Datum: 20.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 SV Haimhausen 1928 e.V.
1.1 Investitionsmaßnahmen SV Haimhausen - Vorstellung durch Herrn Bernhard Kohl
1.2 Zuschussantrag SV Haimhausen 1928 e.V.
2 Anpassung der Unternehmenssatzung des KU Liegenschaften Haimhausen AöR
3 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik Vergabe
4 Anpassung der Betreuungsgebühren für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
4.1 Änderung der Gebührensatzung zum 01.03.2025
4.2 Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025
5 Anpassung der Betreuungsgebühren der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen
5.1 Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025
6 Änderung der Bayerischen Bauordnung im Rahmen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes Bayern
7 Vergaberecht - aktuelle rechtliche Neuerungen ab dem 01.01.2025
8 Ersatzneubau 380/220 kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen der Firma TenneT TSO GmbH
9 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
10 Bericht des Bürgermeisters
10.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
10.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
11 Wünsche und Anregungen
11.1 Schwerlastverkehr Hauptstraße
11.2 Telekomanschlüsse

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 25.02.20 Niederschfit öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. SV Haimhausen 1928 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Investitionsmaßnahmen SV Haimhausen - Vorstellung durch Herrn Bernhard Kohl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 1.1

Sachverhalt

Herr Bernhard Kohl vom SV Haimhausen 1928 e.V. wird die geplanten Investitionsmaßnahmen vorstellen.

zum Seitenanfang

1.2. Zuschussantrag SV Haimhausen 1928 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 1.2

Sachverhalt

Der Sportverein Haimhausen beabsichtigt eine Teilsanierung seiner 3-fach Tennishalle mit Gaststätte und Umkleidebereich, welche im Jahr 1995 mit Unterstützung der Gemeinde errichtet wurde. Die Halle ist für den Sportverein von großer, sportlicher und wirtschaftlicher Bedeutung.

Es wird beabsichtigt, die Sanierung in zwei Abschnitten durchzuführen. Im ersten Abschnitt sollen die Beleuchtung und der Hallenboden saniert werden. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt betragen gemäß der Kostenschätzung rund 250.000 €, die Sanierungsarbeiten sollen vor dem Beginn der Wintersaison 2025 abgeschlossen werden.

Der SV Haimhausen bittet die Gemeinde, den ersten Bauabschnitt mit 100.000 € Zuschuss zu unterstützen. Falls dies erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird um die Erteilung einer Ausfallbürgschaft gebeten, damit der kommunale Zuschuss vorfinanziert werden kann. Darüber hinaus wird die Gemeinde um die Erteilung einer Ausfallbürgschaft für die Zwischenfinanzierung von Fördermitteln in Höhe von rund 75.000 € gebeten.

Der zweite Bauabschnitt soll unter anderem die Sanierung der Heizung beinhalten. Hierfür wird eine Machbarkeitsstudie erstellt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt dem SV Haimhausen ein Zuschuss in Aussicht, sofern hierfür kein Fremdkapital aufgenommen werden muss. Hierfür notwendig ist die entsprechende Veräußerung der Baugrundstücke im Baugebiet am Amperberg. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt dem SV Haimhausen eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 200.000 € in Aussicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat empfiehlt dem SV Haimhausen, einen Antrag bei der Bürgerstiftung für die anfallenden Zinsen aus der Zwischenfinanzierung zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Anpassung der Unternehmenssatzung des KU Liegenschaften Haimhausen AöR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Das Kommunalunternehmen Liegenschaften wurde als Tochtergesellschaft der Gemeinde bei der überörtlichen Prüfung des BKPV zu den Geschäftsjahren 2014-2018 in die Prüfung einbezogen, folgende Beanstandungen wurden dabei erfasst:

Textziffer
Bezeichnung
33
Personalgestellungsvertrag zwischen Gemeinde und KU wäre auf rechtliche Bestandskraft zu überprüfen
34
Jahresabschluss 2016 nicht festgestellt; Entlastung des Vorstands ohne Feststellung des Jahresabschlusses 2016 ist unwirksam
35
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot); Eintragungspflicht im Handelsregister
36
Einhaltung gesetzlicher und satzungsmäßiger Bestimmungen wäre zu beachten
37
Jahresabschlüsse 2017 und 2018 wurden verspätet aufgestellt und geprüft

Hierfür wurde eine Rechtsberatung bei Ernst&Young Law GmbH (EY) in Auftrag gegeben, um die Satzung anzupassen. Als Anhang beigefügt.

