Datum: 18.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 24.04.18 Niederschrift öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
1. Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbandes München zum Steuerungskonzept Windenergie in der Planungsregion 14; Beteiligung und Stellungnahme der Gemeinde Haimhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung, TOP 2, berichtet, hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) am 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen. Ziel ist die Ausweisung entsprechender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie ggf. Ausschlussgebiete für Windenergie. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern) gibt in Ziel 6.2.2 vor, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfeld festzulegen sind. Dies sind bis zum 31.12.2027 mindestens 1,1% der Regionsfläche. Nach § 3 Windflächenbedarfsgesetz wird der Freistaat Bayern darüber hinaus verpflichtet, bis zum 31.12.2032 insgesamt 1,8% der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Der Gemeinde wurde nunmehr im Rahmen einer informellen Vorabbeteiligung Gelegenheit gegeben, sich bis zum 31.05.2024 zum aktuellen Planungsstand zu äußern. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des RPV einsehbar unter: Windenergie (region-muenchen.com) Bei den Planungen stellt die sog. Suchraumkulisse die Ausgangslage für das räumliche Konzept dar. Sie ist das Ergebnis einer technischen Abschichtung von Kriterien. Die Analyse der Suchraumkulisse zeigt eine sehr ungleiche Verteilung der Flächen und legt eine Aufteilung der Region in zwei Teile nahe: nördlicher Teil mit vielen Kleinstrukturen bzw. Flächensplitter und südlicher Teil mit großen Einzelflächen (insb. Staatswälder) und ein insgesamt großes Flächenangebot. Ziel des Konzepts ist die Herstellung einer räumlichen Ordnung bzw. Vermeidung eines unkoordinierten, die Landschaft der Region München zersiedelnden Ausbaus der Windenergienutzung. Die Leitvorstellung ist, dass sich in der Region Gebiete abwechseln, die von Windenergieanlagen geprägt sind mit Landschaften, die keine Windenergieanlagen aufweisen. In den Planunterlagen sind für Haimhausen die bekannten und vom Gremium mit Beschluss vom 25.05.2023, TOP 2, priorisierten und gemeldeten Riedholzer Flächen als Vorranggebiet dargestellt. Im Ergebnis wären hier dann Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert zulässig und weitere, die Genehmigung vereinfachende, Regelungen (§ 6 WindBG) würden greifen. Die Flächen entlang der B13 an der Grenze zum Gemeindegebiet Fahrenzhausen finden sich aktuell mangels geeigneter Größe nicht in den Unterlagen. In diesem Zusammenhang erfolgte bekanntlich in der Vergangenheit eine gemeinsame Planung der Landkreiskommunen durch das Landschaftsplanungsbüro Brugger. Es wurde unter Zugrundelegung von Mindestabstandsflächen (1000m zu Wohnbebauungen und 800m zum sog. Außenbereich) ein mögliches Windenergiekonzept erstellt. Mit diesem würden nicht nur die Flächenvorgaben erreicht, sondern auch ein unkontrolliertes Entstehen von Windkraftanlagen verhindert. Im derzeitigen Planstand des Regionalen Planungsverbandes wurde dieses Konzept aber nicht vollumfänglich berücksichtigt und insbesondere geringere Abstandsflächen, nämlich 900m zur Wohnbebauung und 550m zum Außenbereich, herangezogen. Bei solch geringeren Abständen von Windrädern zu Wohngebieten wäre ein erheblicher Raumwiderstand durch die Öffentlichkeit zu erwarten, da das Landkreiskonzept bereits öffentlich bekannt ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch die Planungen der Gemeinden im Landkreis Dachau bereits 1,6% der Landkreisflächen als Vorranggebietsflächen für die Windkraft zur Verfügung steht. Somit hat der Landkreis Dachau, trotz Einhaltung der gewünschten Abstände von 1000m und 800m, sein „Soll“ für die derzeit benötigten Flächen von 1,1% bereits überschritten. Eine Ausdehnung der Flächen über diese Abstände hinaus wird deshalb nicht befürwortet, da von einer ausgewogenen Verteilung der Flächen über die gesamte Planungsregion 14 ausgegangen wird. Nach dem Vorabbeteiligungsverfahren folgt das gesetzlich geforderte Anhörverfahren mit voraussichtlich zwei Anhörungen. Ende 2025 soll das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Vorplanungen des Regionalen Planungsverbands für die Gemeinde Haimhausen grundsätzlich zu bestätigen und erteilt hierzu für den Suchraum in der Gemeinde Haimhausen sein Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Beschluss 2
