Datum: 23.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:37 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag der Bürgerstimme Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Bürgerstimme Haimhausen auf „Erstellung eines Gesamtplanungskonzeptes vor Ausweisung neuer Bebauungsgebiete“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13
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2. Dorfgemeinschaftshaus: Status und weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
In der Januarsitzung hat der Gemeinderat die grundsätzliche Realisierung des Dorfgemeinschaftshauses Otterhausen beschlossen. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, die vorgelegte Kalkulation zu überarbeiten, da die Kosten in Höhe von rd. € 800.000 nicht in Betracht kämen.
Zwischenzeitlich fanden Gespräche mit den Initiatoren des Dorfgemeinschaftshauses statt. Mit der in Anlage befindlichen Kalkulation bzw. Vorgehensweise besteht Einverständnis. Die Kosten für Baurechtssschaffung, Pacht und Erschließung bleiben unverändert. Bei der Realisierung können die Kosten erheblich reduziert werden.
Herstellung Bolzplatz
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Eigenleistung der Dorfgemeinschaft
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Tore/Ballfangnetze
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Eigenleistung der Dorfgemeinschaft
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Park- und Abstellflächen € 25.000,-
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Materialkosten + Eigenleistung
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Hier liegt das höchste Einsparungspotential: Die Gemeinde wird 2025/2026 das Kinderhaus an der Valleystraße realisieren. Nach Fertigstellung werden die Tiny Houses an der Prof.-Schinnerer-Str. mit derzeitiger Unterbringung der Kinderkrippen grundsätzlich entbehrlich.
Die Initiatoren können sich ein Tiny House als Dorfgemeinschaftshaus gut vorstellen. Zudem wäre die „Almhütte“ als gemeindliche Übergangslösung vorstellbar. Die Umbauarbeiten des Tiny House würden sich bei Eigenleistung durch gemeindliches Personal auf rd. € 60.000,- belaufen.
Erdspieße/Fundament
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€ 10.000,-
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Stromumbau
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€ 10.000,-
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Heizungsumbau
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€ 10.000,-
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Dach
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€ 20.000,-
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Wasser/Kanal/Innen
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€ 10.000,-
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Innenausstattung
(wird von den Initiatoren für ausreichend erachtet)
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€ 50.000,-
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Brandschutz Konzept vorhanden, müsste aber aktualisiert werden
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€ 3.000,-
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Bodengutachten
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€ 10.000,-
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Architektenleistung nur Eingabeplan
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€ 10.000,-
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Bauherr und Eigentümer des Dorfgemeinschaftshauses (DGH)wird die Gemeinde bleiben. Die Gemeinde wird dann das DGH an Vereine / Institutionen verpachten, ähnlich wie die Räumlichkeiten der Chöre/Dorfmusik in der Theo Thönnissen Halle.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Realisierung eines Dorfgemeinschaftshauses mit der geschätzten Summe von € 341.000,--.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Erlass der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen wegen Anpassung der Gebührensätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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|
3 |
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3.1. Vorstellung über die Anpassung der Gebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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3.1 |
Sachverhalt
In der Elternbeiratssitzung am 09.03.2023 wurde ausführlich über eine jährliche, moderate Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten, damit durch die jährlich steigenden Personalkosten die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen und eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden kann.
Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, das die Gemeinde trägt, reduziert werden.
Der Fokus der Gebührenerhöhung liegt auf dem Essen. Der Preis für das Essen liegt momentan bei 6,45 € wovon die Eltern für ein Krippenkind 2,40 € und für ein Kindergartenkind 2,62 € pro Essen bezahlen. Der restliche Betrag wird von der Gemeinde getragen. Die Gemeinde schlägt vor, den Preis pro Essen um 1,00 € anzuheben, weiterhin sollen Krippen- und Kindergartenkinder denselben Betrag für das Mittagsessen zahlen.
Die Betreuungsgebühren sollten um 5,00 € pro Monat je Buchungszeit pauschal erhöht werden. Hier machte der Elternbeirat den Vorschlag, die Gebühren stärker zu erhöhen, da die Eltern die Betreuungskosten bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen können, dagegen die Kosten für das Mittagsessen nicht steuerlich absetzbar sind. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sollten dafür nur im geringeren Umfang ansteigen.
Für Kinderhausen und die Kinderkrippe beträgt das Defizit 627.295 € in 2022. Den sog. kommunalen Anteil muss die Gemeinde per Gesetz (BayKiBiG) tragen. Dieser beläuft sich auf 327.408 €.
Für die Kinderkrippe und den Kindergarten wurden in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Die Personalkosten steigen von 2022 auf 2023 um voraussichtlich um 25% an. Die 25% unterteilen sich in Personal für zusätzliche Gruppen und tarifliche Erhöhungen. Bei einem zu erwartenden Tarifabschluss von 5% werden sich der Anteil aller tariflichen Veränderungen bei ca. 10% bewegen, bei einem höheren Tarifabschluss entsprechend höher.
