Datum: 17.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 206/5 der Gemarkung Haimhausen
1.2 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von einem Zweifamilien- in ein Dreifamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 231/134 der Gemarkung Haimhausen
2 Bauleitverfahren benachbarter Kommunen (Vorberatung)
2.1 Bebauungsplan 160 "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" der Stadt Unterschleißheim (Vorberatung)
3 Leihradsystem des MVV
4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Bau- Plan- und Umweltausschusses
5 Wünsche und Anregungen
5.1 Kindergarten Prof.-Schinnerer-Straße
5.2 Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED
6 Bericht des Bürgermeisters

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

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1.1. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 206/5 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 1.1

Sachverhalt

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat mit Beschluss vom 14.11.2005 das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 206/5 der Gemarkung Haimhausen (Johann-Albert-Straße 9, 85778 Haimhausen) erteilt (siehe Anlage). 
Mit Vorbescheid des Landratsamtes Dachau vom 25.10.2006 wurde das Vorhaben für zulässig erklärt (siehe Anlage). Der Vorbescheid wurde zuletzt mit Bescheid vom 05.11.2021 verlängert.

Ein Vorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden (Art. 71 Satz 2 und Satz 3 BayBO). Die Bauherren beantragen nunmehr die Verlängerung des Vorbescheids um weitere zwei Jahre.

Aus Sicht der Verwaltung steht der beantragten Verlängerung nichts entgegen.  

Beschluss

Der Bau-, Planungs und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung des 
Vorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 206/5 der Gemarkung Haimhausen (Johann-Albert-Straße 9, 85778 Haimhausen) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von einem Zweifamilien- in ein Dreifamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 231/134 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 1.2

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Zweifamilien- in ein Dreifamilienhaus für das Grundstück FlNr. 231/134 der Gemarkung Haimhausen (Graf-Buttler-Straße 9, 85778 Haimhausen) vor. 

Das Bestandsgebäude wurde mit Bescheid vom 22.06.1983 baurechtlich als Zweifamilienhaus genehmigt. Die Nutzungsänderung betrifft nur das Dachgeschoss. Die räumliche Aufteilung des Dachgeschosses soll gegenüber der baurechtlichen Genehmigung nicht geändert werden. Ebenso bleibt der Balkon, wie bereits baurechtlich genehmigt, erhalten. Für die neue Wohneinheit (im Eingabeplan als Wohnung 3 gekennzeichnet) sollen 2 Kfz-Stellplätze errichtet werden.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Scheitelbreite“ 3. Änderung (B-Plan).  Über die Anzahl der Wohneinheiten beinhaltet der B-Plan keine Festsetzungen.   

Mit dem Antrag wird folgende Befreiung vom B-Plan beantragt.

Errichtung von weiteren Stellplätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Baufenster (Festsetzung   4.7.3 i.V.m. der Plandarstellung:

Begründung:
Die Nutzer der Wohnung  benötigen jeweils 2 Stellplätze. Im gesamten Baugebiet besteht ein Mangel an öffentlichen Stellplätzen. Um den öffentlichen Raum zu entlasten wäre diese Befreiung sinnvoll. 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Unter der Festsetzung 4.7.1 ist festgesetzt, dass bei Mehrfamilienhäusern je Wohneinheit bis 100 m² 1 Stellplatz, je Wohneinheit über 100 m² 1,5 Stellplätze zu errichten sind .  Aus dem der Eingabeplanung beigefügten Stellplatznachweis ergibt sich für das Mehrfamilienhaus folgender Stellplatzbedarf. 

Bestehende Wohnung im Erdgeschoss (Wohnfläche 114 m²)              1,5 Stellplätze
Bestehende Wohnung im Obergeschoss (Wohnfläche 88 m²)              1,0 Stellplätze
Neue Wohnung im Dachgeschoss (Wohnfläche 66 m²)                        1,0 Stellplätze
Erforderliche Stellplätze                                                             4,0 Stellplätze

Mit Bescheid vom 02.03.1984 wurde die sich im Norden des Vorhabengrundstück befindliche Garage (in der sich drei Stellplätze befinden) baurechtlich genehmigt. Nun  sind  drei weitere Stellplätze geplant.
Unter der Festsetzung 4.7.3 des B-Plans ist festgesetzt, dass Stellplätze im Vorgartenbereich nur auf den dafür festgesetzten Flächen errichtet werden dürfen. Der Vorgartenbereich ist der Streifen entlang der Straße und der verlängerten Hausfront.  Eine entsprechende Fläche (Stellplätze) ist für das Vorhabengrundstück nicht festgesetzt (Festsetzung 4.7.3 i.V.m. der Plandarstellung). 

