Datum: 06.06.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass der Haushaltssatzung 2024
2 Bevollmächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Vergabe der Erdgasbeschaffung für die Jahre 2025 - 2027
3 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
4 Bericht des Bürgermeisters
4.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
5 Wünsche und Anregungen

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1. Erlass der Haushaltssatzung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 06.06.2024 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlichen Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt einzustellen. Die Haushaltssatzung 2024 enthält die gemäß Art. 63 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 2 KommHV-Kameralistik erforderlichen Bestandteile.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2024 vorgestellt. Er schließt mit einem Gesamtvolumen von 43.237.000 €, dabei entfällt auf den Verwaltungshaushalt eine Summe von 18.759.500 € und auf den Vermögenshaushalt eine Summe von 24.477.500 €.

Im Jahr 2024 werden keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Ebenso werden keine neuen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt eingeplant. Die Hebesätze werden durch die Hebesatz-Satzung vom 17.05.2024 geregelt und wurden in 2024 hinsichtlich der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer dementsprechend verändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.126.500 € festgesetzt.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Dachau (Kommunalaufsicht) wurde durch Vorlage der Haushaltssatzung mit sämtlichen Anlagen die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am 07.05.2024 zur Überprüfung vorgelegt. Es erfolgten bislang keine Anmerkungen. 

Die Haushaltssatzung nebst Anlagen (Stellenplan u.a.) ist in der Anlage beigefügt.

Alle Veränderungen und die wichtigsten Punkte sind im Vorbericht erläutert, worauf hiermit verwiesen wird. Zudem ist ergänzend noch eine Kurzübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts (Planjahr 2024) beigefügt.

Dokumente
Download Teil 1 Haushaltssatzung mit Vorbericht u. Stellenplan.pdf
Download Teil 2 Haushaltsplan mit Anlagen.pdf

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2. Bevollmächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Vergabe der Erdgasbeschaffung für die Jahre 2025 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 06.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Zum 31.12.2024 läuft der Gasliefervertrag der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH aus. Für die Ausschreibung zur Gaslieferung ab 01.01.2025 (06:00 Uhr) bis 01.01.2027 (06:00 Uhr) wurde zur Unterstützung die Fa. Kubus (Kommunalberatung und Service GmbH) mit der Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens beauftragt. 

Nach Mitteilung der Fa. Kubus die Erfahrung Erdgasausschreibung 2023:

Die diesjährige Erdgasbündelausschreibung für den Lieferzeitraum 01.10.2023 bzw. 01.01.2024 bis 01.01.2027 konnte erfolgreich durchgeführt werden. Es wurden gute Ergebnisse erzielt. In acht Verfahren wurden 32 Lose an sechs verschiedene Lieferanten vergeben, fünf davon aus Bayern. Für 2024 lag der durchschnittliche Arbeitspreis bei 6,0184 ct/kWh, für 2025 bei 5,9587 ct/kWh und für 2026 bei 5,5878 ct/kWh. Die Preise sind seither sogar noch etwas gesunken. Der Markt ist recht entspannt. Wir gehen daher im Moment davon aus, dass auch die Ausschreibung in 2024 ohne Probleme durchgeführt werden kann.       
     
Für die Erdgasbeschaffung wurde von der Fa. Kubus am 17.05.2024 eine EU-weite Ausschreibung über die EU-Plattform gestartet. Da der Auftragswert für die 2 Jahre über dem EU-Schwellenwert liegt, ist diese Form verpflichtend. Die Bewerbungsfrist endet am 05.06.2024. Die Bindefrist für die Bieter endet am 29.07.2024. Alle Bieter müssen bis zum 19.07.2024 über die beabsichtigte Vergabeentscheidung informiert werden, um die 10-tägige Rügefrist bei der Vergabekammer Südbayern vor der tatsächlichen Vergabeentscheidung (29.07.2024) wahren zu können. Um sicherzustellen, dass die Fristen gewahrt werden können, bedarf es einer Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters, die Vergabeentscheidung zu treffen, da bis 25.07.2024 keine GR-Sitzung geplant ist. 

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung: 
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 147.911,03 € über den Zeitraum von zwei Jahren. 

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3. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 06.06.2024 ö 3

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung behandelten Themen unterliegen der Geheimhaltung.

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4. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 06.06.2024 ö 4
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4.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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5. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 06.06.2024 ö 5
Datenstand vom 29.05.2024 10:49 Uhr