Datum: 17.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 24.10.17 Niederschrift öffentlich.pdf
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1. Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnung 2022 sowie Beauftragung des RPA zur Prüfung der Jahresrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung 2022 wird dem Gemeinderat vorgelegt. Die vorläufigen Zahlen liegen dem Sachverhalt bei und gelten somit gemäß Art. 102 Abs. 2 GO als bekanntgegeben.
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2022:
VwHH
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VmHH
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Rechnungsergebnis
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- 237.146,67 €
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- 382.335,88 €
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- 619.482,55 €
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Es wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 248.074,10 € gebildet. Die Auflistung über die gebildeten Haushaltsreste ist als Anlage beigefügt.
Demnach ergeben sich voraussichtlich folgende Zuführungen und Entnahmen:
- Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von voraussichtlich 237.146,67 € (Planansatz 0 €)
- Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 0 €
(Planansatz 172.500,00 €)
- Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von voraussichtlich 619.482,55 € (Planansatz 156.800,00 €)
Der Stand der Rücklage wird sich demnach voraussichtlich auf 431.223,70 € vermindern. Die Mindestrücklage 2022 beträgt 135.133,33 € und ist somit eingehalten.
Weitere Informationen:
Derzeit werden bei der Gemeinde rd. 1.250 Haushaltsstellen bewirtschaftet.
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Planansatz
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Ergebnis
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Abweichung
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Verwaltungshaushalt
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Einnahmen
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15.022.800 €
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14.308.366 €
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-714.434 €
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Ausgaben
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15.022.800 €
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14.545.512 €
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-477.288 €
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Vermögenshaushalt
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Einnahmen
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14.837.500 €
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12.857.198 €
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-1.980.302 €
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Ausgaben
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14.837.500 €
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13.239.534 €
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-1.597.966 €
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Zu den wesentlichsten Ausgaben im Jahr 2022 gehören:
Verwaltungshaushalt:
- Personalausgaben 4.276.427,92 €
- Kreisumlage 3.439.927,40 €
- Zuschüsse nach BayKiBiG 1.338.628,95 € + Defizitübernahme 18.507,75 €
- Umlage an den Schulverband 861.466,19 € (Grundschule 605.044,08 €, Mittelschule 131.184,00 €, OGTS 125.238,11 €)
- Gewerbesteuerumlage 239.569,00 €
Zu den wesentlichsten Einnahmen gehören:
- Einkommensteuer und Einkommensteuerersatz 5.673.913,00 €
- Gewerbesteuer 2.239.551,57 €
- Staatl. Anteil nach BayKiBiG 1.465.323,88 €
- Benutzungsgebühren Kanal 888.609,62 €
- Grundsteuer A und B 639.628,11 €
- Schlüsselzuweisungen 356.904,00 €
- Gebühren MiBe, KiHa, KiKr 698.533,55 €
- Grunderwerbsteuer 214.322,70 €
- Umsatzsteuerbeteiligung 163.077,00 €
- Allg. Finanzzuweisungen 104.644,02 €
Wesentliche Ausgaben Vermögenshaushalt:
- FFW Abgasabsauganlage, Pressluftatmer, Ausschreibung HLF 20: 51.015,95 €
- Kostenerstattung an Schulverband für IT Ausstattung: 105.910,07 €
- Investitionszuweisung Schulverband 10.619,40 € (Grundschule 0,00 €, Mittelschule 10.619,40 €)
- Raumkühlanlage Kinderhausen Pfarrstr.: 78.425,30 €
- Umbau Kinderhausen Prof. + Holzhäuser: 290.932,74 €
- Holzhaus Naturkindergarten: 46.961,00 €
- Gde. HB Geh- und Radweg Ampermoching – Ottershausen: 105.483,64 €
- Erneuerung Rechenanlage Klärwerk + Messeinrichtungen: 247.370,13 €
- Geschosswohnungsbau 3.667.552,48 €
- Grunderwerb: 771.352,28 €
- Tilgungsleistungen 9.194.900,00 €
- Bildung der Haushaltsreste in Höhe von 248.074,10 € (siehe Anlage)
Wesentliche Einnahmen
- Kreditaufnahme 8.612.400 €
- Herstellungsbeiträge Kanal: 101.878,35 €
- Breitbandförderung: 414.912,00 €
- Barzuschuss Geschosswohnungsbau: 1.818.100,00 €
- Verkauf Grundstück an KUL 1.569.000,00 €
- Investitionspauschale 126.500 €
Voraussichtliche überplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung (siehe auch Anlage):
Deckungskreis 1 (Personalkosten), Überschreitung: 139.413,04 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze bei den Personalkosten betreffen hauptsächlich die Bereiche Hauptamt (ca. 29.000 €), Feuerwehr Aufwandsentschädigungen (ca. 5.300 €), Mittagsbetreuung (ca. 66.700 €), Kinderhausen Prof.-Schinnerer-Str. (ca. 85.600 €), Klärwerk (ca. 32.400 €) und Bauhof (ca. 54.500 €). Hingegen wurden in anderen Bereichen die Ansätze nicht ausgeschöpft, wodurch es im Ergebnis zu einer Überschreitung der Personalkosten von rund 139.400 € kam.
