Datum: 08.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorberatung über die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B
2 Erhöhung der Hundesteuer
3 Jährlicher Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Haimhausen für die Fahrt nach Eggen
4 Vorberatung Haushalt 2024
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
6 Bericht des Bürgermeisters
6.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
7 Wünsche und Anregungen

zum Seitenanfang

1. Vorberatung über die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

In den Genehmigungen der vergangenen Haushalte wurden durch den Landkreis bereits mehrfach Hinweise gegeben, dass die dauerhafte Leitungsfähigkeit des Haushaltes gefährdet ist. Diese Einschätzung entspricht weitgehend der Auffassung der Gemeindeverwaltung. Es werden klare Bedingungen formuliert, worauf bei der angespannten Finanzlage der Gemeinde künftig zu achten ist.

Hierbei gelten die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung des § 111 Abs. 5 NKomVG, wonach die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel,

  1. soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihnen er-brachten Leistungen,

  1. im Übrigen aus Steuern

zu beschaffen haben, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

Nach Auffassung der Verwaltung erscheint es derzeit weder vertretbar noch geboten die benötigten umfangreichen Mehrerlöse aus den übrigen beinflussbaren Entgelten einzunehmen. Als verlässliche Alternative verbleibt insbesondere die Grundsteuer.

Nach § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) kann die Änderung des Hebesatzes rückwirkend zum Beginn des laufenden Kalenderjahres erfolgen, wenn der entsprechende Änderungsbeschluss vom Gemeinderat bis spätestens zum 30.06. des Kalenderjahres gefasst wird.

Die finanzielle Situation für die kommenden Haushaltsjahre stellt sich sehr kritisch dar. Der Höchstbetrag für Kassenkredite in Höhe von 2,69 Mio. EUR ist durch die Leistung der hohen Ausgaben der Gemeinde oftmals ausgeschöpft. 

Mit Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 sowie die Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027 wurden die in § 4 der Haushaltssatzung genannten Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A mit jeweils 390 v. H. und für die Grundsteuer B mit jeweils 390 v. H. festgesetzt.

Gründe für die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B:

  • ein weiteres Anwachsen des in den Vorjahren angesammelten Kassenkredits in Höhe von 2,0 Mio. EUR zu verhindern,

  • einen teilweisen Abbau des zurzeit rd. 2,0 Mio. EUR betragenen Kassenkredits zu ermöglichen,

  • den Instandsetzungs- und Sanierungsstau der Ortsstraßen zu reduzieren,

  • die finanziellen Voraussetzungen für die Bildung von Überschussrücklagen zur (teilweisen) Eigenfinanzierung von Investitionen gem. § 123 Abs. 1 NKomVG zu schaffen und

  • die gemeindliche Haushaltswirtschaft für die zahlreichen neuen Aufgaben und Projekte auf eine zukunftsfähige finanzielle Basis zu stellen.

Derzeit ist nach den aktuellen Planansätzen für 2024 für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 933.500 EUR nötig. Zudem erfordert die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt (Summe der ordentlichen Tilgungen) in 2024 einen Betrag von 286.380 EUR. Dies führt in Summe zu einem ungedeckten Finanzbedarf von 1.219.880 EUR.

Die Haushalte der vergangenen Jahre waren zwar in Plan und Abschluss ausgeglichen, allerdings reichte dies nicht aus, um die Kassenkredite zu vermindern. 

Die letzte Anpassung der Grundsteuerhebesätze fand zum 18.03.2021 statt. Da jedoch die Grundsteuer nach dem festgestellten Einheitswert des Grundstücks bemessen wird, steigen die Einnahmen nicht mit der allgemeinen wirtschaftlichen Kaufkraft der Bürger an. Da andererseits der gemeindliche Haushalt von der permanenten Teuerung betroffen ist, bleibt nur die Möglichkeit über eine Hebesatzanpassung an der gestiegenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu partizipieren. Wird diese Anpassung über längeren Zeitraum unterlassen, verringert sich laufend die Kaufkraft des Gemeindehaushaltes mit entsprechenden negativen Folgen für die Aufgabenerfüllung.