Mit der Ausdehnung des Suchraumes auf Abstände unter den bereits beschlossenen 1000m zu Wohngebieten und 800m zum sogenannten Außenbereich besteht hingegen kein Einverständnis. Da hier großer Raumwiderstand zu erwarten ist, wird um Anpassung gebeten. Um eine weitere Verfahrensbeteiligung wird ebenfalls gebeten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Windpark Haimhausen-Röhrmoos "Abstandsflächenübernahme"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 27.07.2023 hat der Gemeinderat unter TOP 3 dem Antrag auf Vorbescheid nach dem BImSchG zur Errichtung eines Windparks (mit vier Windenergieanlagen -WEA) in Haimhausen-Röhrmoos sein Einvernehmen erteilt. Ein Vorbescheid ist Seitens des Landratsamtes Dachau noch nicht ergangen. Am 08.02.2024 wurde die Gemeinde Haimhausen vom Landratsamt Dachau am Verfahren zur Genehmigung des Windparks nach dem BImSchG beteiligt. Seitens der Gemeinde Haimhausen wurden am 05.03.2024 Unterlagen nachgefordert. Am 08.04.2024 sind in der Gemeinde Unterlagen zur Übernahme von Abstandsflächen, die auf gemeindliche Grundstücke fallen, eingegangen.
Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem Vorhabengrundstück selbst liegen (Art. 6 Abs. 2 Satz Bayerische Bauordnung - BayBO). Auf Nachbargrundstücke dürfen sich Abstandsflächen u.a. erstrecken, wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO). Dies bedeutet, dass die übernommenen Abstandsflächen von Bebauung freigehalten werden müssen und sich mit keiner weiteren Abstandsfläche überdecken dürfen (Art. 6 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Dies kann dazu führen, dass das Nachbargrundstück nicht mehr so bebaut werden kann, wie das ohne Abstandsflächenübernahme möglich gewesen wäre.
Die Tiefe der Abstandsfläche berechnet sich für die WEA 1, 2 und 3, die im Gemeindegebiet Haimhausen errichtet werden sollen, nach der Satzung der Gemeinde Haimhausen über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe vom 14.01.2021 (Abstandsflächensatzung).
Nach den vorgelegten Unterlagen kommen Abstandsflächen der WEA 1, 2 und 3 u.a. auf Grundstücken der Gemeinde Haimhausen zum liegen. Bei den Grundstücken handelt es sich um Feld- und Waldwege sowie um ein Waldgrundstück. Eine Bebauung der Grundstücke wird daher nicht erfolgen und die Abstandsflächen können übernommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der durch die geplanten Windenergieanlagen 1, 2 und 3 auf die FlNrn. 49, 357, 399, 402, 1065, 1190/2,1199 und 1202 jeweils der Gemarkung Amperpettenbach, wie in den Unterlagen vom 19.03.2024dargestellt, fallenden Abstandsflächen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
3. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungssausschusses der Gemeinde Haimhausen für das Haushaltsjahr 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Haimhausen stellt den Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2020 vor.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Erhöhung der Hundesteuer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Die Hundesteuer gehört zu den öffentlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft. Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebiets aufhält. Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist das KAG, welches die Gemeinde zum Erlass entsprechender Hundesteuersatzungen berechtigt. Wie in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 08.04.2024 festgestellt, sollte das enorme Defizit im Verwaltungshaushalt in Höhe von 933.500 EUR verringert werden, sodass u.a. eine Erhöhung der Hundesteuer in Erwägung gezogen wird.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 08.04.2024 erging der mehrheitliche (6:1) Beschluss:
