Datum: 15.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes; Aufnahme des Lustschlosses der frühen Neuzeit ("Favorita") in die Denkmalliste für Bodendenkmäler in Haimhausen
2 Verbrauchermarkt; Rahmenbedingungen
3 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung
4 Erweiterung Ausgleichsfläche zwecks Aufwertung einer Biotopteichanlage auf dem Grundstück FlNr. 815/1 der Gemarkung Haimhausen
5 Vollzug der Baumschutzverordnung; Antrag auf Fällung einer Blautanne auf dem Grundstück FlNr. 208 der Gemarkung Haimhausen
6 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 27.09. und 18.10.2018
7 Bericht des Bürgermeisters
7.1 Gemeinden wieder zuständig für Unterbringung von Fehlbelegern, Bleibeberechtigen und Obdachlose
7.2 Vorläufiger Sitzungskalender 2019
7.3 Öffnungszeiten Sparkasse
8 Wünsche und Anregungen
8.1 Urnenwand
8.2 Geburtstag Bernhard Seidenath
8.3 Gemeindliche Müll-Satzungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 18.11.15 Bekanntmachung.pdf
Download GR 18.11.15 ö Niederschrift.pdf

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1. Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes; Aufnahme des Lustschlosses der frühen Neuzeit ("Favorita") in die Denkmalliste für Bodendenkmäler in Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Das Landesamt für Denkmalpflege beabsichtigt, das Lustschloss der frühen Neuzeit  „Favorita“ in die Denkmalliste für Bodendenkmäler in Haimhausen aufzunehmen.  Die Gemeinde Haimhausen erhält Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen bis  31.01.2019 vorzubringen.

In beiliegendem Schreiben vom 18.10.2018 ist Anlass, Beschreibung, Begründung und Denkmalwürdigkeit des Bodendenkmals beschrieben.

Das Wasserschloss wurde von Herrn Hans Schindlböck als Mitglied des Haimhauser Arbeitskreises Ortsgeschichte entdeckt. Näheres kann dem beiliegenden Zeitungsausschnitt vom 19.10.2018 entnommen werden. Nach Auskunft von Herrn Schindlböck sind keine Änderungen angezeigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eintragung in die Denkmalliste zur Kenntnis und gibt keine Stellungnahme ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Verbrauchermarkt; Rahmenbedingungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinde benötigt für die Zeit nach Mitte 2021, wenn der „Nahkauf“ im Ortszentrum (wie vom Betreiber angekündigt) schließen wird, eine neue Einkaufsmöglichkeit am Ort. Die bisherigen Gespräche haben ergeben, dass der heutige Standort im Ortszentrum auch für den Betrieb einer Discounter-Filiale nicht geeignet ist u. a. aufgrund zu geringer Ladenfläche, zu wenigen PKW-Stellplätzen, kaum Erreichbarkeit der Stellplätze mit Einkaufswägen und fehlender Barrierefreiheit. (Diese Immobilie wäre z. B. geeignet für einen Laden, dessen Kundschaft weitestgehend zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommt und dort auch keine „Großeinkäufe“ tätigt.)
In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat wurde eine Vielzahl von denkbaren Standort-Varianten in Haimhausen näher geprüft (d.h. mehr als zwanzig). Nach den Beratungen in der GR-Sitzung vom 27.09.2018 blieben nur mehr drei Standort-Alternativen übrig, die sich allesamt nicht im Eigentum der Gemeinde befinden – aber deren jeweilige Eigentümer grundsätzliche Beteiligungsbereitschaft signalisierten:
  • Östlich Abenteuerspielplatz
  • An der St 2339 zwischen Klarlbach und Gewerbefläche
  • Am Kramer Kreuz, westlich der Münchner Straße
(= Fläche, deren Überplanung vom GR im März „zurück gestellt“ worden war)

