Datum: 29.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 20:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sachstandsbericht: Kinderbetreuung in Haimhausen
1.1 Betreuung von Schulkindern 1. bis 4. Klasse
1.2 Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren
1.3 Betreuung von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren
2 Bericht des Bürgermeisters
3 Wünsche und Anregungen

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1. Sachstandsbericht: Kinderbetreuung in Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 29.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Betreuungsarten:

Hort:
Im Hort werden Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse betreut, Hausaufgaben gemacht, die Kinder können dort Mittag essen. Der Hort unterliegt dem Bayerischen Kinder- Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und wird auch entsprechend der Kinderzahl und der gebuchten Stunden gefördert. Dementsprechend ist die Förderung auch gebunden und abhängig vom geforderten Personalschlüssel in Personaldichte und Ausbildung (sprich: Erfordernis Personal mit pädagogischer Ausbildung).

Mittagsbetreuung:
Auch in der Mittagsbetreuung werden Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse betreut, Hausaufgaben gemacht, die Kinder bekommen seit Öffnung der Mensa ihr Mittagessen dort und können basteln oder spielen bis 16:00 bzw. 17:00 Uhr. Für die Mittagsbetreuung wird kein pädagogisches Personal benötigt, gefördert wird mittels eines Festbetrages gruppenweise durch den Freistaat. Es gibt auch keine Vorschriften bezüglich Personaldichte, der Personalbedarf entwickelt sich durch Menge der Kinder und Anforderungen. Die Anforderungen an das Personal in der Mittagsbetreuung steigt stetig, so gibt es immer wieder Kinder, die sich einnässen oder Ihre Jacken nicht schließen können und Einzelbetreuung bei den Hausaufgaben benötigen.  Hausaufgabenbetreuung ist grundsätzlich in der Mittagsbetreuung nicht verpflichtend vorgesehen, gehört aber auf freiwilliger Basis zu unserem Betreuungskonzept.

Kindergarten und Kinderkrippe:
Kindergarten (für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung) und Kinderkrippe (für Kinder von 1 Jahr bis zur Übernahme in den Kindergarten) unterliegen wie der Hort dem Bayerischen Kinder- Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie in der Förderung als auch im Personalbedarf und Gruppengröße bzw. Anstellungs- und Qualitätsschlüssel. Dies bedeutet, gefördert wird nur pädagogisches Personal.  Die Förderung vom Freistaat richtet sich nach Anzahl der Kinder und den gebuchten Stunden. Die Gewichtung der Buchungsstunden richtet sich noch nach einem evtl. höheren Aufwand (Regelkinder 1,0, Krippenkinder 2,0, Migrationskinder 1,3, Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand aufgrund von drohender oder bestehender Behinderung 4,5). Die Gewichtung hat Auswirkung auf den Personalstand, denn je höher die Gewichtung (sprich: der Betreuungsaufwand), desto höher muss auch der Personalbestand sein um z.B. einen Schlüssel von 10 (10 Kinder auf eine Betreuung) halten zu können.

Den Kindergarten können Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung besuchen, die Kinderkrippe ab einem Jahr bis zur Übernahme in den Kindergarten.

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1.1. Betreuung von Schulkindern 1. bis 4. Klasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 29.06.2022 ö 1.1

Sachverhalt

In den vergangenen Jahren gab es in Haimhausen 2 Hortgruppen für Kinder der 1. bis 4. Klasse. Pädagogische Fachkräfte sind auf dem gesamten Sektor derzeit extreme Mangelware. Dies hatte zur Folge, aufgrund von Kündigungen eine Hortgruppe im nächsten Schuljahr nicht gebildet werden kann und deshalb schließen muss. Viele Eltern haben deshalb ihre Kinder bereits auch in der Mittagsbetreuung angemeldet, um sicher einen Platz für ihr Kind zu bekommen.

Kurz vor den Pfingstferien wurden die Platzvergaben den Eltern bekannt gegeben; ebenso wurden die Platzabsagen durch die Einrichtungsleitung den Eltern mitgeteilt.

