Datum: 14.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Auftragsvergabe Notstromversorgung
2 Ersatzbeschaffung Dienstfahrzeug
3 Erweiterung Kindergarten Prof.-Schinnerer-Straße / Vergabe Elektroarbeiten
4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
5 Bericht des Bürgermeisters
6 Wünsche und Anregungen
6.1 Social-Media-Auftritt der Gemeinde Haimhausen

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1. Auftragsvergabe Notstromversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2022 ö 1

Sachverhalt

Um im Falle eines Blackouts die notwendigen Einrichtungen sog. Leuchttürme (Gemeinde- und Ärztehaus, Feuerwehr und Mensa) mit Strom versorgen zu können, ist eine bauliche Anpassung an den zu den o.g. Gebäuden dazugehörigen Trafostationen notwendig. Im Notfall kann so zielgerichtete Stromversorgung der Leuchttürme mittels mobiler Notstromaggregate erfolgen. So soll nach den Umbauarbeiten an den drei Trafostationen von unterwiesenen Personen mittels Schalterbetätigung der über die mobilen Stromaggregaten eingespeiste Strom zielgerichtet lediglich an die Leuchttürme abgegeben werden. Alle sonstigen Stromabnehmer werden nicht versorgt.
Für diese Umbaumaßnahmen an den drei Trafostationen kann von ca. 10.000€ brutto gesamtkosten ausgegangen werden.
Für die Beschaffung der drei dazugehörigen mobilen Notstromaggregate sind folgende Kostenansätze anzunehmen (Achtung – die angegebenen Preise sind Stand 05.12.2022 und ändern sich laufend!)
  • Aggregat Gemeinde- und Ärztehaus        100kW                35.600€ brutto
  • Aggregat Feuerwehr                           60kW                24.900€ brutto
  • Aggregat Mensa                                100kW                35.600€ brutto
Hinzu kommen noch diverse Zusatzteile, 
wie Erdungsgarnitur usw.                                                              ca. 4.000€ brutto 
  • Umbaukosten Trafostationen                                     ca. 10.000€ brutto

Gesamtsumme:    111.100€ brutto
       
 
Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Außerplanmäßige Ausgabe

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt drei mobile Notstromaggregate zu erwerben und die dazugehörigen Umbaumaßnahmen an den Trafostationen mit einer Gesamtsumme von höchstens 120.000€ brutto beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Ersatzbeschaffung Dienstfahrzeug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Das gemeindliche Dienstfahrzeug i-MiEV Mitsubishi wurde vom 01.01.2013 bis 30.06.2017 zu einer monatlichen Leasingrate von 446,30€ brutto geleast. Anschließend wurde das E-Auto mit einer Ablösesumme von 2.670,00 € brutto abgekauft. Somit belaufen sich die Gesamterwerbskosten auf 26.772,20€ brutto.
Nun ist das Dienstauto, welches für Fahrten innerhalb der Gemeinde Haimhausen als auch für kurze Strecken unter anderem zum LRA nach Dachau regelmäßig genutzt wird, dem Alter entsprechenden Zustand. Auch lässt die Batteriespeicherkapazität spürbar nach, sodass Fahrten von einer Wegestrecke über 50km gerade im Winter unsicher sind ob die Batterie bis zum Ausgangspunkt zurück noch Leistung abgibt…

Als Ersatzfahrzeug schlägt die Verwaltung ein Fahrzeug vor, welches entweder als reines E-Auto oder alternativ als Hybrid, Plug-In Hybrid (beide Strom-Benzin) angetrieben wird.
Ein rein elektrisch angetriebenes Auto würde eins zu eins den vorhandenen i-MiEV ersetzen mit den bekannten Vor- und Nachteilen. Ein Hybridauto hätte den Vorteil der größeren Reichweite, der günstigeren Anschaffungs- bzw. Leasingkosten aber auch den Nachteil des höheren CO2 -Ausstoßes (siehe Anlage). 

