Datum: 15.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1.1 Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.03.2021
1.2 Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
2 Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz"
2.1 Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021
2.2 Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
3 Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kramer Kreuz"
3.1 Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021
3.2 Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bebauungsplanung für KITA-, JUZ- und Wohngebäude östlich des Abenteuerspielplatzes
4.1 Aufstellungsbeschluss
4.2 Entwurfsvorstellung des städtebaulichen Bebauungskonzepts
5 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022
6 Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung
7 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
8 Bericht des Bürgermeisters
8.1 Bekanntgabe der aktuellen Bodenrichtwerte
8.2 Vorläufiger Sitzungskalender 2023
8.3 Energiesparmaßnahmen
8.4 Antwort des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Ausweisung eines allgemeinen Gewerbegebiets an der B13
9 Wünsche und Anregungen

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1. 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 30.03.2021 hat der Gemeinderat (TOP 2) beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 196, 197, 200, 200/3 sowie für Flurnummer 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im südlichen Teilbereich sowie für eine Wohnnutzung bzw. für eine gemischtgenutzte Teilfläche im nördlichen Bereich zu ändern. Hierbei handelt es sich um die 17. Änderung des FNP. 

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der von Vertretern des Planungsbüros TB Markert aus Nürnberg vorgestellt wird. Da sich der Geltungsbereich im Laufe der Planung verändert hat, ist zunächst die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.03.2021 angezeigt.

Anschließend wird das Gremium um Zustimmung zum Vorentwurf gebeten und die Verwaltung und das Planungsbüro sind mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu beauftragen.

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1.1. Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 30.03.2021 hat der Gemeinderat (TOP 2) beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 196, 197, 200, 200/3 sowie für Flurnummer 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im südlichen Teil sowie für eine Wohnnutzung bzw. für eine gemischtgenutzte Teilfläche im nördlichen Bereich zu ändern. Hierbei handelt es sich um die 17. Änderung des FNP. Der Geltungsbereich umfasste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ca. 13.633 m² und ist im Lageplan dargestellt, der in der Anlage 1 (Geltungsbereich 30.03.2021) beigefügt ist.

Im Zuge der fortschreitenden Planungen zur beabsichtigten Nutzung haben sich Änderungen des Geltungsbereiches ergeben, sodass nunmehr die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt ist. 

Der Umgriff umfasst weiterhin die Flurnummern 196, 196/1, 197, 197/2, 200, 200/5 sowie 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen. In den Geltungsbereich aufgenommen wurden nunmehr eine Teilfläche der Flurnummer 200/3 sowie Teilflächen der Flurnummern 197/1, 200/1, 200/2, 244/20 und 1022/1, um einen Anschluss an die bestehende Verkehrsfläche südlich des Plangebiets zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 13.818 m², siehe Lageplan in der Anlage 2 (Geltungsbereich 15.09.2022).

Daher ist eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt.

Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net)

Beschluss

Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 30.03.2021, TOP 2, zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes dahingehend, dass der Geltungsbereich, bislang flächenmäßig bestehend aus den Flurnummern 196, 196/1, 197,197/2, 200, 200/3, 200/5 sowie 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen um eine Teilfläche der Flurnummer 200/3 korrigiert und um Teilflächen der Flurnummern 197/1, 200/1, 200/2, 244/20, 1022/1 erweitert wird, siehe Lageplan als Anlage zur Niederschrift. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 13.818 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Im Zuge des Verfahrens wurde nunmehr ein Vorentwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet.

Dieser wird in der Sitzung von Vertretern des Planungsbüros TB Markert vorgestellt und erläutert.

Das Gremium wird nach Vorstellung sowie der anschließenden Beratung bzw. Diskussion gebeten, dem Vorentwurf (Planstand: 15.09.2022) zuzustimmen.

Im Anschluss soll nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist zudem geplant, am 20.10.2022 einen Erörterungstermin anzubieten. Nähere Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt im Gemeindeblatt, auf der Homepage und auf den Amtstafeln bekannt gegeben. 

In der Anlage 1 sind die Planzeichnung sowie in Anlage 2 die Begründung mit Umweltbericht beigefügt. Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net)

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand: 15.09.2022, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig werden die Verwaltung und das Planungsbüro mit der Organisation und der Durchführung des zusätzlichen Erörterungstermins beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat (TOP 1) zur ausschließlichen Realisierung eines Verbrauchermarkts beschlossen, für die Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200 sowie für die Flurnummern 1022, 200/3 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ schreitet voran.

