Datum: 20.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung "Am Kramer Kreuz"
1.1 17. Änderung des Flächennutzungsplans
1.1.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
1.1.2 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
1.1.3 Feststellungsbeschluss
1.2 Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kramer Kreuz"
1.2.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
1.2.2 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
1.2.3 Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
1.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz"
1.3.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
1.3.2 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
1.3.3 Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
2 Bodenneuordnung im Baugebiet "Am Kramer Kreuz"
3 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.06.2023
4 Bericht des Bürgermeisters
4.1 Errichtung von Trinkwasserbrunnen
5 Wünsche und Anregungen

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1. Bauleitplanung "Am Kramer Kreuz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Bekanntlich sollen im Bereich „Am Kramer Kreuz“ ein Verbrauchermarkt sowie Wohnbau- bzw. gemischtgenutzte Flächen entstehen.

Da das Areal im derzeit geltenden Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, bedarf es einer Änderung in diesem Bereich sowie die Aufstellung zweier Bebauungspläne. 

Die Bauleitverfahren schreiten voran: Zwischenzeitlich haben in den jeweiligen Verfahren nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) die sogenannte öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stattgefunden. 

Die im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden am 18.07.2023 im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) vorberaten. Vertreter des Planungsbüros TB Markert und vom Vorhabenträger Ratisbona werden im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss für Fragen des Gremiums zur Verfügung stehen, einen allgemeinen Überblick über die verfahrensrelevante Abwägung geben und den jeweils aktuellen Planstand vorstellen.

Der Gemeinderat wird gebeten, die jeweiligen Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zu bestätigen. Diese werden dem Gremium vor der Sitzung (voraussichtlich am 19.07.2023) mittels eines Beschlussverzeichnisses als Anlage zu diesem TOP zur Kenntnis gegeben. 

In der Anlage zu diesem TOP ist das Beschlussverzeichnis zum TOP 2 der BPU-Sitzung vom 18.07.2023 beigefügt. Die von der Sitzungsvorlage abweichende Beschlussfassung (siehe TOP 2.3.3 wurde farblich markiert).

Dokumente
Download GR 2023.07.20 Anlage ö Beschlussverzeichnis BPU 18.07.2023 TOP 2.pdf

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1.1. 17. Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 30.03.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für einen Teilbereich zur Ansiedlung eines Verbrauchermarkts sowie für eine Wohnnutzung bzw. gemischtgenutzte Fläche zu ändern. Hierbei handelt es sich um die 17. Änderung des FNP. Am 15.09.2022 wurde ferner entschieden, den Geltungsbereich hierfür zu modifizieren.

Der dazu vom Planungsbüro TB Markert erarbeitete Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2022 vorgestellt und erhielt die Zustimmung des Gremiums. Anschließend fanden gleichzeitig die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2023 entsprechend behandelt, der Flächennutzungsplanentwurf entsprechend überarbeitet und die Verwaltung bzw. das Planungsbüro mit der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beauftragt.

Diese fanden anschließend gleichzeitig im Zeitraum vom 10.05.2023 bis einschließlich 14.06.2023 statt.

Der Inhalt der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am 18.07.2023 zur vorberatenden Behandlung und vorberatenden Abwägung mit der Bitte um entsprechende Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt. 

Das Gremium wird gebeten, die Beschlüsse des BPU zu bestätigen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.

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1.1.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.1.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) am 18.07.2023 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte mit Beschlussempfehlung übermittelt. Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.1.1.1 und 2.1.1.2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.1.2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.1.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) am 18.07.2023 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorberaten und jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte mit den Beschlussempfehlungen übermittelt. Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP  2.1.2, 2.1.2.1 bis 2.1.2.7.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.1.3. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.1.3

Sachverhalt

Gemäß der Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 17. Flächennutzungsplanung entsprechend redaktionell und nachrichtlich angepasst und überarbeitet.

Aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Der Plan sowie die Begründung sind der Anlage zu diesem TOP beigefügt.