Im Wesentlichen hat EY die gewünschten Punkte umgesetzt sowie eine 
-        Stellungnahme zum Kontrahierungsverbot,
-        Angleichung der Satzungen sowie Sonstige Änderungen/Anpassungen aus Hinweisen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) vorgenommen.

Dem KU Liegenschaften sollen zudem die bereits jetzt von ihm erbrachten Tätigkeiten (Reparatur, Modernisierung und Instandhaltung [baulich], Elektro, Heizung/Lüftung/Sanitär, Brandschutz) für bestimmte kommunale Gebäude übertragen werden. Dies soll insbesondere aus praktischen und rechtlichen Gründen erfolgen, um insoweit eine weitestgehend selbständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch das KUL zu ermöglichen. Hierfür bedarf es einer genaueren Definition der Aufgabenstellung innerhalb der Satzung.
Für einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist es erforderlich, dass ein ernsthaft geplanter und noch nicht verwirklichter Sachverhalt vorliegt, welcher ausführlich und vollständig dem Finanzamt darzulegen ist. Die Satzungsänderung im Gemeinderat kann daher nur unter Vorbehalt einer verbindlichen Auskunft beschlossen werden. Die Satzungsänderung würde dann erst nach Ergehen der verbindlichen Auskunft umgesetzt werden, sodass auch eine etwaige Nichtsteuerbarkeit nach § 2b UStG so lange warten müsste.

Diese umfangreichen Änderungen bedürfen einer Überarbeitung der Unternehmenssatzung die eine Neufassung der Satzung rechtfertigen, die Gründungssatzung vom 16.11.2016 und die Änderungssatzung vom 01.03.2021 treten mit Genehmigung außer Kraft.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 16.04.2024 über die Änderungen beraten und einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, die 2. Änderung inkl. dem Zusatz zur Aufgabenübertragung anzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen vom 20.02.2025. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Die Planung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik wurde seitens des beauftragten Planungsbüros HPE Mitte Januar abgeschlossen.
Die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A endete mit dem Submissionstermin am 05. Februar 2025. Die VOB/A wurde als Rechtsgrundlage gewählt, da es sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um Bauleistungen handelt. Gemäß §1 VOB/A sind dies Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.

Die eingegangenen Angebote wurden entsprechend § 16 VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das beauftragte Planungsbüro HPE GmbH geprüft.

Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben (Bruttosummen):

Bieter Nr.1 XXX        193.074,70 Euro 
Bieter Nr.2 XXX        210.892,94 Euro
Bieter Nr.3 XXX        214.214,73 Euro
Bieter Nr.4 XXX        369.301,29 Euro

Der Bieter Nr.1, die Firma XXX, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Unternehmen bietet die Gewähr einer fach- und fristgerechten Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen bis Ende September 2025.

Beschluss

Das Angebot des 1.Bieters, die Firma XXX, mit einer vorläufigen Angebotssumme von 193.074,70 Euro brutto wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Anpassung der Betreuungsgebühren für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Änderung der Gebührensatzung zum 01.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 4.1

Sachverhalt

In der GR Sitzung am 16.05.2024 wurde beschlossen, eine Erhöhung der Benutzungsgebühren sowie des Essensgeldes vorzunehmen, da das Defizit im Bereich der Kindertageseinrichtungen kontinuierlich steigt.
Bei der sodann erlassenen Gebührensatzung vom 17.05.2024 wurde die in § 5 Absatz 2 Satz 1 genannte Gebühr für die Teilnahme am Mittagessen falsch berechnet. Die Erhöhung beim Mittagessen wurde fälschlicherweise nur für eine Woche, anstatt für vier Wochen, berücksichtigt. 

Die neue Gebühr für das Essen ab 01.03.2025 ergibt sich folgendermaßen:

  • 80,75 € für 5 Tage pro Woche Essen (4,25 € pro Essen x 19 Betreuungstage)
  • 63,75 € für 4 Tage pro Woche Essen (4,25 € pro Essen x 15 Betreuungstage)

Die geänderte Satzung befindet sich als Entwurf in der Anlage.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.02.2025 TOP 1.1 zum Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen, entsprechend der Anpassungen zum 01.03.2025. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2025.02.20 ö KiTa Gebührensatzung 01.03.2025 Entwurf.pdf

zum Seitenanfang

4.2. Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 4.2

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung für die Kindertageseinrichtungen am 11.02.2025 wurde ausführlich, anhand einer Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Einrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingen die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren erneut zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, muss etwas reduziert werden. 

Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorbereitung bei einer Erhöhung um 10 % je Betreuungseinheit. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld unberührt zu lassen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion einen Vorschlag, die Gebühren in der Kinderkrippe und Kindergarten um 7,5 % je Betreuungseinheit zu erhöhen. 