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der von Vertretern des Planungsbüros TB Markert aus Nürnberg und dem Vorhabenträger Ratisbona in der Sitzung vorgestellt wird. Da sich der Geltungsbereich im Laufe der Planung verändert hat, ist zunächst die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021 angezeigt. Anschließend wird das Gremium um Zustimmung zum Vorentwurf gebeten und die Verwaltung sowie das Planungsbüro sind mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu beauftragen.

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2.1. Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat (TOP 1) zur ausschließlichen Realisierung eines Verbrauchermarkts beschlossen, für die Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200 sowie für die Flurnummern 1022, 200/3 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ca. 9.514 m² und ist im Lageplan dargestellt, der in der Anlage 1 (Geltungsbereich 20.05.2021) beigefügt ist. 

Im Zuge der fortschreitenden Planungen haben sich Änderungen im Geltungsbereich ergeben, sodass nunmehr die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt ist. 

Der Umgriff umfasst weiterhin Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200, 200/3 sowie die Flurnummern 1022 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen, nur mit einem anderen Flächenanteil. Ebenso wurden Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 196/1,197/1, 200/1, 200/2 und 200/5 in den Geltungsbereich aufgenommen, um eine Erweiterung des Gehweges entlang der Münchner Straße zu ermöglichen und einen Anschluss an die bestehenden Fuß- und Radwege südlich des Plangebietes zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 9.407 m², siehe Lageplan in der Anlage 2 (Geltungsbereich 15.09.2022).

Daher ist eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt.

Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Beschluss

Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 20.05.2021, TOP 1, zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur ausschließlichen Errichtung eines Verbrauchermarktes dahingehend, dass der Geltungsbereich flächenmäßig auf den Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200, 200/3 sowie für die Flurnummern 1022 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen insgesamt angepasst wird und um Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 196/1, 197/1, 200/1, 200/2 und 200/5 jeweils Gemarkung Haimhausen erweitert wird, siehe Lageplan als Anlage zur Niederschrift. Der Geltungsbereich umfasst ca. 9.407 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde nunmehr ein Vorentwurf erarbeitet.

Dieser wird in der Sitzung von Vertretern des Planungsbüros TB Markert und dem Vorhabenträger Ratisbona vorgestellt und erläutert.

Das Gremium wird nach Vorstellung sowie der anschließenden Beratung bzw. Diskussion gebeten, dem Vorentwurf (Planstand: 15.09.2022) zuzustimmen. Im Anschluss soll nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist zudem geplant, am 20.10.2022 einen Erörterungstermin anzubieten. Nähere Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt im Gemeindeblatt, auf der Homepage und auf den Amtstafeln bekannt gegeben. 

In der Anlage sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Erschließungsplanung sowie die Begründung mit Umweltbericht beigefügt. Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Erschließungsplan sowie Begründung mit Umweltbericht), Stand: 15.09.2022, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig werden die Verwaltung und das Planungsbüro mit der Organisation und der Durchführung des zusätzlichen Erörterungstermins beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kramer Kreuz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat (TOP 2) für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5 sowie für Teilflächen der Flurnummern 196, 197 und 200 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ schreitet voran. 

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der von Vertretern des Planungsbüros TB Markert aus Nürnberg in der Sitzung vorgestellt wird. Da sich der Geltungsbereich im Laufe der Planung verändert hat (siehe auch TOP 3.1), ist zunächst die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021 angezeigt. Anschließend wird das Gremium um Zustimmung zum Vorentwurf gebeten und die Verwaltung sowie das Planungsbüro sind mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu beauftragen.

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3.1. Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat (TOP 2) für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 244/20 sowie für Teilflächen der Flurnummern 196, 197 und 200 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich umfasste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ca. 9.650 m² und ist im Lageplan dargestellt, der in der Anlage 1 (Geltungsbereich 20.05.2021) beigefügt ist.

Im Zuge der fortschreitenden Planungen haben sich Änderungen im Geltungsbereich ergeben, sodass nunmehr die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt ist.

Der Umgriff umfasst weiterhin die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 244/20 sowie Teilflächen der Flurnummern 196, 197 und 200 jeweils Gemarkung Haimhausen, nur mit einem anderen Flächenanteil. Außerdem ist eine Teilfläche der Flurnummer 200/3 ergänzt. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 10.122 m², siehe Lageplan in der Anlage 2 (Geltungsbereich 15.09.2022).

