Datum: 10.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Migrations- und Integrationsbeirats des Landkreises Dachau
2 Vorstellung der Planung durch Bayernwerk Netz AG für das Projekt Erdverkabelung der 20kV-Leitung im Bereich der Ortsteile Amperpettenbach, Oberndorf und Westerndorf
3 Absichtserklärung zur Geothermie mit den Stadtwerken Dachau und der Gemeinde Hebertshausen
4 Vergabe der Dachfläche Kindergartenneubau am Abenteuerspielplatz zur Errichtung einer PV Anlage an das KU Energie
5 Kommunalwahl 2026
5.1 Bestellung eines Gemeindewahlleiters
5.2 Erfrischungsgeld Wahlhelfer
5.3 Plakatierungsregeln
5.4 Bildung Wahlausschuss
6 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
7 Bericht des Bürgermeisters
7.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
7.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
7.3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
8 Wünsche und Anregungen

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1. Vorstellung des Migrations- und Integrationsbeirats des Landkreises Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 1

Sachverhalt

Die Arbeit des Migrations- und Integrationsbeirats leistet einen wichtigen Beitrag unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Diese Tätigkeit wird seitens des Landkreises jährlich mit einem finanziellen Beitrag unterstützt. Möglicherweise ist die Arbeit des Beirats nicht so präsent. Daher stellen sich die Vertreter in der Sitzung vor, geben einen Überblick über Ihre Tätigkeit und stehen für Fragen zur Verfügung.

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2. Vorstellung der Planung durch Bayernwerk Netz AG für das Projekt Erdverkabelung der 20kV-Leitung im Bereich der Ortsteile Amperpettenbach, Oberndorf und Westerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 2

Sachverhalt

Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Neuverlegung von Strom-Erdkabelleitungen und die Errichtung von Trafostationen in der Gemeinde Haimhausen im Bereich der Ortsteile Amperpettenbach, Oberndorf und Westerndorf. 

Herr Lohmann vom Ingenieurbüro Lohmann aus Finsing, der im Auftrag der Bayernwerk Netz AG die Planungen erstellt hat, wird in der Sitzung anwesend sein und diese dem Gremium vorstellen.

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3. Absichtserklärung zur Geothermie mit den Stadtwerken Dachau und der Gemeinde Hebertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 3

Sachverhalt

Wie der Presse und vorherigen Sitzung zu entnehmen war, ist die Gemeinde Haimhausen zusammen mit der Gemeinde Hebertshausen (beide vertreten durch die Kommunalunternehmen Energie) und den Stadtwerken Dachau dabei, eine gemeinsame Nutzung von Tiefengeothermie zu prüfen. Hierzu haben die Stadtwerke Dachau in den beiden Gemeindegebieten (plus kleiner Teilbereich Röhrmoos) eine Aufsuchungserlaubnis beim Referat für Geothermie, Wärmeplanung, Bergbau und Rohstoffe im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)  beantragt. 
Derzeit befindet sich das Projekt in der Machbarkeitsstudie und wird aller Voraussicht in 3-5 Monaten ein Ergebnis liefern, ob das Projekt auch wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Hierzu haben sich die betroffenen Gemeinden und die Stadtwerke Dachau im Beisein des StMWi auf eine Absichtsbekundung (Letter of Intent -LOI) geeinigt, die im Falle einer Machbarkeit eine gemeinsame Vorgehensweise einer Umsetzung und eine Nutzung der Tiefengeothermie durch alle beteiligten Parteien festlegt. 
Die Absichtsbekundung gibt noch keine verbindlichen Zusagen ab, da die eigentliche Umsetzung später durch eine gemeinsam gegründete Unternehmung auszuführen ist. Daran wird sich wiederum das KU Energie beteiligen, wie dieses bereits bei anderen Energieprojekten (AmperSolar) der Fall war.
Eine späteres Wärmenetz kann dann entweder in Eigenleistung, oder im Zusammenschluss mit anderen Gemeinden oder mit privaten Projektpartnern erfolgen und ist nicht Teil der Absichtsbekundung. 

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4. Vergabe der Dachfläche Kindergartenneubau am Abenteuerspielplatz zur Errichtung einer PV Anlage an das KU Energie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 4

Sachverhalt

Für den Bau des Kindergartens am Abenteuerspielplatz erhält die Gemeinde Haimhausen eine Festbetragsförderung nach Summenraumprogramm welche abhängig von der Zahl der Kinder und nicht von der Bauart oder der Baukosten ausfällt. Eine PV Anlage ist somit nicht zusätzlich Förderfähig nach FAZR. Auch gibt es für Kommunen im Nichtwohnungsbau keine Förderungen für den Neubau von PV Anlagen (Ausnahme Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen - (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 UStG)).
Um die Kosten der Gemeinde zu reduzieren und dennoch einen Beitrag zur Energiewende sowie zu einer Kosteneinsparung in der Nutzungsdauer zu leisten ist es zweckmäßig, wie bereits in den anderen Gemeindeliegenschaften, die PV Anlage durch das KU Energie zu erstellen.

