Datum: 28.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Baulandmodell zur Grundstücksvergabe der Parzellen 5a und 5b im Bebauungsplangebiet "Birkenweg Süd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Durch den Kaufvertrag T19009/2019 vom 7. November 2019 wurde eine Teilfläche (45%) des Baugebietes Birkenweg Süd Inhausermoos an die Gemeinde mit der Vorgabe einer Veräußerung an weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung (Einheimischen-Modell) beurkundet. Im Teil B Abs.1 des Kaufvertrages ist hier explizit die Verfahrensart nach einer eigenen ermessenslenkenden Vergaberichtlinie durch die Gemeinde genannt, welche auf Personenkreise abzielt, deren Einkommen und Vermögen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigt.
Für den Fall das es widererwartend keinen Bedarf gibt, besteht eine Option zum Verkauf nach Marktpreis. Mit Ausnahme der Bauparzellen 5a und 5b wurden die gemeindeeigenen Parzellen dem Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen mit der Vorgabe der Einhaltung der oben genannten Auflagen verkauft. Die Bauparzellen 5a und 5b werden durch die Gemeinde Haimhausen unbebaut veräußert um in Form eines Baulandmodells den Gewinnern des Verfahrens eine eigene Bebauung zu ermöglichen.
Für das Verfahren wurden bereits 2017 die „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischen-Modells“ veröffentlicht, welche durch Schreiben des STMWBV vom 12.05.2021 mit weiteren Anwendungshinweisen ergänzt wurde (insbesondere die Anpassung der Verdienstgrenzen).
Die Vorgaben der Richtlinie wurden bereits beim Veräußerungsverfahren Eigentumswohnungen Grundfeld umgesetzt und in mehrfachen Sitzungen durch den Gemeinderat an die Anforderungen Haimhausens angepasst und konkretisiert. Diese Richtlinie wurde als Vorlage für die Bauparzelle 5a und 5b verwendet und um die Besonderheiten bei unbebauten Grundstücken erweitert (z.B. Erschließung, Bauverpflichtung, höhere Vermögenswerte).
Für die Vermarktung der Bauparzellen ist neben der Richtlinie ein Exposé erforderlich, dass die gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt. Vgl. §10 Abs 4 Satz 1 MaBV „bei Bauvorhaben, die ganz oder teilweise zur Veräußerung bestimmt sind: Lage und Größe des Baugrundstücks, das Bauvorhaben mit den von der Bauaufsicht genehmigten Plänen nebst Baubeschreibung, sofern das Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig ist, neben den vorerwähnten Plänen und der Baubeschreibung die Bestätigung der Behörde oder des Gewerbetreibenden gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a oder b, der Zeitpunkt der Fertigstellung, die Kaufsache, die Kaufpreisforderung, die Belastungen, die Finanzierung, soweit sie nicht vom Erwerber erbracht werden soll;“
Im Exposé (siehe Anhang) finden sich zusammengeführt die gesetzlichen Angaben, die Richtline, die rechtlichen Hinweise zum Verfahren und der Antrag selbst. Die Hinweise wurden aus bisherigen Verfahren übernommen. Eine erneute rechtliche Prüfung erfolgt aus Kostengründen nicht. Terminsetzung für die Abgabe der Anträge bei der Gemeinde ist der 04.11.2022. Die Verwaltung sichtet die Eingänge nach Stichtag, fordert ggf. fehlende Unterlagen nach (max. 14 Tage), anonymisiert diese und trägt diese in die Bewertungslisten für die jeweilige gewünschte Bauparzelle ein. Eine früheste Bewertung durch den Gemeinderat kann daher im Dezember erfolgen.
Die Richtlinie und das Exposé wurden in der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschuss vom 26.07.2022 vorberaten, eine Vorstellung der Richtlinie mit allen Einzelheiten und Vorgaben erfolgt daher nicht mehr.
In der Ausschusssitzung wurden sich auf folgende Anpassungen verständigt:
- Seite 7 Vergabegrundsätze, Ziffer 2.4: Die Bindungsfrist wird auf 15 Jahre festgesetzt
- Seite 9 Antragsberechtigung, Ziffer 3.2.3 und Seite 10 Vergabekriterien nach Punktesystem, Ziffer 4.2, Seite 38 Antragsformular: Die Jahresbruttoeinkünfte werden gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12.05.2021, Az.: 21-4090.16-1-2, angepasst und entsprechend erhöht.
