Datum: 19.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass der Haushaltssatzung 2022
2 Gewährung eines jährlichen Zuschusses für die Nutzung des großen Probenraums in der Pfarrstraße 12
3 Räumliche Erweiterung Kindergarten Prof. Schinnerer Straße und Naturgruppe Heigl-Weiher
4 Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos
4.1 Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos - Sachstand Erschließung und Wohnungsbau
4.2 Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos - Vergabemodell Parzellen 5a und 5b
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
6 Bericht des Bürgermeisters
6.1 Radltour TenneT mit den Umweltverbänden
6.2 Einladung GRM Festbieranstich
6.3 Erhöhung der KiTa-Gebühren zum 01.09.2022
7 Wünsche und Anregungen

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1. Erlass der Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Vorberatung wurde für den 22.06.2022 (Haupt- und Finanzausschuss; gesonderte Information / Einladung via RIS) neu angesetzt. Der Erlass der Haushaltssatzung 2022 erfolgt somit in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 30.06.2022.

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2. Gewährung eines jährlichen Zuschusses für die Nutzung des großen Probenraums in der Pfarrstraße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Dorfmusik Haimhausen e.V. hat in der Pfarrstraße 12 den neuen Probenraum mit Nebenräumen bezogen. Für diese Räumlichkeiten wurde in der gestrigen Haupt- und Finanzausschusssitzung dem Abschluss eines Mietvertrags zugestimmt. Die jährlichen Mietkosten inkl. aller pauschalierten Nebenkosten belaufen sich auf 9.000 Euro. Als gemeinnütziger Verein, der sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanziert, kann sich die Dorfmusik die Miete für den Probenraum nicht dauerhaft leisten. Die Dorfmusik ist somit auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinde angewiesen.

Der Zuschuss soll in der Höhe der Mietkosten gewährt werden, da der Verein keinen Überschuss erzielt, der zur Deckung der Mietkosten verwendet werden kann.

Bis zum Umzug in die neuen Räumlichkeiten in der Turnhalle/Mensa hat die Dorfmusik den Übungsraum im UG des BRK-Kindergartens in der Prof.-Schinnerer-Str. 9 genutzt. Für diesen Übungsraum wurde auch eine Miete erhoben (1.100 Euro jährlich), die durch einen Zuschuss der Gemeinde getragen wurde.

Beschluss

Die Dorfmusik Haimhausen e.V. erhält von der Gemeinde einen jährlichen Zuschuss für die Nutzung des Probenraums und der Nebenräume in der Pfarrstraße 12. Der Zuschuss wird in Höhe der jeweiligen Jahresmiete inkl. der Nebenkosten (derzeit 9.000 Euro) gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.  Räumliche Erweiterung Kindergarten Prof. Schinnerer Straße und Naturgruppe Heigl-Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 3

Sachverhalt

1. Prof.-Schinnerer-Straße:
Um die zu erwartenden Kindergartenkinder aus der Ukraine in unserer Gemeinde aufnehmen zu können, ist es angedacht die Kreativkindergartengruppe am Kindergarten Prof.-Schinnerer-Straße zu erweitern. Da die Herstellung zeitlich keine großen Spielräume zulässt, wurden zunächst weitere Container angefragt. Die erste Abfrage ergab, dass die notwendigen Containermodule nicht gesichert bis zum September 2022 geliefert und aufgebaut werden können.

Auch gestaltet sich die Preisentwicklung für die Lieferung und Montage von Containern mehr als schwierig (240.000€ - nur die Container!). Als Alternative können die beiden angedachten Kindergartengruppen räumlich auch als Holzhäuser hergestellt werden. Diese Alternative hat den Vorteil, dass die Lieferung nach Auftragsfreigabe innerhalb von ca. 12 Wochen möglich ist. Als zusätzlicher Aspekt ist auch die Kostenersparnis gegenüber den Containern zu nennen. Nach Abklärung des notwendigen Raumbedarfs mit dem LRA Dachau für eine gemischte Nutzung (Krippe 0-3 und Kindergarten 3-6 Jahre) können diese Anforderungen in zwei Holzhäusern mit den Abmessungen von ca. 5,00 x 21,00 m erfüllt werden.

