Datum: 28.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorberatung zum Haushalt 2024: Stellenplan der Gemeinde
2 Vorberatung zur Anpassung der KiTa-Gebühren zum 01.09.2024
3 Vorberatung über die Anpassung der Betreuungsgebühren und des Essensgeldes für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen
4 Haimhauser Kulturkreis e.V., Angebot vom 20.12.2023 über die Anschaffung einer neuen Bühne
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
6 Bericht des Bürgermeisters
7 Wünsche und Anregungen

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1. Vorberatung zum Haushalt 2024: Stellenplan der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.02.2024 ö 1

Sachverhalt

In Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt befindet sich der Entwurf des Stellenplanes 2024, zur Vorberatung in der heutigen Sitzung. Der Stellenplan ist Anlage zum Haushaltsplan und in seiner Gesamtheit zu beschließen. Wie auch in den letzten Jahren üblich, dient diese Vorberatung des Stellenplans der Information der Gremiumsmitglieder und eröffnet die Möglichkeit, sich gezielt über einzelne Aufgabenbereiche und deren Entwicklung in Kenntnis zu setzen.

Nach den zum Teil deutlichen Kapazitätssteigerungen des Personalkörpers im Bereich der Kinderbetreuung, bedingt durch die Übernahme der Gruppen des BRK in der Prof.-Schinnerer-Straße und natürlich auch durch die Bevölkerungsentwicklung, ist der Stellenplan Kinderhausen nur noch leichten Zuwächsen unterlegen. Für die Steigerungen sind insbesondere künftige/noch nicht realisierte Personalzuschaltungen ausschlaggebend, die auch abhängig von den Anmeldezahlen für das neue Betreuungsjahr 2024/2025 sind. Daher werden im Stellenplan Positionen für zusätzliche Gruppen vorgehalten, Räumlichkeiten und damit wichtigste Voraussetzung im Sinne der Förderung sind vorhanden, die aus heutiger Sicht nicht zwingend nötig sind – dies aber werden können. Für diese durchaus wahrscheinliche Option muss sich die Gemeinde vorbereiten und daher Stellen vorsehen, um eine verlässliche Planung und zeitgleich möglichst große Transparenz zu bieten.

Interessant wird die Entwicklung bzgl. „Personal Kinderhausen“ auf alle Fälle bleiben, zumal durch die zahlreichen Schwangerschaften im dortigen Personalbereich, die notwendigerweise erfolgten und zum Teil auch langwierigen/aufwändigen Nachbesetzungen in wenigen Jahren eine Welle an Rückkehrerinnen auf die Gemeinde zukommt. Diese Beschäftigten haben alle gültige Arbeitsverträge mit der Gemeinde und Anspruch auf Rückkehr in Teilzeit, sodass es in Einzelfällen auch zu Engpässen und/oder Überbesetzungen kommen kann. Die Hoffnung bleibt, dass der Arbeitsmarkt und Stellenangebote in anderen Kommunen oder bei anderen Trägern für eine Regulierung sorgen.

Das Zusammenspiel aus der vormaligen Personalgestellung und nun tatsächlichen Übernahme von Personal in den Bereich des Kommunalunternehmens Liegenschaften Haimhausen sorgt für leichte Reduzierungen im Stellenplan des Schulverbandes. Dies ist deswegen als Randnotiz bzgl. des Stellenplans der Gemeinde Haimhausen interessant, weil durch die Personalverschiebungen zum KU, in einem Bereich auch seitens Verwaltung, zwar die Kapazitäten im Stellenplan leicht sinken, jedoch langfristig sich dadurch bei entsprechender Inanspruchnahme von Leistungen auch Kosten im laufenden Verwaltungshaushalt ergeben, die so vorher noch nicht zu Buche geschlagen haben: Kosten für Hausmeistertätigkeiten, kleinere Reparaturen etc.