- Seite 33, Kaufpreis: Es erfolgt eine Ergänzung über das Erfordernis eines Kostenerstattungsvertrags.
Ferner wurde Seite 13 Sonstige Bestimmungen, Ziffer 5.7 dahingehend ergänzt, dass es sich bei dem Stichweg um einen Eigentümerweg (anstatt Privatweg) handelt und der Kaufende der Widmung zustimmen muss. Die Anpassung von Privat- zu Eigentümerweg erfolgte auch noch auf Seite 16 und 33.
Der Beschlussbuchauszug der BPU-Sitzung, TOP 2, und das aktualisierte Exposé sind in der Anlage beigefügt. Die aktualisierten Passagen sind entsprechend farblich markiert.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Beschlüsse 1-3 des BPU vom 26.07.2022, TOP 2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2022
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ö
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|
2 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022 angekündigt, ist auch im Bereich der Mittagsbetreuung eine „moderate“ Anpassung“ der Betreuungsgebühren erforderlich. Die Personalkosten werden auch in der Mittagsbetreuung – bedingt durch den zu erwartenden neuen Tarifabschluss und den allgemeinen tariflichen Anpassungen – sich um 5% bis 7% erhöhen.
Neben der Personalkostenerhöhung besteht allerdings ein bereits seit Jahren ein immer wieder vertagtes Problem des Kostenersatzes für Spiel- und Bastelmaterial. Die bisherigen Gebührenerhöhungen haben dazu geführt, dass ein zusätzlich aufzunehmender Kostenersatz für das Spiel- und Bastelmaterial auf die kommende Gebührensatzung vertagt wurde. Die Gebührenanpassung ab September 2022 wird sich daher im Wesentlichen auf den Kostenersatz für Spiel- und Bastelmaterial beziehen.
Überschlägig ermittelt wurden rund 8,00 € pro Monat für Kinder, die die Einrichtung an 4-5 Tagen pro Woche besuchen. Kinder, die die Einrichtung nur an ein bis zwei Wochentagen besuchen benötigen dementsprechend weniger Spiel- und Bastelmaterial.
Die Gebührenerhöhung zum 01.09.2022 könnte sich folgendermaßen gestalten:
1 und 2 Tage pro Woche: 4,00 € Spiel- u. Bastelmaterial + 1,00 € allg. Geb.erhöhung
3 bis 5 Tage pro Woche: 8,00 € Spiel- u. Bastelmaterial + 2,00 € allg. Geb.erhöhung.
Bei Tageskindern und Betreuung in den Ferienzeiten würde je nach Betreuungsende eine Erhöhung von 1,00 € bis 2,00 € festgesetzt.
Aus Vereinfachungsgründen wird das Spiel- und Bastelmaterial nicht als gesonderte Gebühr festgesetzt werden, sondern Bestandteil der Betreuungsgebühr werden. In der Gebührensatzung wird lediglich festgesetzt, dass der Kostenersatz für das Spiel – und Bastelmaterial bereits in der Betreuungsgebühr enthalten ist.
Die alten und neuen Gebühren in der Gegenüberstellung:
Kosten pro Monat bei Betreuung bis 14:00 Uhr / 14:30 Uhr:
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alt
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neu
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1 Tag / Woche
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40,00 €
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45,00 €
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2 Tage / Woche
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70,00 €
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75,00 €
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3 Tage / Woche
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100,00 €
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110,00 €
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4 Tage / Woche
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130,00 €
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140,00 €
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5 Tage / Woche
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150,00 €
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160,00 €
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Tageskind
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12,50 €
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14,00 €
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Kosten pro Monat bei Betreuung bis 15:30 Uhr:
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alt
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neu
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1 Tag / Woche
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55,00 €
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60,00 €
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2 Tage / Woche
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85,00 €
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90,00 €
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3 Tage / Woche
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115,00 €
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125,00 €
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4 Tage / Woche
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145,00 €
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155,00 €
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5 Tage / Woche
|
165,00 €
|
175,00 €
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Tageskind
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15,00 €
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17,00 €
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Kosten pro Monat bei Betreuung bis 16:00 Uhr:
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alt
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neu
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1 Tag / Woche
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65,00 €
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70,00 €
|
2 Tage / Woche
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95,00 €
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100,00 €
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3 Tage / Woche
|
125,00 €
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135,00 e
|
4 Tage / Woche
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155,00 €
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165,00 €
|
5 Tage / Woche
|
175,00 €
|
185,00 €
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Tageskind
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17,50 €
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19,50 €
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Kosten pro Monat bei Betreuung bis 17:00 Uhr:
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alt
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neu
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1 Tag / Woche
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80,00 €
|
85,00 €
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2 Tage / Woche
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110,00 €
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115,00 €
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3 Tage / Woche
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140,00 €
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150,00 €
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4 Tage / Woche
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170,00 €
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180,00 €
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5 Tage / Woche
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190,00 €
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200,00 €
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Tageskind
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20,00 €
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22,00 €
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Ferienbetreuung pro Tag
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15,00 €
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16,00 €
|
Diesem Verwaltungsvorschlag steht (vgl. Anlage) ein Vorschlag des Elternbeirates der Mittagsbetreuung gegenüber. Dieser sieht einen Beitrag von 1 € je Buchungstag vor, um Auslagen für Spiele- und Snacks abzudecken. Weiterhin sieht dieser Vorschlag vor, die Mittel für Spiele und Snacks separat in der Satzung zu verankern, was im Bedarfsfall noch umzusetzen bzw. im Beschluss zu verankern wäre.