Daher ist eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt.

Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Beschluss

Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 20.05.2021, TOP 2, zur Aufstellung eines Bebauungsplans dahingehend, dass der Geltungsbereich flächenmäßig auf den Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200 sowie für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen insgesamt angepasst wird, siehe Lageplan als Anlage zur Niederschrift. Der Geltungsbereich umfasst ca. 10.122 m². 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde nunmehr ein Vorentwurf erarbeitet.

Dieser wird in der Sitzung von Vertretern des Planungsbüros TB Markert vorgestellt und erläutert. Das Gremium wird nach Vorstellung sowie der anschließenden Beratung bzw. Diskussion gebeten, dem Vorentwurf (Planstand: 15.09.2022) zuzustimmen.

Im Anschluss soll nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist zudem geplant, am 20.10.2022 einen Erörterungstermin anzubieten. Nähere Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt im Gemeindeblatt, auf der Homepage und auf den Amtstafeln bekannt gegeben. 

In der Anlage sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht beigefügt. Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht), Stand: 15.09.2022, zu. Zusätzlich sollen Punkte hinsichtlich klimagerechter Bauweise aufgenommen werden, sofern diese zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig werden die Verwaltung und das Planungsbüro mit der Organisation und der Durchführung des zusätzlichen Erörterungstermins beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung und das Planungsbüro und werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplanung für KITA-, JUZ- und Wohngebäude östlich des Abenteuerspielplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2020 stellte sich heraus, dass die Gemeinde dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nicht mehr gerecht werden kann und hier weiterer Handlungsbedarf besteht. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 17.09.2020, TOP 4, den Bedarf von zusätzlich sechs Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen anerkannt.

Da entsprechende Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, muss eine neue Kindertageseinrichtung gebaut werden. Hierfür ist eine Teilfläche östlich des Abenteuerspielplatzes an der Valleystraße vorgesehen. Auf die Vorstellung des Architekturbüros Obereisenbuchner in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, TOP 1, wird hierbei Bezug genommen.

Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, § 1 Abs. 3 BauGB.

Da auf dem Areal östlich des Abenteuerspielplatzes nicht nur eine Kindertageseinrichtung, sondern auch das Jugendzentrum (ggf. mit Verwaltungsräumlichkeiten) sowie Wohngebäude (insbesondere auch für senioren- und pflegegerechtes Wohnen) untergebracht werden sollen, wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zunächst mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts in mehreren Varianten beauftragt, siehe Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 26.04.2022, TOP 2.

Frau Breitenbach vom Planungsverband wird in der Sitzung die erarbeiteten Varianten vorstellen und für Fragen des Gremiums zur Verfügung stehen. Im Anschluss soll sich das Gremium für eine Variante entscheiden, aus der dann im nächsten Schritt ein (Vor-) Entwurf für das Bebauungsplanverfahren erarbeitet wird.

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4.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Aufgrund des bestehenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen und mangelnder Räumlichkeiten im Gemeindegebiet bedarf es eines KITA-Neubaus sowohl für Kinderkrippen- als auch Kindergartengruppen. Ferner besteht aufgrund des Platzbedarfs der örtlichen Feuerwehr in der Hauptstraße 60, 62 die Notwendigkeit für einen neuen Standort des Jugendzentrums. Darüber hinaus besteht ein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen im Gemeindegebiet, insbesondere auch an speziellen Wohnformen wie dem senioren- und pflegegerechten Wohnen.

Der vorliegende Bedarf kann auf einer Teilfläche der FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen östlich des Abenteuerspielplatzes mit einer Größe von ca. 1,28 ha gedeckt werden. Um die Entwicklung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und Gestaltung zu gewährleisten und auch verkehrliche und grünordnerische Belange zu berücksichtigen, ist hier die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist vorliegend insbesondere die Ausweisung einer Fläche zur Errichtung eines KITA-Neubaus, eines JUZ-Neubaus sowie die Errichtung von Wohngebäuden. Hierbei soll neben klassischem Geschosswohnungsbau insbesondere auch ein Komplex für senioren- und pflegegerechtes Wohnen entstehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan ersichtlich und stellt sich wie folgt dar:

Das Plangebiet umfasst einen 1,28 ha großen Teilbereich der FlNr. 283, der lt. FNP landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ist und als Acker genutzt wird. Die Fläche ist eben und nicht mit Gehölzstrukturen bewachsen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft die Wasserdruckleitung des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd. Direkt westlich des Gebiets ist der Abenteuerspielplatz mit der FlNr. 283/4 (ans Plangebiet angrenzend liegen Wikingerschiff, Basketball-Platz, Skatebahn). Zwischen Acker und Spielplatz verläuft ein Fußweg. Er verbindet die Bebauung an der Valleystraße mit dem nördlich gelegenen Mischgebiet (Am Pfanderling).

