Datum: 30.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass der Haushaltssatzung 2022
2 Erhöhung der Gebühren zum 1.9.2022 im Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen
3 Genehmigung des Trägerschaftsvertrags für die Naturgruppe mit dem Zweckverband Jugendarbeit
4 Genehmigung des Nachtrags zum Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag für das Baugebiet Schrammerweg mit der BayernGrund GmbH
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
6 Bericht des Bürgermeisters
6.1 Vollzug der technischen Gewässeraufsicht
7 Wünsche und Anregungen

zum Seitenanfang

1. Erlass der Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlichen Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt einzustellen. 
Die Haushaltssatzung 2022 enthält die gemäß Art. 63 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 2 KommHV-Kameralistik erforderlichen Bestandteile. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.06.2022 vorgestellt. 

Der Haushalt 2022 schließt mit einem Gesamtvolumen von 29.860.300 €, dabei entfällt auf den 
Verwaltungshaushalt eine Summe von 15.022.800 € und auf den
Vermögenshaushalt eine Summe von 14.837.500 €.

Im Jahr 2022 sind keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen; es sind allerdings Umschuldungen von Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von 8.655.500 € erforderlich. 

Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2022 im Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 1.380.000 €, die der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedürfen.

Die Hebesätze werden sind durch die Hebesatz-Satzung vom 19.03.2021 geregelt und werden in 2022 nicht verändert.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.0000 € festgesetzt.

Der Stellenplan ist in der Anlage beigefügt.

Alle Veränderungen und die wichtigsten Punkte sind im Vorbericht erläutert, worauf hiermit verwiesen wird.

Beschluss 1

Die vorgelegte Haushaltssatzung 2022 samt ihren Anlagen wird als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K den vorgelegten Finanzplan 2021 bis 2025 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Stellenplan 2022 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Haushaltsplan 2022 Gemeinde Haimhausen.pdf
Download Haushaltssatzung mit Vorbericht, Stellenplan und Wirtschaftsplänen.pdf

zum Seitenanfang

2. Erhöhung der Gebühren zum 1.9.2022 im Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2021 wurde ausführlich über eine jährliche, moderate Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten, damit durch die jährlich steigenden Personalkosten die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen und eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden kann. 

Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, das die Gemeinde trägt, reduziert werden.

Für Kinderhausen und die Kinderkrippe beträgt das Defizit 516.828,82 € in 2021. Den sog. kommunalen Anteil muss die Gemeinde per Gesetz (BayKiBiG) tragen. Dieser beläuft sich auf 322.196 €.

Für die Kinderkrippe und den Kindergarten wurden in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Die Personalkosten steigen von 2021 auf 2022 um voraussichtlich um 15% an. Die 15% unterteilen sich in Personal für zusätzliche Gruppen und tarifliche Erhöhungen. Bei einem zu erwartenden Tarifabschluss von 3,5% werden sich der Anteil aller tariflichen Veränderungen bei ca. 6% bewegen, bei einem höheren Tarifabschluss entsprechend höher.

Durch eine Erhöhung um durchschnittlich 5% sollen die steigenden Personalkosten in etwa gedeckt werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude verbleiben zu 100% bei der Gemeinde. 

Die Gebühren im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe verändern sich demnach wie folgt:

Stunden/ Tag
Aktuelle Gebühren
NEU ab 01.09.2022
Erhöhung 
Kindergarten
5
150 €
155 €
5 €
6
180 €
190 €
10 €
7
210 €
220 €
10 €
8
240 €
250 €
10 €
9
270 €
280 €
10 €
10
300 €
315 €
15 €
Krippenkinder bis 3 Jahre
4
225 €
235 €
10 €
5
280 €
290 €
10 €
6
335 €
350 €
15 €
7
390 €
410 €
20 €
8
445 €
470 €
25 €
9
505 €
530 €
25 €
10
560 €
590 €
30 €
Krippenkinder ab 3 Jahren
4
180 €
190 €
10 €
5
225 €
235 €
10 €
6
270 €
280 €
10 €
7
315 €
330 €
15 €
8
360 €
380 €
20 €
9
410 €
430 €
20 €
10
460 €
480 €
20 €

Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung vom 28.06.2021, geändert durch Satzung vom 15.09.2021 werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2022.06.30 Anlage TOP 2 (KiTa Gebührensatzung 01.09.2022).pdf

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Trägerschaftsvertrags für die Naturgruppe mit dem Zweckverband Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Naturgruppe am Heiglweiher war bisher Bestandteil des Kindergartens in der Prof.-Schinnerer-Straße. Mit dem Wechsel der Trägerschaft des Kindergartens zum 01.09.2022 übernimmt die Gemeinde diesen Kindergarten selbst als Träger.

