausbau für ein HLF 20) inklusive Option 1 zum Angebot wird an die Fa. Xxx aus xxx zum Preis in Höhe von 414.544,83 € (brutto) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Das Los 3 (feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20) wird an die Fa. Xxx aus xxx zum Preis in Höhe von 103.332,48 € (brutto) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Das Los 4 (Rettungssatz mit Zubehör für ein HLF 20) wird an die Fa. Xxx aus xxx zum Preis in Höhe von 39.171,23 € (brutto) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Zustimmung zum Abschluss eines Kostenerstattungsvertrags mit dem KU Liegenschaften für die Erschließung des Baugebiet Birkenweg-Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Durch Beschluss des Gemeinderats vom 18.11.2021 wurde dem KU Liegenschaften die Erschließung des Baugebiets Birkenweg-Süd übertragen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrags zugestimmt. Das KUL hat nun den Grundstückseigentümern den Kostenerstattungsvertrag für die von der Gemeinde übertragenen Erschließungsarbeiten (Straße, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung und Begrünung) vorgelegt.

Die Gemeinde selbst ist davon mit 10 Bauparzellen sowie dem gemeinschaftlichen Garagenhof und den Garagen für die 10 Bauparzellen betroffen. Die Bauparzellen mit Garagen und Garagenhof umfassen eine Fläche von 4.225 m². Für diese Fläche wird die Gemeinde (nach der vorliegenden Kostenschätzung) voraussichtlich 195.000 Euro zu bezahlen haben (~ 46 €/m²). Die weitergehenden Erschließungskosten anderer Spartenträger (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom, Telekommunikation etc.) werden nicht vom Kostenerstattungsvertrag erfasst. Diese Kosten werden von den Spartenträgern direkt mit den Grundstückseigentümern (auch Gemeinde) abgerechnet.

Auf den Kostenerstattungsvertrag wird Bezug genommen. Die im Kostenerstattungsvertrag genannte Anlage 3 (Erschließungsvertrag) wird nicht nochmal beigefügt (s. Anlage zum TOP Genehmigung Erschließungsvertrag GR 18.11.2021).

Beschluss

Dem Abschluss des Kostenerstattungsvertrags mit dem KU Liegenschaften zur Erschließung des Baugebiets Birkenweg-Süd wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022, TOP 4, wurde über das Beteiligungsverfahren zur beabsichtigten Änderung des LEP‘s berichtet. Die Gemeinde hat hierbei die Möglichkeit zur Stellungnahme. Äußerungen sind allerdings nur zu den geplanten Änderungen möglich.

Die Thematik wurde im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 22.03.2022, TOP 2 vorberaten. Der Beschlussbuchauszug mit den Beschlussergebnissen wird der Sitzung zu diesem TOP beigefügt. 

Beschluss 1

Zum Thema Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit (1.1): Die Gemeinde Haimhausen schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zum Thema Klimawandel (1.3): Die Gemeinde Haimhausen schließt sich der Stellungnahme des Bayrischen Gemeindetages an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zum Thema Wettbewerbsfähigkeit (1.4): Die Gemeinde Haimhausen schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zum Thema Raumstruktur (2): Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindetages an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zum Thema Raumstruktur (2): Der Gemeinderat macht sich zum Thema Einstufung in die Gebietskategorie ergänzend die Stellungnahme von OPLA zu eigen und gibt eine entsprechende Stellungnahme ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 6

Zum Thema Siedlungsstruktur (3): Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 7

Zum Thema Siedlungsstruktur (3): Der Gemeinderat macht sich zum Thema Anbindegebot ergänzend die Stellungnahme von OPLA zu eigen und gibt hierzu die entsprechende Stellungnahme ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 8

Zum Thema Siedlungsstruktur (3): Die Gemeinde beanstandet, dass keine Verbindlichkeit bei der Flächenversiegelung festgelegt wurde und fordert eine Obergrenze von 5 ha täglich in Bayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss 9

Zum Thema Mobilität und Verkehr (4): Die Gemeinde Haimhausen schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an. Ergänzend beanstandet die Gemeinde, dass der Bau der dritten Start und Landebahn von der aktuellen Änderung ausgeklammert ist. Es wird gefordert, die Planung und den Bau- der dritten Start- und Landebahn zu streichen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zum Thema Wirtschaft (5): Die Gemeinde Haimhausen gibt hierzu keine Stellungnahme ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

Zum Thema Energieversorgung (6): Die Gemeinde Haimhausen schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zum Thema Freiraumstruktur (7): Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 13