Hierfür wurden für mehrere Varianten Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt, welche hier kurz als Auszug gegenübergestellt werden:



AnfangsinvestitionNetto ohne Planungskosten
Cashflow nach 20 Jahren
Jährliche Einsparung
Einspeisevergütung p.a.
Autarkiegrad
Teilbelegung 70kWp ohne Speicher
66.880
176.001,14
8500-9500
2800-2300
24%
Teilbelegung mit Speicher 9,99kW/19,3kWh
74.880
185.490,43
9500-10500
2600-2100
26,7%
Vollbelegung 110kWp ohne Speicher
104.500
211.412,77
10000-11000
4600-3500
29,4%
Vollbelegung mit Speicher 20kW/36,3 kWh
119.500
221.999,87
12000-13200
4000-3300
33,5%


Die Kosten für die Planung und Realisierung werden durch das KU Energie übernommen und diese erhält hierfür eine Anlagenmiete durch die Gemeinde. (Kosten sind abhängig von den Gesamtkosten der Anlage, z.B. Anlage Klärwerk mit 59 KW ca. 6.000€ p.a).

Alternativ wäre auch der Verkauf von Stromleistung per kWh möglich, hierbei wäre aber nur der durch die Gemeinde verwendete Strom ausschlaggebend für die Dimensionierung der Anlage, da für eingespeisten Strom bei Einspeisevergütungen zwischen 5-7Cent/kWh ein Missverhältnis zu den erforderlichen Mehrkosten entsteht. Zudem wäre dann im Gegenzug zur Stromlieferung auch eine Dachnutzungsentschädigung erforderlich. Diese Pachteinnahmen führen aber wieder zu Liegenschaftseinnahmen die nach Aussage der Regierung von Oberbayern in der Finanzierung einkalkuliert werden müssen und den Förderbetrag negativ beeinflussen. 
Der Vorschlag des Verwaltungsrates des KU Energie lautet daher wie folgt:

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Gemeinderat, die PV Anlage mit Vollbelegung und Stromspeicher auf dem Dach des Kindergartens am Abenteuerspielplatz auf Kosten des KU Energie herzustellen und die Anlage an die Gemeinde Haimhausen oder einem zukünftigen Betreiber zu günstigen Konditionen zu vermieten.

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5. Kommunalwahl 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 5

Sachverhalt

Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 bedarf es verschiedener Entscheidungen, siehe nachfolgende Tagesordnungspunkte 5.1 bis 5.4.

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5.1. Bestellung eines Gemeindewahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 5.1

Sachverhalt

Entsprechend Art. 5 Abs. 1 des Gemeindelandkreiswahlgesetzes (GLKrWG) hat der Gemeinderat einen Wahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen. In Betracht kommen hierfür – soweit diese Person nicht selbst zur Wahl ansteht bzw. eine Aufstellungsversammlung leitet oder Beauftragter eines Wahlvorschlages bzw. dessen Stellvertreter ist - 

  • Der 1. Bürgermeister oder ein weiterer Bürgermeister
  • ein Gemeinderatsmitglied
oder
  • ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung.
Das gesetzliche Erfordernis zur Bestellung eines Wahlleiters ist spätestens am 25. Dezember 2025 gegeben. Eine frühzeitige Bestellung ist jedoch aufgrund der Einarbeitung ins Kommunalwahlrecht, verbunden mit entsprechenden Seminarbesuchen, die wiederum über den Sommer und Herbst 2025 stattfinden, zweckmäßig. 

Für das Amt der Wahlleitung wird Frau Michaela Schilasky als Leitung des Ordnungsamtes vorgeschlagen. Weiter wird vorgeschlagen, die stellvertretende Wahlleitung Frau Elfriede Heinzinger als stellvertretende Leitung des Ordnungsamtes zu übertragen.

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5.2. Erfrischungsgeld Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 5.2

Sachverhalt

Die Bereitschaft, ein Ehrenamt an einem Sonntag anzunehmen und bis in die Abendstunden konzentriert zu arbeiten sollte in einer Weise honoriert werden, die den Freizeit- und Familienverzicht ausgleicht.
Die Wahlhelfer der Kommunalwahl 2020 erhielten pauschal 100 € Erfrischungsgeld, 2014 80 €.

2026 werden 6 Stimm- und 6 Briefwahlbezirke installiert werden. 

Stimmbezirke arbeiten tagsüber im Schichtdienst (vormittags-, nachmittags) und das gesamte Team ab 18 Uhr. Am Vormittag sowie am Nachmittag ist ein Bedarf mit jeweils 4 Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer sowie 2 Beisitzer) realistisch. Zusätzlich sollen ab 18 Uhr 4 Hilfskräfte die Auszählung unterstützen. 

