Datum: 25.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Projektes "Windkraft Haimhausen"
2 Windkraft im Landkreis Dachau; Meldung von Flächen an den Regionalen Planungsverband, Region 14
3 Erlass der Haushaltssatzung 2023
4 Bevollmächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Vergabe der Stromlieferung für die Jahre 2024-2026
5 Dorfgemeinschaftshaus und Bolzplatz Ottershausen - Bericht über weiteres Vorgehen
6 Klimagerechtes Bauen / Ortsentwicklung - weiteres Vorgehen festlegen
7 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
8 Bericht des Bürgermeisters
8.1 Vollzug der technischen Gewässeraufsicht
8.2 Social Media Gemeindeverwaltung Haimhausen
9 Wünsche und Anregungen

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1. Vorstellung des Projektes "Windkraft Haimhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Bereits im Rahmen der Bürgerversammlung 2023 (09. Mai; vgl. hierzu auch die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde) stellte Herr Hinterseher der interessierten Bürgerschaft das o. g. Projekt vor, im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung nun auch dem Gremium. Insbesondere steht er natürlich auch für Fragen zur Verfügung. Zielsetzung ist, möglichst frühzeitig alle Betroffenen und Beteiligten zu informieren und einzubinden.

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2. Windkraft im Landkreis Dachau; Meldung von Flächen an den Regionalen Planungsverband, Region 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Ausweisung regionaler Vorranggebiete für Windenergie erfolgt durch den Planungsverband der Region 14. Die Rechtsgrundlage bezgl. Zuständigkeit für die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie ist das Landesentwicklungsplan-Ziel Windenergie 6.2.2 Abs. 1 (LEP: derzeit Entwurfsstand, Beschluss erfolgt im Mai/Juni 2023), in Verbindung mit § 3 WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz).

Der Planungsausschuss hat sich am 20.09.2022 (Drucksache 14/22) mit Eckpunkten und Vorarbeiten zur Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie beschäftigt. Mit Schreiben vom 17.10.2022 wurden die Kommunen und Landkreise gebeten, Hinweise für die konzeptionelle Erarbeitung regionaler Vorranggebiete für Windenergie auf Basis eigener bestehender Aktivitäten und Wünsche zu äußern.

Im Landkreis Dachau haben sich die Bürgermeister bereits am 16.9.2022 entschieden, eine gemeinsame solidarische Planung zu beauftragen mit dem Ziel mehr als 1,1 % der Landkreisfläche zu melden. Das Landschaftsplanerbüro Brugger aus Aichach wurde beauftragt, die Planungen auszuarbeiten. Es beteiligten sich die Stadt Dachau und alle Landkreisgemeinden außer den Gemeinden Pfaffenhofen a. d. Glonn und Odelzhausen, da hier die bereits bestehenden Flächen in die Landkreisbilanz eingebracht werden. 

Im Rahmen der Rückmeldungen aus den Beiratssitzungen des Regionalen Planungsverbandes wurden dann verschiedene Szenarien betrachtet. Letztlich wurde entschieden, den Abstand von 1.000 m zu Wohngebieten und 800 m zum Außenbereich als gemeinsamen Vorschlag einzubringen. Die Daten für den LKR Dachau sollen digital der Reg. von Oberbayern (für den Regionalen Planungsverband Region 14) zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende Mai 2024 müssen per Aufstellungsbeschluss erste Schritte für das Erreichen der Flächenziele erbracht werden (WindBG).