Es erfolgten seit September u. a. Sondierungsgespräche mit
  1. fünf Discounter-Betreibern
  • Aldi-Süd (am 01.10.2018)
  • Norma (am 11.10.2018)
  • Penny (11.10.2018)        => REWE-Konzern
  • Lidl (am 22.10.2018)
  • Netto (am 25.10.2018)   => definiert sich selbst als „Zwitter“, der ggf. auch Thekenbetrieb hat
  1. sowie drei Vollsortimenter-Betreiber
  • REWE (am 23.10.2018); Kette zu der auch derzeitiger „Nahkauf“ im Ortszentrum gehört
  • Feneberg (am 06.11.2018) => regionales Familienunternehmen aus dem Allgäu
  • EDEKA (am 08.11.2018); versteht sich als Großhandel bzw. Warenlieferant; die Filialen werden zu 95% selbständig geführt
Alle wurden von den drei Standort-Alternativen informiert, von der geforderten ansprechenden Gebäudegestaltung und keine Erschließung über St 2339 beim Standort Kramer Kreuz sowie Wünsche des Gemeinderats bezüglich Stellplatzunterbringung innerhalb des Gebäudes und Mehrfachnutzung des Gebäudes.

Von allen acht Betreibern kamen, vorbehaltlich weiterer näherer Prüfungen, folgende übereinstimmenden grundsätzlichen Aussagen im Rahmen der Sondierungsgespräche
  • Wären an einer Niederlassung in Haimhausen und speziell an der Standort-Alternative Kramer Kreuz interessiert, auch aufgrund der Lage an der St 2339. (Nur Penny könnte sich auch einen der anderen Standorte überhaupt vorstellen.)
Interesse liegt vermutlich an hoher Kaufkraft Haimhausens (Quelle: GfK) und dem Umstand, dass am Ort derzeit keine Konkurrenz besteht.
  • Bereitschaft, der Gemeinde bei ihren Gebäude-Gestaltungswünschen entgegen zu kommen; auf Grund Gebäudehöhen von ca. 6 m mehrgeschossige Bauweise in der Lage wohl schwierig; Wohnraum wird wg. Geräuschemission (Liefer-/Verkehr) als unrealistisch betrachtet.
  • Keine Bereitschaft zur Stellplatz-Unterbringung innerhalb des Gebäudes mit dem übereinstimmenden Hinweis, dass dies von Kunden in unserer Region nicht in der Breite angenommen wird; Kunden wollen mit Einkaufswagen direkt und einfach zu ihrem PKW gelangen. Ablehnung auch aus Kostengründen.
  • Alle arbeiten mit eigenem, festangestelltem Personal.

Speziell zu den Discountern kann festgehalten werden:
  • Alle könnten sich positive Synergien vorstellen, wenn sich am Standort noch ein zusätzlicher Drogeriemarkt ansiedeln würde. (Schlecker-Filiale schloss im 2011 im Ortszentrum im Rahmen der Firmen-Insolvenz.) Ob ein Drogeriemarkt wie Roßmann, DM oder Müller für sich ein ausreichendes Kundenpotenzial sieht, wäre noch abzufragen; allg. gilt für diese Geschäfte als Wirtschaftsgrundlage ein Einzugskreis von 15.000 bis 20.000 Personen.
  • Je nach Discounter werden Verkaufsflächen zwischen 800 m² und 1.300 m², Gesamtraum-Bedarf zwischen 1.100 m² und 2.000 m² und Grundstücke zwischen 4.500 m² und 8.000 m² angestrebt (ohne Drogeriemarkt).
  • Warenpalette bis zu 5.000 Produkte, zentraler Einkauf und damit keine wirkliche Regionalprodukt-Vermarktung, Fair-Trade-Produkte haben alle im Warensortiment.

Zu den Gesprächen mit den drei Vollsortiment-Betreibern kann festgehalten werden:
  1. REWE
  • Sind seit Jahren in Haimhausen bemüht um einen „Nachfolge-Standort“ für „Nahkauf“ im Ortszentrum; bereits 2015 schlugen sie Standort am Kramer Kreuz vor.
  • Unterstützen vorhandenen „Nahkauf“ u. a. mit dem Ziel „gute Karten“ beim künftigen Betreiberzuschlag zu haben.http
  • Vollsortimenter vor Ort würde von einem weitgehend selbständigen Betriebsleiter geführt werden; es ist aufgrund dieser Struktur möglich Regionalprodukte (z. B. Dachauer Land) in die Warenpalette aufzunehmen – wenn dies von Kunden nachgefragt wird.
  • Verfügt (wie auch EDEKA) über eigene Produktionen und Produkt-Marken.
  • Gewerbesteuer ergibt sich aus Umsatz.