Briefwahlbezirke beginnen üblicherweise um 16 Uhr mit der Prüfung der Wahlbriefe. Für die Kommunalwahl ist angedacht, die Prüfung der Wahlbriefe auf 15 Uhr vor zu verlegen, da bei der Kommunalwahl durch die gezielte Stimmenverteilung mit einer weitaus höheren Wahlbeteiligung zu rechnen ist. Zur Prüfung der Wahlbriefe ist angedacht, mit 8 Wahlhelfern zu starten und ab 18 Uhr 6 Hilfskräfte zur Auszählung zusätzlich hinzuzuziehen.

Unabhängig der Verantwortung ist ein gestaffelter Zeitaufwand für die Wahlhelfer zu verzeichnen, der auch – neben der Verpflegung - honoriert werden sollte.

Wir schlagen deshalb folgende Vorgehensweise vor:
Stimmbezirke mit dem höchsten Zeitaufwand: 150 EUR pro Wahlhelfer
Briefwahlbezirke mit Start um 15 Uhr:                120 EUR pro Wahlhelfer
Hilfskräfte (ab 18 Uhr):                                50 EUR

Der für Hilfskräfte geringere Betrag würde durch den geringeren Zeitaufwand sowie der geringeren Verantwortung (keine Abstimmung, keine Führung des Wählerverzeichnisses, keine Leistung von Unterschriften) Rechnung getragen.

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5.3. Plakatierungsregeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 5.3

Sachverhalt

In der Gemeinderats-Sitzung der Gemeinde Haimhausen vom 20.05.2021 wurden einheitliche Regelungen zum Plakatieren im Bericht des Bürgermeisters für die Gemeinde Haimhausen bekannt gegeben. Diese haben sich in den letzten Jahren ebenso bewährt wie die Plakatierung an Bauzäunen, die für unseren Bauhof wesentlich leichter zu handhaben sind als die früheren Wahlplakatständer. Erfahrungen der letzten Wahlen empfehlen eine Ergänzung der Plakatierungsregeln (kursiv gedruckt)
Plakate auf Plakatträgern können bis zur Größe A1 (keinesfalls größer) an den im Dreieck aufgestellten Bauzäunen mittels Kabelbindern etc. auf eigenem Trägermaterial angebracht werden. Bei rücksichtsvoller und sparsamer Plakatierung können 2 in der Höhe und mind. 4 Plakate in der Breite angebracht werden. Doppelte Plakatierungen sind zu vermeiden. Für die Gemeindewahlen schlägt die Verwaltung ein Bürgermeister-Plakat sowie zwei pro Partei / Gruppierung vor.
Für die Kreistags-Wahlen 1 Plakat für den Landrat und ein weiteres pro Partei / Gruppierung.
Zur Verkehrssicherung bitten wir, auf Plakatierungen am Straßenrand sowie in Kurvenbereichen zu verzichten. Da Zaunhöhen meist an Bebauungspläne gebunden sind, ist die Höhe einer evtl. Plakatierung an Zäunen auch mit Rücksicht auf das Ortsbild auf die jeweilige Zaunhöhe zu beschränken.
Plakate und / oder Banner außerorts (z. B. neben der Straße auf Wiesen oder in Feldern) sind aufgrund der Ablenkung von Verkehrsteilnehmern bei hohen Geschwindigkeiten verkehrsrechtlich nicht erlaubt und werden durch das Landratsamt untersagt (so geschehen in den letzten Jahren bei Werbebannern, auch auf unsere Stellenanzeigen). 
Die Bauzäune werden 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt. Andere oder zusätzliche Standorte, auch an Kreuzungen oder entlang an Straßen und Laternen sind aufgrund der Gleichbehandlung aller Parteien und Gruppierungen zu vermeiden.

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5.4. Bildung Wahlausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 5.4

Sachverhalt

In den Wahlausschuss als weiteres Wahlorgan der Gemeinde, sind neben der Wahlleitung als Vorsitz des Wahlausschusses vier Wahlberechtigte als Beisitzer zu berufen.  Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderatswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen.

Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein. In den Wahlausschuss darf nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Die Verwaltung bittet alle Parteien und Wählergruppen unter Beachtung der o.g. Einschränkungen zu gegebener Zeit (bis Ende November 2025) um Vorschläge, wer als Beisitzer bzw. dessen Stellvertreter vom Wahlleiter berufen werden kann.

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6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 6

Sachverhalt

In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurden Beschlüsse gefasst, die nunmehr nach Art. 52 Abs. 3 GO veröffentlicht werden könnten. Die Beurteilung erfolgt durch das Gremium.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beurteilt für den zuletzt in nicht-öffentlicher Sitzung unter TOP 7 gefassten Beschluss, dass die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind und beschließt deshalb nach Art. 52 Abs. 3 GO deren Veröffentlichung.

Der Beschluss lautet wie folgt:
- Genehmigung der angenommenen Spenden in 2024


Beschluss Nr. 1:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 1.930,00 € ohne Einwendungen zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 (angenommen)

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7. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 7
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7.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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7.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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7.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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8. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 8
Datenstand vom 10.04.2025 10:47 Uhr