Aus den Kindern, die heute bereits die Mittagsbetreuung besuchen, verbleiben im nächsten Jahr 71 Kinder. Gleichzeitig wurden 41 Kinder in der Mittagsbetreuung angemeldet. 31 Kinder erhielten eine Zusage. 10 Kinder stehen derzeit noch auf der Warteliste.

Ziel ist, dass alle Kinder, die heute noch auf der Warteliste stehen, auch aufgenommen werden; kein Schulanfänger-Kind soll mittags in eine leere Wohnung kommen müssen, weil die Eltern arbeiten müssen.

Einige Kinder aus der 4. Klasse werden, wie vor einigen Jahren bereits einmal praktiziert, in die Offene Ganztagesschule wechseln. Welche Kinder dies sein werden, entscheidet die Mittagsbetreuung in Abstimmung mit den betroffenen Eltern.

Die Eltern der Mittagsbetreuung und die, die es werden wollen, erhalten dieser Tage einen Brief, mit der Bitte, die Betreuungszeiten ihrer Kinder auf Notwendigkeit zu überprüfen. Es ist der Mittagsbetreuung ja bereits geholfen, wenn einige Kinder evtl. nur tageweise kommen (müssen), weil ein Elternteil nicht täglich arbeiten geht.

Auf unsere Personalausschreibung für die Mittagsbetreuung hat 2 neue Mitarbeiterinnen ergeben; wir hoffen mit unserem Schreiben an die Eltern auch darauf, dass evtl. Mütter oder Großmütter in unserer Mittagsbetreuung mitarbeiten oder aushelfen können, da hier keine pädagogische Ausbildung erforderlich ist. Aber es ist auch klar, dass sich die Situation unserer Mütter gewandelt hat; zu Beginn der Mittagsbetreuung konnten viele Mütter die Mittagsbetreuung als Wiedereinstieg nach mehreren Jahren außerhalb ihres Berufes nutzen; heute arbeiten die meisten Mütter nach einem Jahr Elternzeit wieder.

Personal ist deshalb so dringend erforderlich, weil viele der Kinder intensive Betreuung benötigen wie z.B. Hilfe auf dem WC, Hilfe beim Anziehen weil der Reißverschluss hakt, Einzel-Hausaufgabenbetreuung etc. Sollte kein Personal gefunden werden, hat dies zur Folge, dass, um den Betreuungsbedarf zu erfüllen, der Anspruch an unsere Qualität darunter leidet, weil mit vielen Kindern in einer Gruppe auf einzelne Kinder nicht mehr so eingegangen werden kann wie in der Vergangenheit.

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1.2. Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 29.06.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Die Kindergärten in Haimhausen verfügen insgesamt über 193 Kindergartenplätze in den Kinderhäusern ohne den Kindergarten der Bavarian International School.

Zum 01.06.2022 besuchten 183 Kinder unsere 3 Einrichtungen. In der angefügten Tabelle sind bereits Zahlen angepasst an die zukünftige Struktur ohne Träger BRK, mit Naturgruppe in der Trägerschaft des Zweckverbandes.
50 Kinder werden die Schule besuchen, wegziehen oder in eine andere Einrichtung wechseln und damit aus dem Kindergarten ausscheiden.
Insgesamt 34 Kinder wechseln aufgrund ihres Alters von der Kinderkrippe in den jeweiligen Kindergarten. 75 Anmeldungen haben wir bis dato für eine unserer Einrichtungen erhalten.
Nicht enthalten sind die Anmeldungen von auswärtigen Eltern, die wir aufgrund unserer eigenen Knappheit von Kindergartenplätzen nicht aufnehmen können und deshalb bereits im Vorfeld abgesagt wurden.

Somit stehen im Kindergartenbereich rechnerisch gesehen 4 Kinder auf der Warteliste.

