Datum: 10.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorberatung zum Haushalt 2025: Stellenplan der Gemeinde
2 Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung Jahresabschluss 2023 inkl. Ertragsausschüttungen und Vermögenszuführungen
3 Verkauf eines Notstromaggregats
4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
5 Bericht des Bürgermeisters
6 Wünsche und Anregungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download HF 24.12.10 Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Vorberatung zum Haushalt 2025: Stellenplan der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.12.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Stellenplan wird wie jedes Jahr durch den Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, ist im weiteren Verlauf durch den Gemeinderat als Anlage zum Haushalt zu beschließen. 

Wesentliche Haushaltsgrundsätze, die für den Stellenplan Wirkung entfalten, sind die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit des Stellenplans. Aus diesen Grundsätzen folgt insbesondere die Anforderung, aussagefähige und nachvollziehbare Ansätze zu erstellen. 

Die Ansätze und vor allem die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr zu erläutern, ist Ziel der heutigen Vorberatung.

Die Kostensteigerungen der jüngeren Zeit, allem voran wegen des jüngsten Tarifabschlusses, aber auch inflationsbedingte Teuerungen, haben zum Jahresbeginn 2024 zu intensiven Diskussionen darüber geführt, wie diese „galoppierende Entwicklung“ eingebremst werden kann und welche Maßnahmen den Kurs wieder in ruhigeres Fahrwasser lenken können. Die Verwaltung unterbreitete Vorschläge, im Rat wurden Argumente ausgetauscht.

Letztlich mündeten die Überlegungen mit dem Focus Kinderhausen darin, am Betreuungsschlüssel zu feilen, weniger fachfremde Beschäftigte in Lohn und Brot zu halten, aber auch Kostenreduzierungen im Bereich der Reinigungsleistungen anzusteuern. Die Änderungen am Betreuungsschlüssel und mehr Zurückhaltung beim Vorhalten von Stellen für Fachkräfte möglicher künftiger Gruppen schlagen sich im vorliegenden Stellenplan deutlich nieder.

Zur Wahrheit gehört auch, dass in der Gesamtbetrachtung der Stellenplan des Vorjahres, was seine gebotenen Möglichkeiten anbetrifft, wohl einer der umfangreichsten Stellenpläne der Gemeinde Haimhausen war. Nicht bezüglich der tatsächlichen Besetzung, wie der vertiefte Blick preisgibt, aber im Hinblick auf geschaffene Puffer, für u. a. weitere ggf. benötigte Gruppen in der Kinderbetreuung.

Für das kommende Jahr gilt: Der Stellenplan für verbeamtete Dienstkräfte hat im kommenden Jahr eine Stelle weniger, im Bereich für Beschäftigte nach dem TVöD sind es rund drei Stellen weniger (Reduzierung z. B. wg. eines realisierten Altersteilzeitfalles), der Bereich für Beschäftigte nach TV-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) umfasst ganze 10 Planstellen weniger, als noch im Vorjahr. Die Gründe sind vielschichtig, jede einzelne Stelle hat ihre eigene Geschichte.

Die Gesamtschau könnte, bei in Summe rund 14 Stellen weniger, auf einen überharten Sparkurs oder künftig gar unmenschliche Arbeitsbedingungen schließen lassen – das wäre jedoch weit gefehlt.
Ein kleiner Rückblick an dieser Stelle, zur Begründung der Steigerungen für den Stellenplan von Kinderhausen, vom Jahresbeginn 2024:

„Für die Steigerungen sind insbesondere künftige/noch nicht realisierte Personalzuschaltungen ausschlaggebend, die auch abhängig von den Anmeldezahlen für das neue Betreuungsjahr 2024/2025 sind. Daher werden im Stellenplan Positionen für zusätzliche Gruppen vorgehalten, Räumlichkeiten und damit wichtigste Voraussetzung im Sinne der Förderung sind vorhanden, die aus heutiger Sicht nicht zwingend nötig sind – dies aber werden können.“

Was hat sich geändert und warum werden diese Stellen-Hülsen nicht mehr vorgehalten? Der geänderte Betreuungsschlüssel, wie bereits erwähnt, und die Überlegung, nur noch ausgebildete Fachkräfte einzustellen, sorgen für eine deutliche Reduzierung von Planstellen im kommenden Jahr. So entfallen vier unbesetzte Stellen für Kinderpflegerinnen und drei unbesetzte Stellen für Erzieherinnen. Hinzu kommt der Umstand, dass einige Elternzeitrückkehrerinnen situationsbedingt nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit ihre Beschäftigung wieder aufgenommen haben.

