Vollzug der StVO Anordnung einer Tempo 30 Begrenzung für die Abwinkelbachstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Anwohner der Abwinkelbachstraße haben mit angehängtem Schreiben eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Abwinkelbachstraße beantragt.
Die neu ausgebaute bzw. gebaute Abwinkelbachstraße gilt als Ortsstraße und darf damit prinzipiell mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

Dadurch, dass hier viele Familien wohnen und sich an der Schlierach auch ein Kinderspielplatz befindet, liegen greifbare Argumente vor, um die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Auch durch die Nähe zum Trachtenheim und zum Alpengasthof „Glück Auf“ ist hier mit vielen Fußgängern oder Fahrradfahrern zu rechnen, die durch eine geringere Geschwindigkeit ebenso geschützter wären.

Innerhalb geschlossener Ortschaften können insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte gemäß § 45 Abs. 1 c StVO „Tempo-30-Zonen“ angeordnet werden. 
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist und der Schutz der Anwohner sowie der Fußgänger und Radfahrer vorrangig ist. Innerhalb der Tempo-30-Zone gilt generell „rechts vor links“.

Die Tempo-30-Zone würde sich neben der Abwinkelbachstraße auch auf den Huberspitzweg erstrecken und kann über den Moosrainer Weg bis zur Abzweigung in die Alpenstraße geführt werden.
Aufgrund der abgegrenzten Zufahrtsmöglichkeiten und der Gestaltung der beiden Wohngebiete entsteht nach Ansicht der Verwaltung für das Gebiet Abwinkelbachstraße  / Moosrainer Weg der Eindruck einer Zone.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Ausweisung einer Tempo-30 Zone für das Gebiet Abwinkelbachstraße  / Moosrainer Weg, beginnend mit Abzweigung der Abwinkelbachstraße von der Schlierachstraße und endend mit Einmündung der Abwinkelbachstraße in die Huberbergstraße auf Höhe Abwinkelbachstraße 35 und mit Einmündung des Moosrainer Weges in die Alpenstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. 

Datenstand vom 12.06.2025 15:34 Uhr