Datum: 21.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Nördlich der Valleystraße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2 Bauleitplanung "Nördlich der Valleystraße" 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.1 Aufstellungsbeschluss
2.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Antrag GRM Meier: Endgültige Herstellung Straßen & Begrünung nach Gestaltungskonzept Brugger
4 BayKiBiG: Anerkennung U3-Förderbetrag für Regelkinder
5 Erlass Vorkaufsrechtsatzung Brauereigelände
6 Konzeption Kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplan
6.1 Energienutzungsplan (ENP)
6.2 Kommunale Wäremeplanung (KWP)
7 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
8 Bericht des Bürgermeisters
8.1 Termin mit TenneT & Bayernwerken
8.2 Bericht über die Genehmigung der 16. und 17. FNP Änderung
8.3 Zuwendungsbescheid Sturzflut-Risikomanagement
9 Wünsche und Anregungen
9.1 Schulbus Amperpettenbach / Westerndorf

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1. Bebauungsplan Nördlich der Valleystraße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Mit diesem Verfahren konnte auf eine Umweltprüfung und eine Flächennutzungsplanänderung verzichtet werden. Es wurde mit Bekanntmachung vom 28.03.23 darauf hingewiesen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sie sich bis zum 14.04.2023 äußern kann. Mit Beschluss vom 27.04.2023 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan-Entwurf vom 27.04.2023 gebilligt. Der Entwurf lag vom 10.05.2023 bis 12.06.2023 öffentlich aus. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden beteiligt. 

Aufgrund der Änderung des Planentwurfes war eine erneute verkürzte Auslegung und erneute Einholung der Stellungnahmen der TöB erforderlich. Die Auslegung zum Entwurf i. d. F. vom 22.06.2023 fand vom 10.07. bis 25.07.2023 statt. Mit Pressemitteilung vom 18.07.2023 wurde mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht am 18.07. entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und ab sofort nicht mehr angewendet werden kann. Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 27.07.23 beschlossen, dass   in das sog. „Regelverfahren“ übergeleitet wird und die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderlichen Unterlagen vorbereiten zu lassen.

Die im Rahmen der vorangegangenen verkürzten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der TöB wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Im Regelverfahren sind zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen (frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung) erforderlich.  Die bereits durchgeführten Verfahrensschritte können als frühzeitige Beteiligung gewertet werden.  Nun ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der TöB nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Dazu sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich.  

Der Planungsverband, (vertreten durch Frau Breitenbach für die planerischen Festsetzungen und Frau Kneucker für die Umweltprüfung und den Umweltbericht) hat einen überarbeiteten Entwurf vorbereitet, der dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt wird. Am 30. August 2023 hat ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern der Fl.Nr. 283 stattgefunden. Hier wurden Wünsche zur Änderung der Planung angebracht, die von Frau Breitenbach überprüft und soweit mit dem beschlossenen städtebaulichen Konzept vereinbar, in die Planung eingearbeitet wurden.

Gegenüber dem vorangegangenen Entwurf haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Die Fläche für den künftigen Kindergarten, JUZ und das Seniorenwohnen wird als Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke mit Baugebietstyp Mischgebiet (auf Anregung der UIB) anstatt allgemeines Wohngebiet nach der BauNVO festgesetzt. Dies macht Schallschutzmaßnahmen in Form von nicht öffenbaren Fenstern zum Spielplatz und zum Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses entbehrlich. 
  • Die Grünfläche im Norden des Umgriffs wird offiziell als Ausgleichsfläche bzw. Ökokontofläche festgesetzt. Dies ist in der Form geplant, dass der Ausgleich für die gemeindlichen Grundstücke, das Grundstück der KU Liegenschaft und den anteilige Straßengrundstücken in dieser Grünfläche nachgewiesen wird und der noch zur Verfügung stehende Teil dem gemeindlichen Ökokonto gutgeschrieben wird.  Der Ausgleich für die im Privatbesitz verbleibenden Geschosswohnungsbaugrundstücke mit anteiligem Straßengrund wird von den Grundstückseigentümern auf dem Grundstück FlNr. 1702 Gemarkung Amperpettenbach erbracht. 
  • Vergrößerung der Bauräume, Wegfall eines Straßenbaumes
  • Breiter Zufahrtsbereich für die Tiefgarage statt schmale Rampe, da für Großgaragen separate Zu- und Abfahrten notwendig sind
  • Reduzierte Breite der Ortsrandeingrünung um Abstand zwischen Bepflanzung und Gebäude/ Bauraum zu gewährleisten


