Ehemalige Rotaform - Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Antrag von Herrn Dr. Manfred Griehl zur Erweiterung der bestehenden Gewerbeanlage mit einer zusätzlichen Lagerhalle, Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1, Bauherr: Dr. Manfred Griehl, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Hausham hat am 01.10.2014 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen, der das Baugebiet ebenfalls als Gewerbegebiet ausweist. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Dr. Manfred Griehl beantragt folgende Maßnahme auf dem Gelände der ehemaligen „Rotaform“,
Flur-Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstr. 1.

Erweiterung mit einer zusätzlichen Lagerhalle:

Im Norden des Grundstückes ist eine zusätzliche Lagerhalle geplant. Diese kann aus lichttechnischen Gründen nicht unmittelbar an das bestehende Gebäude angebaut werden.
Die benötigten Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO zum angrenzenden nördlichen Grundstück werden eingehalten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt für die Errichtung der Lagerhalle das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach in Aussicht, sofern die Lagerhalle den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entspricht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt für die Errichtung der Lagerhalle das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach in Aussicht, sofern die Lagerhalle den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2015 09:34 Uhr