Durch eine Erhöhung um durchschnittlich 5% sollen die steigenden Personalkosten in etwa gedeckt werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude verbleiben zu 100% bei der Gemeinde.
Die Gebühren im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe verändern sich dem-nach wie folgt:
a) Kinderkrippe bis 3 Jahre
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für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich
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235,00 € neu 242,50 €
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für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
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*290,00 € neu 297,50 €
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für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
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350,00 € neu 357,50 €
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für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
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410,00 € neu 417,50 €
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für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
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470,00 € neu 477,50 €
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für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
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530,00 € neu 537,50 €
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für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
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590,00 € neu 597,50 €
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Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden
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15,00 €
|
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden
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20,00 €
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ab 3 Jahre
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für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich
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190,00 € neu 197,50
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für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
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235,00 € neu 242,50
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für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
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280,00 € neu 287,50
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für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
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330,00 € neu 337,50
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für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
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380,00 € neu 387,50
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für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
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430,00 € neu 437,50
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für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
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480,00 € neu 487,50
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Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden
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15,00 €
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Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden
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20,00 €
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b) Kindergarten, Kinder von 3 bis 6 Jahren:
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für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
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155,00 € neu 162,50 €
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für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
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190,00 € neu 197,50 €
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für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
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220,00 € neu 227,50 €
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für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
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250,00 € neu 257,50 €
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für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
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280,00 € neu 287,50 €
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für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
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315,00 € neu 322,50 €
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Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6 Stunden
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15,00 €
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Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6 Stunden
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20,00 €
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Teilnahme am Mittagessen:
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Verpflegungspauschale für 5 Tage/Woche
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48,00 € neu 62,50 €
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Verpflegungspauschale für 4 Tage/Woche
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42,00 € neu 50,00 €
|
Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung vom 04.07.2022, werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.
Beschluss
Die Anpassung der Gebühren bezüglich des Essensgeldes und der Betreuungskosten für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen sind entsprechend der Kalkulation für die Jahren 2023/2024 durch Satzungsänderung anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.2. Erlass der Gebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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|
3.2 |
Sachverhalt
Aufgrund der Gebührenanpassung (vgl. § 5 Gebührensatz über Betreuungsgebühren und Essensgeld) ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen vom 04.7.2022 entsprechend überarbeitet worden.
Die überarbeitete Satzung bezüglich der Gebührenanpassung ist in der Sitzung des Gemeinderates zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen zum 01.09.2023. Die Satzung vom 04.07.2022 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download GR 20230323 ö Anlage TOP 3.2 Entwurf KiTa Gebührensatzung 01.09.2023.pdf
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4. Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen wegen Anpassung der Gebührensätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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4 |
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4.1. Vorstellung über die Anpassung der Gebühren
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
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|
4.1 |
Sachverhalt
In der Elternbeiratssitzung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen am 09.03.2023 wurde ausführlich über eine jährliche, moderate Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten, damit durch die jährlich steigenden Personalkosten die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen und eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden kann.
Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, das die Gemeinde trägt, reduziert werden.
Die Personalkosten werden auch in der Mittagsbetreuung – bedingt durch den zu erwartenden neuen Tarifabschluss und den allgemeinen tariflichen Anpassungen – sich um 5% bis 7% erhöhen.
Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorbereitung auf dem Essen. Der Preis für das Essen liegt momentan bei 6,45 € wovon die Eltern für ein Essen 3,00 € bezahlen. Der restliche Betrag wird von der Gemeinde getragen. Die Gemeinde schlägt vor, den Preis pro Essen um 0,50 € anzuheben.
Die Mittagsbetreuungsgebühren sollen um 7,50 € (je nach Buchungszeit) pauschal erhöht werden. Die Gebührenanpassung ab September 2023 wird sich daher im Wesentlichen auf den Kostenersatz für Essengeld und Betreuungsgebühren beziehen.
Für Mittagsbetreuung beträgt das Defizit 97.862 € in 2022.
Für die Mittagsbetreuung wurde in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Die Personalkosten steigen von 2021 auf 2022 um voraussichtlich um 26% an. Die 26% unterteilen sich in Personal für zusätzliche Gruppen und tarifliche Erhöhungen. Bei einem zu erwartenden Tarifabschluss von 5% werden sich der Anteil aller tariflichen Veränderungen bei ca. 10% bewegen, bei einem höheren Tarifabschluss entsprechend höher.
Durch eine Erhöhung um durchschnittlich 5% sollen die steigenden Personalkosten in etwa gedeckt werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude verbleiben zu 100% bei der Gemeinde.
Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen vom 16.09.2022 werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.
Die alten und neuen Gebühren in der Gegenüberstellung:
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 14:00 Uhr / 14:30 Uhr:
1 Tag / Woche
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41,00 € neu 42,50 €
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2 Tage / Woche
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71,00 € neu 72,50 €
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3 Tage / Woche
|
102,00 € neu 103,50 €
|
4 Tage / Woche
|
132,00 € neu 133,50 €
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5 Tage / Woche
|
152,00 € neu 153,50 €
|
Tageskind
|
12,50 € neu 14,00 €
|
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 15:30 Uhr:
1 Tag / Woche
|
56,00 € neu 57,50 €
|
2 Tage / Woche
|
86,00 € neu 87,50 €
|
3 Tage / Woche
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117,00 € neu 118,50 €
|
4 Tage / Woche
|
147,00 € neu 148,50 €
|
5 Tage / Woche
|
167,00 € neu 168,50 €
|
Tageskind
|
15,00 € neu 16,50 €
|
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 16:00 Uhr:
1 Tag / Woche
|
66,00 € neu 67,50 €
|
2 Tage / Woche
|
96,00 € neu 97,50 €
|
3 Tage / Woche
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127,00 € neu 128,50 €
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4 Tage / Woche
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157,00 € neu 158,50 €
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5 Tage / Woche
|
177,00 € neu 178,50 €
|
Tageskind
|
17,50 € neu 19,00 €
|
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 17:00 Uhr:
1 Tag / Woche
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81,00 € neu 82,50 €
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2 Tage / Woche
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111,00 € neu 112,50 €
|
3 Tage / Woche
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142,00 € neu 143,50 €
|
4 Tage / Woche
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172,00 € neu 173,50 €
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5 Tage / Woche
|
192,00 € neu 193,50 €
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Tageskind
|
20,00 € neu 21,50 €
|
Zu den Gebühren nach Absatz 1 werden Entgelte (Kosten) für Spiel- und Bastelmaterial erhoben. Diese Kosten können nach Rücksprache mit der Leitung der Mittagsbetreuung bei der entsprechenden Betreuungszeiträumen reduziert werden.
Kosten pro Monat bei Betreuung von:
1 Tag / Woche
|
4,00 € neu 2,00 €
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2 Tage / Woche
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4,00 € neu 2,00 €
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3 Tage / Woche
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8,00 € neu 4,00 €
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4 Tage / Woche
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8,00 € neu 4,00 €
|
5 Tage / Woche
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8,00 € neu 4,00 €
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Tageskind
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1,00 €
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|
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Diesem Verwaltungsvorschlag steht (vgl. Anlage) ein Vorschlag des Elternbeirates der Mittagsbetreuung gegenüber.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Anpassungen der Gebühren bezüglich der Betreuung und des Essens für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen entsprechend der Kalkulation für die Jahre 2023/2024 durch Satzungsänderung aufzunehmen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4.2. Erlass der Gebührensatzung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
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4.2 |
Sachverhalt
Aufgrund der Anpassung der Betreuungsgebühren und des Essensgeldes ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen vom 16.09.2022 entsprechend überarbeitet worden.
Die überarbeitete Satzung bezüglich der Gebührenanpassung ist in der Sitzung des Gemeinderates zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen zum 01.09.2023. Die Satzung vom 16.09.2022 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download GR 20230323 ö Anlage zu TOP 4.2 Entwurf MiBe Gebührensatzung ab 01.09.2023.pdf
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5. Sachstand Buchprojekt, 1250-Jahre Haimhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
In öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2022 wurde der Beschluss gefasst, das vorgestellte Buchprojekt zur Dokumentation des Jubiläumsjahres zu finanzieren. Erster BGM Peter Felbermeier wurde beauftragt, die entsprechenden vertraglichen Abschlüsse mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von rund 37.000€ einzugehen und das Buchprojekt zu finalisieren.
Zwischenzeitlich konnte die Druckversion freigegeben werden. Die Rahmendaten (1.000 Exemplare, 144 Seiten) haben sich nicht geändert. Aus Sicht der Beteiligten ist das Produkt ein hervorragendes Zeugnis des Jubiläumsjahres, zeitgleich ein Stück Zeitgeschichte Haimhausens und beinhaltet u. a. 10 Porträts von Personen, die den Ort und damit das kulturelle und gesellschaftliche Leben Haimhausens geprägt haben bzw. dies weiterhin machen.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass am 19. April 2023 eine Buchpräsentation im „kleinen Kreis“ (nur für geladene Gäste) in der Kulturkreis-Kneipe stattfindet, wozu die GRM herzlich eingeladen sind.
