Datum: 16.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:43 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 25.01.16 Niederschrift öffentlich.pdf
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1. Kostenprognose und Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn für den Neubau des Kindergartens am Abenteuerspielplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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1 |
Sachverhalt
Persönliche Vorstellung des Architekten Herrn Achim Füllemann. Er stellt die Kostenberechnung, Terminplan und die Pläne vor. Zudem erläutert er die Schwerpunkte der Kosten anhand einer Kostenübersicht über den Neubau des Kindergartens.
Von der Regierung von Oberbayern wurde bereits der Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit Datum 27.12.2024 erstellt. Es wurde eine Gesamtzuweisung in Höhe von 3.805.000 € in Aussicht gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Vortrag des Architekten Füllemann zustimmend Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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2 |
Sachverhalt
Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:
Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
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2.1. Jahresabschluss 2021 inkl. Ausschüttungsrückstellungen und Vermögenszuführung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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2.1 |
Sachverhalt
Die Rosalia-Bruckmeier-Stiftung hat im Jahr 2021 einen Zugewinn in Höhe von 5.923,59 Euro erzielt (s. Jahresabschluss 2021). Ein Teil des Zugewinns darf dem Stiftungskapital zugeführt werden (um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stiftung zu erhalten), der Rest ist satzungsgemäß für mildtätige Zwecke zu verwenden. Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 01.08.2002 sollen 20% des Zugewinns dem Stiftungskapital zugeführt werden.
Dementsprechend sind 1.197,04 Euro dem Stiftungskapital zuzuführen und 4.788,16 Euro für mildtätige Zwecke auszuschütten. Da dieser Betrag nicht unmittelbar in 2022 zur Ausschüttung kam, ist der Betrag in Höhe von 4.738,87 Euro den Rückstellungen für die satzungsgemäßen mildtätigen Zwecke zuzuführen (S. Tabelle Ertrag und Aufteilung).
Zum 31.12.2020 bestanden Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 17.821,26 Euro. Der SKB hat in seiner Sitzung am 17.11.2021 Ausschüttungen in Höhe von 14.500,00 Euro beschlossen, die in 2021 noch zur Auszahlung kamen. Mit dieser Entnahme sowie der in 2021 erzielten Zuführung zu den Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 4.788,16 Euro ergeben sich zum 31.12.2021 Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 8.109,42 Euro (s. Tabelle Ausschüttungsrückstellungen).
Das Stiftungskapital betrug zum 31.12.2020 360.898,36 Euro. Mit der Zuführung zum Stiftungskapital in Höhe von 1.184,72 Euro ergibt sich zum 31.12.2021 ein Stiftungskapital in Höhe von 362.083,08 Euro (s. Tabelle Kapitalentwicklung).
Der Kassenbestand der Rosalia-Bruckmeier-Stiftung (bestehend aus Stiftungskapital und Ausschüttungsrückstellungen) beträgt zum 31.12.2022 370.143,21 Euro (s. Tabelle Kassenbestandentwicklung).
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung wie vorgelegt fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, aus dem Zugewinn im Jahr 2021 in Höhe von 5.923,59 Euro einen Anteil in Höhe von 1.184,72 Euro dem Stiftungskapital zuzuführen und die restlichen 4.738,87 Euro in die Ausschüttungsrückstellungen zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.2. Jahresabschluss 2022 inkl. Ertragsausschüttungen und Vermögenszuführung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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2.2 |
Sachverhalt
Die Rosalia-Bruckmeier-Stiftung hat im Jahr 2022 einen Zugewinn in Höhe von 6.145,43 Euro erzielt (s. Jahresabschluss 2022). 20% des Zugewinns sollen dem Stiftungskapital zugeführt werden.
Dementsprechend sind 1.229,09 Euro dem Stiftungsvermögen und zuzuführen und die restlichen 4.916,34 Euro für mildtätige Zwecke auszuschütten.