  1. EDEKA
  • Filialen finden sich nahezu überall um Haimhausen; genannt wird als Beispiel für den aktuellsten bzw. jüngsten Neubau: Moorenweis.
  • EDEKA ist Genossenschaft, Filialen werden ausgeschrieben, Märkte werden selbständig geführt; Produktpalette daher zw. 15.000 und 30.000 Artikeln schwankend – abhängig von jew. Betreiber/in.
  • Discount-Marke („gut und günstig“) ist vorhanden, Vorkassen-Bäckerei („Wünsche“) ist EDEKA-Tochter (sofern von Gde. gefordert, auch anderer Bäcker möglich), eigene Metzgerei befüllt Fleisch-/Wurst-Theke.
  • Seit kurzem eigene Drogerie (Budnikowsky, Hamburg, genannt „Budni“); erst eine Filiale außerhalb Kerngebiet, kürzlich in Berlin eröffnet. Zusammenarbeit mit DM, Rossmann etc. aber auch denkbar.
  • Zusammenarbeit mit „Unser Land“, Eigenmarke „EDEKA mein Bayern“. Regionalförderung gewinnt an Bedeutung; Vertrieb von „Dachauer Land“-Produkten gut denkbar.
  • Würden in Haimhausen mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² bzw. Bruttogeschossfläche von rd. 2.000 m² planen; für den Markt würden 80-90 Stellplätze angesetzt; Grundstücks-Bedarf nach erster Schätzung um ca. 6.000 m².
  • EDEKA tritt als Mieter auf; Zusammenarbeit mit Projektentwicklern (= Investor); richten sich bzgl. Erwerb/Erbpacht nach vorhandenen Bedingungen.

  1. FENEBERG
  • ist ein eigenständiges Familienunternehmen, das seit Jahren bereits eine Einkaufskooperation mit EDEKA hat (wurde 2017 um weitere 15 Jahre verlängert); Unternehmen wird als GmbH betrieben
  • hat knapp 80 Filialen in Schwaben, Oberbayern und Süd-Baden-Württemberg
  • mietet seine Filialen grundsätzlich aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen an; arbeitet diesbezüglich mit Investoren zusammen, ein Filial-Errichtung in Haimhausen erscheint unproblematisch
  • Würden in Haimhausen mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.200 m² bzw. Nutzfläche rd. 1.600 m² bzw. Brutto-Geschossfläche von rd. 2.000 m² arbeiten;
für Markt wären ca. 80 Stellplätze erforderlich;
Grundstücks-Bedarf 7.000 bis 7.500 m²
  • Gewerbesteuer-Aufteilung erfolgt nach Lohnkosten-Anteil
  • Nahe gelegene Referenz-Objekte in Erding: am Ortsrand mit rd. 2.700 m² VK, innerorts mit rd. 400 m² VK
  • Verkaufspreise im allg. vergleichbar mit EDEKA
  • Unterschied zu EDEKA: großes Sortiment mit ökologisch hochwertigen Produkten, Fleischwaren aus eigener, bereits mehrfach ausgezeichneten Metzger, besonderes Regionalprodukte-Angebot (=> stärkt damit auch bäuerliche Regionalstruktur)
Integrierung von „Dachauer Land Produkten“ vorstellbar
  • Arbeiten mit eigenem Personal; auch der Geschäftsleiter der einzelnen Niederlassung ist fest von der GmbH angestellt
  • Einladung zu einer Verkaufsanlagen-Besichtigung

Aus Sicht der Verwaltung sollten vom Gemeinderat insb. zu folgenden Thematiken für den weiteren Entscheidungsprozess Vorgaben erfolgen:

  • Standort
Bei den weiteren Verfahren sollte nur mehr vom Standort am Kramer Kreuz ausgegangen werden

  • Bewerberkreis
„Eingrenzung“ auf Vollsortimenter oder Discounter. Der dann „begrenzte“ Bewerberkreis könnte im Gemeinderat sein jeweiliges Konzept vor einer endgültigen Entscheidung vorstellen.
Für Vollsortimenter spricht u.a.
    • Generell größeres Warenangebot
    • Möglichkeit regionale Produkte in Warenpalette aufzunehmen
    • Weiterer mittelfristiger Wegfall von inner-örtlichen Anbietern zu befürchten

  • PKW-Stellplätze
Akzeptanz, dass Betreiber auch aufgrund Kundenverhaltens in unserem (noch) ländlichen Raum nicht zur Schaffung von Markt-Stellplätzen innerhalb des Gebäudes bereit sind

  • Multifunktions-Gebäude
Der Bereich Kramer Kreuz gehört zu den höchsten Punkten im Gemeindegebiet und speziell Haimhausens. Unter Berücksichtigung, dass ein Marktgebäude für sich alleine schon zwischen 6,50 m und 8,00 m hoch ist, sollte allein schon aus gestalterischen Gründen von einer Multifunktionsnutzung, die ein zusätzliches Stockwerk erfordert, abgesehen werden.

