Vollzug der StVO; Anordnung einer Tonnagenbeschränkung für den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 48


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 48 liegt im Bereich Straß der Gemeinde Hausham. Er dient vor allem als Erschließung für die Anwesen Straß 100 – 101 a sowie die Bereiche Starz und Großthaler Hof.

Bisher gibt es für den Feld- und Waldweg keine Beschränkung.

Durch die Nutzungsänderung des Großthaler Hofes wurde bei einer Verkehrszählung im Jahr 2023 festgestellt, dass der Weg oftmals durch schwere Lkws genutzt wird. Da sich der Weg in keinem guten Ausbauzustand befindet, ist ein befahren mit schwereren Fahrzeugen nicht förderlich.

Aus diesem Grund soll der Feld-  und Waldweg nun mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 20 t beschränkt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 48  mit einer Tonnagenbeschränkung von  20 t zu versehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 48  mit einer Tonnagenbeschränkung von  20 t zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2024 08:09 Uhr