Umfangreiche Erfahrungen des Zweckverbands mit Natur- und Waldkindergärten haben uns veranlasst, die Trägerschaft für die Naturgruppe an den Zweckverband zu übertragen.

Der Trägerschaftsvertrag wurde bereits von der Verbandsversammlung des Zweckverbands angenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Trägerschaftsvertrag mit dem Zweckverband Jugendarbeit für die Naturgruppe am Heiglweiher.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Genehmigung des Nachtrags zum Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag für das Baugebiet Schrammerweg mit der BayernGrund GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Mit der Fa. BayernGrund GmbH wurde am 25.02./04.03.2013 ein Erschließungs- und städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Baugebiets Schrammerweg geschlossen.

Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen (Straßenbau und Begrünung) wurde in den letzten Jahren immer wieder hinausgezögert, da noch zu viele Grundstücke im Bauabschnitt 2 unbebaut waren. Mittlerweile sind nahezu alle Grundstücke im Bauabschnitt 1 und ein Großteil der Grundstücke im Bauabschnitt 2 bebaut, wodurch die Fertigstellung der Erschließungsanlagen notwendig wird.

Die Erschließungsmaßnahmen wurden 2013 mit Kosten in Höhe von 9.500.000 Euro kalkuliert. Tatsächlich ausgegeben wurden bisher 8.142.500 Euro. Für die Fertigstellung der Erschließungsanlagen wurden vom IB Brugger (Grünplanung) Kosten in Höhe von 1.400.000 Euro und vom IB Dost (Straßenplanung) Kosten in Höhe von 900.000 Euro geschätzt. Somit sind insgesamt Kosten in Höhe von 10.442.500 Euro zu erwarten. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von 9.500.000 Euro ergibt sich eine Untersicherung von knapp 1.000.000 Euro, die von den seinerzeitigen Vertragspartnern (Gemeinde und vier weitere Eigentümer) zu tragen sind.

Die zusätzlichen Kosten beruhen aber nicht nur auf allgemeine Kostensteigerungen (2013 bis 2022), sondern sind auch auf Umplanungen der Gemeinde zurückzuführen. Diese Mehrkosten können nicht auf die vier weiteren Grundstückseigentümer verteilt werden (Änderung der Vertragsgrundlage), sondern sind von der Gemeinde als Veranlasser zu übernehmen.

Mit dem 1. Nachtrag zum Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag werden die Leistungen geregelt, die die Gemeinde zusätzlich zu tragen hat, aber auch Leistungen die aus der Herstellungspflicht von BayernGrund entfallen (Beispiel: Baumreihe und Gehsteig in der Münchner Straße, die aufgrund der Umplanung durch den Lebensmittelmarkt künftig anders gestaltet wird).

Die von der Gemeinde zusätzlich zu tragenden Kosten werden sich voraussichtlich auf 200.000 bis 300.000 Euro belaufen (abhängig von den Ausschreibungsergebnissen). Vorwiegend fallen die Kosten durch die Umgestaltung der großen Freifläche innerhalb des Baugebiets Schrammerweg an.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den 1. Nachtrag zum Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag vom 25.02./04.03.2013 mit der Fa. BayernGrund GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Vollzug der technischen Gewässeraufsicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Am 17.05.2022 wurde im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht eine Überprüfung der Haimhauser Kläranlage durch das Wasserwirtschaftsamt München durchgeführt. Bei dieser Überwachung wurden keine Mängel festgestellt.

zum Seitenanfang

7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 7
Datenstand vom 22.06.2023 11:41 Uhr