In der Anlage zu diesem TOP befindet sich das Beschlussverzeichnis zur BPU-Sitzung vom 19.09.2023.

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2023 an und fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Nördlich der Valleystraße i. d. F. vom 21.09.2023 (Anlage zur Niederschrift)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2023 an und fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2023.09.21 ö Anlage BPL Valleystraße Begründung Stand: 21.09.2023.pdf
Download GR 2023.09.21 ö Anlage BPL Valleystraße Satzung Stand: 21.09.2023.pdf
Download GR 2023.09.21 ö Anlage BPL Valleystraße Umweltbericht Stand: 21.09.2023.pdf
Download GR 23.09.21 ö Anlage Beschlussverzeichnis BPU 19.09.2023.pdf

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2. Bauleitplanung "Nördlich der Valleystraße" 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Mit diesem Verfahren konnte auf eine Umweltprüfung und eine Flächennutzungsplanänderung verzichtet werden. 

Mit Pressemitteilung vom 18.07.2023 wurde mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht am 18.07. entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und ab sofort nicht mehr angewendet werden kann. 

Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 27.07.23 beschlossen, dass   in das sog. „Regelverfahren“ übergeleitet wird.   Damit ist der Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich zu ändern.  Hierbei handelt es sich um die 19. Änderung. Der Planungsverband wurde mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragt.  

In der Anlage zu diesem TOP ist das Beschlussverzeichnis der BPU-Sitzung beigefügt.

Dokumente
Download GR 23.09.21 ö Anlage Beschlussverzeichnis BPU 19.09.2023.pdf

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2.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2023 beschlossen, für das Bauleitplanverfahren „Nördlich der Valleystraße“ das sog. „Regelverfahren“ anzuwenden und den Flächennutzungsplan hierfür zu ändern. Die Fläche ist bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll nun als Wohnbaufläche, Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbindung soziale Einrichtung und Grünfläche festgesetzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2023 an und fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für einen Teilbereich von ca. 1,28 ha des Grundstucks FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Der Planungsverband, vertreten durch Frau Breitenbach und Frau Kneucker haben den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Der Gemeinderat wird um Billigung des Entwurfes und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2023 an und fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 21.09.2023 zu (Anlage zur Niederschrift).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2023 an und fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2023.09.21 ö Anlage 19. FNP-Änderung Begründung Stand 21.09.2023.pdf
Download GR 2023.09.21 ö Anlage 19. FNP-Änderung Plan Stand: 21.09.2023.pdf
Download GR 2023.09.21 ö Anlage 19. FNP-Änderung Umweltbericht Stand: 21.09.2023.pdf

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3. Antrag GRM Meier: Endgültige Herstellung Straßen & Begrünung nach Gestaltungskonzept Brugger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt. In öffentlicher Anlage zu diesem TOP: Der vollständige Antrag, mit Fotodokumentation.


