Datum: 25.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Variantenvergleich Kindergarten am Abenteuerspielplatz
2 Rücknahme der Richtlinienauflage Häuser am Birkenweg
3 Musterkaufvertrag zur Grundveräußerung im Bereich "Nördlich des Amperbergs"
4 Luftqualität am Flughafen München und seiner Umgebung
5 Erlass der Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2024
6 Vergabe der Reinigungsarbeiten
6.1 Vergabe der Reinigungsarbeiten für die gemeindliche Kindertageseinrichtung in der Prof.-Schinnerer-Straße
6.2 Vergabe der Reinigungsarbeiten für die gemeindliche Kindertageseinrichtung in der Pfarrstraße 11
7 Durchführung Nachbarschaftshilfe und Repair-Cafe
8 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
9 Bericht des Bürgermeisters
9.1 Bekanntgabe der aktuellen Bodenrichtwerte
9.2 Fluglärmmessung 2024
9.3 Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgestz (BImSchG) zum Windpark Haimhausen-Röhrmoos auf den Grundstücken FlNrn. 421, 407 und 1191 der Gemarkung Amperpettenbach sowie FlNr. 830 der Gemarkung Schönbrunn
9.4 Bushaltestellen Oberndorf, Westerndorf, Amperpettenbach
10 Wünsche und Anregungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 24.07 25 Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Vorstellung Variantenvergleich Kindergarten am Abenteuerspielplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 1

Sachverhalt

Vorstellung der ersten Varianten durch Architekturbüro Füllemann.

Aufgrund der baulich festgesetzten Gesamtgebäudehöhe von 9m sind nur 2 Vollgeschosse mit Satteldach, Technik und Personalräume unter Dachschräge herstellbar.
Der Variantenvergleich wird daher nicht in baulichen Alternativen bestehen, sondern stellt die Kosten, Qualität und Zeit bei Ausführung in Holz, Holzhybrid oder in konventioneller Bauweise gegenüber. Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung klar für eine konventionelle Bauweise entschieden, allerdings haben sich preisliche Rahmenbedingungen im Holz geändert so das ggf. die in der Klausurtagung vorgestellten Preisunterschiede von 10-15% nicht mehr dem aktuellen Markt entsprechen.
 

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von Ausführungen des Architekturbüros Füllemann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat befürwortet nach aktuellem Stand bzgl. Kosten und bzgl. Vor- und Nachteilen der vorgestellten Varianten die Planung und Errichtung des neuen Kinderhauses in der Valleystraße in Holzbauweise.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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2. Rücknahme der Richtlinienauflage Häuser am Birkenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 2

Sachverhalt

Für die Häuser am Birkenweg wurde über die Plattform Baupilot.com ein Vergabeverfahren im Einheimischen-Model ohne finanzielle Erwerbsgrenzen veröffentlicht. Nachdem der erste Abgabetermin etwas kurz gegriffen war, wurde im Verfahren nochmal auf den 03.05.2024 verlängert. Trotz aktiver Werbung (Dachauer Anzeiger, Gemeindeblatt, Gemeinde-Webseite, Facebook, LinkedIn, Mailingaktion), konnten zum Abgabetermin nur zwei Bewerbungen verzeichnet werden. Eine Rücksprache mit finanzierenden Banken hat ergeben, dass eine Finanzierung unter diesen Umständen nicht begleitet wird. Ein Bau auf Vorrat scheidet somit aus. Das Vorhaben der Gemeinde Wohnraum für Einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu schaffen ist unter den derzeitigen Herausforderungen nicht möglich und wird auch auf absehbare Zeit nicht wieder eintreten.

Der Verwaltungsrat des KU Liegenschaften empfiehlt daher dem Gemeinderat, die im Kaufvertrag vom 16.05.2022 (Urkunde T1009/2022 Notarin Triller Dachau) vereinbarte Richtlinie zur Veräußerung aufzuheben und dem freien Verkauf zuzustimmen. Eine Einflussnahme auf die Erwerber/innen scheidet damit aus, es gilt dann das Windhundprinzip. 