Thematik wurde bei der Gemeinderats-Klausurtagung vom 10./11. Nov. 2018 intensiv erörtert.

Beschluss 1

Aus Sicht des Gemeinderats benötigt Haimhausen nach Betriebsaufgabe des „Nahkaufs“ im Ortszentrum (voraussichtlich Mitte 2021) zur Versorgung der örtlichen Bevölkerung einen Vollsortimenter.

Das bedeutet, die weiteren Verhandlungen werden ausschließlich mit Betreibern von Vollsortimentern geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt eine Sondersitzung einzuberufen, bei der Vertreter der drei Vollsortimenter-Betreiber in unserer Region EDEKA, REWE und das Allgäuer Familienunternehmen FENEBERG ihre Überlegungen für einen möglichen Standort in Haimhausen vorstellen sollten, einschließlich Aussagen zu ihrer grundsätzlichen Bereitschaft auf besondere Wünsche wie (ansprechende) Gebäudegestaltung oder Führung von Regionalprodukten einzugehen.

Als Termin für die Sondersitzung wird Samstag, 12. Januar 2019 festgelegt.
Ziel der Sitzung ist es auch, festzulegen mit welchem Betreiber die Gemeinde ggf. in die weiteren Detailverhandlungen geht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob die in der Gemeinderats-Sitzung vom 27.09.2018 diskutierte Standort-Alternative zwischen den Ortsteilen Haimhausen und Ottershausen an der St 2339 Nähe Klarlbach insbesondere aufgrund Größe und Verkehrsanbindung grundsätzlich für die Ansiedlung eines Anbieters geeignet wäre.

Abstimmung erfolgt wg. persönlicher Beteiligung ohne GRM Müller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird bezüglich der Standort-Alternative am Kramer Kreuz, die von allen Marktbetreibern bei den bisher erfolgten Sondierungsgesprächen präferiert wurde, und bzgl. des (in Beschluss Nr. 3 genannten) Klarlbachgrundstückes beauftragt von Fachleuten gutachterliche Aussagen bezüglich Verkehrsanbindung und Emissionsschutz einzuholen.

Abstimmung erfolgt wg. persönlicher Beteiligung ohne GRM Müller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Sollte sich im weiteren Prüfungsverfahren die Standort-Alternative am Kramer Kreuz bestätigen, sieht der Gemeinderat aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung für die Ortsgestaltung (= dominantes Marktgebäude direkt im Eingangsbereich von Haimhausen) es für erforderlich an, die endgültige Entscheidung über die Marktansiedlung in diesem Bereich mittels eines Bürgerentscheids entsprechend Art. 18 a GO herbei zu führen.
Dieser Bürgerentscheid könnte bzw. sollte am 26.05.2019, zeitgleich mit der Europaparlaments-Wahl erfolgen. Damit wäre auch eine gute Wahlbeteiligung erzielbar bzw. repräsentative Bürgermeinung erhaltbar.
Die Verwaltung wird beauftragt, schon mal die rechtliche Vorprüfung für die mögliche Durchführung eines solchen Bürgerentscheids einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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3. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde erhebt für die öffentliche Einrichtung „Entwässerung“
       Beiträge (für den Investitionsaufwand) und
       Gebühren (für die Benutzung der Einrichtung, nach dem Maßstab des Verbrauchs beim Schmutzwasser bzw. nach dem Maßstab der angeschlossenen Flächen beim Niederschlagswasser)
entsprechend Art. 5 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 1 und § 9 der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS).

Die Entwässerungseinrichtung ist eine sogenannte „kostendeckende“ Einrichtung, bei der weder Gewinne noch Verluste verzeichnet werden dürfen. Angefallene Kostenüberdeckungen (Gewinne) oder Kostenunterdeckungen (Verluste) müssen innerhalb eines Zeitraums von max. 4 Jahren im Rahmen einer Gebührenneukalkulation ausgeglichen werden.