Beschluss 1

Alsbaldige und vollständige Realisierung des vom Gemeinderat beschlossenen Gestaltungskonzeptes des Landschaftsplanungsbüros Brugger im Bereich Grundfeld, Plangger-Popp-Straße und Graf-Butler-Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Baumpflege im Neubaugebiet wird in Verantwortung der Gemeinde durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Dokumente
Download GR 2023.09.21 Anlage TOP 3 Antrag GRM Meier.pdf

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4. BayKiBiG: Anerkennung U3-Förderbetrag für Regelkinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Im Naturkindergarten werden überwiegend Kindergartenkinder betreut. Im September starten Kinder im Naturkindergarten, die erst im 4. Quartal 2023 das 3. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können nicht nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit dem U3-Faktor von 2.0 gefördert werden, sondern das gesamte Kindergartenjahr hindurch, sofern der Gemeinderat dies so beschließt. Der Beschluss zur Förderung der 2-3 jährigen mit Faktor 2.0 bedeutet Verdoppelung für den staatlichen ebenso wie für den kommunalen Zuschuss, verringert aber durch die höhere staatliche Förderung ein evtl. Defizit bzw. Defizitausgleich.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese U3-Kinder auch 2 Plätze belegen. Dies ist dann möglich, wenn und solange eine Gruppe nicht mit Regelkindern voll belegt werden kann und / oder muss.

Vorliegender Sachverhalt trifft auch im kommenden Kindergartenjahr auf das Kinderhaus in der Prof.-Schinnerer-Straße zu. Hier werden in einer wachsenden Kindergartengruppe Kinder betreut, die im letzten Quartal das 3. Lebensjahr vollenden. Auch hier belegen Kinder „U3“ 2 Plätze solange sie das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entscheidet sich der Gemeinderat, dass diese Kinder das gesamte Jahr mit dem Faktor 2.0 gefördert werden, bedeutet dies eine höhere Förderung für eine evtl. nicht auf 25 Kinder aufgefüllte Kindergartengruppe.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, hier eine einheitliche Regelung für alle Haimhauser Kindergärten zu treffen, da bei Anerkennung der Anwendung des höheren Faktors dies zwar den kommunalen Förderbeitrag erhöht, aber auch den staatlichen Förderbetrag. 

Begriffserläuterungen:

Gewichtungsfaktor: Der Gewichtungsfaktor beträgt bei „Regelkindern“, d.h. Kinder im Alter von 3-6 Jahren 1.0. Krippenkinder, sog. „U3-Kinder“ werden aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes kleinerer Kinder mit dem Faktor 2.0 gefördert, Migrationskinder mit Faktor 1.3, Kinder mit Behinderung mit 4.5 und höher.

Zeitfaktor: Der Zeitfaktor von 1.0, der dem Basiswert zugrunde gelegt wird, bemisst sich nach der Betreuungszeit von 3-4 Stunden. Eine Betreuungszeit von 4-5 Stunden erhöht den Basiswert auf 1.25, 6-7 Stunden auf 1.5

Basiswert: Der Basiswert beträgt bei einem Zeit- und Gewichtungsfaktor von jeweils 1.0 derzeit 1.320,10 € pro Jahr und wird jährlich neu festgesetzt. Erkennt die Gemeinde einen Förderbedarf an, wird die staatliche Förderung dementsprechend ebenfalls anerkannt.



Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Pro U3-Kind, das mit 6-7 Stunden in Naturkindergarten gebucht ist, beträgt der höhere Förderanteil der Kommune bis zu 2.310,18 EUR jährlich, bei gleichzeitigem höheren staatlichen Förderanteil (den Haushalt betreffend bei gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen, bei den Kinderhäusern anderer Träger werden die staatlichen Förderanteile 1:1 weitergegeben).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in örtlichen Haimhauser Einrichtungen die Förderung von U3-Kindern das gesamte Kindergartenjahr, in dem diese Kinder 2 Plätze belegen, aber nicht in einer reinen Kinderkrippengruppe betreut werden, unter der Voraussetzung, dass aufgrund dieser Art der Belegung keine Kinder auf der Warteliste verbleiben müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Erlass Vorkaufsrechtsatzung Brauereigelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich augenblicklich nicht abschätzen, zumal der Erlass der Satzung nicht mit einem zwanghaften Erwerb gleichzusetzen ist, die finanzielle Auswirkung ggf. auch „Null“ sein kann.