Nachstehende Kosten werden erwartet (alle Kosten in Brutto):
Kauf der beiden Holzhäuser:                ca. 130.000€
Fundamente                                        ca. 20.000€
Entwässerung                                ca. 20.000€
Heizung                                        ca. 20.000€
Außenanlage                                ca. 20.000€
Brandschutzkonzept                        ca. 6.000€
Küchen                                        ca. 10.000€
Gesamtkosten für die beiden Häuser        ca. 226.000€

2. Naturgruppe Heigl-Weiher
Zum 1. September 2022 übernimmt der Zweckverband Jugendarbeit die Trägerschaft des Naturkindergartens am Heigl-Weiher. Bereits jetzt ist absehbar, dass die vorhandenen baulichen Einrichtungen nicht ausreichen werden, um die angemeldeten Kinder unterbringen zu können. Daher ist angedacht, den vorhandenen Bauwagen um ein Holzgebäude für eine weitere Gruppe zu erweitern. Die hierfür notwendige Grundstückserweiterung konnte bereits mit dem Grundstückseigentümer vereinbart werden.

Da ein weiterer Bauwagen / Container als Erweiterung zeitlich & monetär ausscheidet, soll analog Punkt 1 ein Holzhaus mit den Maßen von ca. 12,00 x 5,00 m angeschafft werden.

Folgende Kosten werden hierfür erwartet (alle Kosten in Brutto):
Fertigung und Lieferung des Holzhauses:        ca. 35.000€
Fundamente:                                                ca. 6.000€
Außenanlage:                                        ca. 3.000€
Küche:                                                ca. 1.000€
Beurteilung Brandschutz:                                ca. 2.000€
Gesamtkosten:                                        ca. 47.000€

Die Angebotseinholung und Vergabe für die Holzhäuser kann gemäß Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 29.03.2022 als Freihändige Vergabe (Angebotseinholung von mind. 3 Anbietern) erfolgen.

Da die Angebotseinholung und Vergabe für die Holzhäuser sehr dringlich sind, kann nach der Submission nicht auf die nächste Gemeinderatssitzung gewartet werden. Es wird deshalb empfohlen den ersten Bürgermeister mit der Vergabe der Lieferleistung der Holzhäuser zu beauftragen.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die Kosten sind im HH 2022 berücksichtigt.

Beschluss 1

Der GR stimmt dem Vorhaben zur Errichtung zweier Holzhäuser für die Unterbringung der erwarteten ukrainischen Kindergartenkinder, zu den im Sachverhalt genannten Kosten, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der GR stimmt dem Vorhaben zur Errichtung eines Holzhauses für die Naturkindergartengruppe mit den zu erwartenden Kosten von ca. 130.000 €/Gruppe, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der erste Bürgermeister wird mit der Vergabe der Lieferleistung aller Holzhäuser bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 4
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4.1. Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos - Sachstand Erschließung und Wohnungsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Nach erfolgtem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Haimhausen und dem Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen, wird durch das KUL der Planer mit der Entwässerungsplanung beauftragt. Diese wird anschließend in die Ausführungsplanung integriert und ein neuer Bauzeitenplan erstellt. Im Anschluss daran werden die Gewerke öffentlich ausgeschrieben, hierbei sind die Wertgrenzen unter dem Schwellenwert, was eine beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ermöglicht.

Die Realisierung in 2022 wird aufgrund der bereits eingetretenen Verzögerungen und dem drohenden Ausfall von Asphaltlieferungen sehr unwahrscheinlich, was Auswirkungen auf den anschließenden Baubeginn der Häuser im Birkenweg haben wird. Die Fertigstellung der Erschließungsleistungen erfolgt wohl erst Anfang/Mitte 2023.

Für die Errichtung der Hauser auf den Parzellen 1a bis 1d, 2, 3a-3c wurde das KUL als Bauträger beauftragt eine Quartiersentwicklung baulich umzusetzen. Hierfür wurde ein Ing. Büro mit der Ausschreibung der Fachplaner beauftragt, welche bis September abgeschlossen sein soll. Im Herbst dieses Jahres kann dann mit den Bauanträgen und den Ausführungsplänen begonnen werden; nach Fertigstellung der Erschließungsleistungen soll unverzüglich der Wohnungsbau starten.

Für eine finale Kostenschätzung des Wohnungsbaus stehen momentan viele Unwägbarkeiten im Raum. Aktuelle Entwicklungen lassen eine Kostensteigerung annehmen; alleine durch Baukostensteigerungen und Lieferengpässe werden Preise im Bereich von 7.000 bis 7.500 €/qm erwartet.