Dieses grenzt mit den Grundstücken FlNr. 283/ 33 (Gewerbebereich) und den FlNrn. 283/42 und 283/83 (Mischbereich), jeweils mit drei- bzw. zweigeschossiger Bebauung, an das Plangebiet an. Das voll bebaute MI-Gebiet ist mit dem Bebauungsplan „Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses“ überplant. Darin sind Emissionsbeschränkungen für die gewerblichen Nutzungen bestimmt. Nach Osten hin erstreckt sich weiter landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Grenze des Plangebietes ist eine gedachte Linie zwischen östlicher Grundstücksgrenze der FlNr. 283/33 (im Norden) und Plangger-Popp-Straße (im Süden).

Nach Süden hin wird das Gebiet von der Valleystraße begrenzt. Hier liegt das neue, derzeit in Bau befindliche Wohngebiet (Bebauungsplan Baugebiet „Schrammerweg“) mit bis zu 3-geschossiger Wohnbebauung. 

Um den zeitlichen und finanziellen Anforderungen gerecht zu werden, sollen Verfahrenserleichterungen in Anspruch genommen und der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a und § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne parallele Flächennutzungsplanänderung aufgestellt werden. Der Gesetzgeber räumt den Kommunen diese Möglichkeit ein. Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, davon nicht Gebrauch zu machen. Auch aus Gründen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung empfiehlt sich die Anwendung dieses Verfahrens.

Als Bezeichnung für den Bebauungsplan schlägt die Verwaltung „Bebauungsplan Werner-Blasius-Straße“ vor. Herr Blasius war nicht nur Altbürgermeister sondern auch Initiator und Mitbegründer des (jetzigen) JUZ. Er eignet sich daher hervorragend als Namensgeber für das Gebiet.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren sind im Haushalt 2022 eingeplant.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für eine Teilfläche der Flurnummer 283 der Gemarkung Haimhausen mit einer Größe von 1,28 ha die Aufstellung eines Bebauungsplans im Rahmen des §13b i.V.m. §13a i.V.m. §13 BauGB. Der Planbereich ist dem in der Anlage zur Niederschrift beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: 

Das Plangebiet umfasst einen 1,28 ha großen Teilbereich der FlNr. 283, der lt. FNP landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ist und als Acker genutzt wird. Die Fläche ist eben und nicht mit Gehölzstrukturen bewachsen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft die Wasserdruckleitung des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd. Direkt westlich des Gebiets ist der Abenteuerspielplatz mit der FlNr. 283/4 (ans Plangebiet angrenzend liegen Wikingerschiff, Basketball-Platz, Skatebahn). Zwischen Acker und Spielplatz verläuft ein Fußweg. Er verbindet die Bebauung an der Valleystraße mit dem nördlich gelegenen Mischgebiet (Am Pfanderling). Dieses grenzt mit den Grundstücken FlNr. 283/ 33 (Gewerbebereich) und den FlNrn. 283/42 und 283/83 (Mischbereich), jeweils mit drei- bzw. zweigeschossiger Bebauung, an das Plangebiet an. Das voll bebaute MI-Gebiet ist mit dem Bebauungsplan „Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses“ überplant. Darin sind Emissionsbeschränkungen für die gewerblichen Nutzungen bestimmt. Nach Osten hin erstreckt sich weiter landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Grenze des Plangebietes ist eine gedachte Linie zwischen östlicher Grundstücksgrenze der FlNr. 283/33 (im Norden) und Plangger-Popp-Straße (im Süden). Nach Süden hin wird das Gebiet von der Valleystraße begrenzt. Hier liegt das neue, derzeit in Bau befindliche Wohngebiet (Bebauungsplan Baugebiet „Schrammerweg“) mit bis zu 3-geschossiger Wohnbebauung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplan für eine Teilfläche der FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen mit einer Größe von 1,28 ha erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Werner-Blasius-Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten und die zu berechnenden Wertepunkte, die eine Durchführung des Regelverfahrens ergeben hätte, freiwillig in Ausgleichsflächen investiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Entwurfsvorstellung des städtebaulichen Bebauungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat auf Basis der gemeindlichen Bedürfnisse (KITA, JUZ, Wohnraum) für die zur Verfügung stehende Teilfläche der FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen ein städtebauliches Bebauungskonzept in mehreren Varianten erarbeitet, siehe Anlagen. 

