Datum: 11.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Räumliche Erweiterung Kindergarten Prof. Schinnerer Str.
2 Neuer Aufruf - Vorberatung zum Haushalt 2022: Stellenplan der Gemeinde
3 Vorberatung Haushalt 2022
4 Bericht des Bürgermeisters
5 Wünsche und Anregungen

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1. Räumliche Erweiterung Kindergarten Prof. Schinnerer Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2022 ö 1

Sachverhalt

TOP zur Behandlung in Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022 verschoben, da der Finanzierungsumfang eine Behandlung im Gemeinderat erfordert.

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2. Neuer Aufruf - Vorberatung zum Haushalt 2022: Stellenplan der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2022 ö 2

Sachverhalt

In öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.02.2022 wurde der vorgelegte Stellenplan als Anlage zum Haushalt 2022 einstimmig beschlossen. Zur Nachvollziehbarkeit liegt diesem TOP daher der im Februar verabschiedete Stellenplan bei.

Zu diesem Zeitpunkt standen die Anmeldungen für Betreuungsplätze in Haimhauser Kindertagesstätten noch aus. Aus den zwischenzeitlich vorliegenden Zahlen sowie der Notwendigkeit zur Einrichtung von Betreuungsplätzen für ukrainische Kinder, resultiert ein Bedarf von zwei zusätzlichen Gruppen (eine zusätzliche Krippengruppe und eine zusätzliche Kindergartengruppe). Der Stellenplan ist folglich im Bereich „II. Stellenplan Beschäftigte“ und dort im Unterpunkt „1.2 Stellenplan für Beschäftigte nach TVSuE“ anzupassen, es sind zusätzliche Planstellen (zwei für Erzieher/innen, sowie vier für Kinderpfleger/innen) erforderlich. Zudem ist es erforderlich, die Eingruppierung der jeweiligen Leitungspositionen zu betrachten, da diese sich in ihrer Wertigkeit an der Größe der Einrichtung bzw. der Anzahl der Betreuungsplätze orientieren. In Abhängigkeit vom tatsächlichen Betreuungsplatzangebot ist ab dem Schwellenwert 100 eine Höhergruppierung der Leitungspositionen in der Folge zu beachten und somit in die Planungen einzubeziehen.
Eine weitere Anpassung ergibt sich aus dem sich veränderten Aufgabegebiet (neue Zuschnitte, Verteilung, damit Anforderungen) in der Bauverwaltung. Auch hier ist zur besseren Nachvollziehbarkeit die Position farblich hervorgehoben.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den vorgelegten Stellenplan als Anlage zum Haushalt 2022 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Vorberatung Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Nach den aktuellen Planungen schließt der Verwaltungshaushalt im Jahr 2022 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.665.900 € und der Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.594,100 €. Damit ergibt sich ein Gesamthaushalt 2022 von 28.260.000 €.

Folgende, größte Einnahmen und Ausgaben sind im Verwaltungshaushalt geplant: 

Einnahmen:
  • Einkommensteuer 5.202.000 €
  • Gewerbesteuer 2.600.000 €
  • Grundsteuer A und B 655.600 €
  • Schlüsselzuweisung 357.000 €
  • Einkommenssteuerersatzleistung 405.200 €
  • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5.202.000 €
  • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 152.400 €
  • Anteil an der Grunderwerbsteuer 220.000 €
  • Allg. Finanzzuweisung 104.600 €
  • Hundesteuer 22.500 €
  • Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung 30.000 €

Ausgaben:
  • Personalausgaben 3.797.969 € (Mehrung Stellenplan TOP 2 noch nicht berücksichtigt)
  • Kreisumlage 3.439.927 €
  • Gewerbesteuerumlage 263.000 €
  • Verwaltungs- und Betriebsaufwand (inkl. Erstattungen Bund, Länder, komm. Bereich) 4.414.400 €

Finanzplanung

Einnahmen
  • Mieteinnahmen für den Geschosswohnungsbau sind in der Finanzplanung ab 10/2022 eingeplant. 
  • in der Finanzplanung wird mit steigenden Steuereinnahmen gerechnet. Im Vergleich zum Jahr 2021 wird in 2022 mit einem Zuwachs von rd. 1,4 Mio €, in 2023 mit weiteren 200.000 € und in 2024 mit einem Zuwachs von rd. 360.000 € gerechnet.

Ausgaben:
  • Personalkosten steigen in der Finanzplanung um 136.000€ gegenüber 2021 (+ Mehrung Stellenplan TOP 2)
  • Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage beläuft sich im Jahr 2022 auf voraussichtlich 3.700.000 € und somit -102.000 € gegenüber 2021, da die Steuerkraft des Jahres 2020 zugrunde liegt.

Finanzplanung
Im Jahr 2022 werden die Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Ausgaben decken können. Nach aktuellem Planungsstand wird sich ein Fehlbetrag von 24.100 € ergeben
Auch 2023 wird weiter mit einem positiven Abschluss des Verwaltungshaushalts gerechnet, da mit steigenden Steuereinnahmen und mit Mieteinnahmen vom Geschosswohnungsbau kalkuliert wird. Die Mieteinnahmen sollen zur Tilgung des Darlehens herangezogen werden. Die Betreuungsgebühren können frühestens ab 01.09.2022 erhöht werden, sodass sich dies vor allem im Haushalt 2023 auswirken wird.