Insgesamt ergibt sich im Ansatz daher eine Reduzierung von 51 auf 40,5 Planstellen für Kinderhausen. Tatsächlich besetzt waren zum Zeitpunkt 30.06.2024 „nur“ 35,75 Stellen – die Veränderung wirkt sich also nicht negativ auf vorhandenes Personal aus. Die Argumentation, mehr Personal könnte sich jedoch positiv auswirken, hinkt. Die Rahmenbedingungen wurden durch die politischen Entscheidungsträger neu definiert, sind damit Vorgabe und die die „neue Situation“ ist auch andernorts kein Novum.

Im Bereich der Planstellen für Beschäftigte nach dem TVöD sei zur bereits erwähnten Reduzierung (Wegfall der ATZ-Stelle des ehem. Kämmerers) noch ausgeführt, dass durch die Verpflichtung der Firma Sedlmeier eine Stelle in der Kläranlage künftig entfällt. Nicht unbekannt sind dem Gremium auch die Entscheidungen bzgl. des Bereiches Bautechnik, im Zuge der hier punktuell intensiven Fluktuation und die damit einhergehende Beschlussfassung, eine Stelle „bis auf Weiteres“ unbesetzt zu lassen.

Vergangenes Jahr erfolgten Kapazitätsverlagerungen vom Schulverband und der Verwaltung gen KU-Liegenschaften, die nun aller Voraussicht nach rückabgewickelt werden sollten. Wie seinerzeit ausgeführt, konnte zwar der Personalansatz reduziert werden, doch es stand zu befürchten, dass die Inanspruchnahme der Leistungen (der nun KU-L-Beschäftigten) für höhere Ausgaben im Verwaltungshaushalt sorgen könnte. Dieser Punkt ist leider bis dato noch nicht abschließend geklärt, sodass der beigefügte Stellenplan eine Rückkehr der beiden Beschäftigten in den Pool der Gemeinde aktuell vorsieht.

Das abschließende Gutachten bzgl. Versteuerung im Fall von Inhouse-Inanspruchnahmen liegt noch nicht vor. Genau dieser Steueranteil ist es jedoch, der die Kosten massiv in die Höhe treibt und bei einer gefühlten Auslastung von 90% dieser Kapazitäten durch die Gemeinde eine Rückkehr in den Stellenplan sinnvoll erscheinen lässt. Bis zur endgültigen Beschlussfassung des Stellenplans durch den Gemeinderat sollte diese Frage abschließend geklärt sein, eine Empfehlung mit dieser letzten Unklarheit sollte aber durchaus möglich sein.

Eine Entspannung des Arbeitsmarktes ist nicht absehbar, der Kampf um ausgebildete Fachkräfte wird aller Voraussicht nach in die nächste Runde gehen und sich weiter zuspitzen.

Die jüngsten Versuche zur Stellenbesetzung der Bauamtsleitung und eines Beschäftigten für die Bautechnik über Stellenanzeigen in der Tagespresse verdeutlichten, dass stetig darüber nachgedacht werden sollte, andere/neue Wege zu gehen. Und ein ganz wichtiger Grund für die Entscheidung „pro Haimhausen“ durch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird auch immer sein, ob die Arbeitgeberin Gemeinde Haimhausen einen guten Ruf besitzt und auch dauerhaft daran arbeitet.