Diese Konzeptvarianten wurden sowohl mit der Verwaltung als auch dem Geschäftsführer des Zweckverbands Jugendarbeit und den weiteren Eigentümerinnen abgestimmt. 

Frau Breitenbach vom Planungsverband präsentiert in der Sitzung die verschiedenen Varianten und steht dem Gremium anschließend für Fragen zur Verfügung.

Im Anschluss wird das Gremium gebeten, sich für eine Variante zu entscheiden. Mit dieser soll sodann das Bebauungsplanverfahren betrieben und daraus ein (Vor-) Entwurf erarbeitet werden.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die Planungskosten sind bereits im Haushalt 2022 eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten städtebaulichen Konzeptvarianten A, B und C zur Kenntnis. Mit der Variante C, unter Voraussetzung der gesicherten Zuwegung, soll nun das Bebauungsplanverfahren betrieben und auf dieser Grundlage ein entsprechender (Vor-) Entwurf ausgearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Vorberatend in der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss-Sitzung vom 22.03.2022 und abschließend in der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2022 wurde die Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP-E) beschlossen. Nach Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet.  Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 02.08.2022 dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragt, dazu ein ergänzendes Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Die überarbeitete Fassung des Fortschreibungsentwurfs ist dem Entwurf der Änderungsverordnung zu entnehmen. Hierin sind die Änderungen, die Gegenstand dieses ergänzenden Beteiligungsverfahrens sind, kenntlich gemacht.

Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie alle weiteren Unterlagen können im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden.

Zum besseren Verständnis sind darüber hinaus alle Änderungen, die sich aus dem ersten Beteiligungsverfahren ergeben haben, in einer gesonderten Lesefassung zum LEP-Entwurf gemäß Ministerratsbeschluss vom 02.08.2022 ersichtlich.
Lesefassung LEP

Den Auslegungsunterlagen liegt ebenfalls eine Zusammenfassung der Ergebnisse der vorangegangen Auslegung mit Äußerungen zu den einzelnen Änderungen und fachlicher Wertung bei.
Zusammenfassung der Ergebnisse

Zu den neuerlichen Änderungen am LEP-Entwurf, die neue oder verstärkte Beachtungspflichten zur Folge haben, können im Rahmen dieser ergänzenden Beteiligung bis zum 19.09.2022 Stellungnahmen abgegeben werden.  Darüber hinaus gilt dies auch für wesentliche Änderungen bei Grundsätzen, aus denen sich zusätzlich zu berücksichtigende oder wegfallende Abwägungsinhalte ergeben.

Gegenstand dieses ergänzenden Beteiligungsverfahrens sind somit konkret folgende Festlegungen und deren Begründungen einschließlich der diesbezüglichen Ausführungen im Umweltbericht unter 
 
  • 1.2.2. Abs. 3 (G) – 
Ergänzung um einen Grundsatz „In Gebieten mit einem angespannten  Wohnungsmarkt im Sinn des § 556 d Abs. 2 Satz 1 des BGB soll bei der Ausweisung von  Bauland auf die Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen durch entsprechende Modelle zur Erhaltung und Stabilisierung gewachsener Bevölkerungs- und Sozialstrukturen hingewirkt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Erweiterung wird begrüßt. Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich. 


  • 2.2.1 Abs. 2 (Z) i. V. m. LEP-Anhang 2 – Einführung einer sog. Beharrensregelung. Dies führt dazu, dass alle Gemeinden, die bereits 2013 einem Verdichtungsraum oder einem ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen zugeordnet waren, in dieser Gebietskategorie verbleiben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Haimhausen war und ist dem allgemeinen ländlichen Raum zugeordnet und somit von dieser Änderung nicht betroffen. Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich.