Nach der Aufstellung des Büros Bruggers vom 19.01.2023 (vgl. Anlage), kann im Rahmen der gemeinsamen solidarischen Aktion eine Fläche von 948,4 ha (1,6 %) für den Landkreis Dachau gemeldet werden. Dazu soll in den beteiligten Kommunen, ein gleichartiger Beschluss gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den aktuellen Planungen zum Thema Windkraft im Landkreis Dachau zur Kenntnis. Es besteht Einverständnis mit der gemeinsamen solidarischen Planung der Kommunen im Landkreis Dachau. Die aufgezeigte ausgearbeitete Planung des Landschaftsplanerbüros Brugger mit den Abständen zu Wohngebieten von 1.000 m und mit 800 m zum Außenbereich soll dem Regionalen Planungsverband für die Gemeinde Haimhausen gemeldet werden. Das Planerbüro Brugger wird ermächtigt, die digitalen Planungsdaten gemeinsam mit den Planungsdaten der anderen Gemeinden im Landkreis zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Erlass der Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlichen Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt einzustellen. Die Haushaltssatzung 2023 enthält die gemäß Art. 63 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 2 KommHV-Kameralistik erforderlichen Bestandteile.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2023 vorgestellt. Er schließt mit einem Gesamtvolumen von 30.615.500 €, dabei entfällt auf den Verwaltungshaushalt eine Summe von 16.198.000 € und auf den Vermögenshaushalt eine Summe von 14.417.500 €.

Im Jahr 2023 sind neue Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.800.000 € erforderlich. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 15.220.000 €, die der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedürfen. Die Hebesätze werden sind durch die Hebesatz-Satzung vom 19.03.2021 geregelt und werden in 2023 nicht verändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.690.000 € festgesetzt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Überprüfung vorgelegt. Zwei Änderungen sind erforderlich:

  1. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen sind in der Haushaltssatzung § 3 auf 15.220.000€ zu ändern (es ist die Summe aller Verpflichtungsermächtigungen der Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 anzugeben, siehe Seite 442 des Haushaltsplans).
  2. Die Umschuldung in Höhe von 2.700.000 € (siehe Vorbericht Seite V 19 und V 20) ist im Haushalt unter Haushaltsstelle 9121.9777 und nicht bei 9121.9776 zu buchen.

Der Stellenplan ist in der Anlage beigefügt.

Alle Veränderungen und die wichtigsten Punkte sind im Vorbericht erläutert, worauf hiermit verwiesen wird. Zudem ist ergänzend noch eine Kurzübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts (Planjahr 2023) beigefügt. 

Beschluss 1

Die vorgelegte Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen wird als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K den vorgelegten Finanzplan 2022 bis 2026 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Stellenplan 2023 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Teil 1 Haushaltssatzung mit Vorbericht u. Stellenplan.pdf
Download Teil 2 Haushaltsplan mit Anlagen.pdf

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4. Bevollmächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Vergabe der Stromlieferung für die Jahre 2024-2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Zum 31.12.2023 läuft der Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Amberg aus. Für die Ausschreibung zur Stromlieferung ab 01.01.2024 bis 31.12.2026 wurde zur Unterstützung die Fa. KUBUS (Kommunalberatung und Service GmbH) mit der Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens beauftragt. Für die Stromlieferung wurde von der Fa. KUBUS am 12.05.2023 eine EU-weite Ausschreibung über die EU-Plattform „TED“ gestartet. Da der Auftragswert für die 3 Jahre über dem EU-Schwellenwert liegt, ist diese Form verpflichtend. Die Bewerbungsfrist endet am 13.06.2023. Die Bindefrist für die Bieter endet am 04.08.2023. Alle Bieter müssen bis zum 25.07.2023 über die beabsichtigte Vergabeentscheidung informiert werden, um die 10-tägige Rügefrist bei der Vergabekammer Südbayern vor der tatsächlichen Vergabeentscheidung (04.08.2023) wahren zu können. Um sicherzustellen, dass die Fristen gewahrt werden können, bedarf es einer Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters, die Vergabeentscheidung zu treffen, da im Zeitraum 20.07. bis 21.09.2023 keine GR-Sitzung geplant ist.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung: 
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 1.082.629,91 € über den Zeitraum von drei Jahren.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister Peter Felbermeier wird bevollmächtigt, die Vergabeentscheidung zur Stromlieferung für die Jahre 2024-2026 nach dem Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Dorfgemeinschaftshaus und Bolzplatz Ottershausen - Bericht über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Nachdem zuletzt eine Einigung bzw. ein Kompromiss hinsichtlich der Kosten zur Errichtung des Dorfgemeinschaftshaus erzielt werden konnte, siehe TOP 2 der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023, erfolgte seitens der Verwaltung eine weitere, vertiefende Grundlagenermittlung. Der gemeindliche Rechtsbeistand wurde um Einschätzung gebeten, ob die Aussagen in den Begründungen zum Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (BPlan) „Mooswiesen“ die Gemeinde derart binden, dass eine Bauleitplanung auf den Flächen der FlNrn. 1604 und 1605 jeweils Gemarkung Haimhausen zur Errichtung eines Bolzplatzes und Dorfgemeinschaftshauses ausgeschlossen wäre. 

