Neubau eines Balkons Nordseitig 2. OG
Grundstück: Flur-Nr. 642/8, Gem. Hausham, Klenzestraße 4
Antragsteller: Michael Hormaier
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, an dem Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 642/8 im 2. OG einen Balkon an der Nordseite mit den Maßen 2,94 m x 1,50 m anzubauen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 12 „Hausham-Abwinkl“. Als Gebietsart ist in diesem Bereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Beim Bebauungsplan Nr. 12 handelt es sich um eine Erhaltungssatzung, die erlassen wurde, um die für Bergwerksgemeinden typische Siedlungsstruktur zu erhalten.
Der Anbau des Balkons liegt außerhalb der Baugrenze und widerspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Laut den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1.4 ist ein Überschreiten von Baulinien und –grenzen z.B. mit Erkern oder Balkonen an der Straße und zu den Seitenflächen ausgeschlossen. Eine Genehmigung ist nur im Rahmen einer Befreiung gem.
§ 31 Abs. 2 BauGB möglich.
Durch den Anbau des Balkons werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, auch mit nachbarlichen Interessen scheint das Bauvorhaben vereinbar, da die notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden. Außerdem würde die Durchführung des Bebauungsplanes möglicherweise zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen, da an dem gegenüber-liegenden Gebäude auf Flur-Nr. 642/9 bereits ein Balkon angebaut ist.
Laut § 3 Abs. 7 der Gestaltungssatzung müssen die Vordächer über die Balkone reichen. Dies ist bei der geplanten Erweiterung der Balkone nicht der Fall, da am Bestand des Gebäudes nichts verändert wird. Daher wird eine isolierte Befreiung von der Gestaltungssatzung beantragt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt für den Balkonanbau einer Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und einer isolierten Befreiung von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Errichtung des Balkons zu.
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt für den Balkonanbau einer Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und einer isolierten Befreiung von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Errichtung des Balkons zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.11.2024 08:09 Uhr