Die breitgefächerten gesellschaftlichen Aufgaben, die mit dem Gemeindehaushalt abgedeckt werden bedürfen einer soliden Finanzierung. Nach der derzeitigen Planung des neuen Kinderhaus in der Valleystraße werden sich die dauerhaften unabwendbaren Grundlasten wie die Betriebskosten, Personal und Unterhaltung maßgeblich erhöhen.

Eine Anhebung der Grundsteuer um 30 Prozentpunkte ist das geeignete Mittel, um zusätzlichen Finanzbedarf der Gemeinde gerecht zu verteilen, da die Streuung der Mehrbelastungen auf nahezu alle Einwohner erfolgt. Bei sozial schwächer gestellten Personen erfolgt die Kompensation über das Wohngeld oder vergleichbare Sozialleistungen. Wegen der breiten Streuwirkung bleibt die Mehrbelastung für den einzelnen Haushalt relativ moderat. Auf die Berechnungsbeispiele gemäß Anlagen wird hingewiesen.

Zum jetzigen Stand, ausgehend von gleichbleibenden Grundsteuermessbeträgen (Berechnung der Grundsteuer) aller veranlagten Objekte, ergeben sich folgende Mehreinnahmen: 

  • Grundsteuer A           4.455,60 €        
  • Grundsteuer B         48.770,40 €

Dokumente
Download Hebesatzsatzung 2021 ausgefertigt mit Bek.vermerk.pdf

zum Seitenanfang

2. Erhöhung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft. Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebietes aufhält. Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist das KAG, welches die Gemeinde zum Erlass entsprechender Hundesteuersatzungen berechtigt.

Um das enorme Defizit im Verwaltungshaushalt in Höhe von 933.500 EUR zu verringern, ist die Erhöhung der Hundesteuer eine weitere Möglichkeit.

Durch die geplante Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von 14.000 EUR generiert.

Eine Berechnung ist als Anlage beigefügt.

Dokumente
Download Hundesteuersatzung 2016.pdf.pdf

zum Seitenanfang

3. Jährlicher Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Haimhausen für die Fahrt nach Eggen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Haimhausen e.V. pflegt seit Jahren die Partnerschaft mit Eggen in Südtirol. Hierfür wurden durch die Gemeinde für die beiden Fahrten in 2023 ca. 1.770 € und für die Fahrten in 2022 ca. 1.450 € erstattet. Für die Erstattungen der angefallenen Kosten wurden diverse Belege für Übernachtung und Verpflegung eingereicht. Um die Abwicklung für die kommenden Fahrten einfacher zu gestalten wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, künftig einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 €, gegen Vorlage eines Nachweises der Fahrt(en), zu gewähren.

zum Seitenanfang

4. Vorberatung Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Nach den aktuellen Planungen schließt der 

Verwaltungshaushalt im Jahr 2024 mit Einnahmen in Höhe von 17.857.000 € und Ausgaben in Höhe von insgesamt 18.790.500 € 

und der Vermögenshaushalt mit Einnahmen in Höhe von 24.167.500 € und Ausgaben in Höhe von 18.262.500 €. 

Damit ergibt sich ein Gesamthaushalt 2024 mit Einnahmen in Höhe von 42.024.500 € und Ausgaben in Höhe von 37.053.000 €. Der Haushaltsausgleich ist somit noch nicht erfolgt.