Die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Brauereigeländes ist eines der obersten Ziele für die Gemeinde Haimhausen. Dieses ca. 11.600 Quadratmeter umfassende und im Ortskern gelegene Areal ist überaus prägend für das Bild der Kommune. Das Gelände ist tektonisch anspruchsvoll und auch weitere Rahmenbedingungen wie die verkehrliche Erschließung, vorhandene Denkmäler oder der schützen- und erhaltenswerte Baumbestand stellen Herausforderungen dar, die zu meistern sind.

Die Gemeinde Haimhausen hat sich nach eingehender Beratung aus fachlicher und rechtlicher Sicht entschieden, für das Areal der ehemaligen Brauerei einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, der aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Dieser Wettbewerb wird Ansätze liefern, welche Art und Intensität der Bebauung sowohl für das Areal an sich als auch das Gemeinwesen in Haimhausen harmonisch, verträglich und zukunftsweisend sind.

Die städtebauliche Entwicklung Haimhausens hängt zu einem wesentlichen Teil davon ab, wie sich dieses Quartier gestaltet und die Ortschaft in den nächsten Jahrzehnten prägt.

Es ist zwingende Obliegenheit der Gemeinde Haimhausen, die städtebauliche Entwicklung zu sichern und einer geordneten Entwicklung zuzuführen, daher eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Dies stellt zudem eine konsequente Fortführung der bereits mit dem Rahmenplan für die Hauptstraße entwickelten Ideen und auch der im Juli 2021 erlassenen Vorkaufsrechtsatzung für Grundstücke entlang der Hauptstraße dar.

Die Verwaltung hat die in der Anlage beigefügte Satzung in Abstimmung mit dem gemeindlichen Rechtsbeistand entworfen. Nach Diskussion und Beratung des Entwurfs steht die Entscheidung über die Satzung an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der „Vorkaufsrechtsatzung der Gemeinde Haimhausen für das ehemalige Brauereigelände (FlNrn. 1, 1/1, 1/7, 130, 130/1, 130/2, 130/3, 130/8, 131, 131/1, 172/3 jeweils Gemarkung Haimhausen) vom 21.09.2023“ (Anlage zur Niederschrift) als Satzung mit Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2023.09.21 Anlage TOP 5 Entwurf Vorkaufsrechtsatzung Brauereigelände.pdf
Download GR 2023.09.21 Anlage TOP 5 überarbeiteter Entwurf Vorkaufsrechtsatzung Brauereigelände.pdf
Download GR 2023.09.21 Anlage TOP 5 Vorkaufsrechtsatzung Lageplan.pdf

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6. Konzeption Kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 6
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6.1. Energienutzungsplan (ENP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Unter Bezug auf die Nachfrage von GRM Horzella (Jan. 2023) und den Grundsatzbeschluss aus dem Jahre 2022, wurden mehr als 10 mögliche Auftragnehmer angeschrieben und darum gebeten, ein Angebot für die Erstellung eines Energienutzungsplans (ENP) abzugeben. Die Gemeinde Haimhausen erhielt lediglich ein konkretes Angebot, das dem Gremium in Anlage zu diesem TOP zur Kenntnis gegeben wird. Sollten konkrete Inhalte bzgl. der Firma zu besprechen sein, müsste dies in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen.

Das vorliegende Angebot beruht auf der Leistungsbeschreibung, dargelegt im „Konzept zum weiteren Ausbau der lokalen und regenerativen Energieerzeugung in der Gemeinde Haimhausen“, und beläuft sich in Summe auf 117.810,00 € (brutto). Ohne evtl. zusätzlich anfallende und nicht vorhersehbare Arbeiten, die jew. mit entsprechenden Stundensätzen zwischen 60 und 98 € verbunden wären – jew. zzgl. MwSt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne mit 70% der genannten Summe (82.400 €), ein entspr. Zuwendungsbescheid vom 30.08.2023 liegt vor.