Zum 31.12.2021 bestanden Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 8.109,42 Euro. Der in 2022 verbleibende Ausschüttungsbetrag (Zugewinn ./. Zuführung Stiftungsvermögen) in Höhe von 4.916,34 Euro ist zum 31.12.022 den Ausschüttungsrückstellungen zuzuführen. Die Ausschüttungsrückstellungen betragen zum 31.12.2022 13.025,76 Euro und sollten in 2023 ausgeschüttet werden.
Das Stiftungskapital betrug zum 31.12.2021 362.083,08 Euro. Mit der Zuführung zum Stiftungskapital in Höhe von 1.229,09 Euro ergibt sich zum 31.12.2022 ein Stiftungskapital in Höhe von 363.312,17 Euro (s. Tabelle Kapitalentwicklung).
Der Kassenbestand der Rosalia-Bruckmeier-Stiftung (bestehend aus dem Stiftungskapital und den Ausschüttungsrückstellungen) beträgt zum 31.12.2022 376.288,64 Euro (s. Tabelle Kassenbestandentwicklung).
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2022 der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung wie vorgelegt fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, aus dem Zugewinn im Jahr 2022 in Höhe von 6.145,43 Euro einen Anteil in Höhe von 1.229,09 Euro dem Stiftungskapital zuzuführen und die restlichen 4.916,34 Euro in die Ausschüttungsrückstellungen zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.3. Jahresabschluss 2023 inkl. Ertragsausschüttungen und Vermögenszuführung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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2.3 |
Sachverhalt
Die Rosalia-Bruckmeier-Stiftung hat im Jahr 2023 einen Zugewinn in Höhe von 6.719,57 Euro erzielt (s. Jahresabschluss 2023). 20% des Zugewinns sollen dem Stiftungskapital zugeführt werden. Dementsprechend sind 1.343,91 Euro dem Stiftungsvermögen und zuzuführen und die restlichen 5.375,66 Euro für mildtätige Zwecke auszuschütten.
Zum 31.12.2022 bestanden Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 13.025,76 Euro. Der in 2023 verbleibende Ausschüttungsbetrag (Zugewinn / Zuführung Stiftungsvermögen) in Höhe von 5.375,66 Euro ist zum 31.12.2023 den Ausschüttungsrückstellungen zuzuführen. Die Ausschüttungsrückstellungen betragen zum 31.12.2023 18.401,42 Euro und sollten in 2024 ausgeschüttet werden.
Das Stiftungskapital betrug zum 31.12.2022 363.312,17 Euro. Mit der Zuführung zum Stiftungskapital in Höhe von 1.343,91 Euro ergibt sich zum 31.12.2023 ein Stiftungskapital in Höhe von 364.656,08 Euro (s. Tabelle Kapitalentwicklung).
Der Kassenbestand der Rosalia-Bruckmeier-Stiftung (bestehend aus dem Stiftungskapital und den Ausschüttungsrückstellungen) beträgt zum 31.12.2023 383.008,21 Euro (s. Tabelle Kassenbestandentwicklung).
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung wie vorgelegt fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, aus dem Zugewinn im Jahr 2023 in Höhe von 6.719,57 Euro einen Anteil in Höhe von 1.343,91 Euro dem Stiftungskapital zuzuführen und die restlichen 5.375,66 Euro in die Ausschüttungsrückstellungen zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Friedhof: Erlass der Benutzungssatzung zum 01.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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3 |
Sachverhalt
Der kommunale Prüfungsverband hat unter Punkt 4.2 Tz 2 die Gemeinde beauftragt, die Benutzungssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen zu überarbeiten. Insbesondere ist die Zulassung von Gewerbetreibenden am Friedhof den Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt anzupassen. Die Zulassungspflicht betrifft ausschließlich Bestattungsdienstleister, in der jetzigen Formulierung sind jedoch alle anderen Gewerbetreibenden wie z.B. Gärtner nicht von der Zulassungspflicht ausgenommen. Dies wurde umgesetzt und für z.B. Steinmetze die Vorgabe, nach welcher Vorschrift gearbeitet werden soll, eingefügt.