Folgende, größere Einnahmen und Ausgaben sind im Verwaltungshaushalt geplant: 

Einnahmen:
Steuern bzw. steuerähnliche Einnahmen
  • Gewerbesteuer 2.800.000 €
  • Grundsteuer A und B 693.000 € (bei Hebesatzerhöhung auf 390 %)
  • Schlüsselzuweisung 498.000 €
  • Einkommenssteuerersatzleistung 458.000 €
  • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5.762.000 €
  • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 170.000 €
  • Anteil an der Grunderwerbsteuer 150.000 €
  • Allg. Finanzzuweisung 108.000 €
  • Hundesteuer 22.000 €
  • Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung 44.000 €

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (v.a. Benutzungsgebühren) 5.475.000 €


Ausgaben:
  • Personalausgaben 5.544.500 €
  • Kreisumlage 3.945.000 €
  • Gewerbesteuerumlage 264.500 €
  • Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5.744.500 €

Personalkosten Kinderbetreuung im Vergleich 2023 und 2024 als Anlage beigefügt.


Finanzplanung
Einnahmen
  • Mieteinnahmen für den Geschosswohnungsbau sind in der Finanzplanung seit 10/2022 eingeplant, für das Jahr 2024 wurde eine Mieterhöhung bei einigen Wohnungen beschlossen
  • In der Finanzplanung wird mit steigenden und anschließend wieder leicht rückgängigen Steuereinnahmen gerechnet. Im Vergleich zum Jahr 2024 wird in 2025 mit einem Zuwachs von rd. 100.000 €, in 2026 und 2027 mit wieder gesunkenen aber gleichbleibenden Einnahmen gerechnet.



Ausgaben:
  • Personalkosten steigen in der Finanzplanung um 716.500 € gegenüber 2023
  • Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage belaufen sich im Jahr 2023 auf voraussichtlich 4.227.000 € und somit -19.500 € gegenüber 2023, da die Steuerkraft des Jahres 2024 zugrunde liegt.



Finanzplanung
Im Jahr 2024 werden die Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Ausgaben nicht decken können. Nach aktuellem Planungsstand wird sich ein Defizit in Höhe von 933.500 € ergeben. 
In den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 wird weiterhin mit einem Defizit im Verwaltungshaushalts gerechnet, da trotz steigender Steuereinnahmen und den Mieteinnahmen des Geschosswohnungsbaus am Schrammerweg die hohen Ausgaben nicht gedeckt werden können. Die Mieteinnahmen werden zur Tilgung des Wohnungsbaudarlehens verwendet.

Die Betreuungsgebühren können frühestens ab 01.09.2024 erhöht werden, sodass sich dies vor allem im Haushalt 2025 auswirken wird.


Die Einnahmen des Vermögenshaushalt:

Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 
In den Jahren 2024 bis 2025 wird mit den Verkäufen der Grundstücke am Amperberg mit Verkaufserlösen von insgesamt 25.706.000 € gerechnet.
In 2024 werden Verkaufserlöse in Höhe von 16.512.000 € angesetzt.
Des Weiteren ist der Verkauf des alten LF 16/12 mit 10.000 € eingeplant.

Beiträge und ähnliche Entgelte 
Geplant sind folgende Einnahmen: 
  • Endabrechnung der Erschließung des Baugebiets Mooswiesen (100.000 €)
  • Entwässerungsbeiträge (30.000 €)
  • Erschließungsbeiträge Baugebiet Birkenweg (24.000 €)

Zuweisungen u. Zuschüsse für Investitionen 
Diese Position umfasst in 2024, neben den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Amperberg, einen großen Teil der Einnahmen. 
Mit folgenden Zuweisungen und Zuschüssen wird in 2024 gerechnet:
  • Beitragsersatz für Ausbau Hauptstraße (225.000 €)
  • Förderung Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED (253.000 €)
  • Schlusszahlung für Teilneubau und Sanierung des Kath. Kinderhauses (139.000 €) 
  • Investitionspauschale nach Art. 12 FAG (126.500 €)


Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 
Um die geplanten Investitionen decken zu können, muss voraussichtlich ein weiteres Zwischenfinanzierungsdarlehen über 3.800.000 € aufgenommen werden. 