Die Gebührenanpassung ab September 2025 wird sich lediglich auf die Betreuungsgebühren beziehen. 

Das Defizit 2024 liegt im Bereich der Kindertageseinrichtungen bei 2.039.382,14 €. 
In 2023 lag das Defizit noch bei 1.748.716,63 €. Dies entspricht einer Steigerung um ca. 16,62 %. 

Für die Kindertageseinrichtungen wurde in der angefügten Kalkulation lediglich nur die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 7,5 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag nach der Geschäftsordnung zur sofortigen Abstimmung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.02.2025 TOP 1.2 über die Anpassung der Gebühren bezüglich der Betreuung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen entsprechend der Kalkulation für die Jahre 2025/2026 zu (Erhöhung der Betreuungsgebühren um 7,5 %).
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen zum 01.09.2025. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen zum 01.09.2025. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Dokumente
Download GR 2025.02.20 ö KiTa Gebührensatzung 01.09.2025 Entwurf.pdf

zum Seitenanfang

5. Anpassung der Betreuungsgebühren der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 5.1

Sachverhalt

Eine Sitzung mit dem Elternbeirat war in diesem Jahr leider nicht möglich, es erfolgte jedoch eine schriftliche Information über die Leitung der Mittagsbetreuung der geplanten Gebührenerhöhung. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingen die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren erneut zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, muss etwas reduziert werden. 

Der Fokus lag bei der Vorbereitung insoweit, dass eine Gebührenerhöhung um 10 % je Betreuungseinheit erzielt wird. Im Gespräch mit dem Elternbeirat der Kindertageseinrichtungen machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion den Vorschlag, die Gebühren in den Kindertageseinrichtungen um 7,5 % je Betreuungseinheit zu erhöhen. Dies sollte analog auf die Mittagsbetreuung übernommen werden. 

Die Gebührenanpassung ab September 2025 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen. 

Das Defizit 2024 liegt im Bereich der Mittagsbetreuung bei 397.329,13 €. In 2023 lag das Defizit bei 378.056,78 €. Dies entspricht einer Steigerung von 5,10 %.

Für die Mittagsbetreuung wurde in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 7,5 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde.

Beschluss 1

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.02.2025 TOP 2.1 über die Anpassung der Gebühren bezüglich der Betreuung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen entsprechend der Kalkulation für die Jahre 2025/2026. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen zum 01.09.2025. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Dokumente
Download GR 2025.02.20 ö MiBe Gebührensatzung ab 01.09.2025 Entwurf.pdf

zum Seitenanfang

6. Änderung der Bayerischen Bauordnung im Rahmen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung möchte darüber informieren, dass am 10.12.2024 der Bayerische Landtag das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen hat. Unter anderem sind in beiden Gesetzen Änderungen der Bayerischen Bauordnung enthalten. Die Änderungen sind zum 01.01.2025 in Kraft getreten.

Mit den beiden Modernisierungsgesetzen soll insbesondere die Entbürokratisierung in vielen Bereichen vorangetrieben werden. Im Baurecht sollen Standards abgebaut und spürbare Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung erreicht werden.

Einschneidende Änderungen für die Gemeinden ergeben sich im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht, Grüngestaltung und Ortsgestaltung.  

Stellplatzpflicht:
Eine Stellplatzpflicht besteht künftig nurmehr, wenn die Gemeinde eine solche durch Satzung angeordnet hat (ist in Haimhausen gegeben).  Die Gemeinde darf jedoch die in der ebenfalls novellierten Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung festgelegten Obergrenzen für Stellplätze nicht überschreiten. Die Obergrenze inclusive Besucherstellplätze wurde mit 2 je WE festgelegt.  Für bestehende Satzungen, die die Obergrenzen überschreiten (wie in Haimhausen), besteht eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2025 mit der Möglichkeit, die Satzung zu überarbeiten.  Für die Gemeinde Haimhausen besteht also in jedem Fall Handlungsbedarf. Der Bayer. Gemeindetag hat eine Mustersatzung in Aussicht gestellt. 

Spielplatzrecht: 
Die staatliche Verpflichtung zur Errichtung von Spielplätzen entfällt. Die Gemeinden erhalten die Ermächtigung, die Verpflichtung zur Herstellung von Spielplätzen bei Errichtung von Wohngebäuden von mehr als 5 Wohnungen zu begründen, in der auch die Höhe einer möglichen Ablöse festgelegt werden kann. Die Ermächtigung besteht nur noch binnen der Übergangsfrist bis 30.09.2025

Grüngestaltung und Ortsgestaltung
Die Ermächtigungsgrundlage für Grün- und Ortsgestaltungssatzungen entfällt.  Als Ersatz sind sog. „Schottergärtenausschlusssatzungen“ möglich. 