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6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.01.2023 wurden keine Beschlüsse gefasst, es stehen somit auch keine Beschlüsse zur Veröffentlichung an.
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7. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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ö
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|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Inbetriebnahme neue Rechenanlage Kläranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
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|
7.1 |
Sachverhalt
In der GR-Sitzung vom 24.03.2022 wurde die Vergabe der Erneuerung der Rechenanlage in der gemeindlichen Kläranlage an die Fa. Bischof mit einer Angebotssumme von 224.817,83 € beschlossen. Die Demontage der Altanlage und der Einbau der neuen Feinstsiebanlage wurde im Laufe des Jahres 2022 durchgeführt und mit der Endabnahme am 02.12.2022 wurde die Maßnahme abgeschlossen. Nach der vom Ing. Büro Dippold und Gerold geprüften Schlussrechnung ergab sich eine Kostenminderung gegenüber dem Angebot. Die tatsächlich angefallenen Kosten betrugen lediglich 218.675,28 €.
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7.2. Landtags- und Bezirkstagswahlen 2023; Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
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|
7.2 |
Sachverhalt
Am 8. Oktober finden Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern statt. Auszuzählen sind bei diesen beiden Wahlen je eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Zweitstimmen sind auszuzählen über große Stimmzettel mittels Zähllisten und damit durchaus als aufwändig zu bezeichnen, da auf den Riesenzetteln die Stimmvergabe häufig schlecht erkennbar ist.
In der Gemeinderats-Sitzung vom 21.11.2013 wurde für die Kommunalwahlen 2014 und folgende Wahlen eine Art „Richtschnur“ für diese und zukünftige Wahlen festgelegt: 20,00 EUR pro auszuzählende Wahl. Die Bereitschaft, ein Ehrenamt an einem Sonntag bis in die Abendstunden anzunehmen sollte in einer Weise honoriert werden, die den Freizeit- und Familienverzicht ausgleicht.
Diesen Satz wenden wir auch in der diesjährigen Wahl an, da wir entgegen bisherigen Wahlen mit 6 Stimmbezirken und gleichlautender Anzahl von Briefwahlbezirken agieren wollen. Der Zeitaufwand jedes einzelnen Wählers beim Wählen mit den großen Zetteln macht dies, in Verbindung mit den steigenden Einwohnerzahlen, unabhängig vom Auszählaufwand erforderlich. Somit erhält jeder Wahlhelfer 80,00 EUR. Ersatzleute, die nur zum Auszählen erscheinen müssen, erhalten die Hälfte.
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7.3. Windkraftanlagen; saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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|
7.3 |
Sachverhalt
Noch im März 2023 und ggf. auch für Spaziergänger:innen, Autofahrer:innen etc. sichtbar, beginnt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich möglicher Aufstellung von Windkraftanlagen im Riedholz, nordwestlich von Amperpettenbach. Da diese über einen kompletten Vegetationszyklus von einem Jahr durchzuführen ist, werden dort über einen längeren Zeitraum Hebebühnen oder Ähnliches sichtbar sein können, worüber die Gemeinde Haimhausen vor wenigen Tagen informiert wurde und hiermit auch die Bürgerschaft in Kenntnis setzt. Ob und wenn ja wie viele Windkraftanlagen hier aufgestellt werden können, ist von vielen Faktoren abhängig – ein wesentlicher hierbei ist die Prüfung hinsichtlich des Vorkommens gefährdeter (Vogel-)Arten.
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7.4. Photovoltaik-Anlagen: Wie stellt sich die Gemeinde Haimhausen auf?
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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7.4 |
Sachverhalt
BGM Felbermeier trägt vor, dass sich in nächster Zeit und bereits aktuell vorliegend Fragen nach der Ausweisung von Arealen für die Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen häufen werden, zumal wohl auch in Diskussion ist, hier analog zu Windkraftanlagen über eine Privilegierung nachzudenken. Somit stellt sich die Frage, die er an das Gremium richtet, wie man als Gemeinde hier agieren soll? Macht es Sinn, sich mit Konzentrationszonen zu beschäftigen? Wartet man auf die Privilegierung? Oder stellt man gar, wie andernorts bereits geschehen (Altomünster, Weichs, Petershausen werden als Beispiele genannt), Kriterien für bestimmte Areale auf, um hierüber steuernd einzugreifen?
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8. Wünsche und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. KiTa-Kontingentplätze für Gewerbetreibende in Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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ö
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8.1 |
zum Seitenanfang
8.2. Leinenzwang für Hunde in Haimhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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8.2 |
zum Seitenanfang
8.3. Übergabe Umweltpreis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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ö
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8.3 |
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8.4. Belegung Turnhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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8.4 |
Datenstand vom 26.05.2023 10:35 Uhr