Das Gremium wird gebeten, den Feststellungsbeschluss zu fassen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat bestätigt die folgende Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.1.3:

Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestätigt die folgende Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.1.3:

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der beschlossenen - nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden - Änderungen die 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 20.07.2023 (Anlage zur Niederschrift) und stellt diesen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat bestätigt die folgende Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.1.3:

Die Verwaltung wird beauftragt, die 17. Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2023.07.20 ö Anlage 17. Änderung FNP Begründung mit Umweltbericht.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage 17. Änderung FNP Planzeichnung.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage Auswirkungsanalyse.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage Baulandbedarfsermittlung.pdf

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1.2. Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kramer Kreuz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ beschlossen. Mit Beschluss vom 15.09.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss hinsichtlich des Geltungsbereiches modifiziert.

Der vom Planungsbüro TB Markert erarbeitete Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2022 vorgestellt und erhielt die Zustimmung des Gremiums. Anschließend fanden gleichzeitig die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2023 entsprechend behandelt, der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und die Verwaltung bzw. das Planungsbüro mit der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beauftragt.

Diese fanden anschließend gleichzeitig im Zeitraum vom 10.05.2023 bis einschließlich 14.06.2023 statt.

Der Inhalt der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am 18.07.2023 zur vorberatenden Behandlung und vorberatenden Abwägung mit der Bitte um entsprechende Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt.

Das Gremium wird gebeten, die Beschlüsse des BPU zu bestätigen und die Verwaltung bzw. das Planungsbüro mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.

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1.2.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.2.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) am 18.07.2023 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte mit Beschlussempfehlung übermittelt. Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.2.1.1 und 2.2.1.2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.2.2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.2.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) am 18.07.2023 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorberaten du jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte mit den Beschlussempfehlungen übermittelt. Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.2.2, 2.2.2.1 bis 2.2.2.12. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.2.3. Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.2.3

Sachverhalt

Gemäß der Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplanentwurf „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ angepasst und überarbeitet.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen erforderlich.

In der Anlage zu diesem TOP ist der aktuelle Planstand (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht) beigefügt. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde auf die Beifügung sämtlicher Anlagen der Begründung verzichtet. Diese Gutachten bzw. Stellungnahmen wurden im früheren Verfahrensschritt dem Gremium zur Verfügung gestellt und sind nicht verändert worden. Bei Bedarf können diese in der Verwaltung eingesehen werden (im RIS sind sie ebenfalls in der Sitzung vom 25.04./27.04.2023) einsehbar.

Das Gremium wird insbesondere um Billigung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs gebeten.

Der Bebauungsplanentwurf wurde auch hinsichtlich des Beschlusses des BPU vom 18.07.2023, TOP 2.3.3, in Plan und Texten aktualisiert. Die überarbeiten Unterlagen sind der Anlage zu diesem TOP beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 18.04.2023, TOP 2.2.3 und billigt - gemäß den heute unter TOP 1.2.1 und 1.2.2 gefassten Beschlüsse – den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“. i.d.F.v. 20.07.2023 (Anlage zur Niederschrift). Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2023.07.20 ö Anlage WAMI Entwurf Begründung mit Umweltbericht.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage WAMI Entwurf Planzeichnung mit Festsetzungen.pdf

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1.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ beschlossen. Mit Beschluss vom 15.09.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss hinsichtlich des Geltungsbereichs modifiziert.

Der vom Planungsbüro TB Markert erarbeitete Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2022 vorgestellt und erhielt die Zustimmung des Gremiums. Anschließend fanden gleichzeitig die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2023 entsprechend behandelt, der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und die Verwaltung bzw. das Planungsbüro mit der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beauftragt.

Diese fanden anschließend gleichzeitig im Zeitraum vom 10.05.2023 bis einschließlich 14.06.2023 statt.

Der Inhalt der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am 18.07.2023 zur vorberatenden Behandlung und vorberatenden Abwägung mit der Bitte um entsprechende Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt.

Das Gremium wird gebeten, die Beschlüsse des BPU zu bestätigen und die Verwaltung bzw. das Planungsbüro mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beauftragen. 

