Ortsrecht;
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer der Gemeinde Hausham (Plakatierungsverordnung)
Änderung der Richtlinien zum Vollzug der Plakatierungsverordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit erstmaligem Beschluss vom 14.05.2018 wurden die Richtlinien zum Vollzug der Plakatierungsverordnung erlassen. Diese Richtlinien sind der Plakatierungsverordnung als Anlage beigefügt und hier wurde bestimmt, dass anlässlich von Wahlen die Gemeinde Hausham an vier Standorten Anschlagtafeln unterhält (Geißstraße, Nagelbachstraße, Kreisel Agatharied, Brentenstraße).
Mit Beschluss vom 10.02.2020 wurden zwei weitere Standorte in die Richtlinien aufgenommen (VHS, südlicher Gehweg an der Einmündung Tegernseer Straße in die B 307).
Der Standort für die Anschlagtafeln in der Geißstraße stellt sich inzwischen als nicht mehr realisierbar dar. Hier wurden bereits mehrfach Beschwerden an die Gemeinde herangetragen, dass die Straße sowohl beim Einfahren in die Naturfreundestraße als auch beim Ausfahren aus den Parkflächen nicht mehr einsehbar sei und dies ein Unfallrisiko darstellen kann.
2024 wurde vor dem Bürgersaal in der Geißstraße zusätzlich ein Fahrradständer aufgebaut, was inzwischen ein Aufstellen der Anschlagtafeln unmöglich macht.
Da die beiden Standorte Bürgersaal und VHS auch sehr nah zusammenliegen, wurde bereits zur Europawahl 2024 von einer Aufstellung der Anschlagtafeln am Bürgersaal abgesehen. Es wird empfohlen, den Standort „1. Im Bereich des Bürgersaals“ ersatzlos zu streichen und lediglich fünf Standorte für die Anschlagtafeln zur Wahlwerbung zu unterhalten.
Zudem ist weder in der Plakatierungsverordnung selbst noch in den Richtlinien zum Vollzug die maximale Größe der Plakate geregelt, was regelmäßig zu Nachfragen in der Gemeinde Hausham führt. Hierzu sollte ein zusätzlicher Punkt 5. unter Absatz 2 (Richtlinien, Auflagen, Bedingungen) aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Richtlinien zum Vollzug der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Hausham wie folgt zu ändern:
- In Absatz 1 wird Ziffer 1. Im Bereich des Bürgersaals gestrichen und die fortlaufende Nummerierung neu festgesetzt:
- Im Bereich des ehemaligen Netto-Marktes an der Nagelbachstraße
- Im Bereich der Einmündung der Kreisstraße MB 8 in die B 307
- Im Bereich der Einmündung der Brentenstraße in die Industriestraße
- Im Bereich der Volkshochschule Hausham entlang der Schlierseer Straße
- Im Bereich der Einmündung der Tegernseer Straße in die Miesbacher Straße, entlang dem südlichen Gehweg (Fl.Nr. 1053/39, Gem. Hausham)
- Absatz 2 wird um Ziffer 5. ergänzt:
5. Die Größe der Plakate wird auf DIN A 0 festgesetzt.
Datenstand vom 30.01.2025 14:37 Uhr