Thema soziale und kulturelle Infrastruktur (8): Die Gemeinde Haimhausen schließt sich der Stellungnahme des Landratsamtes an, wonach für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur weitere Ergänzungen vorzunehmen sind. Um der Bedeutung der hier behandelten Themenvielfalt gerecht zu werden, werden klarere Maßnahmenvorschläge sowie konkrete Zielformulierungen benötigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung unter TOP 11 sowie die am 05.02.2022 unter TOP 2 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 8
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8.1. Vorfahrtsregelung Mühlenstraße - Pointweg - Dachauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 8.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 beantragte GRM Dost o. g. in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen, weil die bestehende Vorfahrtsregelung (nämlich keine und damit: rechts vor links) in diesem Bereich kritisch angesehen wird. Dieser Bereich war bereits in der Verkehrsschau am 4. August 2020 behandelt worden (siehe Bericht des Bürgermeisters, GR-Sitzung vom 20.01.2022). GRM Dost regte erneut eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis auf die Kreuzungssituation an.

Beschilderungen dürfen nur da zusätzlich aufgestellt werden, wo sie erforderlich sind. Die Polizei ist dazu zu hören. Deshalb wurde erneut die Polizei involviert. Die Stellungnahme ist in der Anlage ersichtlich.

Aufgrund der erneuten Begutachtung durch die Polizei wurde dem Bauhof der Auftrag erteilt, den vordersten Strauch zu Gunsten des Pfostens für das Straßenschild „Pointweg“ aus der Verkehrsinsel zu entfernen. Somit ist die Einmündung besser als solche zu erkennen. Eine zusätzliche Beschilderung wird nicht befürwortet, da eine gesetzliche Vorschrift (keine Beschilderung: rechts vor links) nicht beschildert werden muss. Grundsätzlich handelt es sich in diesem Bereich auch nicht um eine Durchgangsstraße mit viel ortsfremdem Verkehr, die vielleicht eine Verdeutlichung erforderlich machen würde, sondern ausschließlich um Anwohner, welche die örtlichen Gegebenheiten kennen.

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8.2. Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung von Oberbachern nach Ottenhofen durch die TenneT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Am 22.02.2022 wurden wir gemeinsam mit der Stadt Unterschleißheim von der TenneT und den Bayernwerken speziell für unseren Bereich über den aktuellen Planungsstand und das weitere Vorgehen auf Grundlage des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens informiert. Am 23.02.2022 fand sodann auf Bürgermeisterebene ein weiteres planungsbegleitendes Forum für das Gesamtprojekt statt.

Die weiteren Planungen konzentrieren sich nach Aussagen von TenneT auf die Süd-Variante. In Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren wurde eine Grobtrassierung vorgenommen und hierbei mögliche Maststandorte ermittelt. Betroffene Eigentümer*innen wurden zu persönlichen Gesprächen eingeladen. Sämtliche Hinweise und Erkenntnisse aus den Gesprächen gehen in die weiteren Planungen ein. Nach Abschluss dieser Gespräche soll der aktuelle Planungsstand auf der Homepage der TenneT veröffentlicht werden.

Eine Herausforderung in der Planung liegt derzeit in der Anbindung der Bayernwerk-Leitungen und den mit den Netzausbauplänen 2020/2021 verbundenen Maßnahmen. An einer Lösung wird derzeit gearbeitet.

In 2022 finden zudem noch umweltfachliche Untersuchungen und Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange statt, deren Ergebnisse auch in die weiteren Planungen einfließen.

Nach aktuellem Zeitplan sollen im 3. Quartal 2023 die vollständigen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren eingereicht werden. Im Rahmen dieses Verfahrens haben sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dann Gelegenheit zur Stellungnahme.

Sobald neue Informationen vorliegen wird berichtet. 

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8.3. Ablehnung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen durch das LRA Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamts Dachau vom 09.03.2022, eingegangen am 16.03.2022, wurde der sachliche und räumliche Teilflächennutzungsplan der Gemeinde zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen abgelehnt.

Die Begründung entspricht der bereits im Anhörungsverfahren vorgetragenen Auffassung:
  • die Gemeinde sei planungsrechtlich nicht zuständig und
  • das gemeindliche Plankonzept begegne Bedenken.

Gemäß der Beschlusslage wird Rechtsanwalt Engelmann gegen die Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht München erheben. Frist hierfür ist bis 19.04.2022. 

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9. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 9
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9.1. Vorstellung Verein Dachauer Moos im Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 9.1
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9.2. Ladesäuleninfrastruktur: Frage zum Sachstand bzw. Standorten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 9.2
Datenstand vom 14.12.2022 11:37 Uhr