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1.3.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.3.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) am 18.07.2023 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte mit Beschlussempfehlung übermittelt. Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.3.1.1 bis 2.3.1.3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.3.2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.3.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) am 18.07.2023 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorberaten du jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte mit den Beschlussempfehlungen übermittelt. Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 18.07.2023, TOP 2.3.2, 2.3.2.1 bis 2.3.2.10. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.3.3. Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 1.3.3

Sachverhalt

Gemäß der Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ angepasst und überarbeitet.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen erforderlich.

In der Anlage zu diesem TOP ist der aktuelle Planstand (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Spartenplan, Straßenplan, Regenwasserkonzept) beigefügt. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde auf die Beifügung sämtlicher Anlagen der Begründung verzichtet. Diese Gutachten bzw. Stellungnahmen wurden im früheren Verfahrensschritt dem Gremium zur Verfügung gestellt und sind nicht verändert worden. Bei Bedarf können diese in der Verwaltung eingesehen werden (im RIS sind sie ebenfalls in der Sitzung vom 25.04./27.04.2023) einsehbar.

Das Gremium wird insbesondere um Billigung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs gebeten.

Der Bebauungsplanentwurf wurde unter Berücksichtigung des Beschlusses des BPU vom 18.07.2023, TOP 2.3.3, in Plan und Texten aktualisiert. Die überarbeiten Unterlagen sind der Anlage zu diesem TOP beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 18.04.2023, TOP 2.3.3 und billigt - gemäß den heute unter TOP 1.3.1 und 1.3.2 gefassten Beschlüsse – den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“. i.d.F.v. 20.07.2023 (Anlage zur Niederschrift). Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download GGR2023.07.20 ö Anlage SO Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F.v. 20.07.2023.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage SO Entwurf Begründung mit Umweltbericht.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage SO Planzeichen mit Festsetzungen.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage SO Regenwasserkonzept i.d.F.v. 20.07.2023.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage SO Spartenplan i.d.F.v. 20.07.2023.pdf
Download GR 2023.07.20 ö Anlage SO Straßenplan i.d.F.v. 20.07.2023.pdf

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2. Bodenneuordnung im Baugebiet "Am Kramer Kreuz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Für das Gebiet des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ bedarf es zur Umsetzung dieser (Bebauung der Parzellen, Errichtung der Erschließungsanlagen usw.) einer sogenannten Bodenneuordnung. Diese Neuordnung sollte mittels einer öffentlichen Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB erfolgen.

Die Voraussetzungen liegen hierfür insbesondere vor, weil es 
  • in den Geltungsbereichen zusammen mehr als zwei Eigentümer*innen gibt, 
  • mehrere Flurstücke vorhanden sind, deren aktuelle Grenzen nicht mit den neuen Bauparzellen übereinstimmen und
  • weil die Bereitstellung öffentlicher Flächen notwendig ist.

Die Anordnung der öffentlichen Umlegung hat durch den Gemeinderat zu erfolgen und ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Nach § 46 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsamt (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) übertragen. Alternativ führt die Gemeinde das Verfahren eigenständig durch; hierfür ist ein separater Umlegungsausschuss zu bilden und zu berücksichtigen, dass dies beachtliche Personalkapazitäten in Anspruch nimmt. 

Die Kosten des Umlegungsverfahrens wurden auf ca. 27.000,- Euro geschätzt, zzgl. Kosten für Abmarkungsmaterial, Vergütungen der Feldgeschworenen, Kosten für ortsübliche Bekanntmachungen und ggf. weitere. Für die Gemeinde entstehen bei der Übertragung des Umlegungsverfahrens keine zusätzlichen Kosten, da hierzu entsprechende Regelungen mit Privaten getroffen werden. 

Beschluss 1

Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschlussvorschlag Nr. 1:
Zur Realisierung der bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ und „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ wird eine Umlegung gemäß §§ 45ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Beschlussvorschlag Nr. 3:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse betrafen die Themenbereiche Verträge, Grundstücksangelegenheiten und Personal. Die Hinderungsgründe für die Veröffentlichung sind nicht entfallen.

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse dergestalt, dass diese nicht veröffentlicht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 4
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4.1. Errichtung von Trinkwasserbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 4.1
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5. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2023 ö 5
Datenstand vom 26.01.2024 10:37 Uhr