Die Gemeinde Haimhausen hat sich im Jahre 2010 entschieden, den Kalkulationszeitraum auf den maximalen Zeitraum von 4 Jahren festzusetzen.

Die letzte Gebührenkalkulation wurde 2014 für den Zeitraum von 2015 bis 2018 vorgenommen. Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 liegt nun die neue Berechnung bzw. Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren vor.

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2014 bis 2018 sehen wie folgt aus:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
2014:
+39.298,91 €
+2.737,57 €
2015
-129.339,60 €
-16.544,43 €
2016:
-73.682,31 €
-12.928,27 €
2017:
-148.378,39 €
-32.646,19 €
2018 (vorläufig):
-119.028,36 €
-75.170,74 €
Gesamt
-431.129,75 €
-134.552,06 €

Die Finanzplanung 2019 bis 2022 sieht folgenden Deckungsbedarf vor:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
2019:
646.970 €
144.803 €
2020
671.890 €
152.013 €
2021:
676.759 €
153.908 €
2021:
691.897 €
158.697 €
Gesamt
2.687.506 €
609.421 €

Hinzu kommen die Betriebsergebnisse der Jahre 2014 bis 2018 (vorläufiges Ergebnis).


Deckungsbedarf Gesamt:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Finanzplanung
2.687.506 €
609.421 €
Ergebnis 2014-2018
431.130 €
134.552 €
Gesamt
3.118.636 €
743.973 €

Entwicklung der voraussichtlichen durchschnittlichen Leistungseinheiten in den Jahren 2019 bis 2022:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Leistungseinheit
Abwasser in m³
Angeschlossene Flächen in m²

1.025.000
1.120.000

Berechnung der Gebühren für 2019 bis 2022:
Schmutzwasser
3.118.636 €
:
1.025.000 m³
=
3,04 €/m³
Niederschlagwasser
743.973 €
:
1.120.000 m²
=
0,66 €/m²

Bisherige Gebühren:
Schmutzwasser



=
2,58 €/m³
Niederschlagwasser



=
0,20 €/m²


Die Gebührenänderung ist per Satzung zu beschließen.
Aus Gründen der Verbraucher- und Bürgerfreundlichkeit wird anstelle einer Änderungssatzung der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung dem Gemeinderat vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erweiterung Ausgleichsfläche zwecks Aufwertung einer Biotopteichanlage auf dem Grundstück FlNr. 815/1 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt der Antrag auf Erweiterung der Ausgleichsfläche zwecks Aufwertung einer Biotopteichanlage auf dem Grundstück FlNr. 815/1 der Gemarkung Haimhausen (Hirschgangweg) vor.

Es ist geplant die im Jahr 2009 hergestellte  Biotopteichanlage als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Kirchweg-1. Änderung“ zu erweitern.

Die Planung ist in Anlage dem Sachverhalt beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Baumschutzverordnung; Antrag auf Fällung einer Blautanne auf dem Grundstück FlNr. 208 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt der Antrag auf Fällung einer Blautanne auf dem Grundstück FlNr. 208 der Gemarkung Haimhausen (Brunnenfeldstraße 52) vor. Der begründete Antrag mit Lageplan und Fotos ist in der Anlage beigefügt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Brunnenfeld 4.Änderung“. Da
keine grünordnerischen Festsetzungen getroffen wurden, gilt die gemeindliche Baumschutzverordnung.

Eine Ortsbesichtigung mit der Sachverständigen, Frau Annette Haniel von Haimhausen, ergab, dass der Baum grundsätzlich einen vitalen Eindruck macht und die Standfestigkeit augenscheinlich nicht gefährdet ist. Die Blautanne steht allerdings zwischen zwei Gebäuden und hat nunmehr eine überdimensionierte Größe erreicht. Gleichzeitig ragen die Äste bereits an die Hauswände eines Gebäudes, was teilweise schon zu einer leichten Moosbildung an einer Gebäudewand geführt hat. Ein radikaler Rückschnitt der Äste würde der Entwicklung des Baumes nicht gut tun. Mittel- bis langfristig können ggf. Schäden durch das Wurzelwerk nicht ausgeschlossen werden. Zudem konnte durch die Blautanne eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Grundstücks festgestellt werden.