Der formulierte Benutzungszwang für das gemeindliche Leichenhaus ist ebenfalls anzupassen, da dieser nur für die Sicherstellung der Überwachungsaufgaben nach Art. 14 Abs. 1 BestG erforderlich ist und nur 24 Stunden vor der Bestattung eine Leichenhaus-Pflicht in der Satzung angeordnet werden darf. Auch dies wurde so umgesetzt. Keine Verpflichtung zur Nutzung des Leichenhauses würde die Gebühren zur Leichenhausnutzung in horrende Höhen zu treiben.
Zu den vom Prüfungsverband geforderten Änderungen wurde noch das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit (wie in der Mustersatzung) mit aufgenommen.
Im Zuge dieser Änderungen wurde die Benutzungssatzung der allgemeinen Mustersatzung – Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Benutzungssatzung) angepasst. Dies hat auch Sortierungsänderungen zur Folge, in der Reihenfolge: Friedhof allgemein, Grab, Bestattung. Manche Formulierungen sind der moderneren Zeit angepasst. Aufgenommen wurde auch, dass kein Müll, der kein Friedhofsmüll ist, in die Container verbracht werden darf. In der Vergangenheit wurde der Grüngutcontainer für Fallobst und Laub aus privaten Gärten missbraucht.
Sachliche Änderungen außer den vom Prüfungsverband geforderten und o.g. sind nicht eingepflegt.
Die Satzung wurde dem Sozial- Kultur- und Bildungsausschuss in der Sitzung vom 20.11.2024 zur Vorberatung vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Satzungserlass zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der vorgelegten Benutzungssatzung für den Friedhof zum 01.02.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. 26. Änderung des Regionalplans München; Änderung Kapitel Energieerzeugung und Neufassung Teilkapitel Windenergie; Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG i. V. m. § 9 ROG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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4 |
Sachverhalt
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat den Entwurf zur Änderung des Kapitels Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Diese Fortschreibung dient der Anpassung an die Festlegungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) i. d. F. vom 01.06.2023, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus dem LEP, welches ein Teilflächenziel für jede Region von 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31.12.2027 festlegt sowie aus dem § 3 WindBG, in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 bis zum 31.12.2032 bestimmt wird.
In den Vorranggebieten für Windenergienutzung hat der Bau und die Nutzung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen Vorrang vor anderen Nutzungen. Maßnahmen und Nutzungen, die dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, sind in diesen Gebieten ausgeschlossen. Ebenso sind Planungen und Maßnahmen (z. B. Außenbereichsgebäude) außerhalb von Vorranggebieten ausgeschlossen, die aufgrund von ihnen erzeugter immissionsschutzrechtlichen Abstände in das Vorranggebiet hineinwirken würden.
Sobald das Land die Flächenzielwerte des Bundes erreicht hat, verlieren Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete ihre Privilegierung. Würde die Planung nicht vorgenommen werden, würde es zur unkoordinierten Errichtung von Windkraftanlagen führen und weniger auf den Ausgleich zwischen den verschiedenen kommunalen Interessenslagen ausgelegt sein.
- Das Anschreiben der Regionalen Planungsverbandes vom 16.12.2024 zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens
- der Fortschreibungsentwurf vom 21.11.2024
- Anlage 1 (Festlegungen und Begründungen)
- Anlage 2 (Tekturkarte Windenergie zur Karte 2 Siedlung und Versorgung)
- Anlage 3 (Erläuterungskarte Windenergie)
- Anlage 4-1 (Umweltbericht Teil A: Allgemeiner Teil)
- Anlage 4-2 (Umweltbericht Teil B: Standortbezogener Teil)
- Anlage 5 (konsolidierte Fassung der Karte 2 Siedlung und Versorgung)
- Geodaten zu Anlage 2
sind ab dem 07.01.2025 in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München:
Folgende Stellen werden beteiligt:
- öffentliche Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayLplG und Art. 15 Abs. 3 genannten Personen des Privatrechts und Behörden
- die betroffenen Wirtschafts- und Sozialverbände und
- die Öffentlichkeit.