Der Kaufpreis von 1.569.000€ entstammt einem Wertgutachten vom 21.02.2022. Davon sind 2.755m² für 548,25€ Bauland und 277m² für 214,13€ Verkehrsfläche als baureifes Land. Betrachtet man die jetzigen Bodenrichtwerte (-200€ zu 2022) und die Kosten der Erschließung (120€ SOLL gegenüber 156,74€ IST, gibt es real betrachtet keine Vergünstigung die mit der Gemeinde ausgeglichen werden müssten um dem Art 75 GO zu entsprechen (Verkauf unter Marktwert).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Auflösung der im Kaufvertrag vereinbarten Vergaberichtlinie zu den Häusern am Birkenweg (Urkunde T1009/2022 Notarin Triller Dachau) und stimmt dem Verkauf auf dem freien Markt durch das KU Liegenschaften zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Musterkaufvertrag zur Grundveräußerung im Bereich "Nördlich des Amperbergs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 3

Sachverhalt

Für den Verkauf der Baugrundstücke am Amperberg wurde ein Musterkaufvertrag entworfen, deren Inhalte möglichst zeitnah (ab 31.08.24) den potenziellen Käufer/innen dargelegt werden sollte.

Zwar wurden alle Festlegungen (Bauverpflichtung, Grunddienstbarkeiten, usw.) bereits in den Beschreibungen der Veröffentlich bekanntgegeben, nur entfalten sie dort nicht die bindende Wirkung wie in einem Kaufvertrag.

Da die Musterkaufverträge allgemeingültig formuliert werden, ist es möglich diesen vorab zu beschließen und den Bürgermeister oder einen Vertreter zu ermächtigen diese ohne wesentliche Änderungen zu beurkunden, anderenfalls müsste jeder Kaufvertrag einzeln durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Zudem sollte der Bürgermeister bevollmächtigt werden über den Rangrücktritt der Vormerkung hinter Finanzierungsgrundpfandrechte des Käufers zu entscheiden um Verzögerungen bei der Finanzierung zu vermeiden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, Grundstücksverkäufe nach dem in der Anlage beigefügten Musterkaufvertrag der Notare Dr. Mayr und Dr. Odersky in Dachau für die Grundstücke im Baugebiet Nördlich des Amperbergs abzuschließen, sofern für den jeweiligen Bauplatz ein Mindest-Kaufpreis von 1.400 € pro Quadratmeter (und bei Wegeanteilen ein anteiliger Kaufpreis von 1.400 € pro Quadratmeter) vereinbart und im Übrigen keine wesentlichen Änderungen enthalten sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sofern zugunsten der Gemeinde an Grundstücken im Baugebiet Nördlich des Amperbergs im Grundbuch eine Vormerkung zur Sicherung von Rückkaufsrechten oder Ankaufsrechten (insb. im Rahmen von Bauverpflichtungen des Käufers oder Eigentümers) eingetragen sind bzw. werden, ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einem Rangrücktritt der Vormerkung im Grundbuch hinter Grundschulden des jeweiligen Käufers bzw. Eigentümers zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Luftqualität am Flughafen München und seiner Umgebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Flughafen München GmbH informiert über die aktuelle lufthygienische Situation am Flughafen München und in seiner Umgebung mit einer Broschüre. Die „Luftbroschüre“ und weitere Informationen zur Luftqualität ist unter www.munich-airport.de/luft zu finden.  Aktuelle Daten der Luftgütemessungen können dort auch interaktiv über das Luftgütemonitoring in Echtzeit abgerufen und archivierte Daten im Webreporting eingesehen werden.   

Die stationären Luftgütemessstationen werden durch den Einsatz einer mobilen Luftgütemessstation ergänzt. Diese wurde im Jahr 2016 in der Gemeinde Haimhausen eingesetzt. Das Ergebnis, wonach in Haimhausen in allen gemessenen Werten weit unter den Grenzwerten lag, wurde dem Gemeinderat von Mitarbeitern der Flughafen GmbH vorgestellt.  