Die Gründe hierfür sind zum einen die Tariferhöhungen im April 2022, die Übernahme des BRK Kindergartens sowie viele Beschäftigungsverbote aufgrund Mutterschutz in der Prof.-Schinnerer-Str., die SuE Zulage bei den Kindergärten ab 07/2022, die Auszahlung der Energiepreispauschale in 09/2022, die Eröffnung einer neuen Gruppe in der Mittagsbetreuung, der geplante Renteneintritt im Klärwerk, wodurch übergangsweise 3 Personen beschäftigt waren, die Neueinstellung im Bauhof, die Übernahme des Auszubildenden in die Bauverwaltung sowie das Ende der Corona Pandemie, was dazu führte, dass wieder Sicherheitswachen erforderlich wurden und somit für die Feuerwehrdienstleistenden wieder Aufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden.
Deckungskreis 5 (EDV-Kosten an Dritte), Überschreitung 33.732,66 €
Begründung: Aufgrund diverser Umstellungen im Bereich der IT Sicherheit bezüglich der Prüfung durch den BKPV kam es hier zu erhöhten Ausgaben. Es erfolgte unteranderem eine Datenbankumstellung / Serverumstellung von 2012 auf 2019 aufgrund Vorgabe von Microsoft, die Beschaffung von neuen Qnap-Backup-Storage aufgrund Vorgabe vom BKPV, da bemängelt wurde, dass die Sicherungen nicht häufig genug wären. Ebenso erfolgte der Austausch der Telefonanlage im kompletten Rathaus, da diverse Geräte defekt waren und eine Reparatur nicht wirtschaftlich gewesen wäre.
Deckungskreis 6 (betriebliche Aufwendungen), Überschreitung 161.971,13 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze der betrieblichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Reinigungskosten Rathaus + MZG (ca. 16.000 €) aufgrund Preiserhöhung des Reinigungsdienstleisters sowie vermehrte Nutzung des Sitzungssaals, da Ende der Corona Pandemie, Strom- und Gaskosten FFW (ca. 5.500 €) aufgrund Unstimmigkeiten bei der Gasabrechnung, Zähler wurde vom Eichamt überprüft, es wurde kein Defekt festgestellt, jedoch wurde trotzdem ein neuer Zähler eingebaut und seitdem ist der Verbrauch geringer, Reinigungskosten BRK Kindergarten (ca. 43.000 €) aufgrund der Rechnungsstellung des ZV Jugendarbeit für 01/2021 bis 08/2022, Reinigungskosten Kinderhausen Pfarrstr. (ca. 12.500 €) aufgrund Rechnungsstellung des ZV Jugendarbeit für 09/2022 – 10/2022, Reinigungskosten Krippe Prof. (ca. 56.000 €) aufgrund Rechnungsstellung des ZV Jugendarbeit für 01/2021 – 10/2022, Stromkosten Krippe Prof. (ca. 7.500 €) aufgrund Abrechnung 2021 + Abschläge 2022 für den Container, Gebäudeunterhalt Turnhalle-Mensa (ca. 13.200 €) aufgrund der Wartung der Lüftungsanlage inklusive Filtertausch, Heizkosten Turnhalle-Mensa (ca. 16.100 €) aufgrund Abrechnung KU Energie für den Anschluss an das Wärmenetz, Strom- und Gaskosten Bauhof (ca. 9.500 €) aufgrund Buchung des Strombezugs auf der falschen Haushaltsstelle, die Mittel waren bei 7710.5441 eingeplant, Gebäudeunterhalt Geschosswohnungsbau (ca. 18.100 €) aufgrund Sonderumlage + Vorschuss der Nebenkosten und die Heizkosten Geschosswohnungsbau (ca. 7.700 €), welche in dieser Höhe nicht einkalkuliert wurden.