Der geplante Stellplatz für die Wohnung 2 im Westen an das Wohnhaus anliegend  und der  Stellplatz für die Wohnung 3 im Norden an das Wohnhaus anliegend befinden sich zwar nicht  in einer festgesetzten Fläche für offene Stellplätze  aber auch nicht im Vorgartenbereich zur  Graf-Buttler-Straße bzw. zum Michael-Schober-Ring. 
Der beantragten Befreiung für diese beiden Stellplätze kann zugestimmt werden.

Ein weiterer geplanter Stellplatz für die Wohnung 3 befindet sich im Süden des Vorhabengrundstück dort im Vorgartenbereich zur Graf-Buttler-Straße. Eine entsprechende Befreiung wurde bisher im Geltungsbereich des B-Plan  nicht ausgesprochen auch wird vom Antragsteller kein Bezugsfall benannt. 
Der beantragten Befreiung für diesen Stellplatz kann nicht zugestimmt werden 

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung von einem Zweifamilien- in ein Dreifamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 231/134 der Gemarkung Haimhausen (Graf-Buttler-Straße 9, 85778 Haimhausen) sowie der nachfolgenden Befreiung vom Bebauungsplan „Scheitelbreite“ 3. Änderung zu.

  • Festsetzung 4.7.3 i.V.m. der Plandarstellung:
Errichtung eines offenen Stellplatzes im Norden (Stellplatz 3) des Vorhabengrundstücks und Errichtung eines offenen Stellplatzes im Westen (Stellplatz 2 ) des Vorhabengrundstücks außerhalb des Bauraums für offenen Stellplätze.

Zur nachfolgenden Befreiung vom Bebauungsplan „Scheitelbreite“ 3. Änderung wird das Einvernehmen nicht erteilt.

  • Festsetzung 4.7.3 i.V.m. der Plandarstellung:
Errichtung eines offenen Stellplatzes im Vorgartenbereich zur Graf-Buttler-Straße (Stellplatz 3) des Vorhabengrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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2. Bauleitverfahren benachbarter Kommunen (Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 2
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2.1. Bebauungsplan 160 "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" der Stadt Unterschleißheim (Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Haimhausen wurde mit E-Mail vom 05.10.2023 im Verfahren Beteiligung Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 i.v.m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt. Einwendungen können nur bis 10.11.2023 erhoben werden. Um eventuelle Einwendungen fristgerecht am 19.10.2023 in der Gemeinderatssitzung beschließen zu können, wird die Vorberatung in der heutigen Ausschuss-Sitzung deshalb erforderlich.

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ gefasst und in seiner Sitzung am 04.07.2022 den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat das dazugehörige Mobilitätskonzept in seiner Sitzung am 12.07.2022 gebilligt. Bei der öffentlichen Sitzung am 20.03.2023 und am 17.04.2023 hat der Grundstücks- und Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Die eine geänderte Planung wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung am 11.09.2023 gebilligt.

Wesentliches Merkmal des Bebauungskonzepts sind die eingeschoßigen Sockelgeschoße, die den Straßenraum durch Gassen und Plätzen mit angelagerter Nutzungsmischung (Wohnen, kleinteiliges Gewerbe, Gastronomie etc.)  bilden. Darauf liegen Einzelbaukörper, ausgebildet als 3 – 7-geschossige Punkthäuser und zweigeschoßige langgestreckte Wohnriegel. Beide Baukörpertypen stehen spannungsreich und gegeneinander versetzt in unterschiedlichen Entfernungen zueinander. Den städtebaulichen Kulminationspunkt bildet ein Landmark max. 16 Geschosse, Gebäudehöhe ca. 50m (Landmark bezeichnet ein auffälliges, meist weithin sichtbares topographisches Objekt -Hochhaus-), das stadträumlich mit dem als Portal ausgebildeten Kopfbau des südlich gegenüberliegenden Business Campus korrespondiert.


Die vollständigen Unterlagen sind unter:  Bebauungspläne im Verfahren - Stadt Unterschleissheim einsehbar.