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5. Erlass der Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 5

Sachverhalt

Die bestehende Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen trat am 28.06.2021 in Kraft. Im Rahmen einer Diskussion mit den Leitungen der gemeindlichen Kindergärten hat sich gezeigt, dass bezüglich einzelner Regelungen Unklarheiten bzw. gar keine Regelungen aus der Satzung hervorgingen. Die einzelnen Regelungen wurden ergänzt sowie auf den neuesten Rechtsstand aktualisiert. Der Entwurf der Satzung wurde dem Landratsamt Dachau als Rechtsaufsichtsbehörde mit der Bitte um rechtliche Würdigung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat gegen den Entwurf der Benutzungssatzung keine Einwände erhoben.

Der Entwurf der Benutzungssatzung wurde als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungssatzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen mit den fixierten redaktionellen Änderungen zum 01.09.2024 zu erlassen. Die Benutzungssatzung vom 28.06.2021 wird aufgehoben und tritt somit außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download KiTa Benutzungssatzung 01.09.2024 Entwurf geändert.pdf

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6. Vergabe der Reinigungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 6
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6.1. Vergabe der Reinigungsarbeiten für die gemeindliche Kindertageseinrichtung in der Prof.-Schinnerer-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Im Rahmen der jährlichen Gebührenanpassung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 beauftragt, aufgrund der Höhe der Reinigungskosten im Jahre 2023 Vergleichsangebote von Reinigungsfirmen einzuholen. Bislang werden die Reinigungsarbeiten durch den Zweckverband Jugendarbeit ausgeführt. Für das Kinderhaus in der Professor-Schinnerer-Straße 9 + 22 werden Reinigungskosten in Höhe von 74.261,68 € entrichtet.

Am 14.05.2024 wurden 3 Reinigungsfirmen schriftlich zur Abgabe eines Angebots mit beiliegendem Leistungsverzeichnis aufgefordert.

Für das Kinderhaus in der Professor-Schinnerer-Straße 9 + 22 ergingen 3 Angebote:

Firma xxx zu einem Preis von 34.269,00 € (brutto)
Firma xxx zu einem Preis von 45.124,80 € (brutto)
Firma xxx zu einem Preis von 62.832,00 € (brutto)

Es wäre zielführend, den Vertrag über die Reinigungsleistungen nur für ein Jahr mit jährlichen Verlängerungsoption aufzusetzen:

Prof. Schin.                        2.399,79 € (netto) x 12 = 28.797,48 €

Summentechnisch wird die Grenze von 100.000 € für die freihändige Vergabe nicht überschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung anhand der freihändigen Vergabe die Reinigungsleistungen an den wirtschaftlichsten Anbieter für das Kinderhaus in der Professor-Schinnerer-Str. 9+22 zu einem jährlichen Gesamtpreis von 34.269,00 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2. Vergabe der Reinigungsarbeiten für die gemeindliche Kindertageseinrichtung in der Pfarrstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 6.2

Sachverhalt

Im Rahmen der jährlichen Gebührenanpassung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 beauftragt, aufgrund der Höhe der Reinigungskosten im Jahre 2023 Vergleichsangebote von Reinigungsfirmen einzuholen. Bislang werden die Reinigungsarbeiten durch den Zweckverband Jugendarbeit ausgeführt. Für das Kinderhaus in der Pfarrstraße 11 wurden für das Jahr 2023 Reinigungskosten in Höhe von 73.213,01 € entrichtet. 

Am 14.05.2024 wurden 3 Reinigungsfirmen schriftlich zur Abgabe eines Angebots mit beiliegendem Leistungsverzeichnis aufgefordert.