„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend die Erhöhung auf 100 EUR pro Hund (ermäßigte Hunde 50 EUR) sowie 1.000 EUR pro Kampfhund vorzunehmen. Des Weiteren soll die bisherige Staffelung entfallen.“
Durch die Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14.000 EUR generiert. Eine Berechnung ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hundesteuer auf 100 EUR pro Hund, 50 EUR pro ermäßigten Hund sowie 1.000 EUR pro Kampfhund. Die bisher geltende Staffelung pro weiteren Hund soll entfallen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Dokumente
Download GR 24.04.18 Hundesteuer Erhöhung Berechnung TOP 4 Erhöhung der Hundesteuer.pdf
zum Seitenanfang
5. Erlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Aufgrund der Gebührenanpassung (vgl. § 6 Steuermaßstab und Steuersatz) ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Haimhausen vom 26.02.2016 entsprechend überarbeitet worden. Die überarbeitete Satzung bezüglich der Gebührenanpassung ist in der Sitzung des Gemeinderates zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Inkrafttreten der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 18.04.2024 rückwirkend zum 01.01.2024. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 26.02.2016 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Dokumente
Download GR 24.04.18 Hundesteuer-Satzung 2024 TOP 5 Erlass der Hundesteuersatzung.pdf
Download Hundesteuersatzung 2016.pdf.pdf
zum Seitenanfang
6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Beschlüsse betrafen Personal- und Vertragsangelegenheiten, die auch künftig schutzbedürftig sind und nicht veröffentlicht werden können.
Beschluss
Das Gremium stellt fest, dass derzeit keine Beschlüsse zu veröffentlichen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis "Seismik GIGA-M" zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftliche Zwecken
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
7.1 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 26.03.2024 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie den Genehmigungsbescheid zur bergrechtlichen Erlaubnis „Seismik GIGA-M“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftlichen Zwecken für drei Jahre (vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2027) übersandt. In der Sitzung vom 16.11.2023 hat der Gemeinderat unter TOP 5 keine Einwände gegen die Erlaubnis erhoben. Die Verwaltung hat daher dem Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mitgeteilt, dass seitens der Gemeinde Haimhausen keine Einwände bestehen.
zum Seitenanfang
7.2. Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis "Dachau-Nord" zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
7.2 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 21.03.2024 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie den Genehmigungsbescheid zur bergrechtlichen Erlaubnis „Dachau-Nord“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für fünf Jahre (vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2029) übersandt. In der Sitzung vom 07.12.2023 hat der Gemeinderat unter TOP 2 keine Einwände gegen die Erlaubnis erhoben. Die Verwaltung hat daher dem Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mitgeteilt, dass seitens der Gemeinde Haimhausen keine Einwände bestehen. Bereits in der Sitzung vom 21.03.2024 wurde der Gemeinderat unter TOP 6.1 über den beabsichtigten Erlass der Genehmigung informiert.
zum Seitenanfang
7.3. Konversationsagent VaiQ
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
7.3 |
Sachverhalt
Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen einer Beschlussfassung:
Finanzielle Auswirkungen: Einmalig 4.490 Euro (netto), laufende Kosten i. H. v. 235 Euro (netto) monatlich.
In der Anlage zu diesem TOP befindet sich ein von der Cosmema GmbH übermitteltes Exposee, das einen ersten Eindruck zum sog. KI-Konversationsagenten VaiQ (im Unterschied zu herkömmlichen Chatbots) vermittelt. Erste selbstgewonnene Erfahrungen zeigen, dass diese neue Form der dauerhaft möglichen Konversation (24/7) mit Bürgerinnen und Bürgern zu sehr guten Ergebnissen führt. Im Unterschied zu Chatbots „kontert“ VaiQ nicht mit Gegenfragen oder Auswahlmöglichkeiten, ist stehts sachlich und neutral – selbst bei unsachlichen Fragestellungen. Die KI durchsucht dafür die Homepage der Gemeinde, keine verlinkten Seiten. So würde z. B. eine Anfrage zur Grund- und Mittelschule Haimhausen nicht direkt beantwortet werden, lediglich den entsprechenden Link zu deren Homepage auflisten. Der Markt Gaimersheim setzt VaiQ effektiv ein, sodass man sich dort selbst ein Bild von der Leistungsfähigkeit des „Tools“ machen kann:
Der Kostenfaktor ist nicht unerheblich, übersteigt z. B. die Kosten für die Nutzung so mancher Fachsoftware. Eine realistische Kosten-Nutzen-Betrachtung sollte vor einer tatsächlichen Entscheidung erfolgen, gerade vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Verwaltungshaushalt. Zeitgleich sollten die möglichen Vorteile nicht außer Acht gelassen werden: Perspektivisch (Stichwort E-Government bzw. Onlinezugangsgesetz) kann VaiQ, bei entsprechender Nutzung durch die Bevölkerung, für eine nicht unerhebliche Entlastung in der Gemeindeverwaltung sorgen, z. B. Anfragen/Rückfragen ersparen und für Qualitätssicherung sorgen. Insbesondere die von Cosmema in Aussicht gestellte Weiterentwicklung lässt aufmerksam werden: VaiQ verlinkt die über die Homepage zur Verfügung gestellten Formulare, gemeindeeigene, aber auch die des Bayernportals. Angekündigt wurde nun, dass eine Form von Plausibilitätsprüfung eingebaut wird, sodass fehlende (jedoch notwendige) Angaben zu einer digitalen Ablehnung des Vorgangs führen könnten. Inwieweit das noch weit entfernte Zukunftsmusik darstellt, kann derzeit schwer abgeschätzt werden. Alleine jedoch diese Vision, nur vollständig und korrekt befüllte Unterlagen übermittelt zu bekommen, lässt aufhorchen.
Inwieweit es tatsächlich gewollt ist, eine solche Technikunterstützung mit dem Ziel der „Vermeidung unnötiger Kontakte“ einzusetzen, ist durchaus diskutabel. Menschen, die nicht technikaffin sind, werden KI sicherlich noch längere Zeit misstrauisch gegenüberstehen – was auch ihr gutes Recht ist. Persönliche Kontakte (direkt, oder telefonisch) sind insbesondere in einer kleinen Kommunalverwaltung nicht zu vernachlässigen. Die Prognosen bzgl. Personalentwicklung und Nachwuchskräftegewinnung zeigen dennoch klar auf, dass technische Unterstützung für die Verwaltung an Bedeutung gewinnen wird.
Kritisch zu sehen ist aus aktueller Sicht das Preismodell, da es sich nach der Anzahl der Anfragen richtet; das Preismodell bietet Staffelpreise an. Zu klären wäre hier insbesondere, ob sich „gesteuerte Fragen an VaiQ“ herausfiltern lassen, um nicht durch übermäßige automatisierte Abfragen ungewollte Kostensteigerungen zu verursachen.
zum Seitenanfang
7.4. Bürgerversammlung 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
7.4 |
Sachverhalt
EINLADUNG
ZUR
BÜRGERVERSAMMLUNG
Kommen Sie zum Mitreden,
Mitgestalten und Mitentscheiden!
Ich lade Sie hiermit herzlich zur Bürgerversammlung am Dienstag, den
23. April ein. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Aula der Grund- und Mittelschule Haimhausen, Pfarrstraße 10.
Folgende Themenschwerpunkte geben den Rahmen für Diskussionen:
- Ergebnisse städtebaulicher Wettbewerb Brauereigelände
- Energienutzungsplan für die Gemeinde Haimhausen
- Vorstellung Windkraft
- Regionale Kriminalitätslage und Verkehrsgeschehen – Polizeidirektor Bernd Waitzmann Polizeiinspektion Dachau
- Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Projekten, Zahlen, Daten und Fakten der Gemeinde Haimhausen
- Die Bürgerin / der Bürger hat das Wort
Anträge auf Ergänzung der vorgenannten Tagesordnung müssen der Gemeindeverwaltung schriftlich bis 16.04.2024 vorliegen.
zum Seitenanfang
8. Wünsche und Anregungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
|
8 |
Datenstand vom 29.01.2025 10:38 Uhr