In der Anlage zu diesem Top ist der aktuelle Planungsstand (Planzeichnung mit textlicher Festsetzung sowie der Begründung, Lageplan: Geländeschnitt) beigefügt.

Beschluss

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erhebt keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Leihradsystem des MVV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau fragt derzeit das Interesse der Landkreisgemeinden an der Errichtung eines regionalen Bikesharing-Systems durch den MVV ab. 

Das potentielle Angebot stellt sich wie folgt dar:

Die teilnehmenden Gemeinden müssen zunächst eine Zweckvereinbarung schließen.
Hierbei ist zu entscheiden, ob die Gemeinde in einem sogenannten „Basisgebiet“ oder in einem „Erweiterungsgebiet“ teilnehmen möchte. Im Basisgebiet gibt es eine fixe Anzahl an Rädern und Stationen, die dann auch verbindlich abgerufen werden muss. Im Erweiterungsgebiet gibt es diesbezüglich diverse Flexibilität.

Die Kosten für ein mechanisches Rad liegen nach aktueller Schätzung bei insgesamt 840 Euro/ Rad/Jahr brutto, für ein Pedelec bei 1.500 Euro/Rad/Jahr brutto.

Sollte die Gemeinde ihr Interesse an dem Leihradsystem bekunden, besteht jedoch keine Garantie auf Teilnahme am System. Der Abruf und das Betrieb ist nur möglich, wenn ein zusammenhängendes Bedienungsangebot entsteht. Zusammenhängend wird in diesem Kontext so definiert, dass von einer interessierten Gemeinde bis zur nächsten teilnehmenden Kommune maximal eine Luftlinie von 5 km liegen darf. Ist dies nicht der Fall, liegt eine sogenannte „Betriebsinsel“ vor. Als Betriebsinsel kann am System teilgenommen werden, wenn mindestens 200 Räder bestellt werden.

Über den gemeindlichen Fahrradbeauftragten wurde der ADFC Dachau zum Angebot befragt. Aus seiner Sicht kann das System nur erfolgreich sein, wenn sich die potentiellen Nutzer auf die Verfügbarkeit der Fahrräder verlassen können und das nicht nur in der Stadt Dachau, sondern flächendeckend auch in den Landkreisgemeinden und auch in Gemeinden der Nachbarlandkreise.

Eine Abfrage bei den Nachbargemeinden hat ergeben, dass derzeit kein Interesse an dem vorliegenden Angebot des MVV besteht. 

Aus Sicht der Verwaltung macht es daher wenig Sinn, hier ein Interesse zu bekunden.
Einerseits erscheinen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb, die schlussendlich auch an die Nutzer*innen weitergegeben werden müssen, aktuell nicht attraktiv. Andererseits würde die positive Rückmeldung in Anbetracht der Tatsache, dass keine Nachbargemeinde Interesse hat, auf eine Insellösung hinauslaufen, die für die Gemeinde Haimhausen offensichtlich nicht in Betracht kommt (Abnahmeverpflichtung von mindestens 200 Rädern).

 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss spricht sich gegen die Interessensbekundung an dem aktuell angebotenen Leihfahrradsystems des MVV aus. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Rückmeldung an das Landratsamt Dachau zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Bau- Plan- und Umweltausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 4

Sachverhalt

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wurden keine Beschlüsse gefasst, es sind keine Veröffentlichungsbeschlüsse angezeigt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stellt fest, dass aktuell keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse zu veröffentlichen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 5
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5.1. Kindergarten Prof.-Schinnerer-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Felbermeier teilte mit, dass sich Eltern der Kinder des KIGA in der Prof.-Schinnerer-Straße immer öfter bei den Mitarbeiterinnen über deren Arbeit beschweren. Dies führt bei den Mitarbeiterinnen zu einer starken Arbeitsbelastung die sich auch auf die Psyche niederschlägt.

Gemeinderätin Ahlrep ist der Meinung, dass eine Supervision für die Mitarbeiterinnen hilfreich sei und fragt an, ob eine solche möglich sei.

Erster Bürgermeister Felbermeier teilte mit, dass eine Supervision möglich ist.

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5.2. Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 5.2

Sachverhalt

Gemeinderätin Ahlrep erkundigt sich nach dem Sachstand zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. 

Erster Bürgermeister Felbermeier berichtet  in der Sitzung des Gemeinderats am 19.10.2023 den Sachstand.

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 6
Datenstand vom 17.01.2024 08:51 Uhr