In der Begründung zum FNP heißt es auf Seite 5, 6. Absatz: „Durch die Festsetzung der Grünordnung und die Situierung der Gebäude im Bebauungsplan, der parallel aufgestellt wird – und insbesondere durch die unmittelbar an das Baugebiet angrenzende Lage der Ausgleichsflächen und Ortsrandeingrünung wird ein endgültiger Siedlungsabschluss zur freien Landschaft hin geschaffen.“ 

Werden wie hier ursprünglich verfolgte Planungsziele aufgegeben, so ist dies entsprechend (städtebaulich) zu begründen. Die Planungshoheit liegt nach wie vor bei der Gemeinde. Nach juristischer Einschätzung wird die Umsetzung der Planung grundsätzlich für möglich erachtet. Demzufolge wird die Verwaltung auftragsgemäß für die nächste Sitzung den Sachverhalt für die Aufstellungsbeschlüsse (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) vorbereiten. Anschließend werden ferner die Planerbeauftragung und ggf. weitere Vergaben für den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorbereitet.

Für den Sommer/Herbst ist sodann die Ausarbeitung der Planvorentwürfe und für den Herbst/Winter die erste Beteiligungsrunde nach § 3 Abs. 1/ § 4 Abs. 1 BauGB avisiert. Je nach Verlauf der Verfahren erscheint ein Feststellungsbeschluss (für den FNP) und Satzungsbeschluss (für den BPlan) im zweiten bzw. dritten Quartal 2024 realistisch.

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6. Klimagerechtes Bauen / Ortsentwicklung - weiteres Vorgehen festlegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 6

Sachverhalt

In der letzten Klausurtagung des Gemeinderates (19.11.2022) wurde u. a. der Themenkomplex bzgl. des Antrags „Klimagerechtes und nachhaltiges Bauen fördern“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Antrag vom 05.12.2020; behandelt in GR-Sitzung vom 14.01.2021) diskutiert. Durch den Input und die fachliche Beratung seitens Dr. Spieß, vgl. hierzu die seinerzeitige Präsentation „Klimaschutz und Klimaanpassung in der Ortsentwicklung“, bestand im Gremium Übereinstimmung dazu, Zielvorstellungen bzw. ein Leitbild unter der Überschrift „Klimaziele der Bauleitplanung in Haimhausen“ entwickeln zu wollen. Ein erster Schritt könnte ein Brainstorming oder Ähnliches durch die jeweiligen Fraktionen darstellen (Meine Ziele? Was ist mir wichtig?), um im Anschluss daran unter fachlicher Begleitung durch eine/n Planer/in auszuarbeiten, was konkret formuliert werden kann/sollte.

In Anlage zu diesem TOP befindet sich das hierzu seitens Bündnis 90/Die Grünen erstellte Papier vom 26.11.2022. Weitere Rückmeldungen gingen, auch mangels Fristsetzung, nicht bei der Verwaltung ein. In der GR-Sitzung vom 27.04.2023 stellte BGM Felbermeier auf entsprechende Nachfrage in Aussicht, das weitere Vorgehen hierzu zeitnah mit dem Gremium diskutieren und festlegen zu wollen, ggf. auch in Verbindung mit dem Themenbereich Ortsentwicklung.

