Datum: 21.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 18.06.21 ö Niederschrift.pdf
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1. Wohnanlage Schrammerweg - Vorstellung des ersten Planungsentwurfs
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Sachverhalt
Herr Krissmayr von g.h.k. Architekten stellte den ersten Planungsentwurf für die drei Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 232/6 vor.
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2. Erlass der neuen Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen (Energie) Haimhausen
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sachverhalt
Mit der Gründung des Kommunalunternehmens Liegenschaften wurde aus dem Gemeinderat der Vorschlag eingebracht, dem bereits seit 2005 bestehenden Kommunalunternehmen – zur eindeutigen Unternehmensidentifizierung – ebenfalls einen Zusatznamen zu verschaffen. Festgelegt wurde der Name „Kommunalunternehmen Energie“. Die Namensänderung bedarf einer Änderung der Unternehmenssatzung des KU.
Einhergehend sollte mit der erforderlichen Satzungsänderung auch eine Zusammenführung der „alten“ Unternehmenssatzung mit den drei bestehenden Änderungssatzungen zu einer neuen Unternehmenssatzung erfolgen. Da die bestehende Unternehmenssatzung bereits mehr als 10 Jahre alt ist und ohnehin ein Neuerlass erwogen wurde, hat der Vorstand dies zum Anlass genommen, die Satzung generell überprüfen zu lassen.
Herr Rechtsanwalt Fabian Dietl, der die Gemeinde / die Kommunalunternehmen bereits mehrfach bei der Gestaltung von Unternehmenssatzungen / Fragen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht beraten hat, wurde um entsprechende Überprüfung und Neugestaltung der Satzung gebeten. Explizit wurde um Stellungnahme zu folgenden Punkten gebeten:
- Einbeziehung der bestehenden Nahwärmeversorgung (mit teilweiser nicht regenerativer Energie) in den Unternehmensgegenstand (§ 2)
- Weitergehende Vertretungsregelung als bisher (nach bisheriger Regelung hat jedes Verwaltungsratsmitglied nur einen direkten Vertreter)
- Überprüfung der Handhabung zur Veröffentlichung von nicht öffentlichen Beschlüssen (Unternehmenssatzung sieht hierzu nichts vor; die in der Gemeindeordnung bestehende Regelung gilt nicht für die Wirtschaftsunternehmen der Gemeinde).
In seiner Überprüfung hat Herr Dietl keine unzureichenden bzw. unzulässigen Bestimmungen in der Unternehmenssatzung gefunden. Bei den explizit genannten Punkten hat Herr Dietl Vorschläge zum besseren Verständnis und zur Klarheit bzw. zur besseren Flexibilität (Vertretungsregelung) vorgelegt.
Im Schreiben vom 23.05.2018 sind selbstredend die Änderungen / Auswirkungen erklärt. In der Satzung sind die Änderungen farblich gekennzeichnet und mit Kommentaren (für mögliche Alternativ- oder Ergänzungstexte) versehen.
Von den Kommentaren empfiehlt es sich FD1, FD5 und FD6 in die Satzung zu übernehmen. Der Reintext der neuen Satzung inkl. der drei kommentierten Vorschläge ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte neue Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Energie der Gemeinde Haimhausen, mit dem Zusatz bei §5 Abs. 1 „bis zu 8 weiteren Mitgliedern“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Festlegung der (weiteren) Stellvertreter von Verwaltungsratsmitgliedern im Kommunalunternehmen Energie
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sachverhalt
Nachdem Sitzungen des Verwaltungsrats nur nach Bedarf und somit unregelmäßigen und nicht planbaren Zeiträumen stattfinden, muss des Öfteren von der Regelung des Stellvertreters Gebrauch gemacht werden. Die bisherige Satzung sah für jeden Verwaltungsrat nur einen Vertreter vor.
Durch die Anwendung des Proporzverfahrens für die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse kann diese Regelung durch die Unternehmenssatzung des KU übernommen werden. Die derzeitige Besetzung entspricht dabei bereits dem Proporzverfahren.
Die Regelung der Stellvertretung kann hierbei deutlich besser gestaltet werden. In der neuen Unternehmenssatzung wird es dabei den Fraktionen überlassen, die Anzahl der Stellvertreter zu benennen. Die Stellvertretung umfasst dabei nicht nur ein Verwaltungsratsmitglied, sondern alle Verwaltungsratsmitglieder der Fraktion - allerdings in der benannten Reihenfolge.
Somit sollte eine möglichst große Flexibilität zur Anwesenheit stimmberechtigter Verwaltungsratsmitglieder gegeben sein.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt die von den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppierungen vorgeschlagenen Personen als Stellvertreter im Verwaltungsrat Kommunalunternehmen Energie:
Vorschlags-Träger CSU-Fraktion, in nachfolgender Reihenfolge:
- Dr. Manfred Moosauer
- Thomas Mittermair
- Thomas Kranz
- Martin Müller
Vorschlags-Träger Bürgerstimme Haimhausen-Fraktion, in nachfolgender Reihenfolge:
- Anton Eberl
- Josef Brandmair
- Ergun Dost
Vorschlags-Träger Bündnis 90/Grüne-Fraktion, in nachfolgender Reihenfolge:
- Wilhelm Welshofer
- Dorothea Hansen
Vorschlags-Träger SPD, in nachfolgender Reihenfolge:
- Ingrid Waizmann
- Ludwig Meier
Vorschlags-Träger ÜWG, in nachfolgender Reihenfolge:
- Angelika Goldfuß
- Theodor Thönnißen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.05.2018
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Der Gemeinderat beurteilt für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung unter
TOP 5, TOP 7 und TOP 8 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weg-
gefallen und beschließt deshalb entspr. Art 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.
Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende die Beschlüsse zu den
Themen
- Breitbandausbau – Entscheidung über die Durchführung eines Auswahlverfahrens sowie Festlegung des Ausbaugebietes und des Ausbaustandards (TOP 5, nö, v. 17.05.2018)
- Zustimmung zur Beurkundung eines Dauernutzungsrechts für das Mehrzweckgebäude in der Hauptstraße 17 (TOP 7, nö, v. 17.05.2018)
- Übertragung der Projektsteuerung zur Errichtung der Wohnanlage am Schrammerweg an das KU Liegenschaften (TOP 8, nö, v. 17.05.2018)
bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bericht des Bürgermeisters
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5.1. Leserumfrage im Gemeindeblatt
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Die Verwaltung bereitet zusammen mit dem „Aktiv-Senior“ Fritz Bräuninger eine Leserbefragung bezüglich der Akzeptanz und Verbesserung des Gemeindeblatts vor. In der Juli-Ausgabe des Gemeind
eblatts wird bereits eine Vorankündigung erfolgen; in der Aug./Sept.-Ausgabe wird dann die Umfrage als Faltblatt beigelegt werden. Um die Teilnahme zu attraktivieren werden fünf Haimhausen-bezogene Preise ausgelobt werden.
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6. Wünsche und Anregungen
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6.1. Giftstoffmessung in öffentlichen Gebäuden
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6.2. Direktvermarkter Haimhausen
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6.3. Freundschaftsabkommen mit Argos-Mykene
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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6.4. Liste Strabs-Straßen
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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6.5. Nutzung Sitzungssaal
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Datenstand vom 27.06.2018 12:56 Uhr