Datum: 24.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorberatung Haushalt 2024
2 Steuerrechtliche Möglichkeiten der Verrechnung Gewerbesteuer und Einkommensteuer für Gewerbetreibende
3 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
4 Wünsche und Anregungen
4.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
5 Bericht des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Vorberatung Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Nach den aktuellen Planungen schließt der 

Verwaltungshaushalt im Jahr 2024 mit Einnahmen in Höhe von 17.922.500 € und Ausgaben in Höhe von insgesamt 18.821.000 € 

und der Vermögenshaushalt mit Einnahmen in Höhe von 24.167.500 € und Ausgaben in Höhe von 19.700.500 €. 

Damit ergibt sich ein Gesamthaushalt 2024 mit Einnahmen in Höhe von 42.090.000 € und Ausgaben in Höhe von 38.521.500 €. Der Haushaltsausgleich ist somit noch nicht erfolgt.

Folgende, größere Einnahmen und Ausgaben sind im Verwaltungshaushalt geplant: 

Einnahmen:
Steuern bzw. steuerähnliche Einnahmen
  • Gewerbesteuer 2.800.000 €
  • Grundsteuer A und B 745.500 € (bei Hebesatzerhöhung auf 420 %)
  • Schlüsselzuweisung 498.000 €
  • Einkommenssteuerersatzleistung 458.000 €
  • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5.762.000 €
  • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 170.000 €
  • Anteil an der Grunderwerbsteuer 150.000 €
  • Allg. Finanzzuweisung 108.000 €
  • Hundesteuer 35.000 € (Erhöhung bereits inbegriffen)
  • Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung 44.000 €

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (v.a. Benutzungsgebühren) 5.475.000 € (inklusive 15 % Gebührenerhöhung bei Kinderbetreuung)

Ausgaben:
  • Personalausgaben 5.546.000 €
  • Kreisumlage 3.985.000 €
  • Gewerbesteuerumlage 264.500 €
  • Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5.733.500 €

Personalkosten Kinderbetreuung im Vergleich 2023 und 2024 als Anlage beigefügt.


Finanzplanung
Einnahmen
  • Mieteinnahmen für den Geschosswohnungsbau sind in der Finanzplanung seit 10/2022 eingeplant, für das Jahr 2024 wurde eine Mieterhöhung bei einigen Wohnungen beschlossen
  • In der Finanzplanung wird mit steigenden und anschließend wieder leicht rückgängigen Steuereinnahmen gerechnet. Im Vergleich zum Jahr 2024 wird in 2025 mit einem Zuwachs von rd. 179.000 €, in 2026 und 2027 mit wieder gesunkenen aber gleichbleibenden Einnahmen gerechnet.



Ausgaben:
  • Personalkosten steigen in der Finanzplanung um 718.000 € gegenüber 2023
  • Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage belaufen sich im Jahr 2023 auf voraussichtlich 4.249.500 € und somit +3.000 € gegenüber 2023, da die Steuerkraft des Jahres 2024 zugrunde liegt und der Landkreis den Hebesatz der Kreisumlage von 49,99 % auf 50,45 % erhöht hat.



Finanzplanung
Im Jahr 2024 werden die Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Ausgaben nicht decken können. Nach aktuellem Planungsstand wird sich ein Defizit in Höhe von 898.500 € ergeben. 
In den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 wird wieder mit einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt gerechnet. Die sogenannte Mindestzuführung muss zwingend erreicht werden. Diese bemisst sich nach der Summe der ordentlichen Tilgungen und beträgt für das Haushaltsjahr 2024 ca. 286.380 €. Der Haushaltsausgleich ist jedoch nur möglich, wenn die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 360 % auf 420 % erhöht werden, die Hundesteuer erhöht wird und auch die Gebühren der Kinderbetreuungseinrichtungen angepasst werden. Zudem muss auch auf der Ausgabenseite gespart werden. 

Die Betreuungsgebühren können frühestens ab 01.09.2024 erhöht werden, sodass sich dies vor allem im Haushalt 2025 auswirken wird.


