Datum: 18.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Präsentation Ratisbona
2 Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Beschlusskontrolle in öffentlicher GR-Sitzung
3 Bebauungsplan "Nördlich der Valleystraße"
3.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
3.2 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB
3.2.1 Stellungnahme Landratsamt Dachau, Abt. Technischer Umweltschutz vom 15.12.2023
3.2.2 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 20.12.2023
3.3 Satzungsbeschluss
4 Bauleitverfahren benachbarter Kommunen
4.1 Bebauungsplan 160 "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" der Stadt Unterschleißheim
5 Zuschussantrag Fischerfreunde Haimhausen
6 Gewährung eines Zuschusses für die Nutzung eines Kellerraums in Prof.-Schinnerer-Str. 9
7 Bestätigung der Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Amperpettenbach
8 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
9 Bericht des Bürgermeisters
9.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
10 Wünsche und Anregungen

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1. Präsentation Ratisbona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 1

Sachverhalt

Präsentation und Vortrag zum geplanten Lebensmittelmarkt, durch die Fa. Ratisbona, Herrn Schels und Herrn Prof. Dr. Braungart, Begründer des Cradle to Cradle Konzeptes.

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2. Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Beschlusskontrolle in öffentlicher GR-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 2

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Die Antrags- und Beschlusskontrolle soll als regelmäßiger Berichtspunkt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen aller Gremien aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hier über den Bearbeitungsstand der eingegangenen noch offenen Anträge und den Umsetzungsgrad der getroffenen Beschlüsse schriftlich zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

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3. Bebauungsplan "Nördlich der Valleystraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a und § 13 BauGB gewählt.

Folgende Verfahrensschritte wurden bisher durchgeführt:

  1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Bekanntmachung vom 28.03.2023 wurde darauf hingewiesen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten können. Die Öffentlichkeit erhielt Gelegenheit, sich bis 14.04 2023 zur Planung zu äußern. 
  1. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.05.23 bis einschließlich 12.06.2023
  2. Erneute verkürzte Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vom 10.07.2023 bis einschließlich 25.07.2023
  3. Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2023 zum Verfahrenswechsel in das Regelverfahren 
  4. Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (begrifflich vormals Auslegung) vom 06.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023
  5. Erneute verkürzte Veröffentlichung nach § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.12.2023 bis 05.01.2024. 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden zu den o. g. Verfahrensschritten jeweils beteiligt. 

Die im Rahmen der vorangegangenen verkürzten Veröffentlichung und Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Behandlung und Abwägung vorgelegt.  

Das Gremium wird anschließend gebeten, den Satzungsbeschluss zu fassen.

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3.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 12.12.2023, angeschlagen am 12.12.2023 wurde insbesondere darüber informiert, dass die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Valleystraße“  (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht) sowie erforderliche Fachgutachten und nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen im Zeitraum vom 13.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024  im Internet veröffentlicht sind und in der Gemeindeverwaltung durch eine Öffentliche Auslegung  zur Verfügung stehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.

Die Frist zur Veröffentlichung wurde angemessen verkürzt und es wurde bestimmt, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Die geänderten bzw. ergänzten Teile wurden in den Planunterlagen kenntlich gemacht. 

Während der Veröffentlichungsfrist wurden keine Einwendungen oder Stellungnahmen vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass während der Veröffentlichungsfrist keine Einwendungen oder Stellungnahmen vorgebracht wurden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung fand auch die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Folgende Stellen wurden angeschrieben und entsprechend § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten:

  • Landratsamt Dachau
  • Industrie- und Handelskammer


In den nachfolgenden Tagesordnungspunkten (3.2.1 und 3.2.2) werden die zur Abwägung eingegangenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen dem Gremium vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den hier beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten beschränkten und verkürzten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.2.1. Stellungnahme Landratsamt Dachau, Abt. Technischer Umweltschutz vom 15.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 3.2.1

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Abt. Technischer Umweltschutz gibt folgenden Hinweis:

„Immissionsschutz

Als Beurteilungsgrundlage für den auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Sportanlagenlärm wurde eine überarbeitete schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair, GmbH; Bericht Nr. 8521.1/2023-JB vom 17.11.2023 vorgelegt. Demzufolge werden an den Baugrenzen im Planbereich die Immissionswerte bzw. Spitzenpegel der TA Lärm und der 18. BImSchV für die verschiedenen baulichen Nutzungen eingehalten und Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. 

Wir empfehlen jedoch den unter 10.1 zum Immissionsschutz getroffenen Hinweis um die Einwirkungen aus dem benachbarten Spielplatz zu ergänzen. 