Deckungskreis 8 (Zinsausgaben), Überschreitung 54.065,32 €
Begründung: Die Überschreitung der Zinsausgaben liegt am Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in Höhe von 5,9 Mio. Euro, welches für den Geschosswohnungsbau aufgenommen wurde. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde übersehen, dass ab 06/2022 die ersten Zinszahlungen + Tilgungen fällig werden.
Deckungskreis 74 (Personalkostenzuschüsse), Überschreitung 193.928,95 €
Begründung: Die Überschreitung des Ansatzes bei den Personalkostenzuschüssen nach dem BayKiBiG an die Kindertageseinrichtungen in fremder Trägerschaft liegen hauptsächlich daran, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung die Entwicklung des Basiswertes sowie das Buchungsverhalten der Eltern nicht vorhergesehen werden können. Aufgrund dieser Faktoren können die Ansätze lediglich geschätzt werden.
Deckungskreis 8800 (Bebauter Grundbesitz – Grundstückserwerbe), Überschreitung 11.613,20 €
Begründung: Rechnung der Landesjustizkasse Bamberg aufgrund Eigentumsumschreibung für das Grundstück des Geschosswohnungsbaus. Diese Kosten waren nicht eingeplant.
Deckungskreis 8801 (Bebauter Grundbesitz – Erweiterungs-Um-Ausbauten), Überschreitung 215.877,93 €
Begründung: Abschlagszahlungen an das KUL für die Errichtung des Geschosswohnungsbaus.
Die Überplanmäßigen Ausgaben ab 5.000 € müssen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO kann begonnen werden. Soweit aus der Mitte des Gemeinderats der Wunsch nach Prüfung eines speziellen Einnahme- bzw. Ausgabenbereichs besteht, kann der Rechnungsprüfungsausschuss damit beauftragt werden. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (und ggf. Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten) hat der Gemeinderat noch die Aufgabe die endgültige Jahresrechnung 2022 festzustellen sowie über die Entlastung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis und beauftragt den RPA mit der Prüfung der Jahresrechnung 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Planungen zum Winterdienst in der Saison 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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ö
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|
2 |
Sachverhalt
Anlass für die angestellten Überlegungen: Ökologische (Reduktion des ausgebrachten Streuguts = Salz) und ökonomische Gründe (Einsparungen hinsichtlich Personal, Maschineneinsatz und Streugut).
Rahmenbedingungen für die Durchführung des Winterdienstes ergeben sich aus gesetzlichen Anforderungen – z. T. auch hinsichtlich deren Qualität. Ziel ist die Befahrbarkeit des Straßennetzes und gefahrlose Nutzung der Gehwege. Kommunen haben nach den Straßengesetzen die polizeiliche Reinigungspflicht, welche im Winter eine Räumpflicht auf allen Verkehrsflächen bewirkt. Die Räumpflicht ist im Gegensatz zur Streupflicht keine akute Pflicht zur Gefahrenabwehr, sondern dient der Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit der Straßen und Benutzbarkeit übriger Verkehrsflächen.
Der Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich räumlich und zeitlich nach den Umständen des Einzelfalls und nach
- örtlichen Verhältnissen
- Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges
- Stärke des Verkehrs
- Leistungsfähigkeit des Streupflichtigen
Innerorts muss an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden. Außerorts besteht eine Verkehrssicherungspflicht nur an besonders gefährlichen Stellen, jedoch nicht zur Nachtzeit.