  • 5.4.1 Abs. 3 (Z) – Verstärkung der Festlegung für die Regionalen Planungsverbände zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Änderung wird grundsätzlich befürwortet. Dennoch wird hier ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit gesehen, der nicht bedingungslos hingenommen werden kann. Eine abgeschwächte Formulierung wie im vorigen Entwurf vom 14.12.2021 wird daher bevorzugt. Eine entsprechende Stellungnahme wird empfohlen.


  • 6.1.1 Abs. 1 (Z),  6.2.2 Abs. 1 (Z); 6.2.3 Abs. 4 (G); 7.1.3 Abs. 3 (G) – Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur, Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Windenergieausbau, Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf überbauten Flächen; Streichung des Grundsatzes, wonach landschaftsprägende Geländerücken und schutzwürdige Täler u. a. von Freileitungen und Windenergieanlagen freigehalten werden sollen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ergänzungen werden begrüßt. Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich.


  • 7.2.5 Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6 Abs. 1 (G), Abs. 2 (G) – Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement). 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ergänzungen werden begrüßt. Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich. 


Daneben wurde der Entwurf in weiteren Bereichen geändert, um durch Klarstellungen oder Konkretisierungen sowie fachliche Ergänzungen Missverständnisse auf nachfolgenden Planungsebenen zu vermeiden. Hierzu wird von einer erneuten Beteiligung abgesehen.

Konkret handelt es sich um die Festlegungen und deren Begründungen unter

  • 1.3.1
  • 1.4.2
  • 2.2.5
  • 3.1.1
  • 3.1.2
  • 5-1
  • 7.1.5
  • 8.2

sowie in den Begründungen zu 

  • 1.1.1
  • 1.1.3
  • 1.1.4
  • 1.3.2
  • 1.4.5
  • 2.2.2
  • 2.2.6
  • 2.2.7
  • 3.2
  • 6.2.1
  • 6.2.6
  • 7.2.2
  • 8
  • 8.1


Die Gemeinde Haimhausen hat im Rahmen des vorangegangenen Auslegungsverfahrens zu nachfolgenden Punkten Stellung genommen:

1.3 Klimawandel
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“. 
Es wurden aufgrund der Einwendungen zum vorangegangenen Entwurf keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich

1.4. Wettbewerbsfähigkeit
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“. 
Es wurden aufgrund der Einwendungen zum vorangegangenen Entwurf keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich

2.2 Gebietskategorien 
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“. 
Hier wurde eine sog. Beharrungsregelung eingeführt, die für die Gemeinde Haimhausen keine Auswirkungen hat. An der Einordnung der Gemeinde zum ländlichen Raum wurde keine Veränderung vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich 
3. Siedlungsstruktur (insbesondere Einwendung zum Anbindegebot)
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“. 
Es wurden aufgrund der Einwendungen zum vorangegangenen Entwurf keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich

4. Mobilität und Verkehr
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“. 
Es wurden aufgrund der Einwendungen zum vorangegangenen Entwurf keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich.

6. Energieversorgung
6.2.1 Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien 
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“ und Begründung zu 6.2.1 
Die Begründung wurde geändert, wonach die verstärkte Erschließung und Nutzung im überragenden öffentlichen Interesse liegen und dass die Ressourcen in allen Teilräumen notwendig sind und mittels der Festlegung von Vorrang und Vorbehaltsgebiet unterstützt werden sollen. Eine erneue Stellungnahme hierzu ist nicht möglich. 

6.2.3 Photovoltaik 
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“ und Ergänzung eines weiteren Grundsatzes: „Auf einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen und anderweitig bereits überbauen Flächen soll hingewirkt werden.“ Die Ergänzungen werden begrüßt. Eine erneute Stellungnahme ist nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich. 

6.2.5 Bioenergie 
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“. 
Es wurden aufgrund der Einwendungen zum vorangegangenen Entwurf keine Änderungen vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich.

7. Freiraumstruktur
7.2.2 Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer
Siehe Abwägung in „Zusammenfassung der Ergebnisse“.  Die Begründung wurde zur Verdeutlichung ergänzt. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich.

7.2.3 Wasserversorgung
Es wurden aufgrund der Einwendungen zum vorangegangenen Entwurf keine Änderungen vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich.

8. Soziale und kulturelle Infrastruktur
Es wurden aufgrund der Einwendungen zum vorangegangenen Entwurf keine Änderungen vorgenommen. Eine erneute Stellungnahme hierzu ist nicht möglich.