Aus diesem Grund liegt der Entwurf der 26. Änderung des Regionalplans München – zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet – in der Zeit vom 07.01.2025 bis 31.03.2025 bei der Regierung von Oberbayern aus. Zudem erfolgt die Auslegung für mind. 1 Monat bei der Landeshauptstadt München sowie den Landratsämtern der Region München. Die Auslegung ist im jeweiligen Amtsblatt anzukündigen.
Im vorliegenden Entwurf werden 65 Vorranggebiete Windenergie mit einer Gesamtfläche von rd. 11073 ha ausgewiesen, was einem regionalen Flächenanteil an der Region München von rd. 2,01 % entspricht. Die Vorranggebiete im Landkreis Dachau erhalten die Bezeichnungen WE 11 a – WE 14 b. Der Ausweisung der Vorranggebiete liegt ein abgestufter Katalog mit Ausschlusskriterien zugrunde. Einzelheiten können der Anlage 1 zum Entwurf der 26. Änderung (Microsoft Word - Anlage 1_Festlegungen mit Begründung_20241121_Beteiligung_final.docx) entnommen werden.
Es wurde eine Referenzwindenergieanlage mit folgenden Kennzahlen zugrunde gelegt:
266,5 m maximale Gesamthöhe, 175 m maximaler Rotordurchmesser, 87,5 m maximaler Rotorradius, 162 m bis 179 m Nabenhöhe, 74,65 m Höhe der tiefsten Rotorspitze, 15 m Durchmesser Turmfuß, 107 dB(A) maximaler Schalleistungspegel.
Um dem besonderen Schutzbedürfnis der Wohnbevölkerung und der Möglichkeit einer zukünftigen Siedlungsentwicklung Rechnung zu tragen, wurden die freizuhaltenden Bereiche insbesondere um die zentralen Wohnnutzungen erweitert:
- Wohnbaufläche: 1.000 m
- Mischbaufläche: 1.000 m
- Wohnen im Außenbereich: 600 m
Auch wurde eine „optische Bedrängung“, was eine Umzingelung oder Einkesselung von Orten einschließt, berücksichtigt.
Es wurde ein Konzept zugrunde gelegt, das darauf abzielt, Windenergieanlagen in der Region zu bündeln und damit einer Zersiedelung vorzubeugen. Damit wechseln sich Räume mit intensiver Windenergienutzung mit Räumen ohne Windenergienutzung ab. Um eine räumliche Konzentrationswirkung der Windenergienutzung zu erzielen, wurden Vorranggebietscluster gebildet, die in ihrer Ausprägung entweder aus einem großen, zusammen hängenden Vorranggebiet oder mehreren kleineren, näher zueinander liegen den Vorranggebietsflächen bestehen (Anlage 3 zum Entwurf der 26. Änderung ( Anlage_3_Erlaeuterungskarte_Windenergie_20241121.pdf ) .
Hier werden ab Seite 120 in dem Standortbogen für das Vorranggebiet WE 13 c, der für das Gemeindegebiet Haimhausen relevant ist, die umweltrelevanten Belange dargestellt (s. Anlage zum Sachverhalt).
Der Gemeinderat wird gebeten, sich mit dem Entwurf der 26. Änderung vertraut zu machen. Die Verwaltung wird für die Februar- oder spätestens März-Sitzung eine Beschlussempfehlung vorbereiten.
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5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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Sachverhalt
Der Gemeinderat beurteilt für die letzte nicht-öffentliche Sitzung unter TOP 8, gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.
Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende Beschlüsse zur Thematik
- Anpassung der Verkaufspreise Baugebiet „Nördlich des Amperberg“ an den Bodenrichtwert
bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beurteilt für die letzte nicht-öffentliche Sitzung unter TOP 8, gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.
Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende Beschlüsse zur Thematik
- Anpassung der Verkaufspreise Baugebiet „Nördlich des Amperberg“ an den Bodenrichtwert
bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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7. Wünsche und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.01.2025
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Datenstand vom 14.04.2025 11:40 Uhr