Die für den anstehenden Winter geänderte Routenführung und insbesondere die Reduktion eingesetzter Mittel und Fahrzeuge berücksichtigt alle Vorgaben und Gegebenheiten in Haimhausen und seinen Ortsteilen.
Auswirkung der geänderten Winterdienstplanung:
Die Gemeinde Haimhausen wird ihre Verkehrssicherungspflicht bzgl. des Winterdienstes erfüllen. Wesentliche Änderung ist, dass nicht mehr alle Straßen bis 7.00 Uhr (zu Beginn des Berufsverkehrs) morgens geräumt und gestreut werden, sondern nur noch die, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die übrigen Straßen werden dann zur regulären Arbeitszeit bedient, wenn eine entsprechende Notwendigkeit (geschlossene Schneedecke ab 3 cm, extreme Eisglätte, Schneeverwehungen) besteht. Ausgenommen hiervon bleibt die Rufbereitschaft am Wochenende und an Feiertagen. Hier wird nach Priorisierung geräumt und gestreut, wenn nötig auch mehrfach. Das Aufstellen der Streugutkisten erfolgt nur noch an gemeindlichen Einrichtungen (Schule/Kindergarten/Rathaus) und an besonders gefährlichen Straßen und Gehwegs Abschnitten.
Räum- und Streuplan 2023/2024 im Vergleich zu 2024/2025
In Anlage zu diesem TOP befinden sich grafische Darstellungen der geänderten Routenführung.
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3. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
|
ö
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3 |
Sachverhalt
Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung (26.09.2024) gefassten Beschlüsse betrafen überwiegend vertragliche und grundstücksbezogene Angelegenheiten. Die Gründe für die Geheimhaltung dieser Beschlüsse entfallen daher nicht.
Zwei Beschlüsse zum TOP 11 „Mitgliedschaft beim Erholungsflächenverein e. V.“ können aus Sich der Verwaltung jedoch nunmehr der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden:
Beschluss 1 lautet:
„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Kündigung der Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen.“ Abstimmung 9:7 (angenommen)
Beschluss 2 lautet:
„Die Beauftragten des Gemeinderates Frau Sabrina Liebich und Frau Christina Meckel werden abberufen.“ Abstimmung 9:7 (angenommen)
Beschluss
Der Gemeinderat sieht die Hinderungsgründe für eine Veröffentlichung der o. g. Beschlüsse als entfallen an und veröffentlicht diese hiermit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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ö
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4 |
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4.1. Stellenausschreibungen für das Bauamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Für das Bauamt wurden zwei Stellenausschreibungen veranlasst; eine für die Leitung des Bauamts (künftiger Zusammenschluss von Bauverwaltung und Bautechnik) und eine für den technischen Bereich mit Schwerpunkt Tiefbau. Bewerbungsschluss ist zunächst der 15.11.2024.
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4.2. Verschiebung der Gemeinderatssitzung im November
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Es ist geplant, die Sitzung des Gemeinderats vom 14.11.2024 auf den 21.11.2024 zu verschieben. Ziel ist die Klausurtagung am 16.11.2024 zu nutzen, um Themen vorab zu beraten, zu diskutieren und entsprechend aufzubereiten.
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4.3. Sozial-,Kultur-, Bildungsausschuss - Sitzung im November
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Aufgrund Terminüberschneidungen wird die geplante Sozial-, Kultur- und Bildungausschuss-Sitzung vom 13. November auf den 20. November verschoben.
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4.4. Hydrodynamische Kanalnetzberechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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ö
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4.4 |
Sachverhalt
BGM Felbermeier informiert das Gremium darüber, dass im kommenden Jahr eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung anzustoßen ist, um die Leistungsfähigkeit unseres Kanalnetzes prüfen und ggf. gezielt anpassen zu können. Mit 50.000-60.000 Euro Kostenaufwand ein auch für die Haushaltsplanung entspr. zu berücksichtigender Punkt.
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5. Wünsche und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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Datenstand vom 30.01.2025 09:18 Uhr