Datum: 18.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Haupt- und Finanzausschusses
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorberatung über die Anpassung der Betreuungsgebühren der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
1.1 Änderung der Gebührensatzung zum 01.03.2025
1.2 Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025
2 Vorberatung über die Anpassung der Betreuungsgebühren der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen
2.1 Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025
3 Mehrkosten Kindergartenneubau durch aufgeschaltete Brandmeldeanlage
4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
5 Bericht des Bürgermeisters
6 Wünsche und Anregungen

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1. Vorberatung über die Anpassung der Betreuungsgebühren der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

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1.1. Änderung der Gebührensatzung zum 01.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 1.1

Sachverhalt

In der GR Sitzung am 16.05.2024 wurde beschlossen, eine Erhöhung der Benutzungsgebühren sowie des Essensgeldes vorzunehmen, da das Defizit im Bereich der Kindertageseinrichtungen kontinuierlich steigt.
Bei der sodann erlassenen Gebührensatzung vom 17.05.2024 wurde die in § 5 Absatz 2 Satz 1 genannte Gebühr für die Teilnahme am Mittagessen falsch berechnet. Die Erhöhung beim Mittagessen wurde fälschlicherweise nur für eine Woche, anstatt für vier Wochen, berücksichtigt. 

Die neue Gebühr für das Essen ab 01.03.2025 ergibt sich folgendermaßen:

  • 80,75 € für 5 Tage pro Woche Essen (4,25 € pro Essen x 19 Betreuungstage)
  • 63,75 € für 4 Tage pro Woche Essen (4,25 € pro Essen x 15 Betreuungstage)

Die geänderte Satzung befindet sich als Entwurf in der Anlage.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen entsprechend der Anpassungen zum 01.03.2025 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download HF 2025.02.18 ö KiTa Gebührensatzung 01.03.2025 Entwurf.pdf

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1.2. Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 1.2

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung für die Kindertageseinrichtungen am 11.02.2025 wurde ausführlich, anhand einer Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Einrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingen die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren erneut zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, muss etwas reduziert werden. 

Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorbereitung bei einer Erhöhung um 10 % je Betreuungseinheit. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld unberührt zu lassen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion einen Vorschlag, die Gebühren in der Kinderkrippe und Kindergarten um 7,5 % je Betreuungseinheit zu erhöhen. 

Die Gebührenanpassung ab September 2025 wird sich lediglich auf die Betreuungsgebühren beziehen. 

Das Defizit 2024 liegt im Bereich der Kindertageseinrichtungen bei 2.039.382,14 €. 
In 2023 lag das Defizit noch bei 1.748.716,63 €. Dies entspricht einer Steigerung um ca. 16,62 %. 

Für die Kindertageseinrichtungen wurde in der angefügten Kalkulation lediglich nur die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 7,5 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anpassung der Gebühren bezüglich der Betreuung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen entsprechend der Kalkulation für die Jahre 2025/2026 zu (Erhöhung der Betreuungsgebühren um 7,5 %) und empfiehlt den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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2. Vorberatung über die Anpassung der Betreuungsgebühren der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

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2.1. Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Eine Sitzung mit dem Elternbeirat war in diesem Jahr leider nicht möglich, es erfolgte jedoch eine schriftliche Information über die Leitung der Mittagsbetreuung der geplanten Gebührenerhöhung. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingen die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren erneut zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, muss etwas reduziert werden. 

Der Fokus lag bei der Vorbereitung insoweit, dass eine Gebührenerhöhung um 10 % je Betreuungseinheit erzielt wird. Im Gespräch mit dem Elternbeirat der Kindertageseinrichtungen machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion den Vorschlag, die Gebühren in den Kindertageseinrichtungen um 7,5 % je Betreuungseinheit zu erhöhen. Dies sollte analog auf die Mittagsbetreuung übernommen werden. 

Die Gebührenanpassung ab September 2025 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen. 

Das Defizit 2024 liegt im Bereich der Mittagsbetreuung bei 397.329,13 €. In 2023 lag das Defizit bei 378.056,78 €. Dies entspricht einer Steigerung von 5,10 %.

Für die Mittagsbetreuung wurde in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 7,5 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anpassung der Gebühren bezüglich der Betreuung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen entsprechend der Kalkulation für die Jahre 2025/2026 zu (Gebührenerhöhung um 7,5 %, jedoch weiterhin nur 10 anstatt 11 Abrechnungsmonate) und empfiehlt den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Dokumente
Download HF 2025.02.18 ö MiBe Gebührensatzung ab 01.09.2025 Entwurf.pdf

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3. Mehrkosten Kindergartenneubau durch aufgeschaltete Brandmeldeanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Wie in der GR-Sitzung vom 16.01.2025 empfohlen, soll der Neubau des Kindergartens am Abenteuerspielplatz nicht nur eine reine Brandmeldeanlage (BMA) erhalten, sondern durch eine Aufschaltung direkt mit der Leitstelle (ILS) verbunden werden.
Diese Leistung erzeugt zusätzlichen baulichen und technischen Aufwand, der weil nicht offiziell gefordert, noch nicht eingepreist war. Die dafür geschätzten Kosten von 21.580,65€ brutto, werden im Leistungsverzeichnis der auszuschreibenden Vergabe Elektroarbeiten aufgenommen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die leitungsgebundenen Vorkehrungen getroffen werden sollen, die tatsächliche Aufschaltung bei der Integrierten Rettungsleitstelle jedoch nicht erfolgt, solange dies nicht gesetzliche Vorgabe ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 4

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beurteilt für die letzten nicht-öffentlichen Sitzungen unter TOP 6 und 7 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.
Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende Beschlüsse zur Thematik 

- Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Feuerwehr Haimhausen
- Beschaffung von neuer Feuerwehrschutzkleidung

bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download HF 25.02.18 TOP´s zu Veröffentlichen.pdf

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5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 5
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6. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.02.2025 ö 6
Datenstand vom 14.04.2025 12:03 Uhr