Umbau und Modernisierung des denkmalgeschützten "Lindenhof"-Anwesens sowie Einbau zweier Wohneinheiten und eines Hofladens;
Grundstück: Flur-Nr. 1672/8, Gem. Hausham, Poschmühl 93
Antragsteller: Leitner Anton
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte das auf seinem Grundstück befindliche denkmalgeschützte Anwesen „Lindenhof“ umbauen und modernisieren. Außerdem sollen insgesamt drei Wohneinheiten und ein Hofladen eingebaut werden.
Das Grundstück Flur-Nr. 1672/8 liegt im Bereich der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Poschmühl“. Vorhaben (§ 29 BauGB) in diesem Bereich sind nach dieser Satzung ausschließlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Art der baulichen Nutzung entspricht einem Mischgebiet.
Durch die Sanierung des Daches erhöht sich die Wandhöhe und die Firsthöhe um jeweils 0,15 cm. Die Wandhöhe beträgt bisher 6,90 m und erhöht sich dann auf 7,05 m. Die Firsthöhe beträgt bisher 9,40 m und erhöht sich dann auf 9,55 m. Die Dachneigung beträgt weiterhin 20 °.
In jedem Geschoss soll eine Wohneinheit mit ca. 120 m² Wohnfläche errichtet werden. Im Erdgeschoss soll der bisherige Stall zu einem Hofladen mit ca. 19 m² Verkaufsfläche mit Kühlung und Verarbeitungsbereich umgebaut werden.
Auf dem Grundstück können die hierfür acht erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.
Die Zufahrt ist über eine öffentliche Straßenverkehrsfläche gesichert. Die Wasserversorgung ist über die zentrale Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung über einen öffentlichen Kanal ebenfalls gesichert.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2024 07:43 Uhr