Weiteres Vorgehen:
Nach Rücksprache mit Herrn Simon vom Gemeindetag wird auch der Gemeindetag noch eine Stellungnahme erarbeiten. Das zuständige Gremium entscheidet jedoch erst am 15.09.2022. Vorab teilte Herr Simon mit, dass die aufgrund der vorherigen Auslegung eingebrachten Einwendungen zu einem beachtlichen Teil berücksichtigt wurden. Es wird dennoch eine Stellungnahme zu den nicht nachgekommenen Änderungsanträgen abgegeben. Auch zu Ziff. 5.4.1 werden Bedenken mit entsprechender Begründung geäußert. 

Die Gemeinde Haimhausen hat sich in großen Teilen im vorangegangen Verfahren der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages angeschlossen.  Es wird vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister damit zu beauftragen, die für die Gemeinde Haimhausen relevanten Punkte entsprechend dem Vorschlag des Gemeindetages in die Stellungnahme der Gemeinde Haimhausen zu übernehmen. 

Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag sowie der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages.

Zum Thema Nr. 5.4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft gibt die Gemeinde eine Stellungnahme ab und schließt sich hier der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an:

„Der Grundsatz, dass „in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt werden sollen, soll bestehen bleiben (entsprechend Fassung vom 14.12.2021). Die Festlegung als Ziel, wonach in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festzulegen sind, wird als Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde gesehen. 

Die Aufstufung der Möglichkeit zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft zu einem für die Regionalplanung verpflichtenden Ziel lehnen wir ab. Dort wo massive Flächenkonkurrenzen dies erfordern, konnten die Regionalpläne solche Festlegungen auch bisher vorsehen.

Da der Außenbereich planungsrechtlich ohnehin der Landwirtschaft zugeordnet ist und die Landwirtschaft auch über das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht eine hohe Flächenzugriffsicherheit besitzt, haftet dem Außenbereich ohnehin bereits die Wirkung eines landwirtschaftlichen Vorrangbereichs an, was im Blick auf Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln auch zu begrüßen ist. Die danebenstehenden Herausforderungen der kommenden Jahre im Bereich der Windkraft, der Photovoltaik, der Ansiedlung produzierender Betriebe sowie der Wohnraumschaffung sind jedoch zu groß, als das eine ohne Not geschaffene Flächenkonkurrenzstruktur weiterhelfen würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Überschlägig ermittelt wurden rund 8,00 € pro Monat für Kinder, die die Einrichtung an 3-5 Tagen pro Woche besuchen. Kinder, die die Einrichtung nur an ein bis zwei Wochentagen besuchen benötigen dementsprechend weniger Spiel- und Bastelmaterial.

Die Gebührenerhöhung zum 01.10.2022 könnte sich folgendermaßen gestalten:
1 und 2 Tage pro Woche: 4,00 € Spiel- u. Bastelmaterial + 1,00 € allg. Geb.erhöhung
3 bis 5 Tage pro Woche: 8,00 € Spiel- u. Bastelmaterial + 2,00 € allg. Geb.erhöhung.

Bei Tageskindern und Betreuung in den Ferienzeiten würde vorerst keine Erhöhung festgesetzt werden. Für Spiel- und Bastelmaterial wird 1,00 € je Tag erhoben.

Die alten und neuen Gebühren in der Gegenüberstellung:

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 14:00 Uhr / 14:30 Uhr:

alt
neu
Spielgeld
1 Tag / Woche
40,00 €
41,00 €
4,00 €
2 Tage / Woche
70,00 €
71,00 €
4,00 €
3 Tage / Woche
100,00 €
102,00 €
8,00 €
4 Tage / Woche
130,00 €
132,00 €
8,00 €
5 Tage / Woche
150,00 €
152,00 €
8,00 €
Tageskind
12,50 €
12,50 €
1,00 €

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 15:30 Uhr:

alt
neu
Spielgeld
1 Tag / Woche
55,00 €
56,00 €
4,00 €
2 Tage / Woche
85,00 €
86,00 €
4,00 €
3 Tage / Woche
115,00 €
117,00 €
8,00 €
4 Tage / Woche
145,00 €
147,00 €
8,00 €
5 Tage / Woche
165,00 €
167,00 €
8,00 €
Tageskind
15,00 €
15,00 €
1,00 €