In 2.3 der Begründung wird aufgeführt, dass die o. g. schalltechnische Untersuchung im Zuge der Entwurfsplanung erstellt wurde. Wir empfehlen hier entweder das Ergebnis des Gutachtens kurz aufzuführen oder auf die näheren Ausführungen in Nr. 4.7 des Umweltberichtes zu verweisen.“

Abwägung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Obschon in der Begründung und im Umweltbericht eindeutig auf die nicht als schädliche Umwelteinwirkungen und damit gebietsverträglichen Emissionen des Abenteuerspielplatzes eingegangen wird, werden i.S.e. Klarstellung folgende Formulierungen redaktionell ergänzt:
  • Hinweis Ziff. 10.2: „Auf die Einwirkungen aus dem benachbarten Spielplatz wir hingewiesen. Diese gelten nicht als schädliche Umwelteinwirkung und sind mit den benachbarten Nutzungen verträglich.“
  • Ziff. 2.3 ‚Emissionen‘ der Begründung: „In Punkt ‚5.10 Immissionsschutz‘ (Begründung) bzw. ‚4.7 Schutzgut Mensch‘ (Umweltbericht) ist näher darauf eingegangen.“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Es folgt daraus die redaktionelle Ergänzung zu Ziff. 10.2. der Satzung um den Hinweis zu den Einwirkungen aus dem benachbarten Spielplatz und der Verweis in Ziff. der 2.3 der Begründung auf die näheren Ausführungen in Nr. 5.10 der Begründung und 4.7 des Umweltberichts. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.2.2. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 20.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 3.2.2

Sachverhalt

Die Industrie- und Handelskammer gibt folgende Stellungnahme ab:

„mit der Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO für Wohnzwecke sowie einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke besteht Einverständnis. 

Rein vorsorglich weisen wir trotzdem weiterhin darauf hin, dass es zu keinen Einschränkungen für die im Umfeld des Plangebiets ansässigen Gewerbebetriebe kommen darf. 

Weitere Anregungen oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Valleystraße“ sind nicht vorzubringen.“

Abwägung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die neue schalltechnische Untersuchung des Ing.Büros Kottermair vom 17.11.2023 kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufstellung des Bebauungsplanes keine immissionsschutzfachlichen Belange entgegenstehen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu eigen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Gemäß der Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen aus der erneuten verkürzten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf entsprechend lediglich redaktionell ergänzt.

Aufgrund der erneuten Veröffentlichung und der erneut durchgeführten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Es betrifft nur Hinweise zum Immissionsschutz in der Satzung und in der Begründung. Die redaktionellen Änderungen wirken sich dabei nicht auf die Grundzüge der Planung aus. 

Das Gremium wird gebeten, insbesondere den Satzungsbeschluss zu fassen. Der Bebauungsplan ist anschließend dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen, bevor er Rechtskraft erlangen kann.  Die Genehmigungspflicht resultiert daraus, dass sich die 19. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ noch im Verfahren befindet und der Bebauungsplan dadurch nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die Satzung mit Begründung und Umweltbericht sind in der Anlage zu diesem TOP eingefügt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der Veröffentlichung und der durchgeführten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplan „Nördlich der Valleystraße“ (Satzung mit Begründung und Umweltbericht) wird unter Berücksichtigung der beschlossenen nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 18.01.2024 mit heutigem Datum als Satzung beschlossen (Anlage zum Protokoll).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 24.01.18 ö Anlage Satzung i.d.F. 18.01.2024.pdf
Download GR 24.01.18 ö Anlage Begründung i.d.F. 18.01.2024.pdf
Download GR 24.01.18 ö Anlage Umweltbericht i.d.F. 18.01.2024.pdf

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4. Bauleitverfahren benachbarter Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 4
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4.1. Bebauungsplan 160 "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" der Stadt Unterschleißheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 4.1

Sachverhalt

In der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 17.10.2023 TOP 2 (vorberatend) und in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2023 TOP 8 wurde im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB beschlossen, dass keine Bedenken vorgebracht werden.

Die Gemeinde Haimhausen wurde nun mit E-Mail vom 04.01.2024 erneut im Verfahren Beteiligung Behörden und TöB gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB beteiligt. Einwendungen können nur bis 09.02.2024 erhoben werden. Um eventuelle Einwendungen erheben zu können, ist dies daher in der Gemeinderatssitzung zu beschließen.

Die Gemeinde Haimhausen wurde mit E-Mail vom 05.10.2023 im Verfahren Beteiligung Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt. Einwendungen können nur bis 10.11.2023 erhoben werden. Um eventuelle Einwendungen erheben zu können, ist dies daher am 19.10.2023 in der Gemeinderatssitzung zu beschließen.

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ gefasst und in seiner Sitzung am 04.07.2022 den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat das dazugehörige Mobilitätskonzept in seiner Sitzung am 12.07.2022 gebilligt. Bei der öffentlichen Sitzung am 20.03.2023 und am 17.04.2023 hat der Grundstücks- und Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Die geänderte Planung wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung am 11.09.2023 gebilligt.