Bewährt hat sich in den Augen der Verwaltung die Vorhaltung von eigenem Personal für Reinigungsleistungen – auch daher der leichte Schwenk heute zum Stellenplan des Schulverbandes. Die dort beschäftigten Reinigungskräfte sind auch nach wie vor in Teilbereichen für Reinigungsleistungen in der Verwaltung (z. B. Bauhof und Klärwerk) verantwortlich, was selbstverständlich entsprechend verrechnet wird, und erfüllen dort ihre Aufgaben verlässlich.

Die Tarifvertragspartner haben neue Vereinbarungen getroffen, die den Haushalt der Gemeinde entsprechend beeinflussen. Von Tarifsteigerungen über Inflationsausgleichszahlungen sind einige monetäre Anreize vorhanden. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen nicht in allen Punkten stets verbessern, siehe das Thema Altersteilzeit – hier lief zuletzt der Tarifvertrag aus und es wurde keine Nachfolgeregelung getroffen, sodass Altersteilzeit ab jetzt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers geworden ist. Der Vergleich zeigt, dass auch andere Kommunen im Landkreis nicht die Möglichkeit für Personal schaffen können, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Angesichts der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und großer Lücken im Ausbildungsbereich eine schwierige Situation: Es kommt wenig nach und altgediente Beschäftigte werden immer wichtiger, können nicht zeitgleich früher verabschiedet werden. Die Position der Gemeinde Haimhausen sollte hier auch passiv sein.

Eine der wichtigsten Botschaften zum Schluss:
Die Gemeinde Haimhausen ist auch nach wie vor ein attraktiver Arbeitgeber! Wir sind nach wie vor in der Lage, bei marktüblichen Zulagen im Bereich Gehalt mitzuhalten, versuchen auch weiterhin, mit neuen und freiwilligen Angeboten (z. B. finanzieller Zuschuss für Arbeitsplatzbrillen) zu punkten. Nicht alle Angebote werden angenommen oder stoßen auf breite Gegenliebe (Krankenzusatzversicherung aktuell noch in der Schwebe, viele Beschäftigte lehnten dieses Angebot ab), aber die positive Personalentwicklung und damit die Attraktivität als Arbeitgeber zeigen sich auch in anderen Bereichen. So sind flankierend die Ansätze im Bereich Fortbildung wieder erhöht worden, das Angebot in der Zeit nach Corona wird hier auch wieder interessanter und die Beschäftigten sind gewillt, sich fit für neue Herausforderungen zu machen.

Die neuen Wege des Recruitings – weg von oft sehr kostenintensiven und ungelesenen Annoncen – zeigen auch ihre positive Wirkung: Zuletzt erreichten zahlreiche Bewerbungen infolge der aufgestellten Banner an den Ortseingängen die Verwaltung. Trotz der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt steht die Gemeinde mit ihren Einrichtungen aktuell gut da und kann entstehende Lücken durch Kündigung, Wegzug, Arbeitgeberwechsel, Ruhestand etc. einigermaßen zeitnah schließen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den vorgelegten Stellenplan als Anlage zum Haushalt 2024 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download HF_2024.02.28 Anlage TOP 1 korrigierte Fassung Stellenplan 29.02.2024.pdf
Download HF_2024.02.28_Stellenplan 2024 zur Vorberatung.pdf

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2. Vorberatung zur Anpassung der KiTa-Gebühren zum 01.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.02.2024 ö 2

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung für die Kindertageseinrichtungen am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand einer Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Einrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingt die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren etwas mehr als moderat zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, soll etwas reduziert werden. 

Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorbereitung bei einer Erhöhung um 20 % je Betreuungseinheit. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion einen Vorschlag, die Gebühren in der Kinderkrippe und Kindergarten um 15 % je Betreuungseinheit sowie das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen. 

Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen. 

Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Kindertageseinrichtungen bei 1.748.716,63 €. 

Für die Kindertageseinrichtungen wurde in der angefügten Kalkulation lediglich nur die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde. 