Die seit einem halben Jahr vorliegende Dokumentation seitens Bündnis 90/Die Grünen soll die anderen Fraktionen nicht in ihrer Kreativität einschränken oder im Detail diskutiert werden, eher eine Anregung geben. Anzunehmen ist, dass über die bestehende Darstellung hinaus weitere/andere/neue Ziele zu benennen sind. Evtl. treffen auch nicht alle Formulierungen oder Inhalte „ins Schwarze“? Jede Fraktion sollte sich auch gerne bis zu einem Stichtag eigene Gedanken machen können. Denkbar ist jedoch bereits jetzt den nächsten und so auch von Dr. Spieß avisierten Schritt anzugehen und die weitere Bearbeitung und damit Begleitung durch eine/n Planer/in zu konkretisieren, bzw. die Verwaltung mit der entsprechenden Planung zu beauftragen.

Hinsichtlich „Ortsentwicklung“ und der dazu seit geraumer Zeit benannten Inhalte wie das weitere Wachstum (bzgl. Bevölkerungszahl) oder auch die Ansiedlung von Gewerbe finden sich viele Überschneidungen, aber auch grundsätzliche Trennlinien – abhängig vom Auge des Betrachters. Eine Verquickung ist denkbar, führt aber auch zu neuen Herausforderungen. Sieht das Gremium eine Kombination als zielführend an?

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7. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse betrafen die Themenbereiche Schöffenwahl, Vertragsangelegenheiten und Personalangelegenheiten. Die Hinderungsgründe für die Veröffentlichung sind nicht weggefallen.

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse zur Schöffenwahl, Vertrags- und Personal-Angelegenheiten, dass diese nicht veröffentlicht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 8
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8.1. Vollzug der technischen Gewässeraufsicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.04.2023 teilte das Wasserwirtschaftsamt mit, dass bei der Überwachung im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht am 22.03.2023 keine Mängel festgestellt wurden.

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8.2. Social Media Gemeindeverwaltung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Aktuelle Erkenntnisse zum Thema „Nutzung von Social Media durch Gemeindeverwaltungen“ (bzgl. z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Stellenausschreibungen etc.), derzeitiger Status in Haimhausen und rechtliche Einschränkungen / Gegebenheiten.

Seit Februar 2023 hat die Gemeindeverwaltung Haimhausen einen Facebook-Auftritt, worüber z. B. Veranstaltungshinweise oder Stellenausschreibungen kommuniziert werden. Da der Aufwand für Bearbeitung und Pflege hinsichtlich Kommentierungen oder gar öffentlich zugänglichen Diskussionen nicht leistbar ist, sind die Facebook-Beiträge der Gemeindeverwaltung stark eingeschränkt – Kommentierungen oder Diskussionen werden a priori nicht zugelassen (= entsprechende Einstellungen bei jedem einzelnen Post nötig). Dies entspricht auch der Empfehlung der Fachleute zum Thema.

Dies widerspricht aber zeitgleich grundlegend dem Charakter und dem Sinn/Zweck von Social Media, da Ziel dieses Instrumentes die Vernetzung ist, die nur durch entsprechende Interaktionen möglich ist. Im vorliegenden Fall handelt es sich letztlich um eine rein einseitige Form der Kommunikation, die neben Homepage und Gemeindeblatt lediglich eine andere „Darreichungsform“ abbildet. Die Nutzung ursprünglich angedachter und auch auf der Homepage avisierter „weiterer“ Social Media Formen, wie z. B. Instagram, Xing, LinkedIn, TikTok, Twitter oder Mastodon (letzteres wäre noch die naheliegendste Plattform, wird auch von Bundes- und Landesbehörden genutzt), würden insbesondere hinsichtlich Aufwand (Videos oder Fotos erstellen, auf Diskussionen basierend etc.) den Rahmen vollständig sprengen. Es ist nicht leistbar, ohne hauptberufliche und entsprechend qualifizierte Kommunikationsprofis. Zudem muss man sich die Frage stellen, welchen Zweck Social Media für die Gemeindeverwaltung erfüllen soll? Die Zielgruppe von Facebook beginnt ab dem Jahrgang „1985 und älter“ – jüngere Leute interessieren sich auf Grund der Darstellung und aus diversen anderen Gründen viel mehr für video-basierte Portale/Kanäle. Wenn die Verwaltung „jünger, weniger grau und angestaubt“ werden soll, ist Facebook der falsche Weg – so Expertenmeinung.