Bei der öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 hat der Grundstücks- und Bauausschuss und am 14.12.2023 der Stadtrat die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt und hat die geänderte Planung gebilligt. Der Stadtrat hat bei der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes vom Regelverfahren nach BauGB zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB überzuleiten.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Wesentliches Merkmal des Bebauungskonzepts sind die eingeschossigen Sockelgeschosse, die den Straßenraum durch Gassen und Plätzen mit angelagerter Nutzungsmischung (Wohnen, kleinteiliges Gewerbe, Gastronomie etc.) bilden. Darauf liegen Einzelbaukörper, ausgebildet als 3 – 7-geschossige Punkthäuser und zweigeschossige langgestreckte Wohnriegel. Beide Baukörpertypen stehen spannungsreich und gegeneinander versetzt in unterschiedlichen Entfernungen zueinander. Den städtebaulichen Kulminationspunkt bildet ein Landmark max. 16 Geschosse, Gebäudehöhe ca. 50m (Landmark bezeichnet ein auffälliges, meist weithin sichtbares topographisches Objekt -Hochhaus-), das stadträumlich mit dem als Portal ausgebildeten Kopfbau des südlich gegenüberliegenden Business Campus korrespondiert.

Die vollständigen Unterlagen sind unter

https://www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klimaschutz/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html

einsehbar.

Die Anlagen sind auf Grund der Vorberatung in der BPU-Sitzung vom 16.01.2024 hinterlegt worden.

Das Ergebnis der BPU-Sitzung vom 16.01.2024 wird dem Gemeinderat vor der Sitzung zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Bau-, Planungs-. u. Umweltausschusses vom 16.01.2024 TOP 3.1 (Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 24.01.18 ö Anlage BPL Unterschleißheim Beschlussbuchauszug BPU 16.01.2024 TOP 3.1.pdf

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5. Zuschussantrag Fischerfreunde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Fischerfreunde Haimhausen e. V. stellten mit Schreiben vom 12.08.2020 bei der Gemeinde Haimhausen einen Zuschuss für die Renovierung der Gerätehütte am Unteren Bründlweg. Auf die in Anlage dem Sachverhalt beigefügte Unterlage wird verwiesen.

In der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2020 wurde beschlossen:

„Der Gemeinderat stellt den Antrag aus Gründen nicht vorhandener Finanzmittel zurück. Einem Maßnahmenbeginn durch die Fischerfreunde Haimhausen selbst steht dies nicht im Weg. Eine abschließende Befassung und Entscheidung über die Zuschusshöhe erfolgt basierend auf den aktuell vorgelegten Unterlagen (Kostenangebot Klein & Timmermann vom 26.07.2020), jedoch nicht vor Sommer 2021 – entsprechende Wiedervorlage durch die Verwaltung.“

Auf Grund mehrerer Personalwechsel in der Kämmerei geriet der Antrag in den Hintergrund und steht nunmehr zur Entscheidung an. Beantragt wurde – vgl. Anlage – ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bezuschussung der Renovierung der Gerätehütte der Fischerfreunde Haimhausen mit 5.500 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Gewährung eines Zuschusses für die Nutzung eines Kellerraums in Prof.-Schinnerer-Str. 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Der BRK hat einen Kellerraum in der Prof.-Schinnerer-Straße 9 im Kindergarten zum 01.01.2024 gemietet. Für diesen wird eine Miete inkl. aller pauschalierten Nebenkosten in Höhe von 1.200 Euro jährlich erhoben. Als gemeinnütziger Verein, die sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanzieren und im Zuge der Gleichbehandlung zu den anderen Vereinen (Chöre, Dorfmusik etc.), werden die Mietkosten als Zuschuss gewährt. 

Beschluss

Der BRK erhält von der Gemeinde einen jährlichen Zuschuss für die Nutzung des Kellerraumes im Kindergarten, Prof.-Schinnerer-Straße 9. Der Zuschuss wird in Höhe der jeweiligen Jahresmiete inkl. der Nebenkosten in Höhe von 1.200 Euro gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bestätigung der Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Amperpettenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Amperpettenbach hat in ihrer Dienstversammlung vom 
11. Dezember 2023 einen neuen Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter gewählt. Es waren ordnungsgemäß 16 aktive Mitglieder geladen. 12 Wahlberechtigte waren anwesend. Zur Wahl des 1. Kommandanten wurde Herr Josef Heigl jun. vorgeschlagen und mit 12:0 Stimmen wiedergewählt. Zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Michael Rottmeier vorgeschlagen und mit 12:0 Stimmen wiedergewählt.

Beschluss 1

Die Wahl des Herrn Josef Heigl jun. zum Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Amperpettenbach wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Wahl des Herrn Michael Rottmeier zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Amperpettenbach wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung behandelten Themen betrafen Vertragsangelegenheiten und unterliegen daher der Geheimhaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass derzeit keine nichtöffentlichen Beschlüsse zu veröffentlichen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 9
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9.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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10. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2024 ö 10
Datenstand vom 01.03.2024 09:38 Uhr