Obwohl die betroffene Blautanne von der Straße aus sichtbar ist, gehört sie nicht zu den Bäumen, die seinerzeit vom Bund Naturschutz als besonders schützenswert beurteilt wurden.

In einer wertenden Gesamtbetrachtung kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass eine Fällung der Blautanne hier vertretbar ist. Da eine Ersatzpflanzung vom Antragsteller bei einer Fällgenehmigung zugesagt wurde, würde ein klimatischer Ausgleich geschaffen. Als geeignete Ersatzpflanzung kommt hier ein Obstbaum als Halbstamm in Betracht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fällung der Blautanne zu. Als Ersatz hierfür ist auf dem Grundstück ein Obstbaum als Halbstamm zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 27.09. und 18.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt für die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.09.2018 unter TOP 6 sowie in der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2018 unter
TOP 6 und TOP 7 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entsprechend Art. 52 Abs. 3 GO deren Veröffentlichung.

Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende die Beschlüsse bzw. Beschlussteil zu den Themen
- Auftragsvergabe weiterer Breitbandausbau
- Zustimmung zum Eintritt der Pfarrkirchenstiftung St. Franziskus v. Assissi Neufahrn in die Vereinbarung über die Betriebskostenführung des Kinderhauses St. Nikolaus
- Standortsuche für einen Verbrauchermarkt
bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 7
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7.1. Gemeinden wieder zuständig für Unterbringung von Fehlbelegern, Bleibeberechtigen und Obdachlose

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Am 13. November 2018 wurden alle kreisangehörigen Gemeinden von Landrat Löwl über nachfolgende Gerichtsentscheidung unterrichtet:

„Anbei eine aktuelle (Eil-)Entscheidung des für uns zuständigen Verwaltungsgerichts München (= VG) zur Thematik „Fehlbeleger und Obdachlosenrecht“.
Das VG distanziert sich hier ganz bewusst von dem „obiter dictum“ der - fachlich unzuständigen - 12. Kammer des VGH, welche ja eine Zuständigkeit der Gemeinden für Fehlbeleger nach Obdachlosenrecht verneint hatte. Damit setzt das VG seine bisherige Rechtsprechung fort und beruft sich hierbei u.a. auch auf die Rechtsprechung der - für das Obdachlosenrecht zuständigen - 4. Kammer des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes.
Ich gehe insoweit davon aus, dass wir unser bisheriges/früheres Procedere (zumindest vorerst) bei vergleichbaren Fällen weiterführen (müssen). Es bleibt auch abzuwarten, wie sich die neue Staatsregierung hier positioniert. Die Thematik war auf jeden Fall bei den Koalitionsverhandlungen eingebracht. Im Vertragstext gibt es im Bereich Asyl und Migration jedoch keine klare Konkretisierung für die (offene?!?) Frage der Unterbringung von Bleibeberechtigten (Fehlbelegern und Familiennachzug). Die Zuordnung der maßgeblichen Zuständigkeit für Integration wurde jedoch auch hier mit expliziter Nennung von Städte und Gemeinden getroffen.“

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7.2. Vorläufiger Sitzungskalender 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Zusammen mit der Ladung zu dieser Gemeinderats-Sitzung wurde auch der vorläufige Sitzungskalender fürs  nächste Jahr mitverschickt.
Aufgrund einer von der Kreis-CSU bereits terminierten Nominierungsversammlung  wird die ursprünglich für Donnerstag, den 17.10.2019 vorgesehene Gemeinderatssitzung auf Mittwoch, den 16.10.2019 vorgezogen.

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7.3. Öffnungszeiten Sparkasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 7.3

Sachverhalt

Bgm. Felbermeier informiert über ein Schreiben der Sparkassen Geschäftsstelle Haimhausen: Ab 01. Januar 2019 findet eine Anpassung der Öffnungszeiten statt. Die Öffnung am Dienstag Nachmittag entfällt künftig. Dieser Zeitraum steht jedoch für Beratungstermine zur Verfügung.

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8. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 8
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8.1. Urnenwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 8.1
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8.2. Geburtstag Bernhard Seidenath

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 8.2
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8.3. Gemeindliche Müll-Satzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 8.3
Datenstand vom 03.12.2018 08:51 Uhr