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 16:00 Uhr:

alt
neu
Spielgeld
1 Tag / Woche
65,00 €
66,00 €
4,00 €
2 Tage / Woche
95,00 €
96,00 €
4,00 €
3 Tage / Woche
125,00 €
127,00 e
8,00 €
4 Tage / Woche
155,00 €
157,00 €
8,00 €
5 Tage / Woche
175,00 €
177,00 €
8,00 €
Tageskind
17,50 €
17,50 €
8,00 €

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 17:00 Uhr:

alt
neu
Spielgeld
1 Tag / Woche
80,00 €
81,00 €
4,00 €
2 Tage / Woche
110,00 €
111,00 €
4,00 €
3 Tage / Woche
140,00 €
142,00 €
8,00 €
4 Tage / Woche
170,00 €
172,00 €
8,00 €
5 Tage / Woche
190,00 €
192,00 €
8,00 €
Tageskind
20,00 €
20,00 €
8,00 €

Ferienbetreuung pro Tag

15,00 €

15,00 €

1,00 €

Mit dem Elternbeirat der Mittagsbetreuung sowie der Familien- und Jugendbeauftragten, Frau Rusch, wurde die Gebührenerhöhung und die Einführung des Spielgelds abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die (neue) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung zum 01.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 7

Beschluss

In der Gemeinderatssitzung wurde keine Beschlüsse gefasst und somit können keine Beschlüsse veröffentlicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 8
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8.1. Bekanntgabe der aktuellen Bodenrichtwerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt. Die Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom 12.08. bis 16.09.2022 öffentlich aus. Hierauf wurde durch Bekanntmachung hingewiesen. Die Bekanntmachung wurde auf der Homepage der Gemeinde Haimhausen eingestellt. Es besteht derzeit jedoch zusätzlich die Möglichkeit der einfachen und kostenfreie Einsicht über www.bodenrichtwerte.bayern.de . Diese ersetzt jedoch nicht die amtliche Bodenrichtwertauskunft. 


Der Bodenrichtwert 
für baureifes Land/Wohnbaufläche beträgt

 1.200,00 Euro/qm für den Ortsteil Haimhausen
   800,00 Euro/qm für den Ortsteil Haimhausen /Mischgebiet
   850,00 Euro/qm für den Ortsteil Inhausermoos
1.100,00 Euro/qm für den Ortsteil Ottershausen
   800,00 Euro/qm für den Ortsteil Amperpettenbach
   600,00 Euro/qm für den Ortsteil Oberndorf 
   480,00 Euro/qm für den Ortsteil Westerndorf

für Gewerbeflächen
   200,00 Euro/qm für den Ortsteil Haimhausen

für landwirtschaftliche Flächen 
    16,00 Euro/qm für Haimhausen 

für forstwirtschaftliche Flächen ohne Wertanteil für Aufwuchs
      6,00 Euro/qm gesamter Landkreis Dachau
      

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8.2. Vorläufiger Sitzungskalender 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 8.2

Sachverhalt

In Anhang befindet sicher der vorläufige Sitzungskalender 2023 inkl. Klausurtagungstermin und Gemeinderats-Weihnachtsfeier. Bitte aktualisieren Sie Ihre Kalender.

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8.3. Energiesparmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 8.3
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8.4. Antwort des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Ausweisung eines allgemeinen Gewerbegebiets an der B13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 8.4

Sachverhalt

Zuletzt wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2021 über einen Vororttermin an der B13 berichtet, an dem neben Bürgermeister Felbermeier, Landrat Löwl und MdL Seidenath auch insbesondere Staatssekretär Weigert teilnahmen. Im Anschluss wurde dem Staatssekretär die besondere Einzelfallsituation Haimhausens nochmal schriftlich dargestellt und mit Hilfe vom Landrat und MdL Seidenath um Unterstützung gebeten. Nunmehr erhielten wir nach fast einem Jahr die Antwort, dass die dargelegten Argumente keinen Ausnahmetatbestand darstellen würden und der Gemeinde anderweitige Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Diese Antwort ist inhaltsgleich mit dem Ergebnis eines vor Jahren stattgefundenen Arbeitsgespräches im Ministerium, bei dem die Gemeinde vom Kreisbaumeister und Wirtschaftsförderer des Landkreises unterstützt wurde.

Mithin führten sämtliche Versuche (Verwaltungsweg, politische Ebene) nicht zum Erfolg, sodass nach derzeitiger Sach- und Rechtslage die Ausweisung eines allgemeinen Gewerbegebiets an der B13 ausscheidet.

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9. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 9
Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr