Datum: 18.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbandes München zum Steuerungskonzept Windenergie in der Planungsregion 14; Beteiligung und Stellungnahme der Gemeinde Haimhausen
2 Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Windpark Haimhausen-Röhrmoos "Abstandsflächenübernahme"
3 Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungssausschusses der Gemeinde Haimhausen für das Haushaltsjahr 2020
4 Erhöhung der Hundesteuer
5 Erlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
6 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
7 Bericht des Bürgermeisters
7.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
7.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
7.3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
7.4 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
7.5 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
8 Wünsche und Anregungen

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1. Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbandes München zum Steuerungskonzept Windenergie in der Planungsregion 14; Beteiligung und Stellungnahme der Gemeinde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Wie in der letzten Gemeinderatssitzung, TOP 2, berichtet, hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) am 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen. Ziel ist die Ausweisung entsprechender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie ggf. Ausschlussgebiete für Windenergie.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern) gibt in Ziel 6.2.2 vor, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfeld festzulegen sind. Dies sind bis zum 31.12.2027 mindestens 1,1% der Regionsfläche. Nach § 3 Windflächenbedarfsgesetz wird der Freistaat Bayern darüber hinaus verpflichtet, bis zum 31.12.2032 insgesamt 1,8% der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen.

Der Gemeinde wurde nunmehr im Rahmen einer informellen Vorabbeteiligung Gelegenheit gegeben, sich bis zum 31.05.2024 zum aktuellen Planungsstand zu äußern.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des RPV einsehbar unter: Windenergie (region-muenchen.com) 

Bei den Planungen stellt die sog. Suchraumkulisse die Ausgangslage für das räumliche Konzept dar. Sie ist das Ergebnis einer technischen Abschichtung von Kriterien. Die Analyse der Suchraumkulisse zeigt eine sehr ungleiche Verteilung der Flächen und legt eine Aufteilung der Region in zwei Teile nahe: nördlicher Teil mit vielen Kleinstrukturen bzw. Flächensplitter und südlicher Teil mit großen Einzelflächen (insb. Staatswälder) und ein insgesamt großes Flächenangebot. Ziel des Konzepts ist die Herstellung einer räumlichen Ordnung bzw. Vermeidung eines unkoordinierten, die Landschaft der Region München zersiedelnden Ausbaus der Windenergienutzung. Die Leitvorstellung ist, dass sich in der Region Gebiete abwechseln, die von Windenergieanlagen geprägt sind mit Landschaften, die keine Windenergieanlagen aufweisen. 
 
In den Planunterlagen sind für Haimhausen die bekannten und vom Gremium mit Beschluss vom 25.05.2023, TOP 2, priorisierten und gemeldeten Riedholzer Flächen als Vorranggebiet dargestellt. Im Ergebnis wären hier dann Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert zulässig und weitere, die Genehmigung vereinfachende, Regelungen (§ 6 WindBG) würden greifen. Die Flächen entlang der B13 an der Grenze zum Gemeindegebiet Fahrenzhausen finden sich aktuell mangels geeigneter Größe nicht in den Unterlagen.

In diesem Zusammenhang erfolgte bekanntlich in der Vergangenheit eine gemeinsame Planung der Landkreiskommunen durch das Landschaftsplanungsbüro Brugger. Es wurde unter Zugrundelegung von Mindestabstandsflächen (1000m zu Wohnbebauungen und 800m zum sog. Außenbereich) ein mögliches Windenergiekonzept erstellt. Mit diesem würden nicht nur die Flächenvorgaben erreicht, sondern auch ein unkontrolliertes Entstehen von Windkraftanlagen verhindert.

Im derzeitigen Planstand des Regionalen Planungsverbandes wurde dieses Konzept aber nicht vollumfänglich berücksichtigt und insbesondere geringere Abstandsflächen, nämlich 900m zur Wohnbebauung und 550m zum Außenbereich, herangezogen. 

Bei solch geringeren Abständen von Windrädern zu Wohngebieten wäre ein erheblicher Raumwiderstand durch die Öffentlichkeit zu erwarten, da das Landkreiskonzept bereits öffentlich bekannt ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch die Planungen der Gemeinden im Landkreis Dachau bereits 1,6% der Landkreisflächen als Vorranggebietsflächen für die Windkraft zur Verfügung steht. Somit hat der Landkreis Dachau, trotz Einhaltung der gewünschten Abstände von 1000m und 800m, sein „Soll“ für die derzeit benötigten Flächen von 1,1% bereits überschritten. Eine Ausdehnung der Flächen über diese Abstände hinaus wird deshalb nicht befürwortet, da von einer ausgewogenen Verteilung der Flächen über die gesamte Planungsregion 14 ausgegangen wird.

Nach dem Vorabbeteiligungsverfahren folgt das gesetzlich geforderte Anhörverfahren mit voraussichtlich zwei Anhörungen. Ende 2025 soll das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein.

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2. Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Windpark Haimhausen-Röhrmoos "Abstandsflächenübernahme"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 27.07.2023 hat der Gemeinderat unter TOP 3 dem Antrag auf Vorbescheid nach dem BImSchG zur Errichtung eines Windparks (mit vier Windenergieanlagen -WEA) in Haimhausen-Röhrmoos sein Einvernehmen erteilt.  Ein Vorbescheid ist Seitens des Landratsamtes Dachau noch nicht ergangen. 
Am 08.02.2024 wurde die Gemeinde Haimhausen vom Landratsamt Dachau am Verfahren zur Genehmigung des Windparks nach dem BImSchG beteiligt. Seitens der Gemeinde Haimhausen wurden am 05.03.2024 Unterlagen nachgefordert. Am 08.04.2024 sind in der Gemeinde Unterlagen zur Übernahme von Abstandsflächen, die auf gemeindliche Grundstücke fallen, eingegangen.

Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem Vorhabengrundstück selbst liegen (Art. 6 Abs. 2 Satz Bayerische Bauordnung - BayBO). Auf Nachbargrundstücke dürfen sich Abstandsflächen u.a. erstrecken, wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO). Dies bedeutet, dass die übernommenen Abstandsflächen von Bebauung freigehalten werden müssen und sich mit keiner weiteren Abstandsfläche überdecken dürfen (Art. 6 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Dies kann dazu führen, dass das Nachbargrundstück nicht mehr so bebaut werden kann, wie das ohne Abstandsflächenübernahme möglich gewesen wäre.
Die Tiefe der Abstandsfläche berechnet sich für die WEA 1, 2 und 3, die im Gemeindegebiet Haimhausen errichtet werden sollen, nach der  Satzung der Gemeinde Haimhausen über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe vom 14.01.2021 (Abstandsflächensatzung).  

Nach den vorgelegten Unterlagen kommen Abstandsflächen der WEA 1, 2 und 3 u.a. auf  Grundstücken der Gemeinde Haimhausen zum liegen. Bei den Grundstücken handelt es sich um Feld- und Waldwege sowie um ein Waldgrundstück. Eine Bebauung der Grundstücke   wird daher nicht erfolgen und die Abstandsflächen können übernommen werden.

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3. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungssausschusses der Gemeinde Haimhausen für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Haimhausen stellt den Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2020 vor.

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4. Erhöhung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Hundesteuer gehört zu den öffentlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft. Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebiets aufhält. Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist das KAG, welches die Gemeinde zum Erlass entsprechender Hundesteuersatzungen berechtigt. 

Wie in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 08.04.2024 festgestellt, sollte das enorme Defizit im Verwaltungshaushalt in Höhe von 933.500 EUR verringert werden, sodass u.a. eine Erhöhung der Hundesteuer in Erwägung gezogen wird. 

Im Haupt- und Finanzausschuss am 08.04.2024 erging der mehrheitliche (6:1) Beschluss: 

„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend die Erhöhung auf 100 EUR pro Hund (ermäßigte Hunde 50 EUR) sowie 1.000 EUR pro Kampfhund vorzunehmen. Des Weiteren soll die bisherige Staffelung entfallen.“

Durch die Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14.000 EUR generiert. 

Eine Berechnung ist als Anlage beigefügt. 

Dokumente
Download GR 24.04.18 Hundesteuer Erhöhung Berechnung TOP 4 Erhöhung der Hundesteuer.pdf

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5. Erlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund der Gebührenanpassung (vgl. § 6 Steuermaßstab und Steuersatz) ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Haimhausen vom 26.02.2016 entsprechend überarbeitet worden. 

Die überarbeitete Satzung bezüglich der Gebührenanpassung ist in der Sitzung des Gemeinderates zu beschließen.

Dokumente
Download GR 24.04.18 Hundesteuer-Satzung 2024 TOP 5 Erlass der Hundesteuersatzung.pdf
Download Hundesteuersatzung 2016.pdf.pdf

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6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Beschlüsse betrafen Personal- und Vertragsangelegenheiten, die auch künftig schutzbedürftig sind und nicht veröffentlicht werden können.

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7. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 7
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7.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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7.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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7.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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7.4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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7.5. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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8. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 8
Datenstand vom 18.04.2024 10:53 Uhr