10. Sitzung des Stadtrates

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Datum: 09.10.2017
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:30 Uhr

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Zeilen
1 Konzept "Barrierefreie Gemeinde" der Stadt Haßfurt; Grundsatzbeschluss
2 Antrag des BRK-Kreisverbandes Haßberge auf Bezuschussung des Mehrgenerationenhauses Haßfurt durch die Stadt Haßfurt für das Jahr 2018
3 Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW für die Freiwillige Feuerwehr Prappach
4 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen "Bündnis 90/Die Grünen/Liste für aktiven Umweltschutz" und ´"SPD": Kein Einsatz des krebsverdächtigen Herbizidwirkstoffes Glyphosat auf Flächen der Stadt Haßfurt
5 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Westlich der Sailershäuser Straße" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1056, 1058, 1059, 1060, 1060/1 und 1061 (jeweils Lagebezeichnung "Osterfeld") und im Bereich von Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1055 (Lagebezeichnung "Osterfeld"), 1068, 1084 und 1085 (jeweils Lagebezeichnung "Hundsrück"), 1087 und 1057/2 (jeweils Lagebezeichnung "Sailershäuser Straße"), 1090 und 1090/1 (Kreisstraße HAS 8), 1091, 1093, 1116, 1118 und 1119 (jeweils Lagebezeichnung "Mittelweg"), 1122 (Lagebezeichnung "Großer Anger"), 1090/3 (Lagebezeichnung "Uchenhofer Straße") und 1090/2, 1090/4, 1047/10, 1047/11 und 1315/8 (jeweils Lagebezeichnung "Kehlstraße"), jeweils in der Gemarkung Haßfurt; Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
6 Festlegung des Kaufpreises für die städtischen Baugrundstücke des Neubaugebietes "Westlich der Sailershäuser Straße"; weitere Regelungen
7 11. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ost“ –südlicher Teil- in der Gemarkung Haßfurt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) mit dem Ziel der Zulassung von Anlagen für sportliche Zwecke auf dem Grundstück Heinrich-Hertz-Straße 5, Fl-Nr. 3502/15; Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
8 Künftige Nutzung des Geländes des Tennisclubs Haßfurt an der Augsfelder Straße
9 Projekt Hauptstraße 35; Beschluss über Einleitung eines VGV-Verfahrens mit Planungsvorschlag
10 Sonstiges
Datenstand vom 09.10.2017 15:44 Uhr