Es wurde noch die Anlage „Vergleich Kinderhausen und Katholisches Kinderhaus Belegung“ hinzugefügt.

Beschluss 1

Die Entscheidung über die Erhöhung wird bis April vertagt. Durch die Verwaltung erfolgt eine Ausarbeitung, wie Familien mit geringem Einkommen entlastet werden und wie hierüber strukturiert kommuniziert und informiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

Beschluss 2

Das Gremium des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Anpassung der Gebühren bezüglich der Betreuung und des Essens für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen entsprechend der Kalkulation für die Jahre 2024/2025 zu 15 % die Betreuungseinheiten und 0,75 € pro Essen zu erhöhen und empfiehlt den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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3. Vorberatung über die Anpassung der Betreuungsgebühren und des Essensgeldes für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.02.2024 ö 3

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand einer Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Einrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwinget die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren etwas mehr als moderat zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, soll etwas reduziert werden. 

Der Fokus lag bei der Vorbereitung insoweit, dass eine Gebührenerhöhung um 20 % je Betreuungseinheit erzielt wird. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion den Vorschlag, die Gebühren sowie in den Kindertageseinrichtung, um 15 % je Betreuungseinheit und das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen. 

Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen. 

Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Mittagsbetreuung bei 378.056,78 €. 

Für die Mittagsbetreuung wurde in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde.

Beschluss 1

Die Entscheidung über die Erhöhung wird bis April vertagt. Durch die Verwaltung erfolgt eine Ausarbeitung, wie Familien mit geringem Einkommen entlastet werden und wie hierüber strukturiert kommuniziert und informiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

Beschluss 2

Das Gremium des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Anpassung der Gebühren bezüglich der Betreuung und des Essens für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen entsprechend der Kalkulation für die Jahre 2024/2025 zu 15 % die Betreuungseinheiten und 0,75 € pro Essen zu erhöhen und empfiehlt den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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4. Haimhauser Kulturkreis e.V., Angebot vom 20.12.2023 über die Anschaffung einer neuen Bühne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Auf den vorliegenden Antrag vom 20.12.2023 des Haimhauser KulturKreis e.V. über die Anschaffung einer neuen Bühne wir Bezug genommen. 

Das befristete Angebot vom 06.06.2023 der Firma Wilhelm Layher GmbH liegt der Gemeinde vor. Die Beschaffung Bühne weist einen Endbetrag in Höhe von 70.020,75 € auf. 

Die Gemeinde Haimhausen befindet sich gerade in der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2024. Die Kämmerei kann bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Haushaltssatzung noch keine verbindliche Aussage treffen, ob die hohe Investition für die Neubeschaffung einer Bühne in diesem oder in den nächsten Jahren getätigt werden kann. Leider hat auch die Gemeinde Haimhausen ein hohes Defizit im Haushaltsplan 2024, dass wir zurzeit nicht mit sonstigen freiwilligen Investitionsmaßnahmen vergrößern dürfen. Die Kosten für die Anschaffung sollte für die Finanzplanung 2025 – 2027 mit aufgenommen werden. Aufgrund des Kostenrahmens sind drei Angebote, gemäß der vergaberechtlichen Vorgaben, vorzulegen. 

Beschluss

Der Antrag vom 20.12.2023 des Kulturkreises Haimhausen sowie das Angebot der Firma Wilhelm Layher GmbH wurde zur Kenntnis genommen. Aufgrund der noch in bestehender Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2024 und dadurch im Bestehen der haushaltslosen Zeit, wird der Antrag bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Haushaltssatzung zurückgestellt und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung gegen Beschluss vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Im Haupt- und Finanzausschuss waren keine Themen auf der Tagesordnung und somit wurden auch keine Beschlüsse gefasst, die nunmehr zu veröffentlichen wären.

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.02.2024 ö 6
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7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.02.2024 ö 7
Datenstand vom 09.04.2024 10:01 Uhr