Beschluss
Antrag zur GeschO: Stimmt das Gremium für eine Vertagung des Tagesordnungspunktes 2 der heutigen Sitzung, um Austausch zur Gebührenerhöhung und Information des Elternbeirates der Mittagsbetreuung im Vorfeld zu gewährleisten?
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7
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3. Bauleitplanung "Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz" und "Wohnen und Leben am Kramer Kreuz"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2022
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Im April fand zur Erarbeitung der erforderlichen Bauleitpläne (FNP-Änderung, Aufstellung zweier B-Pläne) ein vertieftes Planungsgespräch statt. Teilnehmer waren der Vorhabenträger Ratisbona, das Planungsbüro für den Städtebau, die Eigentümer, der gemeindliche Fahrradbeauftragte und die Verwaltung. Hier wurde ein allererster Vorentwurf besprochen und weitere Inhalte besprochen.
Leider kam und kommt es aufgrund längerer Abwesenheiten und Wechsel von Zuständigkeiten beim Planungsbüro und Vorhabenträger zu Verzögerungen.
Die fortgeschriebenen Entwürfe erreichten die Verwaltung nach mehrmaligen Nachfragen nun Mitte Juli. Diese sind jedoch noch nicht in einer „verfahrensreifen“ Form, sondern bedürfen weiterer Abstimmungen und Überarbeitungen. Zeitlich war dies aufgrund des Bearbeitungsumfangs und erneuter Abwesenheiten im Planungsbüro nicht realisierbar.
Die weitere Abstimmung und Bearbeitung der Bauleitpläne sollen mit den Beteiligten in der Sommerpause fortgesetzt werden, sodass im September eine Behandlung im Gemeinderat (insbesondere Zustimmung zu den Vorentwürfen und Beauftragung der Verwaltung mit den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs.1/ § 4 Abs.1 BauGB) beabsichtigt ist.
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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2022
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderats-Sitzung waren keine Themen auf der nichtöffentlichen Sitzung und somit wurden auch keine Beschlüsse gefasst, die veröffentlicht werden könnten.
Beschluss
In der Gemeinderats-Sitzung waren keine Themen auf der nichtöffentlichen Sitzung und somit wurden auch keine Beschlüsse gefasst, die veröffentlicht werden könnten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2022
|
ö
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|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Besuch der TenneT-Baustelle in Münchberg und Umgebung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2022
|
ö
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5.1 |
Sachverhalt
Interner Pfad der Fotos: I:\Bilder\Haimhausener unterwegs\TenneT Münchberg
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5.2. Fluglärmmessung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
|
28.07.2022
|
ö
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5.2 |
Sachverhalt
Zwischen dem 25.04.2022 und dem 22.05.2022 wurde eine erneute Fluglärmmessung durchgeführt. Der ausgewählte Messstandort befand sich in Oberndorf, Alte Dorfstraße 28. Der Messbericht ist auf der Homepage der Gemeinde Haimhausen unter Verwaltung & Politik- Rathaus – Fachbereiche – Bauverwaltung - Natur- und Umweltangelegenheiten einsehbar. Dort sind ebenfalls die Messberichte der vergangenen Jahre hinterlegt.
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6. Wünsche und Anregungen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.07.2022
|
ö
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6 |
Datenstand vom 14.12.2022 11:43 Uhr