"Regelkinder" 3-6 Jahre

Gemeinde
Gemeinde
Zweckverb.
Kath. KH
Gesamt

Pfarrstraße
Prof.-Schinnerer-Str.
Naturgruppe
St. Nikolaus
Haimhausen






Betriebserlaubnis bis 30.06.
50
50
18
75
193






Bestand 01.06.
50
43
15
75
183
Abgang Schule
18
5
6
23
52
Zugang KK
13
8

13
34






Anmeldungen
7
48
8
12
75






Stand 01.09.
52
51
17
77
197






Warteliste
-2
-1
1
-2
-4


In der Prof.-Schinnerer-Straße ist der Anmeldestand deshalb so hoch, weil ALLE Kinder, die im in diesem Kindergartenjahr den BRK-Kindergarten besuchen, sich bei uns als neuen Träger anmelden mussten. Einige Eltern haben die Anmeldung „übersehen“ oder nicht mitbekommen, so dass diese Anmeldung erst in Nachhinein erfolgte. Eine sog. Verschiebung besteht auch zwischen Naturgruppe und „Haupthaus Prof“, weil Eltern aufgrund der geringeren Betreuungszeit in der Naturgruppe ihre Kinder in das Haupthaus umgebucht haben. Diese Kinder laufen unter Abgang Schule in der Naturgruppe. Diese Kinder sind aber Bestandskinder. 
Weiter handelt es sich um eine „rechnerische“ Zahl laut Betriebserlaubnis, in manchen Gruppen werden auch Kinder betreut, die einen Integrationsplatz aufgrund einer vorliegenden oder drohenden Behinderung belegen. Integrationskinder belegen z.B. mit Faktor 4,5 den Platz von 4,5 Kindern, was bedeutet, das ein höherer Personalbedarf erforderlich ist.

Neben der bestehenden „ausgelagerten“ Kinderkrippengruppe, die im ehemaligen vhs-Pavillon untergebracht ist, werden noch 2 weitere Tiny-Häuser gebaut werden, die jeweils (aus Brandschutzgründen nur) 10 Kinder aufnehmen dürfen. 
Bevor die Kinderkrippe in der Prof.-Schinnerer-Straße eröffnet wurde, bestand der damalige BRK-Kindergarten bereits aus 3 Gruppen.

Es wird nach Aufbau der beiden Tiny-Häuser eine Krippengruppe umziehen in die Tiny-Häuser, so dass in diesen Gruppenraum eine Kindergartengruppe wie früher untergebracht werden kann. Dies kann aber erst nach Fertigstellung der Tiny-Häuser (geplant Anfang Oktober 2022) sowie Vorhandensein des erforderlichen Personals erfolgen.
Somit erhöht sich ab ca. November 2022 die Zahl der Kindergartenplätze um weitere 25.

Die Naturgruppe wird im heutigen Umfang auch mit 20 Kindern betrieben werden können, auch eine Erweiterung um eine weitere Gruppe ist geplant.

In der erweiterten Kindergartenplanung bis Ende des Jahres sehen die Kapazitäten dann so aus, wobei durchaus noch Kinder zuziehen können oder evtl. Kinder, die im Oktober 3 Jahre alt werden und erst mal in der Krippe verbleiben, ggfs. in den Kindergarten wechseln können.

"Regelkinder" 3-6 Jahre

Gemeinde
Gemeinde
Zweckverb.
Kath. KH
Gesamt

Pfarrstraße
Prof.-Schinnerer-Str.
Naturgruppe
St. Nikolaus
Haimhausen






Betriebserlaubnis bis 30.06.
50
75
20
75
220






Bestand 01.06.
50
43
15
75
183
Abgang Schule
18
5
6
23
52
Zugang KK
13
8

13
34






Anmeldungen
7
48
8
12
75






Stand 01.09.
52
51
17
77
197






Warteliste
-2
24
3
-2
23

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1.3. Betreuung von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 29.06.2022 ö 1.3

Sachverhalt

Die Kinderkrippen in Haimhausen verfügen insgesamt über 120 Kinderkrippenplätze in den gemeindlichen Kinderhäusern Pfarrstraße und Prof.-Schinnerer-Straße sowie Kath.  Kinderhaus St. Nikolaus. Die Bavarian International School betreut keine Krippenkinder, die Naturgruppe ebenfalls nicht.