Es ergingen 3 Angebote für das Kinderhaus in der Pfarrstraße 11:

Firma xxx zu einem Preis von 30.341,00 € (brutto)
Firma xxx zu einem Preis von 46.267,20 € (brutto)
Firma xxx zu einem Preis von 55.692,00 € (brutto)

Es wäre zielführend, den Vertrag über die Reinigungsleistungen nur für ein Jahr mit jährlichen Verlängerungsoption aufzusetzen:

Pfarrstr. 11                         2.124,72 € (netto) x 12 = 25.496,64 €

Summentechnisch wird die Grenze von 100.000 € für die freihändige Vergabe nicht überschritten.               

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung anhand der freihändigen Vergabe die Reinigungsleistungen an den wirtschaftlichsten Anbieter für das Kinderhaus in der Pfarrstr. 11 zu einem jährlichen Gesamtpreis von 30.341,00 € (brutto) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Durchführung Nachbarschaftshilfe und Repair-Cafe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 7

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Abgesehen von überschaubaren Versicherungskosten nicht absehbar, da – vgl. unten – durch die Aufgabenübertragung auch Folgekosten entstehen können.

Sollte der Gemeinderat den Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e. V. offiziell damit beauftragen, Aufgaben wie die Nachbarschaftshilfe und das Repair-Café durchzuführen, könnten die Aktivitäten und damit die durchführenden Personen durch die kommunale Unfallversicherung abgesichert werden. Dies wäre im Sinne des Vereins – ein entsprechend formulierter Wunsch durch die 1. Vorsitzende des Vereines liegt der Gemeinde vor.

Begründet wird der Wunsch wie folgt:

  • „Die Gemeinde Haimhausen hat die Einbettung der sich neu formierten Nachbarschaftshilfe in den Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e.V. angeregt.
  • In der Zwischenzeit hat die Mitgliederversammlung des Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e.V. eine Satzungsänderung verabschiedet.
  • Die Hinweise des Landratsamtes Dachau legen ebendiese Vorgehensweise nahe, um die kommunale Unfallversicherung beanspruchen zu können.“

Als Versicherungsgrundlage besteht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII für ehrenamtliche Tätigkeiten über eine Gemeinde Versicherungsschutz, wenn die Gemeinde

  • für die Organisation, Überwachung und Einteilung der an die Freiwilligen zu vergebenden Aufgaben zuständig ist,
  • weisungsbefugt gegenüber den Helferinnen und Helfern ist,
  • Organisationsmittel zur Verfügung stellt (Fahrzeuge, Arbeitsmittel etc.),
  • finanzielle Leistungen erbringt, sowie unmittelbar vertragliche und andere Rechtspflichten (zum Beispiel Einbeziehung der Ehrenamtlichen in den Haftpflichtversicherungsschutz) oder Kosten (z. B. für Schulungen) übernimmt,
  • ein sonstiges wirtschaftliches Risiko trägt und nach außen hin als Verantwortliche auftritt.

Alle genannten Punkte wären von der Gemeinde zu erfüllen und es wäre dafür eine entsprechende Dokumentation nötig, schriftlich, z. B. durch einen Gemeinderatsbeschluss.

Hierin sollten die Aufgaben, wie in einer Vereinssatzung, klar beschrieben sein.

Zudem wäre es hilfreich, wenn der Gemeinde eine Liste vom Verein vorliegt, welche Personen hauptsächlich mit der Aufgabe betraut sind. Diese Liste muss nicht abschließend sein, sollte aber in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen (Fr. Sternberg, KUVB), bei einer Übertragung von (freiwilligen) kommunalen Aufgaben an einen Verein den Vereinsvorstand schriftlich zu beauftragen. Ein entsprechender GR-Beschluss soll zudem das Repair-Café und/oder die Nachbarschaftshilfe als kommunale Aufgabe ausweisen. Etwaige Unfallgeschehen wären dann der KUVB wie üblich mittels Unfallanzeigen zur konkreten Einzelfallprüfung anzuzeigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e. V. mit der Durchführung der Nachbarschaftshilfe und des Repair-Cafés.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 8