Die Einnahmen des Vermögenshaushalt:

Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 
In 2022 ist folgender Verkauf vorgesehen:
  • Birkenweg Süd (2.000.000 €)
In den Jahren 2023 bis 2025 wird mit den Verkäufen der Grundstücke am Amperberg mit insgesamt 18.900.000 € gerechnet.

Beiträge und ähnliche Entgelte 
Geplant sind folgende Einnahmen: 
  • Endabrechnung der Erschließung des Baugebiets Mooswiesen (100.000 €)
  • Einnahmen vom staatlichen Bauamt Freising bezüglich der Kostenvereinbarung über den Geh- und Radweg entlang der Hauptstraße bis B 13 (62.000 €)

Zuweisungen u. Zuschüsse für Investitionen 
Diese Position umfasst in 2022 den größten Teil der Einnahmen. 
Mit folgenden Zuweisungen und Zuschüssen wird in 2022 gerechnet:
  • Zuweisung für Beschaffungen aus dem „Digitalpakt“ und „Digitalbudget“ (97.000 €)
  • Beitragsersatz für Ausbau Hauptstraße (225.000 €)
  • Baukostenersatz vom Schulverband für Hallenteil (2. Rate 575.000 €)
  • Zuweisung für die Turnhalle für den Bereich der Chöre (69.000 €)
  • Schlusszahlung für Teilneubau und Sanierung des Kath. Kinderhauses (139.000 €) 
  • Förderung Breitbandausbau (389.000 €)
  • Investitionspauschale nach Art. 12 FAG (126.500 €)

Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 
Um die geplanten Investitionen decken zu können, muss für eine Umschuldung der Zwischenfinanzierungen aus 2020 und 2021 ein Darlehen „kommunales Wohnraumförderprogramm“ über 5.912.400 € mit 30 Jahren Laufzeit aufgenommen werden. 

Ausgaben des Vermögenshaushalts:

Zuführung an die Rücklage
Voraussichtlich wird eine Zuführung an die Rücklage in Höhe von 698.700 € möglich.

Erwerb von Sachen des Anlagevermögens 
Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant:
  • Erwerb des HLF20 (700.000 €)
  • Löschwasserbrunnen (70.000 €)
  • Erwerb von unbebauten Grundstücken:
2022 wird voraussichtlich der Kaufpreis (255.000 €) für ein Grundstück zur Zahlung fällig
2023 für das Baugebiet Valleystraße (1.380.000 €) und
2024 wird mit der Fälligkeit (6.285.000 €) für den Amperberg gerechnet

Baumaßnahmen
  • Hochbau, Erweiterungs- Um- und Ausbauten
  • Umbau Lüftung/Nachrüstung Klimatisierung Kinderhausen (142.000 €)
  • Baukosten für die Wohnungen am Schrammerweg (2.020.000 €)
In den Jahren 2024 und 2025 sind nach ersten Kostenschätzungen insgesamt 5 Mio. für den Bau eines neuen Kinderhauses eingeplant.

  • Betriebstechnische Anlagen
Für die Erweiterung der Abschlagsbauwerke und den Austausch der Rechenanlage sind im Bereich der Abwasserbeseitigung für 2022 insgesamt 250.000 € vorgesehen.

Tilgungsleistungen und Schuldenstand 
In 2022 werden die Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2020 vollständig getilgt. 2023 soll das Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2021 zurückbezahlt werden.

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 
Hauptsächlich sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
  • Investitionsumlage Schulverband für 216 Grundschüler (605.000 €)
  • Investitionsumlage Schulverband für 41 Mittelschüler (10.700 €)
-        Restkosten Bauherrengemeinschaft (374.000 €)
-        Ausgleichszahlung an die Gemeinde Hebertshausen für den ungedeckten Planungs- und Errichtungsaufwand für die Maßnahme „Geh- und Radweg Ottershausen-Ampermoching“ (81.000 €)

Fazit: 
Die Haushaltsplanung für den Zeitraum 2022 – 2025 ist geprägt von hohen Kreditaufnahmen und Grundstücksverkäufen im Vermögenshaushalt. Durch die Baulandentwicklung und den damit verbundenen Grundstücksverkäufen kann die Gemeinde Haimhausen die nächsten Jahre überbrücken und weitere Rücklagen aus dem Überschuss des Vermögenshaushalts bilden. Neben den laufenden Tilgungsleistungen werden 2022 die Zwischenfinanzierungsdarlehen über ein Darlehen des Wohnraumförderprogramms mit einer Laufzeit von 30 Jahren umgeschuldet. Durch den Geschosswohnungsbau am Schrammerweg schafft die Gemeinde eine langfristige Einnahmequelle aus den abzusehenden Mieten.

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4. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2022 ö 4
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5. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2022 ö 5
Datenstand vom 19.06.2023 11:22 Uhr