Zur näheren Erläuterung wird dem Gremium die Firmen-Präsentation in Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Erstellung eines Energienutzungsplanes für die Gemeinde Haimhausen durch die Firma XXX mit vorläufigen Gesamtkosten i. H. v. 117.810,00 € (brutto) zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Kommunale Wäremeplanung (KWP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Um noch rechtzeitig für 2024 einen Förderantrag stellen zu können – bis Ende Oktober 2023 nötig – hat die Gemeinde Gespräche mit der Energie Südbayern GmbH aufgenommen. Diese sichert zu, bis zur Sitzung ein Richtpreisangebot für die Durchführung einer vollumfänglichen kommunalen Wärmeplanung, als auch ein Angebot zur isolierten Abdeckung etwaiger konzeptioneller Lücken (im Abgleich mit der Energienutzungsplanung) vorzulegen. Dieses Richtpreisangebot ist als Grundlage für die Antragstellung erforderlich.

Flankierend zur Energienutzungsplanung ist hier ein entsprechend koordiniertes Vorgehen angezeigt – grundsätzlich unabhängig von Förderungen – um die Synergieeffekte aus beiden Betrachtungen (KWP und ENP) entsprechend nutzen zu können.

Das konkrete Angebot seitens Energie Südbayern wird dem Gremium schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das vorgelegte Richtpreisangebot der Energie Südbayern GmbH an und beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis einen Förderantrag für 2024 zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen können derzeit noch nicht veröffentlicht werden, die Hinderungsgründe entfallen teilweise jedoch in naher Zukunft. Eine entsprechende Wiedervorlage erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt für die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Entscheidungen die Hinderungsgründe für eine Veröffentlichung als noch nicht entfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 8
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8.1. Termin mit TenneT & Bayernwerken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Die Verwaltung berichtet über den in Unterschleißheim mit TenneT und den Bayernwerken absolvierten Termin (09.08.2023), der zum Teil nähere Erkenntnisse brachte, zum Teil jedoch auch weitere Fragen aufwarf. Letztlich ist es gelungen, mit dem 19. Oktober 2023 einen Termin zu avisieren, bei dem beide Akteure den Stand der Planungen bzw. der Projekte im Haimhauser Gemeinderat vorstellen.

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8.2. Bericht über die Genehmigung der 16. und 17. FNP Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Mit Bescheiden vom 21.08.2023 hat das LRA Dachau sowohl die 16.  als auch die 17. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Dies wurde am 08.09.2023 entsprechend ortsüblich bekannt gemacht. Somit sind die FNP-Änderungen für die Baugebiete „Nördlich des Amperbergs“ und „Am Kramer Kreuz“ rechtswirksam.

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8.3. Zuwendungsbescheid Sturzflut-Risikomanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 8.3

Sachverhalt

Für das Vorhaben Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement wurde der Gemeinde Haimhausen im Jahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von 75% der anfallenden Kosten durch das Wasserwirtschaftsamt in Aussicht gestellt. Die maximal förderbare Summe beträgt 150.000 €. Corona bedingt konnte das Vorhaben jedoch nicht bis zum ursprünglich befristeten Bewilligungszeitraum (31.03.2022) abgeschlossen werden. Die beantragte Verlängerung um ein Jahr wurde genehmigt.

Nach Abschluss der Maßnahme wurde im Januar 2023 der Verwendungsnachweis an das Wasserwirtschaftsamt geschickt. Mit Datum vom 19.07.2023 wurde nun der Schlussbescheid erlassen. Die Gemeinde Haimhausen erhält für diese Maßnahme die maximale Förderung in Höhe von 104.407,25 € (75% der angefallenen Kosten).

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9. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 9
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9.1. Schulbus Amperpettenbach / Westerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 9.1
Datenstand vom 26.01.2024 10:12 Uhr