Die Einnahmen des Vermögenshaushalt:

Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 
In den Jahren 2024 bis 2025 wird mit den Verkäufen der Grundstücke am Amperberg mit Verkaufserlösen von insgesamt 25.706.000 € gerechnet.
In 2024 werden Verkaufserlöse in Höhe von 16.512.000 € angesetzt.
Des Weiteren ist der Verkauf des alten LF 16/12 mit 10.000 € eingeplant.

Beiträge und ähnliche Entgelte 
Geplant sind folgende Einnahmen: 
  • Endabrechnung der Erschließung des Baugebiets Mooswiesen (100.000 €)
  • Entwässerungsbeiträge (30.000 €)
  • Erschließungsbeiträge Baugebiet Birkenweg (24.000 €)

Zuweisungen u. Zuschüsse für Investitionen 
Diese Position umfasst in 2024, neben den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Amperberg, einen großen Teil der Einnahmen. 
Mit folgenden Zuweisungen und Zuschüssen wird in 2024 gerechnet:
  • Beitragsersatz für Ausbau Hauptstraße (225.000 €)
  • Förderung Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED (253.000 €)
  • Schlusszahlung für Teilneubau und Sanierung des Kath. Kinderhauses (139.000 €) 
  • Investitionspauschale nach Art. 12 FAG (126.500 €)


Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 
Um die geplanten Investitionen decken zu können, muss voraussichtlich ein weiteres Zwischenfinanzierungsdarlehen über 3.800.000 € aufgenommen werden. 

Ausgaben des Vermögenshaushalts:

Zuführung an die Rücklage
Eine Zuführung an die Rücklage wird voraussichtlich in Höhe von 3.568.500 € möglich sein.  


Erwerb von Sachen des Anlagevermögens 
Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant:
  • Erwerb von zwei Notstromaggregaten (70.000 €), Ersatzbeschaffung von neuer Feuerwehrschutzkleidung (20.000 €), die Restzahlung für die Beladung des HLF 20 (Elektrolüfter 6.500 €) sowie die Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern (10.000 €)
  • Erneuerung Tigerhaus (Abenteuerspielplatz), Inhauser Moos und Kleinkinderbereich Haimhausen (67.500 €)
  • Ersatzbeschaffung PKW für das Klärwerk (30.000 €)

In 2024 werden die Kaufpreiszahlungen für diverse Grunderwerbe fällig:
  • Amperberg: 6.574.000 €
  • Valleystraße: 480.000 €
  • Kramerkreuz: 310.000 €

Baumaßnahmen
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung der Kinderhäuser
  • Umbau Lüftung Kinderhausen Pfarrstraße (100.000 €)
  • Kinderhaus Prof.-Schinnerer-Str. neuer Zaun + Abrechnung KUL (25.000 €)
  • Planung und Neubau neues Kinderhaus (1.000.000 €)
  • Erweiterung Waldkindergarten am Heiglweiher (117.000 €)
  • Mensa Notausgangstreppe, Fassade, Treppenverkleidung (55.000 €)
  • Mensa Entwässerung Vorplatz Turnhalle + Biocat Anlage (46.000 €)
  • Parkbänke im Baugebiet am Grundfeld (25.000 €)
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (297.000 €)
  • BG Schrammerweg Regenrückhaltebecken und Abre. Bayerngrund (272.000 €)
  • BG Amperberg Hausanschlüsse (100.000 €)
  • Vorplanung Feuerwehrhaus (100.000 €)
  • Sanierungsmaßnahmen Feuerwehrhaus aufgrund Statik (50.000 €)

Tilgungsleistungen und Schuldenstand 
In 2024 werden die Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von 6.700.000 € aus den Jahren 2022 bis 2023 in voller Höhe getilgt. Voraussichtlich müssen noch weitere 3.800.000 € vorfinanziert werden und in 2025 durch die Verkaufserlöse des Baugebiets Amperberg getilgt werden.


Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 
Hauptsächlich sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
  • Investitionsumlage Schulverband für 216 Grundschüler (173.000 €)
  • Investitionsumlage Schulverband für 68 Mittelschüler (52.000 €)
  • Investitionszuschuss Einbau eines Lifts (14.000 €)
  • Investitionszuschuss Erschließung Baugebiet Birkenweg (24.000 €)
  • Investitionszuschuss Erschließung Baugebiet Amperberg (2.900.000 €)

Fazit: 

Die Haushaltsplanung für den Zeitraum 2024 bis 2027 ist geprägt von hohen Kreditumschuldungen und Grundstücksverkäufen im Vermögenshaushalt. 
Durch die Baulandentwicklung und den damit verbundenen Grundstücksverkäufen kann die Gemeinde Haimhausen das Haushaltsjahr 2024 überbrücken und Rücklagen aus dem Überschuss des Vermögenshaushalts bilden.
Ab den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 entsteht ein hohes Defizit im Gesamthaushalt, welches durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nicht gedeckt werden kann. Hierzu sind entsprechend über Einsparmöglichkeiten zu beraten. Andernfalls müssen hohe Kreditaufnahmen für die bevorstehenden Investitionen (Grundstückskauf, Hochbaumaßnahmen) getätigt werden, welche von der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde abhängig sind.
Neben den laufenden Tilgungsleistungen werden 2024 die Zwischenfinanzierungsdarlehen mit einjähriger Laufzeit getilgt.

Dokumente
Download Haushaltsplan mit Anlagen 2024 (Vorberatung HFA 24.04.24).pdf

zum Seitenanfang

2. Steuerrechtliche Möglichkeiten der Verrechnung Gewerbesteuer und Einkommensteuer für Gewerbetreibende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Aufgrund der schwierigen und angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Haimhausen wurde über eine mögliche Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer in der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 08.04.2024 beraten. Die Verwaltung hat sich diesbezüglich mit der Steuerkanzlei Krisch et Popp in Verbindung gesetzt, da eine mögliche Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer für bestimmte Unternehmensformen nicht zwingend zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt, da zwar mehr Gewerbesteuer bezahlt werden muss, jedoch auch mehr Gewerbesteuer bei der Steuererklärung angesetzt werden kann.

Hierzu die Stellungnahme der Steuerkanzlei Krisch et Popp:

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbRs, KGs, GmbH & Co KGs, OHGs) können vom Grundsatz her die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Beteiligten Gesellschafters anrechnen. Allerdings gibt es eine Reihe von Konstellationen, bei denen diese Anrechnung ins Leere läuft.

  • z.B. sobald man Einkünfte aus 2 gewerblichen Unternehmen hat, eines mit Verlust und eines mit Gewerbesteuerpflicht, da die Anrechnung anteilig auf die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte beschränkt ist
  • Oder wenn man unterjährig aus einem Unternehmen ausscheidet, weil man z.B. an einen Nachfolger übergibt
  • Oder in besonderen Konstellationen bei einer Unternehmensumstrukturierung

Außerdem werden Gewerbesteuern nur mit maximal einem Hebesatz von 400 % angerechnet.

Nicht abzugsfähig oder anrechenbar ist die Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften. Für eine UG (haftungsbeschränkt), eine GmbH oder AG kommt es damit definitiv zu einer Steuererhöhung (ebenso bei einem Kommunalunternehmen). 
Kapitalgesellschaften verteilen über Betriebsstätten die Gewerbesteuer, es ist z.B. möglich über den Wohnsitz der Geschäftsführung Gewerbesteuern einer in München ansässigen Firma auch auf Haimhausen zu verlagern. Hier haben die Gesellschaften Gestaltungsspielraum.


Die Verwaltung hat eine Auswertung der gewerbesteuerpflichtigen und in Haimhausen angesiedelten Unternehmensformen durchgeführt. Diese hat ergeben:

Gewerbe mit Aktenzeichen vom Finanzamt laut Steueramt:

Kapitalgesellschaften:                                                         220
Einzelunternehmer u. Personengesellschaften:                217

Davon veranlagt bei der Gewerbesteuer:

Kapitalgesellschaften:                                                  43
Einzelunternehmer u. Personengesellschaften:                   80

Sollbetrag Vorauszahlungen für 2024:

Kapitalgesellschaften:                                        916.752 €        
Einzelunternehmer u. Personalgesellschaften                949.584 €        

zum Seitenanfang

3. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.04.2024 ö 3
zum Seitenanfang

4. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.04.2024 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.04.2024 ö 5
Datenstand vom 24.04.2024 10:25 Uhr