Datum: 11.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:49 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Antrag zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber in Containerbauweise auf dem Grundstück FlNr. 155 der Gemarkung Haimhausen
1.2 Antrag auf Errichtung Quergiebel und Dachgaube auf dem Grundstück FlNr. 222/75 der Gemarkung Haimhausen
2 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Bau- Planungs- und Umweltausschusses
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Wünsche und Anregungen
4.1 Bepflanzung Verkehrsinsel Dachauer-Str./Mühlenstraße
4.2 Verkehrsinsel Alleestraße
4.3 Geschwindigkeitsmessung
4.4 Neueinstellung Kommunal Unternehmen der Gemeinde Haimhausen (KU)

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

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1.1. Antrag zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber in Containerbauweise auf dem Grundstück FlNr. 155 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber in Containerbauweise für das Grundstück FlNr. 155 der Gemarkung Haimhausen vor. Die baurechtliche Genehmigung soll bis zum 30.11.2025 erteilt werden.

Die Unterkunft für Asylbewerber wurde erstmalig mit Bescheid vom 09.12.2015 befristet bis zum 31.08.2019 baurechtlich genehmigt. Weitere baurechtliche Genehmigungen wurden mit Bescheid vom 25.03.2019 (befristet bis zum 30.11.2019) und mit Bescheid vom 29.11.2019 (befristet bis zum 30.11.2022) erteilt. Die Genehmigungen umfassten jeweils 3 Wohncontainer mit einer Breite von je 14,646 m und einer Länge von je 25,135 m. Aufgrund des fortbestehenden und bisher nicht anderweitig abdeckbaren Bedarfs an Asylbewerberunterkünften im Landkreis Dachau wurde die Verlängerung der Baugenehmigung für die bestehende Asylbewerberunterkunft beantragt.

Die baurechtlichen Genehmigungen wurden bisher befristet erteilt. Dies bedeutet, dass die Genehmigungen mit dem im Bescheid festgesetzten Datum ausgelaufen sind bzw. am 30.11.2022 auslaufen wird (Art. 69 Abs. 1 BayBO). Daher muss für den Bestand über den 30.11.2022 hinaus eine erneute baurechtliche Genehmigung ausgesprochen werden. 

Das Vorhabengrundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) und ist somit dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Für die auf längstens drei Jahre befristete Errichtung von mobilen Unterkünften (hier Wohncontainer) für Asylbewerber im Außenbereich gilt die Rechtsfolge des § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB bis zum Ablauf des 31.12.2027 (§ 246 Abs.13 Sätze 1 und 2 BauGB). Des Weiteren muss die Erschließung gesichert sein (§ 35 Abs. 2 BauGB).

Gesicherte Erschließung:
Das Vorhabengrundstück liegt mit einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche (Amperpettenbacher Straße) an. Die Wasserversorgung des Vorhabengrundstück erfolgt durch die zentrale Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung ist über die Kanalisation gewährleistet. Die Erschließung ist somit gesichert. 

§ 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB:
  1. Die geplante Nutzung ist eine Zweckmäßige Verwendung der bereits bestehenden mobilen Unterkünfte deren Bausubstanz erhaltenswert ist.

  1. An der äußeren Gestalt der Unterkünfte werden keine Veränderungen vorgenommen.

  1. Die sieben Jahresfrist die zwischen Aufgabe der bisherigen Nutzung und der neuen Nutzung liegen muss, ist in Bayern nicht anzuwenden (Art. 85 Abs. 5 BayBO).

  1. Die Unterkünfte wurden erstmalig am 09.12.2015 baurechtlich genehmigt und darauf errichtet. Aufgrund dessen, dass die Unterkünfte jeweils nur befristet für drei Jahre genehmigt werden kann, greift diese Regelung nicht.

  1. Diese Regelung greift nicht, da die Unterkunft für asylsuchende errichtet wurden und daher keiner Hofstelle zugeordnet werden kann.