Problematisch ist v. a. die Rechtslage – Stichworte „Framing“ und „Störerhaftung“; der bayr. Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sprach sich bereits 2020 dafür aus, Facebook-Auftritte von Behörden und Kommunen zu verbieten. Im Jahr 2022 eröffnete der Bundesdatenschutzbeauftragte ein Verfahren gegen das Bundespresseamt, mit dem Ziel, die die Facebook-Fanpage der Bundesregierung abzuschalten. Der Deutsche Städtetag hielt in einem Rundschreiben des Jahres 2022 fest, dass es „nicht erforderlich sei, kommunale Facebook-Seiten kurzfristig abzuschalten, solange Bundes- und Landesbehörden ihre Seiten weiterbetreiben“ – es ist folglich nur eine Frage der Zeit, bis eine Vorgabe hierzu erfolgt.

Mit Blick auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die dargestellten Wünsche/Zielsetzungen drängt sich zunächst der Antrag der SPD-Fraktion (Meier/Waizmann) vom 31.05.2019 ins Bild. Der seinerzeitige Beschluss aus der Sitzung vom 26.06.2019 lautet: „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Rahmendaten (Kosten etc.) zur Bereitstellung der App, mit Inbetriebnahme der neuen Homepage. (Abstimmung: 16:0)“

Gemeint war, vgl. Antrag, die Einrichtung einer Bürger-App, über die auf Inhalte der Website zugegriffen werden kann sowie die Option, Push-Nachrichten an die Nutzer/innen zu verschicken. Inhaltlich ist somit zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten, die verschiedene Formen von Apps liefern:
  • Web App (Abbild der Website): Günstig, keine gesonderte Programmierung nötig, Hoheit über Informationen liegt bei der Kommune, App greift nicht auf Handy-Daten zu und ist damit DSGVO-konform. Nachteilig ist, dass sie nur funktioniert, wenn Netz vorhanden ist. Auch können keine Push-Nachrichten verschickt werden.
  • Hybride App (eigens programmierte Website, ohne Browserleiste): Intuitiv nutzbar, schnelle Änderungen möglich, immer aktuell. Leider jedoch nicht günstig, Datenschutz-konformität ist fraglich, abhängig von technischer Lösung offline nicht nutzbar, keine generelle Option zum Versenden von Push-Nachrichten.
  • Native App = nur mobile Nutzung = hohe Designansprüche, geprüfte Programmierung, für alle Gerätetypen und Betriebssysteme einsetzbar; jedoch ganz klar: Nicht datenschutzkonform, da auf Handy-Daten zugegriffen wird (u. a. Kontaktdaten, Kamera etc.), teurer Betrieb und auch für Nutzer „nervig“ wg. ständiger Updates. Zudem leider sehr teuer.

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Ansatz nicht weiterverfolgt werden. Unterm Strich kommt die Verwaltung zu folgendem Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

Die Facebook-Site kann im bisherigen Stil weiter betrieben werden, bis es ggf. zu einer höherrangigen Vorgabe bzgl. Abschaltung kommt. Mit einer eigenen Bürger-App sollte sich die Gemeinde Haimhausen als Kommune nicht weiter/näher beschäftigen, da auch hier (vgl. andere Social Media Kanäle) der Aufwand in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen steht.

Überregionale Apps, die datenschutzkonform agieren und sich insbesondere für die Nutzung durch Kommunen auf den ersten Blick als sinnvoll erweisen, keine teure Programmierung nach sich ziehen, wie z. B. BayernApp, BayernFunk, Muni oder meinestadt.de stecken leider noch in den Kinderschuhen und werden viel zu wenig genutzt, haben auch unter Kommunen einen zu geringen Bekanntheitsgrad. Deren Entwicklung sollte jedoch durch die Verwaltung weiter beobachtet werden, hieran sollte sich die Gemeinde Haimhausen beizeiten anhängen.

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9. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 9
Datenstand vom 23.10.2023 10:53 Uhr