Die Kosten bei einem reinen E-Auto in der Kompaktklasse (Golf-Größe) können gemäß Vergleich – s. Anlage mit rund 29.000€ über einem Zeitraum von 10 Jahren angenommen werden. Bei einem hybridbetriebenen Auto können ca. 20.000€ über einem Zeitraum von 10 Jahren angenommen werde, und für einen Plug-In-Hybrid fallen im Betrachtungszeitraum Kosten von ca. 30.000€ an. (Siehe Anlage)

Nach Angebotsrecherchen kann für ein Mittelklasseauto mit reinem E-Antrieb mit einer monatlichen Leasingrate von ca. 500€/Monat und einem Kaufpreis von ca. 40.000€ angenommen werden.
Bei Hybridantrieb kann von einer monatlichen Leasingrate von ca. 400€/Monat und einem Kaufpreis von ca. 40.000€ ausgegangen werden. Für einen Plug-In-Hybrid muss ebenfallvon einem Kaufpreis von ca.  40.000€ bzw. einer Leasingrate von 400€/Monat ausgegangen werden.
Die oben aufgeführten Leasingraten bzw. Neupreise stammen aus Angebotsvergleichen.
Für die mögliche ca. monatliche Leasingrate wurde eine jährliche Fahrleistung von 10.000km bei 48 Monate Leasinglaufzeit ohne Anzahlung berücksichtigt.
Der mögliche Umweltbonus wurde in allen vorherigen Angaben nicht berücksichtigt!


Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
HH 0600.5340 Monatliche Leasingrate bzw. einmalige Kaufsumme

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung für das gemeindliche Dienstfahrzeug.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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3. Erweiterung Kindergarten Prof.-Schinnerer-Straße / Vergabe Elektroarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:
Vergabe von Bauleistungen

Wie in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 15.11.2022 berichtet, gestaltet sich die Vergabe der Elektroarbeiten an den beiden Holzhäusern recht schwierig: Von sieben angefragten Elektrofirmen erhielten wir lediglich zwei Angebote, welche preislich so weit auseinander lagen das eine Vergabe gemäß  § 16d VOB/A (wirtschaftliches Angebot) an den günstigsten Bieter nicht erfolgen konnte. Um eine bessere Einschätzung zu den vorliegenden zwei Angeboten zu erhalten, wurde ein Fachplanerbüro für Elektrotechnik, MTM-Plan aus Bergkirchen, beauftragt, die Angebote zusammen mit den Vorgaben des Brandschutzes zu werten. Aus der Rückmeldung des Herrn Müller von MTM-Plan geht klar hervor, dass das günstigere Angebot nicht ausreicht (es wurden Massen gespart oder weggelassen) und mit Nachträgen zu rechnen. Somit ist gemäß §57 VgV (Ausschluss des Angebotes wegen erforderlichen Preisangaben) das günstigere Angebot auszuschließen.

In der ursprünglichen Kostenschätzung ist eine Bruttosumme von 20.000€ für die gesamten Elektroarbeiten veranschlagt. Die massive Kostensteigerung des wertbaren Angebotes begründet sich aus u.a. aus den vom Brandschutz vorgegebenen Sicherheitsausstattungen (+ rund 16.000€ brutto) als auch der in der letzten Zeit massiv angestiegenen Material- und Bauteilkosten. Da die Fertigstellung der beiden Holzhäuser drängt, die weiteren Bauarbeiten von den Elektroinstallationsarbeiten abhängig sind und auch eine erneute Angebotseinholung kein wirtschaftlicheres Angebot erwarten lassen, wurde das Angebot der Fa. XXX aus XXX bezüglich möglicher Einsparungsmöglichkeiten verhandelt. So kann die angebotene Beleuchtung durch einfachere Leuchten ersetzt werden. Ebenso kann durch Mithilfe bei den Verlegungsarbeiten Arbeitszeit reduziert werden sodass die Elektroarbeiten an den beiden Holzhäusern mit einer Angebotssumme von XXX€ brutto ausgeführt werden. Das verhandelte Angebot anbei als Anlage.



Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Überplanmäßige Kosten von XXX €

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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2022 ö 4

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2022 ö 5
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6. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

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6.1. Social-Media-Auftritt der Gemeinde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2022 ö 6.1
Datenstand vom 15.06.2023 16:52 Uhr