Datum: 12.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:19 Uhr bis 20:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik
2 Bebauungsplan "Alte Schlossbrauerei" - Aufstellungsbeschluss
3 Beauftragung der Ausschreibung zur Kommunalen Wärmeplanung
4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
5 Bericht des Bürgermeisters
5.1 Mütter- Väterberatung beendet nach 15 Jahren Ihre Beratung
5.2 Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde
5.3 Jahresabschluss 2024 des Gemeinderates Haimhausen
6 Wünsche und Anregungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 24.12.12 Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Gemeinde hat zwischenzeitlich den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern zum Förderantrag „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik erhalten. Damit ist auch der zweite Antrag positiv beschieden. Im nächsten Schritt wird nun die Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro HPE GmbH fertiggestellt und die Ausschreibung vorbereitet. Zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses müssen nachfolgende Punkte vom Gemeinderat beschlossen werden:

  1. Die Umrüstung der 603 Stück vorhandenen Leuchten gegen „Technische Leuchten“ in LED-Technik wird grundsätzlich gefördert. Es besteht aus gestalterischen Gründen die Möglichkeit anstelle der „Technischen Leuchten“ dekorative LED-Leuchten zu verbauen mit dem Hinweis, dass diese erheblich teurer in der Anschaffung sind.

  1. Nach Gesetzesvorgabe im aktuellen Bundesnaturschutzgesetz, sowie Fördervoraussetzungen der Förderprogramme, müssen Leuchtmittel mit Mindestlichtfarbe warmweiß 3.000 Kelvin verbaut werden.

  1. Der Fördergeber fordert ein Zeitprogramm, das die Helligkeit der Beleuchtung reduziert. Empfohlen wird das Standard-Zeitprogramm wie es beispielsweise die Bayernwerke anwenden. Hier wird die Helligkeit im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr auf 50% der maximalen Lichtleistung abgesenkt. Damit wird eine Energieeinsparung von ca. 31% im Vergleich zum Volllastbetrieb erreicht.

  1. An schwach frequentierten Geh- und Radwegen kann optional ein Lichtmanagementsystem verbaut werden. Vereinfacht beschrieben wird die Beleuchtung über einen Bewegungsmelder beim Betreten der Fläche für einen bestimmten Zeitraum aktiviert. Vergleicht man die Investitionskosten mit den eingesparten Stromkosten dann amortisiert sich die Installation erst nach ca. 83 Jahren.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt nur „Technische Leuchten“ zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die insektenfreundliche Lichtfarbe, gelbliches Licht 3.000 K warm-weiß zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt das empfohlene Standard-Zeitprogramm anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, wegen der langen Amortisationsdauer, auf die Umsetzung der adaptiven Beleuchtung zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Alte Schlossbrauerei" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 2

Sachverhalt

Die künftige Entwicklung des ehemaligen Brauereigeländes war in den vergangenen Jahren mehrfach, bedingt durch das Engagement verschiedener Investoren, thematisiert worden. Hierdurch wurden bereits vielfältige Grundlagen und Informationen zusammengetragen. Im Wesentlichen ist hier beispielhaft die Durchführung der Bürgerbeteiligung im Jahr 2021 und den städtebaulichen Ideenwettbewerb im dem Jahr 2023 zu nennen. Es hat sich hierbei klar herauskristallisiert, dass neben dem Erhalt und Revitalisierung des ehemaligen denkmalgeschützten Sudhauses mit adäquaten Nutzungen Geschosswohnungsbau kombiniert mit öffentlichen und gewerblichen Nutzungen entstehen könnte. Für die Realisierung dieser Vorhaben ist ein Bauleitverfahren erforderlich.