Zum 01.06.2022 besuchten 101 Kinder unsere 3 Einrichtungen. 

32 Kinder werden vor Oktober 3 Jahre und in den Kindergarten wechseln oder wegziehen. 51 Anmeldungen haben wir bis dato für unsere Einrichtungen erhalten.

Nicht enthalten sind die Anmeldungen von auswärtigen Eltern, die wir aufgrund unserer eigenen Knappheit von Kinderkrippenplätzen nicht aufnehmen können und deshalb bereits im Vorfeld abgesagt wurden.

"U3-Kinder" 1 bis 3 Jahre

Gemeinde
Gemeinde
Zweckverb.
Kath. KH
Gesamt

Pfarrstraße
Prof.-Schinnerer-Str.
Naturgruppe
St. Nikolaus
Haimhausen






Betriebserlaubnis bis 30.06.
36
48
0
24
108






Bestand 01.06.
36
40
0
25
101
Abgang Kindergarten
13
8
0
11
32
Zugang KK
0
0
0
0
0






Anmeldungen
28
13
0
10
51






Stand 01.09.
51
45
0
24
120






 - = Warteliste / freie Plätze
-15
3
0
0
-12






Da einige Kinder aufgrund der Platzknappheit noch nicht in den Kindergarten wechseln können und die 4. Gruppe im Kinderhaus Pfarrstraße zwar in der Betriebserlaubnis als Putter vorhanden ist aber noch nicht besteht, stehen noch 12 Kinder auf der Warteliste. 
Diese Kinder bekommen einen Platz in dieser Gruppe, sobald das Personal bindend vorhanden ist (Verträge unterschrieben, Möbel-Lieferung rechtzeitig).

Neben der bestehenden „ausgelagerten“ Kinderkrippengruppe, die im ehemaligen vhs-Pavillon untergebracht ist, werden noch 2 weitere Tiny-Häuser gebaut werden, die jeweils (aus Brandschutzgründen nur) 10 Kinder aufnehmen dürfen. Da die verbleibende Gruppe im Haupthaus aufgrund der Raumgröße bis zu 18 Kinder haben darf, wird die Betriebserlaubnis ab ca. Oktober 2022 auf 48, wenn möglich 50 Kinder in der Krippe (18 bzw. 20 Kinder im Haupthaus, 30 Kinder in jedem ausgelagerten Tiny-Gebäude) beantragt (derzeit 45).

"U3-Kinder" 1 bis 3 Jahre

Gemeinde
Gemeinde
Zweckverb.
Kath. KH
Gesamt

Pfarrstraße
Prof.-Schinnerer-Str.
Naturgruppe
St. Nikolaus
Haimhausen






Betriebserlaubnis bis 30.06.
48
48
0
24
120






Bestand 01.06.
35
40
0
25
100
Abgang Kindergarten
13
8
0
11
32
Zugang KK
0
0
0
0
0






Anmeldungen
28
13
0
10
51






Stand 01.09.
50
45
0
24
119






 - = Warteliste / freie Plätze
-2
3
0
0
1

Der Puffer für Krippenkinder ist sehr gering, da aber die zu gründende Kindergartengruppe im Haupthaus Prof.-Schinnerer-Straße Kinder unterjährig wechseln lassen könnte, stünden Notfall-Krippenplätze zur Verfügung. Voraussetzung ist jedoch, dass wir Personal finden und einstellen können (Thema: Fachkräftemangel).

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2. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 29.06.2022 ö 2
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3. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 29.06.2022 ö 3
Datenstand vom 22.11.2022 08:54 Uhr