Weitere Änderungen betreffen abstandsflächenrechtliche Vorschriften und Änderungen im Verfahrensrecht (bei Verfahrensfreiheit, Abweichungen, Bauantragsverfahren, Geltungsdauer Baugenehmigung und Vorbescheid). So sind Bauanträge künftig immer bei den unteren Bauaufsichtsbehörden einzureichen. Die ggf. notwendige Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde. Zudem ist erstmals eine Vollständigkeitsprüfung des Bauantrags durch das Landratsamt binnen drei Wochen vorgesehen.

Sobald alle Vollzugshinweise, Handlungsempfehlungen, Informationen zu Auswirkungen und Umsetzungsmaßnahmen sowie Muster für Satzungen vorliegen, wird die Verwaltung dies dem Gemeinderat zur Behandlung vorlegen.

zum Seitenanfang

7. Vergaberecht - aktuelle rechtliche Neuerungen ab dem 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 7

Sachverhalt

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Bayern für den Unterschwellenbereich deutlich erhöhte Wertgrenzen für Direktvergaben sowie für Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne vorherige Bekanntmachung. Diese gelten nach dem neu eingeführten Art. 20 des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) sowohl im Bau- als auch im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die für staatliche Auftraggeber geltenden Verwaltungsvorschriften (VVöA), die Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) wurden bereits entsprechend angepasst.

Im Dienstleistungsbereich (UVgO, VOL/A) gelten befristet bis 31.12.2029 Direktkaufgrenzen bis 100.000€, Freihändige Vergaben, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen sind bis 221.000€ möglich. Darüber gelten die EU Richtlinien für Vergaben.

Im Bauvergaberecht (VOB) gelten befristet bis 31.12.2029 250.000€ für Direktbeauftragungen, für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen 1 Mio.€. 
Bis 5,538 Mio. € ist eine Öffentliche Ausschreibung, darüber dann ein offenes Verfahren (EU Ausschreibung) notwendig.

Bei Direktvergaben gelten keine formellen Vorschriften, allerdings gibt die Haushaltsordnung des Freistaates Bayern in Art 7 eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel vor, die im Grunde einen Preisvergleich oder eine Beobachtung des Marktes unumgänglich macht.

zum Seitenanfang

8. Ersatzneubau 380/220 kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen der Firma TenneT TSO GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 8

Sachverhalt

Ende Januar 2025 fand von der Firma TenneT ein Planbegleitendes Forum statt, bei dem über den aktuellen Stand der Planungen und über den weiteren Ablauf informiert wurde.

Seit dem letzten Planbegleitenden Forum hat TenneT intensiv an den Planungen gearbeitet. Es fanden zahlreiche Abstimmungen mit Behörden und Fachexperten statt. Aufgrund neuer Erkenntnis erfolgte eine Optimierung der Planung. Weitere Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt. Eine vorgezogene Flächensuche für Minderungsmaßnahmen für den Artenschutz fand satt.

Ziel für TenneT ist u.a. eine bestmögliche Planung zu erreichen.

Für die Planung bedeutet dies, dass kleinräumige Umplanungen vorgenommen wurden, wie z.B. Anpassung von Baueinsatzflächen, geringfügige Änderung der Mastwinkel und Mastverschiebungen. Weiter wurde eine vertiefende Untersuchung der Variante durch das Finsinger Holz durchgeführt und die Leitungsführungen in Bereich Oberbachern angepasst. 

Über die Änderungen werden auch alle Grundstückseigentümer der betroffenen Flächen informiert und über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt.

Für die Gemeinde Haimhausen ergibt die Umplanung, dass das geplante Provisorium auf dem Gemeindegebiet nicht benötigt wird. Es erfolgt nunmehr eine Zuseilung im Bestand. Dies stellt für die Gemeinde eine erhebliche Verbesserung dar.

Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. Der Antrag soll voraussichtlich im Herbst 2025 eingereicht werden. Eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung wird stattfinden.

zum Seitenanfang

9. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 9

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung (16.01.2025) gefassten Beschlüsse betrafen finanzielle Themen. Die Gründe für die Geheimhaltung entfallen daher nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass derzeit keine nichtöffentlichen Beschlüsse zu veröffentlichen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

10.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

11. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Schwerlastverkehr Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 11.1
zum Seitenanfang

11.2. Telekomanschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 11.2
Datenstand vom 14.04.2025 11:47 Uhr