Das Unternehmen Max von Bredow Baukultur Haimhausen GmbH & Co.KG plant als künftiger Bauherr und Vorhabensträger die Realisierung des Geländes der „Alten Schlossbrauerei“ und hat diesbezüglich einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gestellt. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplans und ist in § 12 BauGB verankert. Er unterscheidet sich dahingehend vom „normalen“ Bebauungsplan, dass es auf die Verwirklichung eines konkreten Vorhabens (hier: Revitalisierung ehemal. Sudhaus und Geschosswohnungsbau) abstellt. Er kann deutlich detailliertere Festsetzungen enthalten und ist nicht auf den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB beschränkt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann zudem auch schneller umgesetzt werden, weil das Vorhaben von Anfang an konkret umschrieben ist. Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Damit das Vorhaben im Bereich der Alten Schlossbrauerei realisiert werden kann, ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Um die Entwicklung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und Gestaltung zu gewährleisten und auch verkehrliche und grünordnerische Belange zu berücksichtigen, ist hier die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 1 Abs. 3 BauGB auch erforderlich. Ferner fließen die Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs in die Planung mit ein. 
Anlass und städtebauliches Ziel für die Aufstellung des Bebauungsplans sind vorliegend insbesondere die Wiedernutzbarmachung und Neustrukturierung des Areals, Schaffung einer ortsnahen Mitte und somit Innenraumverdichtung. Gleichzeitig sollen durchmischter Wohnraum und auch gewerbliche Nutzungen entstehen. Aus Sicht der Verwaltung ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan hier das geeignete Instrument zur Realisierung des Vorhabens. Auch beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind die herkömmlichen Verfahrensschritte anzuwenden. Die Verfahrenserleichterungen nach §§ 13 ff. BauGB kommen hier in Betracht. Hier findet das sogenannte Verfahren der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) Anwendung, d.h. Freistellung von der Umweltprüfung und kein Erfordernis naturschutzfachlicher Ausgleichsflächen. Zudem sind die üblichen Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Bei Abweichung von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dieser ist im Wege der Berichtigung (im Nachgang) anzupassen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den FlNrn. 130,130/3, 130/8 und 131 jeweils Gemarkung Haimhausen die vom Vorhaben- und Erschließungsplan erfasst werden (rote umrandete Flächen) sowie die Grundstücke mit den FlNr. 131/1 und 1/7 jeweils der Gemarkung Haimhausen (schwarz umrandete Flächen), die als einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabengezogenen Bebauungsplan einbezogen werden. Auf den beiliegenden Lageplan, der die Flurstücke entsprechend darstellt, wird Bezug genommen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke mit den FlNrn. 130, 130/3, 130/8 und 131, jeweils der Gemarkung Haimhausen, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, zur Realisierung von Geschosswohnungsbau und Revitalisierung des ehemaligen und denkmalgeschützten Sudhauses. Ferner werden die Grundstücke mit den FlNrn. 131/1 und 1/7, jeweils der Gemarkung Haimhausen, als einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Der Planbereich ist dem in der Anlage zur Niederschrift beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Alte Schlossbrauerei“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 24.12.12 ö Anlage vorhabenbezogener Bebauungsplan "Alte Schlossbrauerei" Lageplan Umgriff.pdf

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3. Beauftragung der Ausschreibung zur Kommunalen Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 3

Sachverhalt

Alle Gemeinden unter 100.000 Einwohnern sind durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) dazu verpflichtet, bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen.

Mit Zuwendungsbescheid vom 23.09.2023 wurde der Gemeinde Haimhausen durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG), im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, eine Anteilsförderung von 90% an einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) erteilt.

Gemäß der vorab erfolgten Kostenschätzung entspricht das einem Wert von ca. 27.700€, bei einer Gesamtsumme von ca. 30.800€. Die Differenz von ca. 3.100€ (10%) ist durch die Gemeinde zu finanzieren.

Vorgabe für die Ausführung der KWP war der Abschluss des laufenden Verfahrens Energienutzungsplan, welcher mit der Bürgerbeteiligung am 14.11.24 abgeschlossen wurde.

Der nachfolgende Studienbericht wird bis 5.12.24 finalisiert und dann Online veröffentlicht. Als avisierter Ausführungszeitraum für den Förderantrag bei der ZUG wurde das Jahr 2025 angegeben. Somit wäre es zielführend, die Ausschreibung eines geeigneten Büros schnell zu beginnen, um das Kalenderjahr vollständig auszunutzen. 

Die Kommunale Wärmeplanung ist in folgende Teilabschnitte gegliedert:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielszenario
  • Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Fortschreibung

Die ersten beiden Teilabschnitte wurden bereits durch den Energienutzungsplan ermittelt, das spart nun Zeit und Kosten..

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 4

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung (21.11.2024) gefassten Beschlüsse betrafen personelle und vertragliche Angelegenheiten. Die Gründe für die Geheimhaltung entfallen daher nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass derzeit keine nichtöffentlichen Beschlüsse zu veröffentlichen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 5
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5.1. Mütter- Väterberatung beendet nach 15 Jahren Ihre Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 5.1
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5.2. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Die Nachtragshaushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurden mit Schreiben vom 28.11.2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

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5.3. Jahresabschluss 2024 des Gemeinderates Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 5.3
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6. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 6
Datenstand vom 30.01.2025 07:58 Uhr