Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2014 nach Art. 103 Abs. 4 GO geprüft.
Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Korbinian Reischl gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.
Bürgermeister Zangenfeind empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2014 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Die vorgelegte Jahresrechnung 2014 wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.
Bürgermeister Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Die vorgelegte Jahresrechnung 2014 wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.
Bürgermeister Zangenfeind
war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2016 11:45 Uhr