Die Selbstverpflichtung nachhaltig zu bauen wird aktuell nicht mehr von Förderprogrammen unterstützt. Somit sind auch Kosten für energieeffiziente Rohstoffe und Anlagen ungemindert weiterzugeben.

Für die Vergabe der Wohnungen/Reihenhäuser ist grundsätzlich ein höherer Kaufpreis anzunehmen, als bei den Eigentumswohnungen im Grundfeld. Da auch weiterhin ein Richtlinienmodell angewendet werden soll, stehen gestiegene Kosten verstärkt einem gering angesetzten Einkommen und geringem Vermögen entgegen. Die Vorgaben der Einkommensgrenze wurden allerdings zum 12.05.2021 per Anwendungshinweis angepasst und etwas flexibler gestaltet (siehe Anlage), sodass diese möglichst zeitnah zum Vergabetermin an die Bruttojahresverdienste angepasst werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Weiterveräußerung (der dem Kommunalunternehmen Liegenschaften von der Gemeinde Haimhausen zu verkaufenden Grundstücke am Birkenweg Süd) nur unter Anwendung und Durchführung eines Richtlinienmodells erfolgen darf; die Einhaltung dieser Vorgabe ist in den Kaufverträgen zw. Gemeinde und KU-Liegenschaften dinglich zu sichern. Eine Anpassung von Einkommensgrenzen und die Vorstellung der Richtlinie selbst im Gemeinderat, erfolgt im Zuge des Projektfortschrittes nach belastbarer Kostenschätzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos - Vergabemodell Parzellen 5a und 5b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2022 (TOP 15) soll nur ein Teil der gemeindlichen Flächen im Baugebiet Birkenweg Süd durch das KU-L mit einer Wohnbebauung versehen werden. Die Parzellen 5a und 5b (je eine Doppelhaushälfte) sollen direkt im Baulandmodell / Richtlinienmodell veräußert werden, um für die Gemeinde notwendige finanzielle Mittel für den Erwerb des Mehrfamilienhauses oder anderer Investitionen zu gewährleisten.

Für die Festlegung des verringerten Kaufpreises fehlte es dem erstellten Wertgutachten an äquivalenten Verkaufspreisen gleicher Lage und Güte. Mit der Veräußerung erster Parzellen im Privatbereich stehen valide Verkaufspreise im Raum, welche eine Bewertung der Ermäßigung zulassen.

Die Leitlinien der Bayerischen Staatsregierung vom 09.06.2017, mit Anwendungshinweisen zum 12.05.2021, sind anzuwenden, da Ortsbezugskriterien nur kleiner gleich 50% der Bewertungssumme betragen dürfen und die Sozialkriterien Einkommen und Vermögen den Kern der Förderung „einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen Wohnraum zu verschaffen“ darstellen.

Wie bereits in TOP 4.1 dargelegt, sind die Einkommensgrenzen an das Bruttojahresdurchschnittseinkommen gekoppelt; länger warten kann daher auch höhere Verdienstgrenzen ermöglichen. Die Veräußerung kann vor Erschließung erfolgen, die Bebauung aber erst danach. Für die Käufer ergibt sich daher eine ungewisse Zeit zwischen Kauf und Baubeginn, der Bereitstellungszinsen erfordert, soweit der Kaufpreis direkt fällig wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Vergaberichtlinie zur Veräußerung der beiden Parzellen 5a und 5b im Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos zum sofortigen Verkauf an einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, wobei 50v.H. des Kaufpreises sofort (d.h. nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und ggfs. einer Grundschuld) sowie 50 v.H. des Kaufpreises nach Abnahme der Erschließungsarbeiten zur Zahlung fällig sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 6
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6.1. Radltour TenneT mit den Umweltverbänden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Am 10.05.2022 fand eine von TenneT organisierte Radtour mit den Umweltverbänden statt. Zunächst stellte sich TenneT im Unterschleißheimer Forum vor. Anschließend erfolgte eine gemeinsame Fahrt ins Inhausermoos. Hierbei wurde auch auf die aktuell vorliegenden Umwelterkenntnisse Bezug genommen. Die Veranstaltung ist als informelle Beteiligung einzustufen und diente vor allem dem Informationsaustausch.

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6.2. Einladung GRM Festbieranstich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 6.2
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6.3. Erhöhung der KiTa-Gebühren zum 01.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 6.3
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7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 7
Datenstand vom 22.06.2023 11:39 Uhr