  1. Greift hier nicht, da keine Änderung zu Wohnzwecken beabsichtigt ist. 

  1. Die Verpflichtungserklärung ist nicht erforderlich, da kein privilegiertes Vorhaben umgenutzt wird.  
 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber in Containerbauweise befristet bis zum 30.11.2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Errichtung Quergiebel und Dachgaube auf dem Grundstück FlNr. 222/75 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung eines Quergiebels und Dachgaube auf dem Grundstück FlNr. 222/75 der Gemarkung Haimhausen (Sonnenstraße 6a) vor. 
Das Einfamilienhaus wurde mit Bescheid vom 12.03.1998 baurechtlich genehmigt. Nun sollen zur Wohnraumerweiterung auf der Nordseite eine Dachgaube sowie ein Quergiebel errichtet werden.

Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hopfenbreite kleines Feld“ 10. Änderung (B-Plan).

Mit dem Antrag werden Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plan beantragt. Als Bezugsfall wird die genehmigte Wohnbebauung auf dem Grundstück FlNr. 222/77 der Gemarkung Haimhausen (Von-Haniel-Straße 15a) genannt.  


  1. Gaubenbreite (Festsetzung 10.3 Spiegelstrich 1):

Begründung:
Ähnliche Bauvorhaben sind bereits im Umgriff des Bebauungsplanes vorhanden und städtebaulich vertretbar.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplante Gaube soll eine Außenbreite von 1,80 m erhalten. Der B-Plan setzt eine max. Außenbreite von 1,40 m fest.
Der B-Plan stammt aus dem Jahr 1991. Die darin festgesetzte max. Außenbreite ist auf Grund der erhöhten Anforderungen an den Wärmeschutz nicht mehr zeitgemäß. Die geplante Gaubenbreite (1,80 m) und die Breite des Quergiebels (3,55 m) sind zusammen (5,35 m) zwar etwas breiter wie die Breite des Quergiebels (5,00 m), an der Dachfläche befindet sich nur ein Zwerchgiebel, des Bezugsfalls. Das Verhältnis zur Dachbreite (Bauvorhaben 11,79 m, Bezugsfall 11,215 m) wird gegenüber dem Bezugsfall eingehalten. 

Die Befreiung kann erteilt werden.


  1. Abstand Gaube zur Giebelwand (Festsetzung 10.3 Spiegelstrich 3):

Begründung:
Ähnliche Bauvorhaben sind bereits im Umgriff des Bebauungsplanes vorhanden und städtebaulich vertretbar.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplante Gaube solle einen Abstand zur Gaubenwand von 1,25 m erhalten. Der B-Plan setzt einen von Gauben zur Giebelwand von mind. 2,50 m fest.
Die geplante Gaube ist dem sich im Dachgeschoss befindlichen Bad zugeordnet. Auf Grund des Dachgeschossgrundriss kann die Gaube nicht verschoben werden.

Die Befreiung kann erteilt werden.


  1. Quergiebel (Zwerchgiebel):
Für den Quergiebel wurden Befreiungsanträge bzgl. dem Abstand zur Giebelwand und der Wandhöhe gestellt.
Bei dem geplanten Quergiebel handelt es sich um keinen Dachaufbau. Die Festsetzungen unter 10.3 des B-Plan greifen daher nicht. Eine Befreiung ist nicht erforderlich. Allerdings sollte der Abstand aus gestalterischen gründen zur Giebelwand das Maß der Gaube, so wie hier, einhalten. Auch eine Befreiung von der Wandhöhe ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Quergiebels und einer Dachgaube sowie zu den nachfolgenden Befreiungen vom Bebauungsplan „Hopfenbreite kleines Feld“ 10. Änderung zu.

  • Festsetzung 10.3 Spiegelstrich 1
Gaubenbreite 

  • Festsetzung 10.3 Spiegelstrich 3
Abstand Gaube zur Giebelwand 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Bau- Planungs- und Umweltausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 2
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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 3
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4. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 4

Sachverhalt

GRM Dost fragt an ob der Kreisel am Ortsausgang (FlNr. 200/4, Gemarkung Haimhausen) bepflanzt wird. Bgm. Felbermeier teilt mit, dass sich der Kreisel auf 

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4.1. Bepflanzung Verkehrsinsel Dachauer-Str./Mühlenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 4.1
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4.2. Verkehrsinsel Alleestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 4.2
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4.3. Geschwindigkeitsmessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 4.3
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4.4. Neueinstellung Kommunal Unternehmen der Gemeinde Haimhausen (KU)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 4.4
Datenstand vom 15.06.2023 16:43 Uhr