Sachverhalt

Die Gründe der Geheimhaltung für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gremiums gefassten Beschlüsse sind noch nicht entfallen, sodass derzeit keine nichtöffentlichen Beschlüsse zu veröffentlichen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass derzeit keine nichtöffentlichen Beschlüsse zu veröffentlichen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 9
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9.1. Bekanntgabe der aktuellen Bodenrichtwerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 9.1

Sachverhalt

Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt. Die Bodenrichtwertliste für Haimhausen liegt seit 01.07.2024 bis 09.08.2024 öffentlich aus. Hierauf wurde auch durch Bekanntmachung hingewiesen. Zudem besteht die Möglichkeit der einfachen und kostenfreien Einsicht über www.bodenrichtwerte.bayern.de 
Diese ersetzt jedoch nicht die amtliche Bodenrichtwertauskunft, die weiterhin über den Gutachterausschuss erhältlich ist.

Der Bodenrichtwert beträgt für 

baureifes Land/Wohnbaufläche 
  • für den Ortsteil Haimhausen 1.000 Euro/m² (zum Stichtag 01.01.2022: 1.200 Euro/m²)
  • für den Ortsteil Haimhausen/ Pfanderling – Wohngebiet: 900 Euro/m² (01.01.2022: k.A.)
  • für den Ortsteil Haimhausen/ Pfanderling – Mischgebiet: 700 Euro/m² (01.01.2022: 800 Euro/m²)
  • für den Ortsteil Inhausermoos: 850 Euro/m² (01.01.2022: 850 Euro/m²)
  • für den Ortsteil Ottershausen: 1.000 Euro/m² (01.01.2022: 1.100 Euro/m²)
  • für den Ortsteil Amperpettenbach: 700 Euro/m² (01.01.2022: 800 Euro/m²)
  • für den Ortsteil Oberndorf: 500 Euro/m² (01.01.2022: 600 Euro/m²)
  • für den Ortsteil Westerndorf: 400 Euro/m² (01.01.2022: 480 Euro/m²)

für Gewerbeflächen 
  • Haimhausen: 200 Euro/m² (01.01.2022: 200 Euro/m²)

für landwirtschaftliche Flächen
  • Haimhausen: 16 Euro/m² (01.01.2022: 16 Euro/m²)

für forstwirtschaftliche Flächen ohne Wertanteil für Aufwuchs 
  • gesamter Landkreis Dachau: 6 Euro/m² (01.01.2022: 6 Euro/m²)

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9.2. Fluglärmmessung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 9.2

Sachverhalt

Zwischen dem 24.04.2024 und dem 21.05.2024 wurde eine Fluglärmmessung durchgeführt.  Der ausgewählte Messstandort befand sich in Haimhausen, Graf-Karl-Straße.  Der Messbericht ist auf der Homepage der Gemeinde Haimhausen unter Verwaltung & Politik – Rathaus -Fachbereiche – Bauverwaltung – Natur- und Umweltangelegenheiten – Fluglärm einsehbar.  Dort sind ebenfalls die Messberichte der vergangenen Jahre hinterlegt. 

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9.3. Antrag auf Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgestz (BImSchG) zum Windpark Haimhausen-Röhrmoos auf den Grundstücken FlNrn. 421, 407 und 1191 der Gemarkung Amperpettenbach sowie FlNr. 830 der Gemarkung Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 9.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 (TOP 1) der Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) den FlNrn. 421, 407 und 1191 der Gemarkung Amperpettenbach sein Einvernehmen erteilt. Gegen die Errichtung der vierten WEA auf der FlNr. 830 der Gemarkung Schönbrunn (Gemeindegebiet Röhrmoos) wurden keine Einwände erhoben.

Mit Bescheid vom 03.07.2024 hat das Landratsamt Dachau die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb der o.g. WEA`s erteilt.

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9.4. Bushaltestellen Oberndorf, Westerndorf, Amperpettenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 9.4
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10. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 10
Datenstand vom 29.01.2025 12:46 Uhr