Ausgaben des Vermögenshaushalts:

Zuführung an die Rücklage
Eine Zuführung an die Rücklage wird voraussichtlich in Höhe von 4.971.500 € möglich sein.  


Erwerb von Sachen des Anlagevermögens 
Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant:
  • Erwerb von zwei Notstromaggregaten (70.000 €), Ersatzbeschaffung von neuer Feuerwehrschutzkleidung (20.000 €), die Restzahlung für die Beladung des HLF 20 (Elektrolüfter 6.500 €) sowie die Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern (10.000 €)
  • Erneuerung Tigerhaus (Abenteuerspielplatz), Inhauser Moos und Kleinkinderbereich Haimhausen (67.500 €)
  • Ersatzbeschaffung PKW für das Klärwerk (30.000 €)

In 2024 werden die Kaufpreiszahlungen für diverse Grunderwerbe fällig:
  • Amperberg: 6.574.000 €
  • Valleystraße: 480.000 €
  • Kramerkreuz: 310.000 €

Baumaßnahmen
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung der Kinderhäuser
  • Umbau Lüftung Kinderhausen Pfarrstraße (100.000 €)
  • Kinderhaus Prof.-Schinnerer-Str. neuer Zaun + Abrechnung KUL (25.000 €)
  • Planung und Neubau neues Kinderhaus (1.000.000 €)
  • Erweiterung Waldkindergarten am Heiglweiher (117.000 €)
  • Mensa Notausgangstreppe, Fassade, Treppenverkleidung (55.000 €)
  • Mensa Entwässerung Vorplatz Turnhalle + Biocat Anlage (46.000 €)
  • Parkbänke im Baugebiet am Grundfeld (25.000 €)
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (297.000 €)
  • BG Schrammerweg Regenrückhaltebecken und Abre. Bayerngrund (272.000 €)
  • BG Amperberg Hausanschlüsse (100.000 €)
  • Vorplanung Feuerwehrhaus (100.000 €)

Tilgungsleistungen und Schuldenstand 
In 2024 werden die Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von 6.700.000 € aus den Jahren 2022 bis 2023 in voller Höhe getilgt. Voraussichtlich müssen noch weitere 3.800.000 € vorfinanziert werden und in 2025 durch die Verkaufserlöse des Baugebiets Amperberg getilgt werden.


Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 
Hauptsächlich sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
  • Investitionsumlage Schulverband für 216 Grundschüler (173.000 €)
  • Investitionsumlage Schulverband für 68 Mittelschüler (52.000 €)
  • Investitionszuschuss Einbau eines Lifts (14.000 €)
  • Investitionszuschuss Erschließung Baugebiet Birkenweg (24.000 €)
  • Investitionszuschuss Erschließung Baugebiet Amperberg (2.900.000 €)

Fazit: 

Die Haushaltsplanung für den Zeitraum 2024 bis 2027 ist geprägt von hohen Kreditumschuldungen und Grundstücksverkäufen im Vermögenshaushalt. 
Durch die Baulandentwicklung und den damit verbundenen Grundstücksverkäufen kann die Gemeinde Haimhausen das Haushaltsjahr 2024 überbrücken und Rücklagen aus dem Überschuss des Vermögenshaushalts bilden.
Ab den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 entsteht ein hohes Defizit im Gesamthaushalt, welches durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nicht gedeckt werden kann. Hierzu sind entsprechend über Einsparmöglichkeiten zu beraten. Andernfalls müssen hohe Kreditaufnahmen für die bevorstehenden Investitionen (Grundstückskauf, Hochbaumaßnahmen) getätigt werden, welche von der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde abhängig sind.
Neben den laufenden Tilgungsleistungen werden 2024 die Zwischenfinanzierungsdarlehen mit einjähriger Laufzeit getilgt.

Dokumente
Download Haushaltsplan mit Anlagen (Vorberatung HFA).pdf

zum Seitenanfang

5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 5
zum Seitenanfang

6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 7
Datenstand vom 08.04.2024 09:59 Uhr