 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den vorgelegten und angepassten Stellenplan als Anlage zum Haushalt 2025 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download HF_2024_12_10_TOP 1_Stellenplan Gemeinde 2025.pdf

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2. Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung Jahresabschluss 2023 inkl. Ertragsausschüttungen und Vermögenszuführungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.12.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Rosalia-Bruckmeier-Stiftung hat im Jahr 2023 einen Zugewinn in Höhe von 6.719,57 Euro erzielt (s. Jahresabschluss 2023). 20% des Zugewinns sollen dem Stiftungskapital zugeführt werden. Dementsprechend sind 1.343,91 Euro dem Stiftungsvermögen und zuzuführen und die restlichen 5.375,66 Euro für mildtätige Zwecke auszuschütten.

Zum 31.12.2022 bestanden Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 13.025,76 Euro. Der in 2023 verbleibende Ausschüttungsbetrag (Zugewinn / Zuführung Stiftungsvermögen) in Höhe von 5.375,66 Euro ist zum 31.12.2023 den Ausschüttungsrückstellungen zuzuführen. Die Ausschüttungsrückstellungen betragen zum 31.12.2023 18.401,42 Euro und sollten in 2024 ausgeschüttet werden.

Das Stiftungskapital betrug zum 31.12.2022 363.312,17 Euro. Mit der Zuführung zum Stiftungskapital in Höhe von 1.343,91 Euro ergibt sich zum 31.12.2023 ein Stiftungskapital in Höhe von 364.656,08 Euro (s. Tabelle Kapitalentwicklung).

Der Kassenbestand der Rosalia-Bruckmeier-Stiftung (bestehend aus dem Stiftungskapital und den Ausschüttungsrückstellungen) beträgt zum 31.12.2023 383.008,21 Euro (s. Tabelle Kassenbestandentwicklung).

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresabschluss 2023 der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung wie vorgelegt festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss wird aus dem Ertrag des Jahres 2023 sowie den bisherigen Ausschüttungsrückstellungen bis 2021 ein Betrag in Höhe von 18.401,42 Euro zur satzungsgemäßen Mittelverwendung der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung für 2024 bzw. 2025 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat aus dem Zugewinn im Jahr 2023 in Höhe von 6.719,57 Euro einen Anteil in Höhe von 1.343,91 Euro dem Stiftungskapital zuzuführen und die restlichen 5.375,66 Euro in die Ausschüttungsrückstellungen zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Verkauf eines Notstromaggregats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.12.2024 ö 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Black Out Vorsorge hat die Gemeinde Haimhausen im letzten Jahr drei größere Notstromaggregate erworben. Die Aggregate sind im Katastrophenfall für unsere „drei Leuchttürme“ vorgesehen. Auch für das Ärztehaus war ein Aggregat vorgesehen, dass nicht mehr benötigt wird, da eine bessere Alternative für die Stromversorgung für das Ärztehaus gefunden wurde.

Daher wurde das neuwertige 100 KVA Aggregat gegen Gebot zur Veräußerung    
angeboten. Zudem war es noch nicht in Gebrauch (außer monatliche Testläufe). Außerdem besteht noch eine Garantie. Der Bruttokaufpreis pro Gerät inkl. Lieferung lag bei 34.940,63 €. Das Aggregat würde nun für die Ukraine-Hilfe in Höhe von 30.000 € verkauft werden. Dies stellt ein Höchstgebot dar.

Beschluss

Das Gremium des Haupt- und Finanzausschusses beschließt, dass das angebotene Notstromaggregat für die Ukraine-Hilfe zum Verkauf in Höhe von 30.000 € zur Verfügung steht. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Abschluss des Verkaufes end zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.12.2024 ö 4

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung (24.07.2024) gefassten Beschlüsse betrafen vertragliche Angelegenheiten. Die Gründe für die Geheimhaltung sind nicht entfallen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass derzeit keine nichtöffentlichen Beschlüsse zu veröffentlichen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.12.2024 ö 5
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6. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.12.2024 ö 6
Datenstand vom 30.01.2025 07:57 Uhr